Die Stadt Bad Camberg sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
Wenn ja muss ich die Bürokraft dem PI melden, oder nur beim Arbeitsamt?
Wenn die Bürokraft Sozialversicherungspflichtig ist wäre ich doch von der RV "befreit ", oder?
Außerdem hätte ich doch dann auch bei einem Statusfeststellungsverfahren auch die Sicherheit nicht als scheinselbstständig zu gelten, oder?
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Tim Buchert schrieb:
Hallo, kann ich als FM eine Bürokraft einstellen? Ich denke schon🤔,wollte aber zur Sicherheit nochmal hier Meinungen hören.
Wenn ja muss ich die Bürokraft dem PI melden, oder nur beim Arbeitsamt?
Wenn die Bürokraft Sozialversicherungspflichtig ist wäre ich doch von der RV "befreit ", oder?
Außerdem hätte ich doch dann auch bei einem Statusfeststellungsverfahren auch die Sicherheit nicht als scheinselbstständig zu gelten, oder?
Den PI geht es gar nichts an wenn du eine Bürokraft für dich anstellst.
Du solltest aber schon vorher als Selbstständig bei der DRV das Statusverfahren bestanden haben.
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eim schrieb:
Also als FM bist du SELBSTSTÄNDIG und somit kannst du jemanden einstellen.Aber auf Minijobbasis geht es nicht wenn du von Rentenzahlung befreit werden willst.
Den PI geht es gar nichts an wenn du eine Bürokraft für dich anstellst.
Du solltest aber schon vorher als Selbstständig bei der DRV das Statusverfahren bestanden haben.
Meine ich hätte hier im forum mal etwas in der Art gelesen🤔
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Tim Buchert Ich habe mich 1989 von der RV-Pflicht befreien lassen. Damals war das möglich wenn man entweder mindestens 1 SV-plichtigen AN oder mindestens 2 Minijobber beschäftigte. Ob es das immer noch gibt, weiss ich nicht. Das müsste dir aber die DRV sagen können.
Müssen insgesamt mindestens 539,- Euro sein.
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Das ist immer noch genauso.
Müssen insgesamt mindestens 539,- Euro sein.
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Tim Buchert schrieb:
@pt ani das heißt wenn ich einen Angestellten habe bin ich bei einem Statusverfahren abgesichert?
Muss aber trotzdem beantragt werden, das geht nicht automatisch
Edit:
Ah, sorry. Was das mit dem Statusverfahren zu tun hat, weiß ich nicht.
Ich rede nur von der Versicherungspflicht.
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pt ani schrieb:
@Tim Buchert Ja, oder 2 Minijobber, die zusammen mehr als die Minijobhöchstgrenze haben.
Muss aber trotzdem beantragt werden, das geht nicht automatisch
Edit:
Ah, sorry. Was das mit dem Statusverfahren zu tun hat, weiß ich nicht.
Ich rede nur von der Versicherungspflicht.
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Tim Buchert schrieb:
@pt ani Aber anstellen könnte ich schon jemanden? Das statusverfahren ist ja erstmal nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Es sind 2 Paar Schuhe
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massu schrieb:
@Tim Buchert es hilft dir aber nicht, jemand einzustellen egal ob mit oder ohne Sozialversicherungen wenn du noch keinen positiven Statusverfahren hast.
Es sind 2 Paar Schuhe
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Mmm, wenn ich Angestellten habe, bin ich doch AG und brauche keine Statusfeststellung, oder? Dann brauche ich doch nur ein Antrag auf Freistellung der RV-Pflicht?
Eigentlich armselig das man sich über sowas Gedanken machen muss. Eigentlich will man ja nur in Ruhe arbeiten und sein Geld verdienen 😔
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Tim Buchert schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij so habe ich das auch verstanden... wenn ich AG ist doch klar das ich selbstständig bin.
Eigentlich armselig das man sich über sowas Gedanken machen muss. Eigentlich will man ja nur in Ruhe arbeiten und sein Geld verdienen 😔
Mein Mann macht die Buchhaltung.
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pt ani schrieb:
@Tim Buchert Ah, das könnte natürlich sein und wäre ein smarter Schachzug!
Mein Mann macht die Buchhaltung.
Edit: scheint wohl doch nicht obligatorisch, aber Betriebsprüfer schauen sich das sehr gerne sehr genau an. Z.b. sind oft keine Arbeitszeiten festgelegt und oft auch kein gelebtes Weisungsrecht ggü. der Familie. Ein gelebtes AN Verhältnis wird sehr oft angezweifelt.
Wenn das bei ner Betriebsprüfung auffliegt wird beim Angestellten Familienmitglied immer wieder Selbstständigkeit beschieden, weil die DRV nicht will, dass jemand durch Familienanstellung(oft geringfügig über Minijob) wieder in die Sozialversicherung kommt.
Da sieht man mal wieder wie interessensgebunden Statusverfahren sind.....
Falls der Mann dann der "einzige" grund für die eigene Selbstständigkeit und damit Befreiung von der DRV war, kann auch deine RV Befreiung beanstandet werden....
Also der ursprüngliche AG wäre dann nicht selbstständig (oder befreit) und der frühere AN dafür selbstständig....
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Gert Winsa schrieb:
@pt ani für interfamiliäre Arbeitsverhältnisse sind aber immer Statusverfahren obligatorisch ;-)
Edit: scheint wohl doch nicht obligatorisch, aber Betriebsprüfer schauen sich das sehr gerne sehr genau an. Z.b. sind oft keine Arbeitszeiten festgelegt und oft auch kein gelebtes Weisungsrecht ggü. der Familie. Ein gelebtes AN Verhältnis wird sehr oft angezweifelt.
Wenn das bei ner Betriebsprüfung auffliegt wird beim Angestellten Familienmitglied immer wieder Selbstständigkeit beschieden, weil die DRV nicht will, dass jemand durch Familienanstellung(oft geringfügig über Minijob) wieder in die Sozialversicherung kommt.
Da sieht man mal wieder wie interessensgebunden Statusverfahren sind.....
Falls der Mann dann der "einzige" grund für die eigene Selbstständigkeit und damit Befreiung von der DRV war, kann auch deine RV Befreiung beanstandet werden....
Also der ursprüngliche AG wäre dann nicht selbstständig (oder befreit) und der frühere AN dafür selbstständig....
Aber plausibel muss es sein, das stimmt. Dass Angehörige mitarbeiten ist aber üblich. Nicht nur auf dem Papier.
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pt ani schrieb:
@Gert Winsa Ich bin ja eh selbstständig..
Aber plausibel muss es sein, das stimmt. Dass Angehörige mitarbeiten ist aber üblich. Nicht nur auf dem Papier.
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Gert Winsa schrieb:
@pt ani trotzdem bist du als Physio nur befreit wenn du AN hast, falls er dein einziger AN ist und sein Status selbstständig eingestuft würde verlierst du deine Befreiung mit.
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pt ani schrieb:
@Gert Winsa Darüber muss ich mir zum Glück keine Gedanken machen sweat_smile
Aber dann bist du Selbständig und brauchst eine IK Nummer. Oder sehe ich es falsch?
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massu schrieb:
@Tim Buchert wenn du AG bist, dann bist du kein FM mehr.
Aber dann bist du Selbständig und brauchst eine IK Nummer. Oder sehe ich es falsch?
Wenn du als Privatperson eine angemeldete Haushaltshilfe beschäftigst bist du auch AG.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Ääh, ein FM ist per Definition selbstständig. Sonst wäre er Angestellter. slightly_frowning_face Ein FM kann auch gleichzeitig AG sein.
Wenn du als Privatperson eine angemeldete Haushaltshilfe beschäftigst bist du auch AG.
Dennoch Vorsicht. Ein vom Betriebsprüfer als falsch bescheinigtes gelebtes Familiäres Beschäftigungsverhältnis hat zur Folge dass sich dieser meist Rückwirkend Privat Krankenversichern muss, wenn er nicht noch woanders Angestellt war.
Das prüft die DRV deswegen gerne so genau, weil sie verhindern will, dass sich jemand mit nem Midijob und recht geringen Versicherungsgebühren die Vorteile der Sozialversicherung erkaufen will.
Einige machen das auch genau aus dem Grund und daher schaut der Prüfer da immer sehr genau hin - auch wenns dann mal jemand falsches trifft - der es aber nicht rechtssicher beweisen kann.
Daher empfehlen die meisten Arbeitsrechtler auch ein Statusverfahren im 1 Monat der Familienbeschäftigung.
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Gert Winsa schrieb:
@pt ani dann ists für dich gut.
Dennoch Vorsicht. Ein vom Betriebsprüfer als falsch bescheinigtes gelebtes Familiäres Beschäftigungsverhältnis hat zur Folge dass sich dieser meist Rückwirkend Privat Krankenversichern muss, wenn er nicht noch woanders Angestellt war.
Das prüft die DRV deswegen gerne so genau, weil sie verhindern will, dass sich jemand mit nem Midijob und recht geringen Versicherungsgebühren die Vorteile der Sozialversicherung erkaufen will.
Einige machen das auch genau aus dem Grund und daher schaut der Prüfer da immer sehr genau hin - auch wenns dann mal jemand falsches trifft - der es aber nicht rechtssicher beweisen kann.
Daher empfehlen die meisten Arbeitsrechtler auch ein Statusverfahren im 1 Monat der Familienbeschäftigung.
Nein da ich sogar als Hausfrau oder auch Angestellter eine Putzhilfe anstellen kann die sogar über 539 € verdient, hat es nichts mit deiner Selbstständigen Tätigkeit als Physio zu tun. Es sind 2 verschiedene Angelegenheiten .Du brauchst also NICHT Selbstständig sein um jemanden anzustellen
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eim schrieb:
@Tim Buchert
Nein da ich sogar als Hausfrau oder auch Angestellter eine Putzhilfe anstellen kann die sogar über 539 € verdient, hat es nichts mit deiner Selbstständigen Tätigkeit als Physio zu tun. Es sind 2 verschiedene Angelegenheiten .Du brauchst also NICHT Selbstständig sein um jemanden anzustellen
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Tim Buchert schrieb:
Der plan war eigentlich jemanden einzustellen um beim Statusverfahren noch ein zusätzliches Argument zu haben das die Selbstständigkeit quasi unterstreicht...
Meine ich hätte hier im forum mal etwas in der Art gelesen🤔
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