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Stuttgart-Stammheim, mit der
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aufzubauen. Wir suchen Dich als
Physiotherapeuten in Voll- oder
Teilzeit in einer unserer 5 Praxen
in Ludwigsburg-Neckarweihingen,
Kornwestheim, Markgröningen und
Stuttgart-Hausen und
Stuttgart-Stammheim. Wir sind ein
engagiertes Team, bestehend aus
Physiotherapeuten und
Empfangsmitarbeitern mit
langjähriger Erfahrung und einem
großen Behandlungsspektrum. Unsere
Schwerpunkte...
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Zur Zeit arbeite ich nur 1-2Std. wö in einer Praxis, um im Beruf zu bleiben, solange die Kinder klein sind. Frei in allem, was man sich denken kann (Patientenwahl, Arbeitszeit, eigener Plan, Visitenkarten...)
Nebenher Kurse und Wellnessmassagen. Aber: Abrechnung über PI!
Da meine monatl. Einkünfte unter 400,-€ liegen, bin ich von der RV Pflicht befreit.
Jedes Jahr erfolgt eine neue Abfrage der Rentenversicherung, hier also alles paletti.
Wenn nun doch bei der nächsen Prüfung (warum auch immer) entschieden wird, dass ich AN bin, fallen trotz Befreiung RV Beiträge an?
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physiok schrieb:
Hallo, ich hab da noch mal eine ganz andere Frage zur FM.
Zur Zeit arbeite ich nur 1-2Std. wö in einer Praxis, um im Beruf zu bleiben, solange die Kinder klein sind. Frei in allem, was man sich denken kann (Patientenwahl, Arbeitszeit, eigener Plan, Visitenkarten...)
Nebenher Kurse und Wellnessmassagen. Aber: Abrechnung über PI!
Da meine monatl. Einkünfte unter 400,-€ liegen, bin ich von der RV Pflicht befreit.
Jedes Jahr erfolgt eine neue Abfrage der Rentenversicherung, hier also alles paletti.
Wenn nun doch bei der nächsen Prüfung (warum auch immer) entschieden wird, dass ich AN bin, fallen trotz Befreiung RV Beiträge an?
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Wonderwoman schrieb:
Beim PI können Beiträge anfallen
Hier spielt es keine Rolle ob man als Minijobber also im Angestelltenstatus tätig ist oder das Einkommen durch eine selbständige (Neben-)Tätigkeit erzielt. Sollte wer auch immer die selbständige Tätigkeit nicht anerkennen und hier einen Arbeitnehmerstatus bestimmen (ich habe von einem solchen Fall noch nie gehört) ändert sich praktisch nur die Rechtslage. Man hätte z.B. Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, bezahlte Feiertage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw. und unterstünde der Arbeitsgerichtsbarkeit. Der "falsche" Selbständige könnte also diese Rechte gegen seinen "Arbeitgeber" (vormals Auftraggeber) juristisch geltend machen.
Aus Sicht des Praxisinhabers ist als auch der geringfügig eingesetzte FM nicht ganz unproblematisch.
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Shakespeare schrieb:
Nein, bei dem von dir genannten Einkommen von durchschnittlich 400€/Monat besteht grundsätzlich keine Sozialversicherungspflicht.
Hier spielt es keine Rolle ob man als Minijobber also im Angestelltenstatus tätig ist oder das Einkommen durch eine selbständige (Neben-)Tätigkeit erzielt. Sollte wer auch immer die selbständige Tätigkeit nicht anerkennen und hier einen Arbeitnehmerstatus bestimmen (ich habe von einem solchen Fall noch nie gehört) ändert sich praktisch nur die Rechtslage. Man hätte z.B. Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, bezahlte Feiertage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw. und unterstünde der Arbeitsgerichtsbarkeit. Der "falsche" Selbständige könnte also diese Rechte gegen seinen "Arbeitgeber" (vormals Auftraggeber) juristisch geltend machen.
Aus Sicht des Praxisinhabers ist als auch der geringfügig eingesetzte FM nicht ganz unproblematisch.
Gruß Britt
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Dann kann der AG mir vorschreiben, wann und wieviel ich arbeite.
Ich lege Patienten auf andere Termine, wenn die Kinder mal krank sind, habe in den Ferien grundsätzlich Urlaub usw. Das geht nicht, wenn man angestellt ist, mit wie vielen Std. auch immer.
Leider sah sich kein PI in unserem Kreis in der Lage, eine Mutter von 2 Kindern einzustellen, die keine Oma o.ä. im Hintergrund hat für "Notfallbetreuungen".
