Wir suchen 2 Kolleg*innen mit
Visionen und Spaß an
Weiterentwicklung.Wir bieten
Erfahrung und Offenheit. Egal, ob
du neu bist im Beruf und nach der
Richtung suchst, die zu dir passt
oder schon Erfahrung hast und neue
Inspirationen suchst. Wir
unterstützen dich dabei!
Unsere Praxis liegt im Nordwesten
von Frankfurt, ist gut an den
öffentlichen Nahverkehr
angeschlossen. Arbeitszeiten
besprechen wir nach deinem Bedarf.
Melde dich gerne bei uns per Mail
oder telefonisch, damit wir uns
kennenlern...
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Leidiges Thema ,ich weiss. Ich will es nur richtig verstehen ,falls ich mich damit mal rumärgern muss. Es tun sich immer mehr grundlegende Fragen auf.
1.) bspw. Bekomme ich Montag den Bescheid der negativen Statusfeststellung, bin ich dann mit sofortiger Wirkung Arbeitslos? Was passiert mit den Patienten?
2.) besteht automatisch ein Anstellungsverhältnis,d.h. Mein Dienstleistungsvertrag ist automatisch ein Arbeitsvertrag oder ist dann ein Gespräch mit dem Auftraggeber notwendig wie weiter verfahren wird? (Evtl. Planung Anstellungsverhältnis) ?
Das Rechte wie die eines Angestellten bestehen ist klar aber wenn ich gar nicht angestellt sein will bei dem AG kann mich ja keiner zwingen auch eine Kündigungsfrist einzuhalten ,oder doch?
Diese Frage wurde mir nur zum teil verständlich in anderen Themen beantwortet.
3.) dadurch das mit der neg. Statusfeststellung ein Angestelltenverhältnis besteht, habe ich grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld?
4.) werden Rentenversicherungsbeiträge und Krankenkassenbeiträge zurückerstattet?
Mfg
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hi,
Leidiges Thema ,ich weiss. Ich will es nur richtig verstehen ,falls ich mich damit mal rumärgern muss. Es tun sich immer mehr grundlegende Fragen auf.
1.) bspw. Bekomme ich Montag den Bescheid der negativen Statusfeststellung, bin ich dann mit sofortiger Wirkung Arbeitslos? Was passiert mit den Patienten?
2.) besteht automatisch ein Anstellungsverhältnis,d.h. Mein Dienstleistungsvertrag ist automatisch ein Arbeitsvertrag oder ist dann ein Gespräch mit dem Auftraggeber notwendig wie weiter verfahren wird? (Evtl. Planung Anstellungsverhältnis) ?
Das Rechte wie die eines Angestellten bestehen ist klar aber wenn ich gar nicht angestellt sein will bei dem AG kann mich ja keiner zwingen auch eine Kündigungsfrist einzuhalten ,oder doch?
Diese Frage wurde mir nur zum teil verständlich in anderen Themen beantwortet.
3.) dadurch das mit der neg. Statusfeststellung ein Angestelltenverhältnis besteht, habe ich grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld?
4.) werden Rentenversicherungsbeiträge und Krankenkassenbeiträge zurückerstattet?
Mfg
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