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-einen unbefristeten Arbeitsvertrag
in Teil- oder Vollzeit
-Vollzeit besetzte Rezeption
-eine überdurchschnittliche
Bezahlung ab 3000€
-30 Tage Urlaub (bei Vollzeit) +
Bezahlten Urlaub zw Weihnachten und
Neujahr als Geschenk
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-eine helle 250 qm große Praxis
-ein abwechslungsreiches und
innovatives Arbeiten
- nettes junges Team
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Wir erwarten von Dir:
-selbstständiges Arbeiten
-soziale und kommunikative
Fähigkei...
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wie sieht es denn aus, wenn ich als FM geringfügig in einer Praxis GKV-Pat. behandle? Gibt das evtl. auch ein Problem mit "Scheinselbständigkeit" oder sonst was für den PI oder mich? Ich bin ja als "Geringfügiger" nicht RV-pflichtig, wenn ich unter der monatlichen Grenze von 450,- bzw. der Jahresgrenze von 5400,- bleibe.
Ich hätte sogar als "Geringfügiger" mehrere Auftraggeber, denn ich würde in der Praxis ein paar Patienten behandeln und daneben noch 1-2 Kurse halten, sodass ich im Jahr das Einkommenslimit nicht überschreiten werde. - ist es Umsatz oder Gewinn, der gezählt wird?
Minijob auf 450,- Basis ist für diese Konstellation leider nicht mehr möglich, da dieser schon durch eine andere Tätigkeit besetzt ist.
Ich hätte also: Festanstellung mit ca. 25-30h/Wo + FM geringfügig (paar Behandlungen und Kurse) + Minijob 450,- (keine regelmäßige Tätigkeit, sondern immer wieder mal als Aushilfe).
Das sollte doch gehen, oder?
Da ich dann über die Festanstellung meine Soz.abgaben und KV abdecke und in der FM-Tätigkeit geringfügig bleibe-also nicht RV-pflichtig werde und auch der Minijob nicht über das Limit kommt, müssten doch bei dieser Konstellation alle auf der sicheren Seite sein, oder?
Ich wäre euch dankbar, wenn jemand was Konstuktives dazu sagen könnte.
Schöne Pfingsten noch.
[bearbeitet am 08.06.14 11:35]
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
wie sieht es denn aus, wenn ich als FM geringfügig in einer Praxis GKV-Pat. behandle? Gibt das evtl. auch ein Problem mit "Scheinselbständigkeit" oder sonst was für den PI oder mich? Ich bin ja als "Geringfügiger" nicht RV-pflichtig, wenn ich unter der monatlichen Grenze von 450,- bzw. der Jahresgrenze von 5400,- bleibe.
Ich hätte sogar als "Geringfügiger" mehrere Auftraggeber, denn ich würde in der Praxis ein paar Patienten behandeln und daneben noch 1-2 Kurse halten, sodass ich im Jahr das Einkommenslimit nicht überschreiten werde. - ist es Umsatz oder Gewinn, der gezählt wird?
Minijob auf 450,- Basis ist für diese Konstellation leider nicht mehr möglich, da dieser schon durch eine andere Tätigkeit besetzt ist.
Ich hätte also: Festanstellung mit ca. 25-30h/Wo + FM geringfügig (paar Behandlungen und Kurse) + Minijob 450,- (keine regelmäßige Tätigkeit, sondern immer wieder mal als Aushilfe).
Das sollte doch gehen, oder?
Da ich dann über die Festanstellung meine Soz.abgaben und KV abdecke und in der FM-Tätigkeit geringfügig bleibe-also nicht RV-pflichtig werde und auch der Minijob nicht über das Limit kommt, müssten doch bei dieser Konstellation alle auf der sicheren Seite sein, oder?
Ich wäre euch dankbar, wenn jemand was Konstuktives dazu sagen könnte.
Schöne Pfingsten noch.
[bearbeitet am 08.06.14 11:35]
Die beschriebene Konstellation Minijob und Angestelltentätigkeit ist bekanntermaßen eine problemlose und gängige Regelung, bei der man etwas mehr Nettoeinkommen erzielt, allerdings auch geringere Rentenansprüche erwirbt, wenn man sich beim Minijob von der RV befreien lässt bzw. schon befreit ist.
Bei einer zusätzlichen selbständigen Nebentätigkeit, kommt es auf mehrere Aspekte an. Zum einen die genannte Sozialabgabenfreiheit und zum anderen die Einstufung/Status betr. Selbständigkeit oder abhängige Beschäftigung.
