Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir ab sofort für unsere
Praxis in Falkensee
Physiotherapeuten /innen.
Eine Wohnung können wir Ihnen in
unmittelbarer Nähe (westlicher
Stadtrand Berlin) vermitteln.
Wir bieten flexible Arbeitszeiten
und ein überdurchschnittliches
Gehalt.
Ausbildungs -und Fortbildungskosten
werden von uns in Absprache
mitfinanziert.
Fortbildungstage,
Fahrkostenzuschuss,
Prämien, sowie ein Zuschuss zur
betrieblichen Altersvorsorge
sorgen für einen guten Teamgeis...
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mark760 schrieb:
Nein. Es wird im Statusfeststellungsverfahren nur das jeweilige Auftragsverhältnis geprüft. Mehrere Auftraggeber ist dabei kein direktes Kriterium, sondern ist nur interessant wie der Freiberufler versicherungstechnisch eingestuft wird. Ein arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger ( ein Auftraggeber ) ist nämlich immer (!) rentenversicherungspflichtig.
Die Berufsgruppe der selbständigen Physiotherapeuten ist laut BSG in der DRV beitragspflichtig, solange sie keine sozialversicherungspflichtigen Angestellten haben (z.B. 2 Minijobber, die zusammen über 450 Euro verdienen) und das Honorar über 450 Euro/Monat liegt.
Im Hausbesuchsbereich greift eher die Rechtsprechung aus dem ambulanten Bereich.
Wir sehen das genauso wie Du, Anonymer Teilnehmer. Bei Fragen zum Thema gerne eine PN.
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Badde schrieb:
Das Merkmal von mehreren Auftraggebern ist nicht mehr wichtig für das Statusverfahren. Wir haben 20 FM auf HB bundesweit und alle Statusverfahren wurden auf Selbständigkeit entschieden.
Die Berufsgruppe der selbständigen Physiotherapeuten ist laut BSG in der DRV beitragspflichtig, solange sie keine sozialversicherungspflichtigen Angestellten haben (z.B. 2 Minijobber, die zusammen über 450 Euro verdienen) und das Honorar über 450 Euro/Monat liegt.
Im Hausbesuchsbereich greift eher die Rechtsprechung aus dem ambulanten Bereich.
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo. Ein FM nur für HB zu jaben dürfte kein problem darstellen oder? Er organisiert sich komplett selbst und wäre nie in der Praxis. Noch etwas zu beachten? Muss er 2 praxen zum abrechnen haben?
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