Wir suchen ab sofort oder zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
Physiotherapeuten/(-innen),
in Vollzeit oder Teilzeit.
Wenn du selbstständiges Arbeiten
liebst, dann bist du bei uns genau
richtig. Wir sind flexibel und
geben dir Freiheiten dein Arbeiten
selbst zu gestalten, möchten uns
aber auch auf dich verlassen
können.
Neben der klassischen Arbeit als
Physiotherapeut/-in in unserem
12-köpfigem jungen und dynamischem
Team, bieten wir dir auf Wunsch die
Möglichkeit, dich als
Kursleiter-...
nächstmöglichen Zeitpunkt
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Leidiges Thema ,ich weiss. Ich will es nur richtig verstehen ,falls ich mich damit mal rumärgern muss. Es tun sich immer mehr grundlegende Fragen auf.
1.) bspw. Bekomme ich Montag den Bescheid der negativen Statusfeststellung, bin ich dann mit sofortiger Wirkung Arbeitslos? Was passiert mit den Patienten?
2.) besteht automatisch ein Anstellungsverhältnis,d.h. Mein Dienstleistungsvertrag ist automatisch ein Arbeitsvertrag oder ist dann ein Gespräch mit dem Auftraggeber notwendig wie weiter verfahren wird? (Evtl. Planung Anstellungsverhältnis) ?
Das Rechte wie die eines Angestellten bestehen ist klar aber wenn ich gar nicht angestellt sein will bei dem AG kann mich ja keiner zwingen auch eine Kündigungsfrist einzuhalten ,oder doch?
Diese Frage wurde mir nur zum teil verständlich in anderen Themen beantwortet.
3.) dadurch das mit der neg. Statusfeststellung ein Angestelltenverhältnis besteht, habe ich grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld?
4.) werden Rentenversicherungsbeiträge und Krankenkassenbeiträge zurückerstattet?
Mfg
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hi,
Leidiges Thema ,ich weiss. Ich will es nur richtig verstehen ,falls ich mich damit mal rumärgern muss. Es tun sich immer mehr grundlegende Fragen auf.
1.) bspw. Bekomme ich Montag den Bescheid der negativen Statusfeststellung, bin ich dann mit sofortiger Wirkung Arbeitslos? Was passiert mit den Patienten?
2.) besteht automatisch ein Anstellungsverhältnis,d.h. Mein Dienstleistungsvertrag ist automatisch ein Arbeitsvertrag oder ist dann ein Gespräch mit dem Auftraggeber notwendig wie weiter verfahren wird? (Evtl. Planung Anstellungsverhältnis) ?
Das Rechte wie die eines Angestellten bestehen ist klar aber wenn ich gar nicht angestellt sein will bei dem AG kann mich ja keiner zwingen auch eine Kündigungsfrist einzuhalten ,oder doch?
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3.) dadurch das mit der neg. Statusfeststellung ein Angestelltenverhältnis besteht, habe ich grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld?
4.) werden Rentenversicherungsbeiträge und Krankenkassenbeiträge zurückerstattet?
Mfg
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