Tatsächlich ist man sozialabgabenfrei, wenn man im Durchschnitt aller gearbeiteten Monate nicht mehr als 450€/Monat verdient. Hier zählt das steuerpflichtige Bruttoeinkommen, d.h. Betriebsausgaben werden abgezogen.
Abgaben ans Finanzamt, Berufsgenossenschaft, eine private Berufshaftpflichtversicherung müssen aber "gewinnmindernd" einkalkuliert werden.
Ist die Tätigkeit jedoch nicht "echt" selbständig aufgrund anderer Kriterien, ist der Auftraggeber letztendlich Arbeitgeber und hat die Tätigkeit anzumelden (üblicherweise dann bei der Knappschaft). Ist schon wie beschrieben ein anderer Minijob vorhanden, wird es logischerweise kompliziert weil dann ggf. die 450€-Grenze überschritten wird. Hier wären dann in diesem Fall doch Sozialabgaben zu leisten bzw. nachzuzahlen.
Ich würde also auch bei der von dir beschriebenen Konstellation eher nicht von "einer sichereren Seite" sprechen. Es hängt sehr stark von der vertraglichen und praktisch gelebten Selbständigkeit ab, ob man mit irgend welchen Komplikationen rechnen muss.
Ein Fachanwalt für Sozialrecht kann da sicherlich konkretere Auskünfte erteilen. Gruß S.
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Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
Was ist heute schon "sicher"?
Die beschriebene Konstellation Minijob und Angestelltentätigkeit ist bekanntermaßen eine problemlose und gängige Regelung, bei der man etwas mehr Nettoeinkommen erzielt, allerdings auch geringere Rentenansprüche erwirbt, wenn man sich beim Minijob von der RV befreien lässt bzw. schon befreit ist.
Bei einer zusätzlichen selbständigen Nebentätigkeit, kommt es auf mehrere Aspekte an. Zum einen die genannte Sozialabgabenfreiheit und zum anderen die Einstufung/Status betr. Selbständigkeit oder abhängige Beschäftigung.
Tatsächlich ist man sozialabgabenfrei, wenn man im Durchschnitt aller gearbeiteten Monate nicht mehr als 450€/Monat verdient. Hier zählt das steuerpflichtige Bruttoeinkommen, d.h. Betriebsausgaben werden abgezogen.
Abgaben ans Finanzamt, Berufsgenossenschaft, eine private Berufshaftpflichtversicherung müssen aber "gewinnmindernd" einkalkuliert werden.
Ist die Tätigkeit jedoch nicht "echt" selbständig aufgrund anderer Kriterien, ist der Auftraggeber letztendlich Arbeitgeber und hat die Tätigkeit anzumelden (üblicherweise dann bei der Knappschaft). Ist schon wie beschrieben ein anderer Minijob vorhanden, wird es logischerweise kompliziert weil dann ggf. die 450€-Grenze überschritten wird. Hier wären dann in diesem Fall doch Sozialabgaben zu leisten bzw. nachzuzahlen.
Ich würde also auch bei der von dir beschriebenen Konstellation eher nicht von "einer sichereren Seite" sprechen. Es hängt sehr stark von der vertraglichen und praktisch gelebten Selbständigkeit ab, ob man mit irgend welchen Komplikationen rechnen muss.
Ein Fachanwalt für Sozialrecht kann da sicherlich konkretere Auskünfte erteilen. Gruß S.
MfG :blush:
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Unterstellen würde das ja letztendlich die DRV.
Da ich aber unter 450,- monatlich NICHT RV-pflichtig bin, hat die DRV hier doch auch nichts einzuwenden, oder?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Genau das ist die Frage!
Unterstellen würde das ja letztendlich die DRV.
Da ich aber unter 450,- monatlich NICHT RV-pflichtig bin, hat die DRV hier doch auch nichts einzuwenden, oder?
MfG
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Ingo Friedrich schrieb:
Was ist denn, wenn bei deiner beschriebenen Konstellation (Hauptjob, Minijob, FM) die freie Mitarbeit als abhängige Tätigkeit angesehen wird. Dann würde aus der freien Mitarbeit eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, da du ja schon einen Minijob hast. Dann würden der Hauptjob plus die ehemalige FM Tätigkeit in einen Topf geworfen werden und gleichzeitig auch auf diesen Teil Sozialabgaben fällig werden. Damit würden sehr wohl plötzlich Sozialabgaben auch auf diesen Job fällig werden, auch wenn grundsätzlich gar keine Rentenversicherungspflicht als FM bestehen würde.
