Über uns:
Rössle Reha ist ein renommiertes
Reha Zentrum, das sich auf die
ganzheitliche Behandlung und
Betreuung unserer Patienten
spezialisiert hat. Unser
engagiertes Team arbeitet täglich
daran, die Lebensqualität unserer
Patienten zu verbessern und ihnen
zu einem schmerzfreien Alltag zu
verhelfen.
Ihre Aufgaben:
• Durchführung von
physiotherapeutischen Behandlungen
und Therapien
• Erstellung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen der Patienten
• Anleitung...
Rössle Reha ist ein renommiertes
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Aus gegebenem Anlass eine Frage:
Wenn ein freier Mitarbeiter geht, und er bei seinem Weggang einige Therapien, die noch nicht beendet sind, aus Abrechnungsgründen abbrechen möchte (Weiterverordnung per begründeter Kurzmitteilung an Verordner beantragt):
Kann es ihm vom PI untersagt werden mit der Begründung, dass die Rezepte Eigentum der Praxis seien? Wer kennt sich genau aus? Ist der FM nur Erfüllungsgehilfe, der nicht entscheiden kann, dass er keine offenen Verordnungen zurück lassen möchte? Wie ist hier die rechtliche Lage? Muss er sich darauf verlassen, dass der PI ihm die bis dahin geleisteten TE per Abschlag zahlt??
Gruß + danke.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, liebe KollegInnen
Aus gegebenem Anlass eine Frage:
Wenn ein freier Mitarbeiter geht, und er bei seinem Weggang einige Therapien, die noch nicht beendet sind, aus Abrechnungsgründen abbrechen möchte (Weiterverordnung per begründeter Kurzmitteilung an Verordner beantragt):
Kann es ihm vom PI untersagt werden mit der Begründung, dass die Rezepte Eigentum der Praxis seien? Wer kennt sich genau aus? Ist der FM nur Erfüllungsgehilfe, der nicht entscheiden kann, dass er keine offenen Verordnungen zurück lassen möchte? Wie ist hier die rechtliche Lage? Muss er sich darauf verlassen, dass der PI ihm die bis dahin geleisteten TE per Abschlag zahlt??
Gruß + danke.
Ich würde sagen, da wo die Verordnungen sind der kann darüber verfügen, eben wegen der Vorleistung.
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Der FM ist reiner Erfüllungsgehilfe und sollte tunlichst bedacht sein Anforderungen der GKV-Erfüllungsgehilfen gerecht zu werden.
Für geleistete Behandlungen besteht der vereinbarte Vergütungsanspruch, der kann ggf. zum Ende der Kooperation eingefordert werden.
Es obliegt nicht dem FM über den Verbleib der Verordnungen zu entscheiden.
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Papa Alpaka schrieb:
Die physisch vorliegenden VOs sind Eigentum der GKV. Übergeben an den PI zwecks Versorgungserfüllung.
Der FM ist reiner Erfüllungsgehilfe und sollte tunlichst bedacht sein Anforderungen der GKV-Erfüllungsgehilfen gerecht zu werden.
Für geleistete Behandlungen besteht der vereinbarte Vergütungsanspruch, der kann ggf. zum Ende der Kooperation eingefordert werden.
Es obliegt nicht dem FM über den Verbleib der Verordnungen zu entscheiden.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Tom: Der FM kann die Verordnungen doch nicht einfach mitnehmen, oder? *verwirrt*
@Tom: Der FM kann die Verordnungen doch nicht einfach mitnehmen, oder? *verwirrt*
Tasche auf, VO rein, fertig. Du ahnst gar nicht wie schnell das geht ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 20.6.17 10:18:
@Tom: Der FM kann die Verordnungen doch nicht einfach mitnehmen, oder? *verwirrt*
Tasche auf, VO rein, fertig. Du ahnst gar nicht wie schnell das geht ;)
Und das ist rechtens??????
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Upps... :/
Und das ist rechtens??????
Das der PI in der Vergangenheit Schei* gemacht hat berechtigt dich nicht, ebenfalls Schei* zu machen.
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Papa Alpaka schrieb:
...ich würde dir dringend raten, Anonymus, auf den Pluralis Majestis zu verzichten und zur Ich-Botschaft zurückzukommen.
Das der PI in der Vergangenheit Schei* gemacht hat berechtigt dich nicht, ebenfalls Schei* zu machen.
Wo immer du einen entdeckt hast. Ich finde keinen. Ergo: Ratschlag obsolet.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Papa Alpaka... Pluralis Majestatis, wenn schon..
Wo immer du einen entdeckt hast. Ich finde keinen. Ergo: Ratschlag obsolet.
Verordnung fertig machen, dann einreichen. Es gibt keine monatlichen Abschläge auf die zu erwartende Abrechnung o.ä,
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Tom, letzteres.
Verordnung fertig machen, dann einreichen. Es gibt keine monatlichen Abschläge auf die zu erwartende Abrechnung o.ä,
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tom1350 schrieb:
Der Unterschied ist, ob der PI in Vorleistung geht bei monatlicher Abrechnung oder der FM indem er die fertigen Verordnungen abgibt und dann sein Geld bekommt.
Ich würde sagen, da wo die Verordnungen sind der kann darüber verfügen, eben wegen der Vorleistung.
