physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Hamburg-Eppendorf

Physiotherapie Praxis im Herzen von
Eppendorf, gute Verkehrsanbindung,
abwechslungsreiches
Patientenklientel,
sportmedizinischer Schwerpunkt
sucht Kolleginnen und Kollegen in
Festanstellung. Flexible
Arbeitszeiten;
Teilzeitbeschäftigung möglich.
Wissenschaftliche Tätigkeit ist
möglich
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit FM und Bürokraft einstellen

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
FM und Bürokraft einstellen
Es gibt 20 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Tim Buchert
09.02.2024 13:33
Hallo, kann ich als FM eine Bürokraft einstellen? Ich denke schon🤔,wollte aber zur Sicherheit nochmal hier Meinungen hören.
Wenn ja muss ich die Bürokraft dem PI melden, oder nur beim Arbeitsamt?

Wenn die Bürokraft Sozialversicherungspflichtig ist wäre ich doch von der RV "befreit ", oder?

Außerdem hätte ich doch dann auch bei einem Statusfeststellungsverfahren auch die Sicherheit nicht als scheinselbstständig zu gelten, oder?
1

Gefällt mir

Hallo, kann ich als FM eine Bürokraft einstellen? Ich denke schon🤔,wollte aber zur Sicherheit nochmal hier Meinungen hören. Wenn ja muss ich die Bürokraft dem PI melden, oder nur beim Arbeitsamt? Wenn die Bürokraft Sozialversicherungspflichtig ist wäre ich doch von der RV "befreit ", oder? Außerdem hätte ich doch dann auch bei einem Statusfeststellungsverfahren auch die Sicherheit nicht als scheinselbstständig zu gelten, oder?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Tim Buchert schrieb:

Hallo, kann ich als FM eine Bürokraft einstellen? Ich denke schon🤔,wollte aber zur Sicherheit nochmal hier Meinungen hören.
Wenn ja muss ich die Bürokraft dem PI melden, oder nur beim Arbeitsamt?

Wenn die Bürokraft Sozialversicherungspflichtig ist wäre ich doch von der RV "befreit ", oder?

Außerdem hätte ich doch dann auch bei einem Statusfeststellungsverfahren auch die Sicherheit nicht als scheinselbstständig zu gelten, oder?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
eim
09.02.2024 13:48
Also als FM bist du SELBSTSTÄNDIG und somit kannst du jemanden einstellen.Aber auf Minijobbasis geht es nicht wenn du von Rentenzahlung befreit werden willst.
Den PI geht es gar nichts an wenn du eine Bürokraft für dich anstellst.
Du solltest aber schon vorher als Selbstständig bei der DRV das Statusverfahren bestanden haben.
1

Gefällt mir

• Papa Alpaka
Also als FM bist du SELBSTSTÄNDIG und somit kannst du jemanden einstellen.[b]Aber auf Minijobbasis geht es nicht wenn du von Rentenzahlung befreit werden willst.[/b] Den PI geht es gar nichts an wenn du eine Bürokraft für dich anstellst. Du solltest aber schon vorher als Selbstständig bei der DRV das Statusverfahren bestanden haben.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

eim schrieb:

Also als FM bist du SELBSTSTÄNDIG und somit kannst du jemanden einstellen.Aber auf Minijobbasis geht es nicht wenn du von Rentenzahlung befreit werden willst.
Den PI geht es gar nichts an wenn du eine Bürokraft für dich anstellst.
Du solltest aber schon vorher als Selbstständig bei der DRV das Statusverfahren bestanden haben.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Tim Buchert
09.02.2024 14:36
Der plan war eigentlich jemanden einzustellen um beim Statusverfahren noch ein zusätzliches Argument zu haben das die Selbstständigkeit quasi unterstreicht...

