Hallo liebe Kolleginnen und
Kollegen,
Bist du unzufrieden in deiner
jetzigen Position oder
unentschlossen ob du eine
Veränderung brauchst?
Höre dir unser Konzept ganz
unverbindlich an.
Wir suchen motivierte
Physiotherapeuten und
Physiotherapeutinnen die unser Team
unterstützen und verstärken
wollen.
Wir bieten dir die Möglichkeit an,
an mehreren Standorten zu arbeiten
die deinen Arbeitsweg verkürzen.
- Wandsbek
- Jenfeld
- Eppendorf
- Bergedorf
- Rothenburgsort
- Eichthal
...
Kollegen,
Bist du unzufrieden in deiner
jetzigen Position oder
unentschlossen ob du eine
Veränderung brauchst?
Höre dir unser Konzept ganz
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Wir suchen motivierte
Physiotherapeuten und
Physiotherapeutinnen die unser Team
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- Wandsbek
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- Bergedorf
- Rothenburgsort
- Eichthal
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bisher war ich als PT in Teilzeit angestellt.
Nun bin ich umgezogen und habe jetzt die Möglichkeit im eigenen Haus eine reine Privatpraxis zu eröffnen.
Zusätzlich würde ich gerne in einer Praxis als freie Mitarbeiterin tätig sein. Bin mir nicht ganz sicher ob das so möglich ist, hat hier jemand ähnliche Konstellation?
LG
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Shakespeare schrieb:
Alles ist möglich! Eine andere Frage ist, welche gesetzlichen, steuerrechtlichen und (sozial-)versicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt werden müssen damit das Konstrukt legal betrieben werden kann. Das gilt für Deine Privatpraxis (Bauamt, Gesundheitsamt) und noch mehr für die selbständige Tätigkeit als freier Mitarbeiter (Stichwort Scheinselbständigkeit). Ein komplexes Thema und da hilft es ungemein, wenn Du konkreter fragst, wo Du Infos brauchst. Sonst müsste ich zuviel schreiben...
vielen lieben Dank für Deine Nachricht :0)
Anmeldung beim Gesundheitsamt läuft ebenso das Statusfesstellungsverfahren bei der RV.
Was genau muss nun beim Bauamt beantragt werden? Der Praxisraum befindet sich im Souterrain meines Eigenheims mit separatem Eingang.
LG Agata
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Bullyemma schrieb:
@Shakespeare Hallo,
vielen lieben Dank für Deine Nachricht :0)
Anmeldung beim Gesundheitsamt läuft ebenso das Statusfesstellungsverfahren bei der RV.
Was genau muss nun beim Bauamt beantragt werden? Der Praxisraum befindet sich im Souterrain meines Eigenheims mit separatem Eingang.
LG Agata
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USpre schrieb:
@Bullyemma Antrag auf Wohnraumzweckentfremdung. Gibt es denn in der Gegend sonst noch Gewerbe? Oder reines Wohngebiet?
Bei mir war das Bauamt zuständig für eine Genehmigung. Diese hat den Antrag bzw. die Genehmigung dann automatisch ans Gesundheitsamt weitergeleitet. Ein Fragebogen in welchem der Grundriss des Hauses, Kennzeichnung des Praxisräume, Parkplatzsituation, Toiletten, Zugang für Behinderte (Treppen), Desinfizierbarkeit des Raumes, genaue Tätigkeit etc. abgefragt wurden, war Bestandteil des Antrages. Welche Bedingungen die oder der jeweilige Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter nun genau okay oder unakzeptabel findet, blieb etwas unklar.
Was die Statusfeststellung der DRV für selbstständige Arbeit als freie Mitarbeiterin bzw Mitarbeiter angeht, ist eine andere Frage. Die Bedingungen kennst Du sicherlich. Da zählen die jeweiligen Vertragsverhältnisse mit den Physio-Praxen.
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Shakespeare schrieb:
Je nach Region sind die Anmeldemodalitäten einer Privatpraxis HP oder Physio) unterschiedlich. Deine Stadt oder Gemeinde wird Dir Auskunft erteilen wo Du Deine Praxis anmelden musst.
Bei mir war das Bauamt zuständig für eine Genehmigung. Diese hat den Antrag bzw. die Genehmigung dann automatisch ans Gesundheitsamt weitergeleitet. Ein Fragebogen in welchem der Grundriss des Hauses, Kennzeichnung des Praxisräume, Parkplatzsituation, Toiletten, Zugang für Behinderte (Treppen), Desinfizierbarkeit des Raumes, genaue Tätigkeit etc. abgefragt wurden, war Bestandteil des Antrages. Welche Bedingungen die oder der jeweilige Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter nun genau okay oder unakzeptabel findet, blieb etwas unklar.
Was die Statusfeststellung der DRV für selbstständige Arbeit als freie Mitarbeiterin bzw Mitarbeiter angeht, ist eine andere Frage. Die Bedingungen kennst Du sicherlich. Da zählen die jeweiligen Vertragsverhältnisse mit den Physio-Praxen.
als freier Mitarbeiter wäre ich dann für nur für einen Auftaggeber sprich für eine KG Praxis tätig. Nun sagt die Praxisinhaberin dass es besser wäre mindestens noch einen Auftraggeber zu haben. Ist das denn so?
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Bullyemma schrieb:
@Shakespeare hallo,
als freier Mitarbeiter wäre ich dann für nur für einen Auftaggeber sprich für eine KG Praxis tätig. Nun sagt die Praxisinhaberin dass es besser wäre mindestens noch einen Auftraggeber zu haben. Ist das denn so?
guck Dir mal die anderen Beiträge hier in diesem Unterforum an. Da gibt es sehr viele, noch relativ neue Beiträge zu genau diesem Thema. Da habe ich mich auch eingelesen..
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pt ani schrieb:
@Bullyemma
guck Dir mal die anderen Beiträge hier in diesem Unterforum an. Da gibt es sehr viele, noch relativ neue Beiträge zu genau diesem Thema. Da habe ich mich auch eingelesen..
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Shakespeare schrieb:
@Bullyemma Ja, um eine Abhängigkeit von nur einem Auftraggeber zu vermeiden. Das wird seitens der Rentenversicherung dann häufig als "Scheinselbständigkeit" gewertet, auch wenn Du eine Privatpraxis betreibst, also durchaus in der Realität unabhängig sein könntest. Logik ist hier nicht der Maßstab...
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Badde schrieb:
@Shakespeare Im Rahmen eines Statusverfahrens bei der DRV spielt es keine Rolle, ob Du einen oder mehrere Auftraggeber hast. Evtl. War das früher so. Entscheidend für DRV ist das gelebte Auftragsverhältnis. Konkret heißt das, woher kommen die Patienten.
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Bullyemma schrieb:
Hallo Ihr Lieben,
bisher war ich als PT in Teilzeit angestellt.
Nun bin ich umgezogen und habe jetzt die Möglichkeit im eigenen Haus eine reine Privatpraxis zu eröffnen.
Zusätzlich würde ich gerne in einer Praxis als freie Mitarbeiterin tätig sein. Bin mir nicht ganz sicher ob das so möglich ist, hat hier jemand ähnliche Konstellation?
LG
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