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Muss ein FM angemeldet werden bei VdeK? Ich denke ja u korrekt abrechnen zu können, richtig? Danke vorab!
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Problem beschreiben
Dream13 schrieb:
Hallo.
Muss ein FM angemeldet werden bei VdeK? Ich denke ja u korrekt abrechnen zu können, richtig? Danke vorab!
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Wonderwoman schrieb:
Hab da noch nie jemanden angemeldet. Und nun?
Wenn Du FM hast/hattest und sie nicht angemeldet hast, dann drücke ich Dir die Daumen, dass Du keine entsprechende Prüfung bekommst. Ansonsten wird es teuer....
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die neue schrieb:
@Wonderwoman Gegenfrage: Hast/hattest Du FM? Für den Fall, dass ja, müssen sie selbstverständlich angemeldet werden. Schon allein aus dem Grund, wenn sie Erbringer von Zertifikatsleistungen sind....
Wenn Du FM hast/hattest und sie nicht angemeldet hast, dann drücke ich Dir die Daumen, dass Du keine entsprechende Prüfung bekommst. Ansonsten wird es teuer....
Und wo steht das, dass man die dort anmelden muss? Was sagt der Datenschutz zu sowas?
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Wonderwoman schrieb:
@die neue Nö... hatte noch nie FMs. Aber warum sollte ich die auch anmelden? Die sind doch Selbstständige und müssen sich um ihren Kram kümmern, oder?
Und wo steht das, dass man die dort anmelden muss? Was sagt der Datenschutz zu sowas?
Aber ok, wenn Du noch nie FM hattest, oder FM warst - dann musst Du es auch nicht wissen.
Aber für @Dream13 ist es wichtig, daß er/sie es weiß.
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die neue schrieb:
@Wonderwoman ähm..... DU beauftragst FM, DEINE Patienten zu behandeln und DU rechnest mit den Kassen ab. Also müssen diese Mitarbeiter (auch wenn sie selbständig sind) von Dir bei der ARGE gemeldet werden, das ist definitiv Dein Part.....
Aber ok, wenn Du noch nie FM hattest, oder FM warst - dann musst Du es auch nicht wissen.
Aber für @Dream13 ist es wichtig, daß er/sie es weiß.
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Dream13 schrieb:
Ja, danke! Die Anmeldung ist auf dem Weg. War auch irgendwie logisch für mich. Der FM unterschreibt seine Rezepte u muss dementsprechend wie ein normaler MA angemeldet werden.
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Wonderwoman schrieb:
@Dream13 Das kann nicht das Argument sein... ein "normaler" MA unterschreibt ja nie das Rezept, sondern der zugelassene Leistungserbringer.
Ich hab auch als Angestellter mit bestimmten Zertifikaten die Rezepte unterschrieben.In manchen Praxen wurde es sogar gefordert.Also lass solsche Worte wie NIE weg. Da schreib dass die MA es bei dir noch nie machen durften !!!!
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eim schrieb:
@Wonderwoman
Ich hab auch als Angestellter mit bestimmten Zertifikaten die Rezepte unterschrieben.In manchen Praxen wurde es sogar gefordert.Also lass solsche Worte wie NIE weg. Da schreib dass die MA es bei dir noch nie machen durften !!!!
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eim schrieb:
an Dream : in Hamburg muss ein PI sogar die Freien Mitarbeiter beim Gesundheitsamt anmelden (und natürlich bei den KK )
Und "Leistungserbringer" ist gem. § 127 SGB V eigentlich recht genau definiert. Und das ist nicht ein MA.
Aber ich kann mich ja irren... ;-)
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Wonderwoman schrieb:
@eim Also ich lese im Unterschriftenfeld auf der VO "Unterschrift des Leistungserbringers".
Und "Leistungserbringer" ist gem. § 127 SGB V eigentlich recht genau definiert. Und das ist nicht ein MA.
Aber ich kann mich ja irren... ;-)
Du irrst dich in vielen Dingen. Aber das ist man ja bei dir schon gewohnt sunglasses
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eim schrieb:
@Wonderwoman
Du irrst dich in vielen Dingen. Aber das ist man ja bei dir schon gewohnt sunglasses
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die neue schrieb:
@eim In NRW auch .....
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Wonderwoman schrieb:
@eim Na dann wirst Du mich ja mit Textstellen widerlegen können. Deine Antwort ist da wenig überzeugend.
War aber nicht die Frage, daher Thema erledigt. Anmeldung ist raus und gut.
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Dream13 schrieb:
Also ich hab früher immer meine Angestellten dort unterschreiben lassen weil die die Leistung erbracht haben. Und jetzt erbringe ich die Leistung und unterschreibe auch daher weiterhin auf Rezepten. So ist es auch rechtens laut praxisfragen.de
War aber nicht die Frage, daher Thema erledigt. Anmeldung ist raus und gut.