Meine ich hätte hier im forum mal etwas in der Art gelesen🤔
1

Gefällt mir

Der plan war eigentlich jemanden einzustellen um beim Statusverfahren noch ein zusätzliches Argument zu haben das die Selbstständigkeit quasi unterstreicht... Meine ich hätte hier im forum mal etwas in der Art gelesen🤔
Gefällt mir
Alle 17 Kommentare ansehen
profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
09.02.2024 16:07
@Tim Buchert Ich habe mich 1989 von der RV-Pflicht befreien lassen. Damals war das möglich wenn man entweder mindestens 1 SV-plichtigen AN oder mindestens 2 Minijobber beschäftigte. Ob es das immer noch gibt, weiss ich nicht. Das müsste dir aber die DRV sagen können.
1

Gefällt mir

[mention]Tim Buchert[/mention] Ich habe mich 1989 von der RV-Pflicht befreien lassen. Damals war das möglich wenn man entweder mindestens 1 SV-plichtigen AN oder mindestens 2 Minijobber beschäftigte. Ob es das immer noch gibt, weiss ich nicht. Das müsste dir aber die DRV sagen können.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Tim Buchert Ich habe mich 1989 von der RV-Pflicht befreien lassen. Damals war das möglich wenn man entweder mindestens 1 SV-plichtigen AN oder mindestens 2 Minijobber beschäftigte. Ob es das immer noch gibt, weiss ich nicht. Das müsste dir aber die DRV sagen können.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pt ani
09.02.2024 18:10
@Lars van Ravenzwaaij Das ist immer noch genauso.
Müssen insgesamt mindestens 539,- Euro sein.
1

Gefällt mir

[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Das ist immer noch genauso. Müssen insgesamt mindestens 539,- Euro sein.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



pt ani schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Das ist immer noch genauso.
Müssen insgesamt mindestens 539,- Euro sein.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Tim Buchert
09.02.2024 18:38
@pt ani das heißt wenn ich einen Angestellten habe bin ich bei einem Statusverfahren abgesichert?
1

Gefällt mir

[mention]pt ani[/mention] das heißt wenn ich einen Angestellten habe bin ich bei einem Statusverfahren abgesichert?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Tim Buchert schrieb:

@pt ani das heißt wenn ich einen Angestellten habe bin ich bei einem Statusverfahren abgesichert?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pt ani
09.02.2024 18:49
@Tim Buchert Ja, oder 2 Minijobber, die zusammen mehr als die Minijobhöchstgrenze haben.
Muss aber trotzdem beantragt werden, das geht nicht automatisch


Edit:

Ah, sorry. Was das mit dem Statusverfahren zu tun hat, weiß ich nicht.
Ich rede nur von der Versicherungspflicht.
1

Gefällt mir

[mention]Tim Buchert[/mention] Ja, oder 2 Minijobber, die zusammen mehr als die Minijobhöchstgrenze haben. Muss aber trotzdem beantragt werden, das geht nicht automatisch Edit: Ah, sorry. Was das mit dem Statusverfahren zu tun hat, weiß ich nicht. Ich rede nur von der Versicherungspflicht.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



pt ani schrieb:

@Tim Buchert Ja, oder 2 Minijobber, die zusammen mehr als die Minijobhöchstgrenze haben.
Muss aber trotzdem beantragt werden, das geht nicht automatisch


Edit:

Ah, sorry. Was das mit dem Statusverfahren zu tun hat, weiß ich nicht.
Ich rede nur von der Versicherungspflicht.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Tim Buchert
09.02.2024 19:05
@pt ani Aber anstellen könnte ich schon jemanden? Das statusverfahren ist ja erstmal nicht gesetzlich vorgeschrieben.
1

Gefällt mir

[mention]pt ani[/mention] Aber anstellen könnte ich schon jemanden? Das statusverfahren ist ja erstmal nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Tim Buchert schrieb:

@pt ani Aber anstellen könnte ich schon jemanden? Das statusverfahren ist ja erstmal nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
massu
09.02.2024 19:11
@Tim Buchert es hilft dir aber nicht, jemand einzustellen egal ob mit oder ohne Sozialversicherungen wenn du noch keinen positiven Statusverfahren hast.

Es sind 2 Paar Schuhe
1

Gefällt mir

• eim
[mention]Tim Buchert[/mention] es hilft dir aber nicht, jemand einzustellen egal ob mit oder ohne Sozialversicherungen wenn du noch keinen positiven Statusverfahren hast. Es sind 2 Paar Schuhe
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



massu schrieb:

@Tim Buchert es hilft dir aber nicht, jemand einzustellen egal ob mit oder ohne Sozialversicherungen wenn du noch keinen positiven Statusverfahren hast.