Ich bin dem Kollegen (PI) sehr dankbar, dass er mir diese Chance gibt und ich ein wenig Taschengeld habe, das ich für Fobi ausgeben kann.
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physiok schrieb:
Das möchte ich ja nicht.
Dann kann der AG mir vorschreiben, wann und wieviel ich arbeite.
Ich lege Patienten auf andere Termine, wenn die Kinder mal krank sind, habe in den Ferien grundsätzlich Urlaub usw. Das geht nicht, wenn man angestellt ist, mit wie vielen Std. auch immer.
Leider sah sich kein PI in unserem Kreis in der Lage, eine Mutter von 2 Kindern einzustellen, die keine Oma o.ä. im Hintergrund hat für "Notfallbetreuungen".
Ich bin dem Kollegen (PI) sehr dankbar, dass er mir diese Chance gibt und ich ein wenig Taschengeld habe, das ich für Fobi ausgeben kann.
> Ich lege Patienten auf andere Termine, wenn die Kinder mal krank sind, habe in den Ferien grundsätzlich Urlaub usw. Das geht nicht, wenn man angestellt ist
Das wage ich anzuzweifeln. Auch organisatorische Dinge können in weitem Umfang an Angestellte delegiert werden - Termine planen ist eine einfache Sache; Ferienfrei kann zur Not über Freistellung auf deinen Wunsch geschehen. Zur Gehaltsgestaltung äußere ich mich jetzt bewusst nicht um auf die Schnelle nicht zu viel gefährliches Halbwissen herauszuposaunen.
Nettes Detail: Mein Arbeitsvertrag als Küchenhilfe unterster Stufe hatte einen Umfang von 12 Seiten (der ist so grandios, den habe ich noch immer obwohl ich die Stelle nicht mehr will - der ist sogar auf schwerem Papier gedruckt ;)). Der Arbeitsvertrag meiner Frau als Heilerziehungspflegerin/Wohngruppenleitung passt auf drei Seiten* und enthält als wesentlichen Arbeitsauftrag "Verantwortung für Wohl und Gesundheit [der näher bezeichneten Wohngruppe] in eigenverantwortlichem Arbeiten" (den genauen Wortlaut kann ich bei Bedarf auch raussuchen).
Die Heimleitung hält sich tatsächlich weitgehend aus ihrer Arbeit heraus; leider auch bei Kollegen die die gewährten Freiheiten missbrauchen. Das ist aber meine ganz private Meinung über die Arbeit anderer Leute die ich persönlich formal nicht qualifiziert bin zu beurteilen...
*dafür gibt's aber einen dicken Ordner mit Anweisungen die befolgt werden müssen um das gesetzlich geforderte Minimum einzuhalten...
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Papa Alpaka schrieb:
physiok schrieb:
> Ich lege Patienten auf andere Termine, wenn die Kinder mal krank sind, habe in den Ferien grundsätzlich Urlaub usw. Das geht nicht, wenn man angestellt ist
Das wage ich anzuzweifeln. Auch organisatorische Dinge können in weitem Umfang an Angestellte delegiert werden - Termine planen ist eine einfache Sache; Ferienfrei kann zur Not über Freistellung auf deinen Wunsch geschehen. Zur Gehaltsgestaltung äußere ich mich jetzt bewusst nicht um auf die Schnelle nicht zu viel gefährliches Halbwissen herauszuposaunen.
Nettes Detail: Mein Arbeitsvertrag als Küchenhilfe unterster Stufe hatte einen Umfang von 12 Seiten (der ist so grandios, den habe ich noch immer obwohl ich die Stelle nicht mehr will - der ist sogar auf schwerem Papier gedruckt ;)). Der Arbeitsvertrag meiner Frau als Heilerziehungspflegerin/Wohngruppenleitung passt auf drei Seiten* und enthält als wesentlichen Arbeitsauftrag "Verantwortung für Wohl und Gesundheit [der näher bezeichneten Wohngruppe] in eigenverantwortlichem Arbeiten" (den genauen Wortlaut kann ich bei Bedarf auch raussuchen).
Die Heimleitung hält sich tatsächlich weitgehend aus ihrer Arbeit heraus; leider auch bei Kollegen die die gewährten Freiheiten missbrauchen. Das ist aber meine ganz private Meinung über die Arbeit anderer Leute die ich persönlich formal nicht qualifiziert bin zu beurteilen...
*dafür gibt's aber einen dicken Ordner mit Anweisungen die befolgt werden müssen um das gesetzlich geforderte Minimum einzuhalten...
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Britt schrieb:
Warum arbeitest du da nicht als Minijobber? Damit gibt es weder für dich noch den PI Probleme.
Gruß Britt
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