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Physiotherapeut/in (m/w/d),
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ich stecke gerade in den Vorbereitungen zur Selbstständigkeit. Ich bin Physiotherapeutin und Heilpraktikerin ( kompletter HP). Ich möchte mich gerne als freier Mitarbeiter Physiotherapie anbieten. Das bedeutet ich werde örtlichen Praxen meine freie Mitarbeit anbieten. Wie das alles funktioniert darüber habe ich mich umfassend informiert. Da ich auch Heilpraktikerin bin möchte ich die von mir erworbenen Therapien wie Ohrakupunktur, Injektion, Bachblüten, Ohrkerzentherapie natürlich auch anwenden. Ich wollte gerne beides miteinander verbinden. Das heißt wenn ich in einer Praxis als freier Mitarbeiter Physiotherapie tätig bin und gleichzeitig dort dann Pat. heilpraktisch behandeln möchte z.B. Ohrakupunktur. Mich mit dem praxisinhaber auf eine prozentuelle Verteilung der HP Leistung einige. Oder mit ihm einen Mietvertrag abschließe. Ginge das? Wer hat Erfahrungen bzw. die gleiche Berufskonstellation. Das HP Gesetz sagt das man nicht im umherziehen tätig sein darf. Ist freie Mitarbeit HP in einer Physiotherapie praxis umherziehen? Brauche ich für die HP Leistungen immer eine eigene Praxis? Dann habe ich noch die Chance für einen Auftraggeber Rehasportverein zu arbeiten. Ich werde dann die Rehakurse durchführen. Zirkeltraining betreuen. Geräteeinweisungen machen. Habe dazu Trainer B Lizenz und KG Gerät. Welche Berufsbezeichnung sollte Steuertechnisch im Honorarvertrag stehen. Physiotherapeutin oder Trainer? Darf ich dann noch umsatzsteuerfrei arbeiten? So viele Fragen in meinem Kopf. Es ist aber auch sehr kompliziert die 3 Fachrichtungen unter einen Hut zu bekommen. Vielen lieben Dank erst mal fürs lesen und ich hoffe das es jemanden hier gibt der mir helfen kann.
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alexkid schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
ich stecke gerade in den Vorbereitungen zur Selbstständigkeit. Ich bin Physiotherapeutin und Heilpraktikerin ( kompletter HP). Ich möchte mich gerne als freier Mitarbeiter Physiotherapie anbieten. Das bedeutet ich werde örtlichen Praxen meine freie Mitarbeit anbieten. Wie das alles funktioniert darüber habe ich mich umfassend informiert. Da ich auch Heilpraktikerin bin möchte ich die von mir erworbenen Therapien wie Ohrakupunktur, Injektion, Bachblüten, Ohrkerzentherapie natürlich auch anwenden. Ich wollte gerne beides miteinander verbinden. Das heißt wenn ich in einer Praxis als freier Mitarbeiter Physiotherapie tätig bin und gleichzeitig dort dann Pat. heilpraktisch behandeln möchte z.B. Ohrakupunktur. Mich mit dem praxisinhaber auf eine prozentuelle Verteilung der HP Leistung einige. Oder mit ihm einen Mietvertrag abschließe. Ginge das? Wer hat Erfahrungen bzw. die gleiche Berufskonstellation. Das HP Gesetz sagt das man nicht im umherziehen tätig sein darf. Ist freie Mitarbeit HP in einer Physiotherapie praxis umherziehen? Brauche ich für die HP Leistungen immer eine eigene Praxis? Dann habe ich noch die Chance für einen Auftraggeber Rehasportverein zu arbeiten. Ich werde dann die Rehakurse durchführen. Zirkeltraining betreuen. Geräteeinweisungen machen. Habe dazu Trainer B Lizenz und KG Gerät. Welche Berufsbezeichnung sollte Steuertechnisch im Honorarvertrag stehen. Physiotherapeutin oder Trainer? Darf ich dann noch umsatzsteuerfrei arbeiten? So viele Fragen in meinem Kopf. Es ist aber auch sehr kompliziert die 3 Fachrichtungen unter einen Hut zu bekommen. Vielen lieben Dank erst mal fürs lesen und ich hoffe das es jemanden hier gibt der mir helfen kann.
Denkbar wäre es in einer sogenannten Kombipraxis (getrennte Räumlichkeiten also zwei (!) Praxen in einer Räumlichkeit), die es ja z.Zt. besonders bei den Osteopathen gibt, beide Leistungen anzubieten.
Betr. Trainerjob: Umsatzsteuerbefreit sind nur Heilbehandlungen, die einem therapeutischen Zweck dienen. Das Beaufsichtigen von Gerätetraining o. Äh. ist in diesem Sinne keine Heilbehandlung, sondern wäre eher dem Bereich der Prävention zuzuordnen. Einige Bereiche des Reha-Sports wiederum, könnte man evtl. in den Bereich der therapeutischen Heilbehandlungen einordnen.
Das ist nicht unkompliziert und ich rate dir, einen entsprechend fachlich spezialisierten Steuerberater aufzusuchen. Gruß S.
[bearbeitet am 04.02.14 09:42]
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PTP schrieb:
Für Ohrakupunktur benötigt die Praxis eine Ausstattung die den Hygienevorschriften für "invasive" Therapien entspricht, Rest siehe Shakespeare
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Shakespeare schrieb:
Zum HP: Um als HP arbeiten zu dürfen, braucht man eine eigene angemeldete HP-Praxis oder man arbeitet als angestellter oder selbständiger, freier Mitarbeiter in einer solchen Praxis als HP. In einer reinen Physio-Praxis, wäre das im Sinne des HPG wie du schon geschrieben hast, so nicht zulässig.
Denkbar wäre es in einer sogenannten Kombipraxis (getrennte Räumlichkeiten also zwei (!) Praxen in einer Räumlichkeit), die es ja z.Zt. besonders bei den Osteopathen gibt, beide Leistungen anzubieten.
Betr. Trainerjob: Umsatzsteuerbefreit sind nur Heilbehandlungen, die einem therapeutischen Zweck dienen. Das Beaufsichtigen von Gerätetraining o. Äh. ist in diesem Sinne keine Heilbehandlung, sondern wäre eher dem Bereich der Prävention zuzuordnen. Einige Bereiche des Reha-Sports wiederum, könnte man evtl. in den Bereich der therapeutischen Heilbehandlungen einordnen.
Das ist nicht unkompliziert und ich rate dir, einen entsprechend fachlich spezialisierten Steuerberater aufzusuchen. Gruß S.
[bearbeitet am 04.02.14 09:42]
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