Es sind 2 Paar Schuhe

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
09.02.2024 19:21
Mmm, wenn ich Angestellten habe, bin ich doch AG und brauche keine Statusfeststellung, oder? Dann brauche ich doch nur ein Antrag auf Freistellung der RV-Pflicht?
1

Gefällt mir

Mmm, wenn ich Angestellten habe, bin ich doch AG und brauche keine Statusfeststellung, oder? Dann brauche ich doch nur ein Antrag auf Freistellung der RV-Pflicht?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Mmm, wenn ich Angestellten habe, bin ich doch AG und brauche keine Statusfeststellung, oder? Dann brauche ich doch nur ein Antrag auf Freistellung der RV-Pflicht?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Tim Buchert
09.02.2024 19:43
@Lars van Ravenzwaaij so habe ich das auch verstanden... wenn ich AG ist doch klar das ich selbstständig bin.

Eigentlich armselig das man sich über sowas Gedanken machen muss. Eigentlich will man ja nur in Ruhe arbeiten und sein Geld verdienen 😔
1

Gefällt mir

[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] so habe ich das auch verstanden... wenn ich AG ist doch klar das ich selbstständig bin. Eigentlich armselig das man sich über sowas Gedanken machen muss. Eigentlich will man ja nur in Ruhe arbeiten und sein Geld verdienen 😔
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Tim Buchert schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij so habe ich das auch verstanden... wenn ich AG ist doch klar das ich selbstständig bin.

Eigentlich armselig das man sich über sowas Gedanken machen muss. Eigentlich will man ja nur in Ruhe arbeiten und sein Geld verdienen 😔

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pt ani
09.02.2024 20:59
@Tim Buchert Ah, das könnte natürlich sein und wäre ein smarter Schachzug!
Mein Mann macht die Buchhaltung.
1

Gefällt mir

[mention]Tim Buchert[/mention] Ah, das könnte natürlich sein und wäre ein smarter Schachzug! Mein Mann macht die Buchhaltung.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



pt ani schrieb:

@Tim Buchert Ah, das könnte natürlich sein und wäre ein smarter Schachzug!
Mein Mann macht die Buchhaltung.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Gert Winsa
09.02.2024 22:40
@pt ani für interfamiliäre Arbeitsverhältnisse sind aber immer Statusverfahren obligatorisch ;-)

Edit: scheint wohl doch nicht obligatorisch, aber Betriebsprüfer schauen sich das sehr gerne sehr genau an. Z.b. sind oft keine Arbeitszeiten festgelegt und oft auch kein gelebtes Weisungsrecht ggü. der Familie. Ein gelebtes AN Verhältnis wird sehr oft angezweifelt.

Wenn das bei ner Betriebsprüfung auffliegt wird beim Angestellten Familienmitglied immer wieder Selbstständigkeit beschieden, weil die DRV nicht will, dass jemand durch Familienanstellung(oft geringfügig über Minijob) wieder in die Sozialversicherung kommt.

Da sieht man mal wieder wie interessensgebunden Statusverfahren sind.....

Falls der Mann dann der "einzige" grund für die eigene Selbstständigkeit und damit Befreiung von der DRV war, kann auch deine RV Befreiung beanstandet werden....

Also der ursprüngliche AG wäre dann nicht selbstständig (oder befreit) und der frühere AN dafür selbstständig....
1

Gefällt mir

[mention]pt ani[/mention] für interfamiliäre Arbeitsverhältnisse sind aber immer Statusverfahren obligatorisch ;-) Edit: scheint wohl doch nicht obligatorisch, aber Betriebsprüfer schauen sich das sehr gerne sehr genau an. Z.b. sind oft keine Arbeitszeiten festgelegt und oft auch kein gelebtes Weisungsrecht ggü. der Familie. Ein gelebtes AN Verhältnis wird sehr oft angezweifelt. Wenn das bei ner Betriebsprüfung auffliegt wird beim Angestellten Familienmitglied immer wieder Selbstständigkeit beschieden, weil die DRV nicht will, dass jemand durch Familienanstellung(oft geringfügig über Minijob) wieder in die Sozialversicherung kommt. Da sieht man mal wieder wie interessensgebunden Statusverfahren sind..... Falls der Mann dann der "einzige" grund für die eigene Selbstständigkeit und damit Befreiung von der DRV war, kann auch deine RV Befreiung beanstandet werden.... Also der ursprüngliche AG wäre dann nicht selbstständig (oder befreit) und der frühere AN dafür selbstständig....
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Gert Winsa schrieb:

@pt ani für interfamiliäre Arbeitsverhältnisse sind aber immer Statusverfahren obligatorisch ;-)

Edit: scheint wohl doch nicht obligatorisch, aber Betriebsprüfer schauen sich das sehr gerne sehr genau an. Z.b. sind oft keine Arbeitszeiten festgelegt und oft auch kein gelebtes Weisungsrecht ggü. der Familie. Ein gelebtes AN Verhältnis wird sehr oft angezweifelt.