MfG
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morpheus-06 schrieb:
doch, für dich ist das ohne Belange aber vom PI holt sich die DRV die fälligen Sozialbeiträge. Er muss im AN-Verhältnis, das hier dann von der DRV unterstellt wird, diese Beträge abführen. So kann es für den PI zu Nachzahlungen für die letzten 4 Jahre kommen.
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Wonderwoman schrieb:
Ach Morpheus... wir wollten das doch nicht mehr erläutern. Für die FMs ist das total egal... deshalb verharmlosen die ja meist auch nur. :point_up:
1. Es handelt sich tatsächlich um eine gelebte und praktizierte Selbständigkeit.
2. Möchte der PI gerne, dass ich als geringfügiger FM und nicht als Minijobber bei ihm arbeite.
3. Kämen auf den PI bzw. AG im Falle einer Minijob-Anstellung genauso Sozialabgaben für mich zu, da ich wie gesagt bereits einen 450,- Job habe und bei einer Festanstellung nur 1 Minijob Abgabefrei sein kann.
Und euer ewiges Argument:
"Dem FM kann's ja egal sein......" - kennen wir langsam zu genüge.
Ich bin der Letzte, der möchte, dass ein Auftraggeber wegen mir Schwierigkeiten bekommt. Deswegen bin ich ja am Überlegen, was die beste Lösung/Konstellation in meinem Falle wäre.
Trotzdem erstmal danke für eure Meinungen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Also ihr Lieben:
1. Es handelt sich tatsächlich um eine gelebte und praktizierte Selbständigkeit.
2. Möchte der PI gerne, dass ich als geringfügiger FM und nicht als Minijobber bei ihm arbeite.
3. Kämen auf den PI bzw. AG im Falle einer Minijob-Anstellung genauso Sozialabgaben für mich zu, da ich wie gesagt bereits einen 450,- Job habe und bei einer Festanstellung nur 1 Minijob Abgabefrei sein kann.
Und euer ewiges Argument:
"Dem FM kann's ja egal sein......" - kennen wir langsam zu genüge.
Ich bin der Letzte, der möchte, dass ein Auftraggeber wegen mir Schwierigkeiten bekommt. Deswegen bin ich ja am Überlegen, was die beste Lösung/Konstellation in meinem Falle wäre.
Trotzdem erstmal danke für eure Meinungen.
> 3. Kämen auf den PI bzw. AG im Falle einer Minijob-Anstellung
> genauso Sozialabgaben für mich zu, da ich wie gesagt bereits
> einen 450,- Job habe und bei einer Festanstellung nur 1 Minijob
> Abgabefrei sein kann.
-- Ich würde das zu mindestens nicht sicher ausschließen.
So wie ich und andere dir schon geschrieben und begründet haben.
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Shakespeare schrieb:
(möchte anonym bleiben) schrieb:
> 3. Kämen auf den PI bzw. AG im Falle einer Minijob-Anstellung
> genauso Sozialabgaben für mich zu, da ich wie gesagt bereits
> einen 450,- Job habe und bei einer Festanstellung nur 1 Minijob
> Abgabefrei sein kann.
-- Ich würde das zu mindestens nicht sicher ausschließen.
So wie ich und andere dir schon geschrieben und begründet haben.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Eben - und dann bleibt es im Endeffekt doch relativ egal, in welcher Form der PI Sozialabgaben zu entrichten hat, oder?
MfG :blush:
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Ingo Friedrich schrieb:
Relativ egal ist es nicht. Für den Fall, dass die FM-Tätigkeit in die Hose geht, kommen auf den PI die kompletten Sozialabgaben zu (Arbeitgeber plus Arbeitnehmeranteil). Der Batzen für den PI verdoppelt sich im Gegensatz zu einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit bei ihm.
MfG :blush:
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Ausser der FM ist im Anschluss ein 450 € jobber, hier trägt der PI ebenfalls die Sozialabgaben des AN komplett.
MFG
Meitao
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Ingo Friedrich schrieb:
Ist es bei der derzeitigen FM-Thematik relevant, ob die 450€ Grenze überschritten wird? Normalerweise kann man doch auch bei weniger von 450€ monatlich davon ausgehen, dass einem eine abhängige Beschäftigung unterstellt wird/werden kann.
MfG :blush:
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