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Fm nur Hausbesuche
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Anonymer Teilnehmer
02.02.2022 10:52
Hallo. Ein FM nur für HB zu jaben dürfte kein problem darstellen oder? Er organisiert sich komplett selbst und wäre nie in der Praxis. Noch etwas zu beachten? Muss er 2 praxen zum abrechnen haben?
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Hallo. Ein FM nur für HB zu jaben dürfte kein problem darstellen oder? Er organisiert sich komplett selbst und wäre nie in der Praxis. Noch etwas zu beachten? Muss er 2 praxen zum abrechnen haben?
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mark760
02.02.2022 11:54
Nein. Es wird im Statusfeststellungsverfahren nur das jeweilige Auftragsverhältnis geprüft. Mehrere Auftraggeber ist dabei kein direktes Kriterium, sondern ist nur interessant wie der Freiberufler versicherungstechnisch eingestuft wird. Ein arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger ( ein Auftraggeber ) ist nämlich immer (!) rentenversicherungspflichtig.
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Nein. Es wird im Statusfeststellungsverfahren nur das jeweilige Auftragsverhältnis geprüft. Mehrere Auftraggeber ist dabei kein direktes Kriterium, sondern ist nur interessant wie der Freiberufler versicherungstechnisch eingestuft wird. Ein arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger ( ein Auftraggeber ) ist nämlich immer (!) rentenversicherungspflichtig.
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mark760 schrieb:

Nein. Es wird im Statusfeststellungsverfahren nur das jeweilige Auftragsverhältnis geprüft. Mehrere Auftraggeber ist dabei kein direktes Kriterium, sondern ist nur interessant wie der Freiberufler versicherungstechnisch eingestuft wird. Ein arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger ( ein Auftraggeber ) ist nämlich immer (!) rentenversicherungspflichtig.

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Badde
05.06.2022 20:43
Das Merkmal von mehreren Auftraggebern ist nicht mehr wichtig für das Statusverfahren. Wir haben 20 FM auf HB bundesweit und alle Statusverfahren wurden auf Selbständigkeit entschieden.
Die Berufsgruppe der selbständigen Physiotherapeuten ist laut BSG in der DRV beitragspflichtig, solange sie keine sozialversicherungspflichtigen Angestellten haben (z.B. 2 Minijobber, die zusammen über 450 Euro verdienen) und das Honorar über 450 Euro/Monat liegt.
Im Hausbesuchsbereich greift eher die Rechtsprechung aus dem ambulanten Bereich.
Wir sehen das genauso wie Du, Anonymer Teilnehmer. Bei Fragen zum Thema gerne eine PN.
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Das Merkmal von mehreren Auftraggebern ist nicht mehr wichtig für das Statusverfahren. Wir haben 20 FM auf HB bundesweit und alle Statusverfahren wurden auf Selbständigkeit entschieden. Die Berufsgruppe der selbständigen Physiotherapeuten ist laut BSG in der DRV beitragspflichtig, solange sie keine sozialversicherungspflichtigen Angestellten haben (z.B. 2 Minijobber, die zusammen über 450 Euro verdienen) und das Honorar über 450 Euro/Monat liegt. Im Hausbesuchsbereich greift eher die Rechtsprechung aus dem ambulanten Bereich. Wir sehen das genauso wie Du, Anonymer Teilnehmer. Bei Fragen zum Thema gerne eine PN.
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Badde schrieb:

Das Merkmal von mehreren Auftraggebern ist nicht mehr wichtig für das Statusverfahren. Wir haben 20 FM auf HB bundesweit und alle Statusverfahren wurden auf Selbständigkeit entschieden.
Die Berufsgruppe der selbständigen Physiotherapeuten ist laut BSG in der DRV beitragspflichtig, solange sie keine sozialversicherungspflichtigen Angestellten haben (z.B. 2 Minijobber, die zusammen über 450 Euro verdienen) und das Honorar über 450 Euro/Monat liegt.
Im Hausbesuchsbereich greift eher die Rechtsprechung aus dem ambulanten Bereich.
Wir sehen das genauso wie Du, Anonymer Teilnehmer. Bei Fragen zum Thema gerne eine PN.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo. Ein FM nur für HB zu jaben dürfte kein problem darstellen oder? Er organisiert sich komplett selbst und wäre nie in der Praxis. Noch etwas zu beachten? Muss er 2 praxen zum abrechnen haben?



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