Wenn das bei ner Betriebsprüfung auffliegt wird beim Angestellten Familienmitglied immer wieder Selbstständigkeit beschieden, weil die DRV nicht will, dass jemand durch Familienanstellung(oft geringfügig über Minijob) wieder in die Sozialversicherung kommt.

Da sieht man mal wieder wie interessensgebunden Statusverfahren sind.....

Falls der Mann dann der "einzige" grund für die eigene Selbstständigkeit und damit Befreiung von der DRV war, kann auch deine RV Befreiung beanstandet werden....

Also der ursprüngliche AG wäre dann nicht selbstständig (oder befreit) und der frühere AN dafür selbstständig....

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pt ani
10.02.2024 00:13
@Gert Winsa Ich bin ja eh selbstständig..
Aber plausibel muss es sein, das stimmt. Dass Angehörige mitarbeiten ist aber üblich. Nicht nur auf dem Papier.
1

Gefällt mir

[mention]Gert Winsa[/mention] Ich bin ja eh selbstständig.. Aber plausibel muss es sein, das stimmt. Dass Angehörige mitarbeiten ist aber üblich. Nicht nur auf dem Papier.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



pt ani schrieb:

@Gert Winsa Ich bin ja eh selbstständig..
Aber plausibel muss es sein, das stimmt. Dass Angehörige mitarbeiten ist aber üblich. Nicht nur auf dem Papier.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Gert Winsa
10.02.2024 09:39
@pt ani trotzdem bist du als Physio nur befreit wenn du AN hast, falls er dein einziger AN ist und sein Status selbstständig eingestuft würde verlierst du deine Befreiung mit.
1

Gefällt mir

[mention]pt ani[/mention] trotzdem bist du als Physio nur befreit wenn du AN hast, falls er dein einziger AN ist und sein Status selbstständig eingestuft würde verlierst du deine Befreiung mit.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Gert Winsa schrieb:

@pt ani trotzdem bist du als Physio nur befreit wenn du AN hast, falls er dein einziger AN ist und sein Status selbstständig eingestuft würde verlierst du deine Befreiung mit.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pt ani
10.02.2024 14:52
@Gert Winsa Darüber muss ich mir zum Glück keine Gedanken machen sweat_smile
1

Gefällt mir

[mention]Gert Winsa[/mention] Darüber muss ich mir zum Glück keine Gedanken machen [emoji]sweat_smile[/emoji]
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



pt ani schrieb:

@Gert Winsa Darüber muss ich mir zum Glück keine Gedanken machen sweat_smile

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
massu
10.02.2024 15:27
@Tim Buchert wenn du AG bist, dann bist du kein FM mehr.
Aber dann bist du Selbständig und brauchst eine IK Nummer. Oder sehe ich es falsch?
1

Gefällt mir

[mention]Tim Buchert[/mention] wenn du AG bist, dann bist du kein FM mehr. Aber dann bist du Selbständig und brauchst eine IK Nummer. Oder sehe ich es falsch?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



massu schrieb:

@Tim Buchert wenn du AG bist, dann bist du kein FM mehr.
Aber dann bist du Selbständig und brauchst eine IK Nummer. Oder sehe ich es falsch?

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
10.02.2024 15:41
@massu Ääh, ein FM ist per Definition selbstständig. Sonst wäre er Angestellter. slightly_frowning_face Ein FM kann auch gleichzeitig AG sein.

Wenn du als Privatperson eine angemeldete Haushaltshilfe beschäftigst bist du auch AG.
4

Gefällt mir

• JürgenK
• eim
• die neue
• Papa Alpaka
[mention]massu[/mention] Ääh, ein FM ist per Definition selbstständig. Sonst wäre er Angestellter. [emoji]slightly_frowning_face[/emoji] Ein FM kann auch gleichzeitig AG sein. Wenn du als Privatperson eine angemeldete Haushaltshilfe beschäftigst bist du auch AG.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@massu Ääh, ein FM ist per Definition selbstständig. Sonst wäre er Angestellter. slightly_frowning_face Ein FM kann auch gleichzeitig AG sein.