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eim schrieb:
@Dream13
FM sollten nach Möglichkeit Ihre eigenen Patienten akquirieren. Ein gewichtiges Merkmal für Selbständigkeit. Die Anmeldung bei der ARGE erfolgt nur aus Gründen der Abrechnung.
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Badde schrieb:
@die neue
FM sollten nach Möglichkeit Ihre eigenen Patienten akquirieren. Ein gewichtiges Merkmal für Selbständigkeit. Die Anmeldung bei der ARGE erfolgt nur aus Gründen der Abrechnung.
Die Beauftragung der GKV-Versicherten erfolgt definitiv durch den PI nach der Prüfung der Verordnungen auf die Korrektheit.
- PI erhält Verordnung
- PI prüft Verordnung
- PI beauftragt FM mit der Durchführung
- FM nimmt an oder lehnt ab
- im Falle, dass der FM den Auftrag annimmt, nimmt er Kontakt zum Patienten auf, vereinbart die Termine und führt sie durch.
- FM gibt das vollständige Rezept an den PI, stellt die Termine in Rechnung und der PI rechnet mit den Kassen ab.
DAS ist der korrekte Weg.. Dass es mitunter anders gehandhabt wird, weiß ich selbst…..
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die neue schrieb:
@Badde Soso …. Dir ist hoffentlich klar, dass ein FM gar keine Verordnungen von GKV-Versicherten annehmen darf, da er kein Vertragspartner der Krankenkassen ist….
Die Beauftragung der GKV-Versicherten erfolgt definitiv durch den PI nach der Prüfung der Verordnungen auf die Korrektheit.
- PI erhält Verordnung
- PI prüft Verordnung
- PI beauftragt FM mit der Durchführung
- FM nimmt an oder lehnt ab
- im Falle, dass der FM den Auftrag annimmt, nimmt er Kontakt zum Patienten auf, vereinbart die Termine und führt sie durch.
- FM gibt das vollständige Rezept an den PI, stellt die Termine in Rechnung und der PI rechnet mit den Kassen ab.
DAS ist der korrekte Weg.. Dass es mitunter anders gehandhabt wird, weiß ich selbst…..
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Badde schrieb:
@die neue Diese Darstellung stimmt so nicht. Natürlich kann ein FM Verordnungen annehmen, muss für sich Werbung betreiben, etc. Pp. Dem steht durch den Rahmenvertrag nichts entgegen. Die von Dir beschriebene FM wird in einem Statusfeststellungsverfahren der DRV als abhängige Beschäftigung bewertet.
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idefix- schrieb:
@Badde und wie soll der FM dann seine Rezepte abrechnen? Ohne eigene IK geht es nicht. Also ist jeder FM in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, da er einen PI braucht um seine Arbeit abzurechnen. Deshalb sollte man vorher bei der DRV sich bestätigen lassen, das es kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis ist.
Wie gesagt - dass es in der Realität anders läuft, weiß ich auch….
Der FM darf selbstverständlich so viele Privatpatienten akquirieren und selbst abrechnen, wie er möchte und kann. Aber bei den gesetzlich Versicherten sieht es definitiv anders aus….
Aber wenn Du meinst - mach mal …
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die neue schrieb:
@Badde dann setz Dich bitte nochmal mit den Regularien auseinander….. Der FM ist kein Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen und darf somit keine Rezepte annehmen. Der gesetzlich korrekte Weg ist der, den ich vorhin aufgezeigt habe.
Wie gesagt - dass es in der Realität anders läuft, weiß ich auch….
Der FM darf selbstverständlich so viele Privatpatienten akquirieren und selbst abrechnen, wie er möchte und kann. Aber bei den gesetzlich Versicherten sieht es definitiv anders aus….
Aber wenn Du meinst - mach mal …
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Badde schrieb:
@idefix- Diese zwingende Vorgabe durch das Leistungserbringerrechts ist laut BSG kein zulässiges Kriterium um eine Abhängigkeit daraus konstruieren zu dürfen. Schließlich ist dies nur eine Formalie und sagt über das gelebte Auftragsverhältnis nichts aus. Ich kann Dir gerne die Urteile benennen.
Folgt man Deiner grundlosen Logik, dürften nur PI alle Rezepte persönlich entgegennehmen. Alle anderen sind außen vor. Mmmhh...
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Badde schrieb:
@die neue Der FM darf jederzeit Rezepte der Patienten entgegen nehmen. Im Rahmenvertrag steht nichts Gegenteiliges. Er wird ja gerade dafür vom Auftraggeber beauftragt. Welche Grundlage hat Deine persönliche Annahme?
Folgt man Deiner grundlosen Logik, dürften nur PI alle Rezepte persönlich entgegennehmen. Alle anderen sind außen vor. Mmmhh...
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die neue schrieb:
Selbstverständlich muß auch ein FM bei der ARGE gemeldet werden. Inkl. der entsprechenden Zertifikate.
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Badde schrieb:
Leistungserbringer sind beide, PI und Mitarbeiter. Egal ob angestellt oder FM.
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