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Wer die therapeutische Leistung erbracht hat, hat den Anspruch auf Vergütung. Normalerweise wird man sich einig. Wenn nicht werden die angebrochenen Verordnungen halt in der nächsten Praxis dann fertig abgerechnet.
Das ist alles auch nichts. Spannend wird es, wenn die Angestellte für HB 80% davon "mitnimmt".
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tom1350 schrieb:
Die Verordnung gehört dem Patienten.
Wer die therapeutische Leistung erbracht hat, hat den Anspruch auf Vergütung. Normalerweise wird man sich einig. Wenn nicht werden die angebrochenen Verordnungen halt in der nächsten Praxis dann fertig abgerechnet.
Das ist alles auch nichts. Spannend wird es, wenn die Angestellte für HB 80% davon "mitnimmt".
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Leni C. schrieb:
Die Rezepte gehören in die Praxis , da der PI letztendlich bei der Abrechnung , die über seinen Namen läuft , den Kopf hinhalten muß . Wenn der FM geht , kann die Praxis ja trotzdem das Rezept zu Ende abarbeiten . Der FM stellt die Rechnung für die erbrachten Therapien und gut iss. Und sollte der FM fachspezifische Therapien gemacht haben die die Praxis sonst selber nicht bieten kann wird halt abgebrochen .
Augen auf bei der Berufswahl ... :hushed:
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AOK - Mitteilung
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666 schrieb:
"Hinweis: Bei einer Verordnung handelt es sich um ein Dokument. Änderungen jeglicher Art, die die ursprünglichen Eintragungen unkenntlich machen, wie das Ab- bzw. Verändern der eingetragenen Daten mit Tipp-Ex, Radiergummi oder das Überkleben mit Etiketten, ohne dass der Versicherte dies mit seiner Unterschrift erneut bestätigt, sind nicht zulässig"
AOK - Mitteilung
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Leni C. schrieb:
Weißen geht gar nicht , aber durchstreichen und eine Begründung draufschreiben daß die TE von einem anderen Therapeuten geleistet werden . Ich verstehe aber auch nicht , daß der FM ohne Rücksprache der Weiterbehandlungklärung das Rezept einfach abbricht . Da muß aber schon kommunikationstechnisch einiges sehr im Argen liegen .
vielleicht liegt es daran, dass der FM die Erfahrung gemacht hat, dass sein Vorgänger (FM) monatelang, über das Ausscheiden hinaus, auf sein Geld warten musste. Nämlich, bis dann alle Therapieeinheiten beim Nachfolger durch waren, inklusive aller Ferien, Kitafahrten, Geburtstage, Krankheit, etc. Darum. Aus Erfahrung.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Leni,
vielleicht liegt es daran, dass der FM die Erfahrung gemacht hat, dass sein Vorgänger (FM) monatelang, über das Ausscheiden hinaus, auf sein Geld warten musste. Nämlich, bis dann alle Therapieeinheiten beim Nachfolger durch waren, inklusive aller Ferien, Kitafahrten, Geburtstage, Krankheit, etc. Darum. Aus Erfahrung.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke! So kenne ich das auch.
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Leni C. schrieb:
In so einem Fall sollte man dem PI halt juristisch Feuer unterm Hintern machen . Gebe dir recht : so ein Verhalten geht auch gar nicht . Trotzdem sollte man sich selber korrekt verhalten .
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Auf jeden Fall! Ich verhalte mich korrekt, - ich brauchte einfach Informationen, da diese Situation neu ist. :blush:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ganz besonders an der Situation ist nun, dass die VOen per Eintrag bei "Therapieaabbruch am..." mit Begründung "Therapeutenwechsel" ausgefüllt sind. Nun möchte der PI diese Eintragungen "weißen" / sprich: tippexen, was m.E. (laut dbl- Mitteilung der AOK) einer Dokumentenfälschung gleich kommt? Dann will er die 2-4 TE weiterführen und die VO abschließend einreichen. Ist sowas noch normal? Es ist ein Schreiben an die Verordner erstellt, in dem wegen des Wechsels die Weiterverordnung beantragt wird. Das alles will der PI nicht, er will weißen. : :flushed:
Augen auf bei der Berufswahl ... :hushed:
Im Vertrag zwischen FM und PI wurden die Abrechnungsmodalitäten doch wohl (hoffentlich) festgelegt. Monatlich oder nach Beendigung des Rezeptes.
Wie kommt ein FM dazu Rezepte abzubrechen und das dann noch auf der VO zu vermerken. Als PI würde ich da ausflippen!
Und bei vertraglich oder mündlich festgelegter Abrechnung nach Rezeptende zwischen FM und PI ist es nun mal halt so, dass der FM auf sein Geld warten muss.
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M0nique schrieb:
Ich verstehe es gerade gar nicht:
Im Vertrag zwischen FM und PI wurden die Abrechnungsmodalitäten doch wohl (hoffentlich) festgelegt. Monatlich oder nach Beendigung des Rezeptes.
Wie kommt ein FM dazu Rezepte abzubrechen und das dann noch auf der VO zu vermerken. Als PI würde ich da ausflippen!
Und bei vertraglich oder mündlich festgelegter Abrechnung nach Rezeptende zwischen FM und PI ist es nun mal halt so, dass der FM auf sein Geld warten muss.
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