Wenn du als Privatperson eine angemeldete Haushaltshilfe beschäftigst bist du auch AG.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Gert Winsa
10.02.2024 16:20
@pt ani dann ists für dich gut.
Dennoch Vorsicht. Ein vom Betriebsprüfer als falsch bescheinigtes gelebtes Familiäres Beschäftigungsverhältnis hat zur Folge dass sich dieser meist Rückwirkend Privat Krankenversichern muss, wenn er nicht noch woanders Angestellt war.

Das prüft die DRV deswegen gerne so genau, weil sie verhindern will, dass sich jemand mit nem Midijob und recht geringen Versicherungsgebühren die Vorteile der Sozialversicherung erkaufen will.
Einige machen das auch genau aus dem Grund und daher schaut der Prüfer da immer sehr genau hin - auch wenns dann mal jemand falsches trifft - der es aber nicht rechtssicher beweisen kann.

Daher empfehlen die meisten Arbeitsrechtler auch ein Statusverfahren im 1 Monat der Familienbeschäftigung.
1

Gefällt mir

[mention]pt ani[/mention] dann ists für dich gut. Dennoch Vorsicht. Ein vom Betriebsprüfer als falsch bescheinigtes gelebtes Familiäres Beschäftigungsverhältnis hat zur Folge dass sich dieser meist Rückwirkend Privat Krankenversichern muss, wenn er nicht noch woanders Angestellt war. Das prüft die DRV deswegen gerne so genau, weil sie verhindern will, dass sich jemand mit nem Midijob und recht geringen Versicherungsgebühren die Vorteile der Sozialversicherung erkaufen will. Einige machen das auch genau aus dem Grund und daher schaut der Prüfer da immer sehr genau hin - auch wenns dann mal jemand falsches trifft - der es aber nicht rechtssicher beweisen kann. Daher empfehlen die meisten Arbeitsrechtler auch ein Statusverfahren im 1 Monat der Familienbeschäftigung.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Gert Winsa schrieb:

@pt ani dann ists für dich gut.
Dennoch Vorsicht. Ein vom Betriebsprüfer als falsch bescheinigtes gelebtes Familiäres Beschäftigungsverhältnis hat zur Folge dass sich dieser meist Rückwirkend Privat Krankenversichern muss, wenn er nicht noch woanders Angestellt war.

Das prüft die DRV deswegen gerne so genau, weil sie verhindern will, dass sich jemand mit nem Midijob und recht geringen Versicherungsgebühren die Vorteile der Sozialversicherung erkaufen will.
Einige machen das auch genau aus dem Grund und daher schaut der Prüfer da immer sehr genau hin - auch wenns dann mal jemand falsches trifft - der es aber nicht rechtssicher beweisen kann.

Daher empfehlen die meisten Arbeitsrechtler auch ein Statusverfahren im 1 Monat der Familienbeschäftigung.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
eim
10.02.2024 18:15
@Tim Buchert
Nein da ich sogar als Hausfrau oder auch Angestellter eine Putzhilfe anstellen kann die sogar über 539 € verdient, hat es nichts mit deiner Selbstständigen Tätigkeit als Physio zu tun. Es sind 2 verschiedene Angelegenheiten .Du brauchst also NICHT Selbstständig sein um jemanden anzustellen
1

Gefällt mir

[mention]Tim Buchert[/mention] Nein da ich sogar als Hausfrau oder auch Angestellter eine Putzhilfe anstellen kann die sogar über 539 € verdient, hat es nichts mit deiner Selbstständigen Tätigkeit als Physio zu tun. Es sind 2 verschiedene Angelegenheiten .Du brauchst also NICHT Selbstständig sein um jemanden anzustellen
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



eim schrieb:

@Tim Buchert
Nein da ich sogar als Hausfrau oder auch Angestellter eine Putzhilfe anstellen kann die sogar über 539 € verdient, hat es nichts mit deiner Selbstständigen Tätigkeit als Physio zu tun. Es sind 2 verschiedene Angelegenheiten .Du brauchst also NICHT Selbstständig sein um jemanden anzustellen

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Tim Buchert schrieb:

Der plan war eigentlich jemanden einzustellen um beim Statusverfahren noch ein zusätzliches Argument zu haben das die Selbstständigkeit quasi unterstreicht...

Meine ich hätte hier im forum mal etwas in der Art gelesen🤔



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit FM und Bürokraft einstellen

Mein Profilbild bearbeiten

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns