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peer2010
04.11.2013 15:15
Habe einen FM der zu 50% bei einem Kollegen Angestellt und bei mir freiberuflich Tätig ist. Dieser FM kann doch niemals Scheinselbständig sein oder?
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Habe einen FM der zu 50% bei einem Kollegen Angestellt und bei mir freiberuflich Tätig ist. Dieser FM kann doch niemals Scheinselbständig sein oder?
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peer2010 schrieb:

Habe einen FM der zu 50% bei einem Kollegen Angestellt und bei mir freiberuflich Tätig ist. Dieser FM kann doch niemals Scheinselbständig sein oder?

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Papa Alpaka
04.11.2013 15:37
Doch.

(wenn du dich ein bißchen einliest wirst du nicht fragen warum "Doch." als Antwort ausreichend ist)

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Doch. (wenn du dich ein bißchen einliest wirst du nicht fragen warum "Doch." als Antwort ausreichend ist)
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Papa Alpaka schrieb:

Doch.

(wenn du dich ein bißchen einliest wirst du nicht fragen warum "Doch." als Antwort ausreichend ist)

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Shakespeare
05.11.2013 10:00
Wie definiert man "scheinselbständig"? Welche Voraussetzungen sind erforderlich um eine "echte" Selbständigkeit so auszuüben, dass man weder von einer Arbeitnehmertätigkeit, noch von einer arbeitnehmerähnlichen Selbständigkeit sprechen kann (siehe auch FAQ FM)? Hier gibt es eine Reihe von Indikatoren nach denen die Sozialversicherung eine Entscheidung für den Status eines Mitarbeiters trifft. Ein (!) Kriterium ist in der Tat, die wirtschaftliche Abhängigkeit von nur einem Auftraggeber. Diese ist nicht gegeben, wenn der Mitarbeiter seine Haupttätigkeit als sozialversicherungspflichtiger Angestellter durchführt. Über die anderen Kriterien kann man dir keine Information geben, da man diese nicht kennt.
Es bleibt dir also noch eine Reihe von Fakten, über die du dich schlau machen solltest. Gruß S.

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Wie definiert man "scheinselbständig"? Welche Voraussetzungen sind erforderlich um eine "echte" Selbständigkeit so auszuüben, dass man weder von einer Arbeitnehmertätigkeit, noch von einer arbeitnehmerähnlichen Selbständigkeit sprechen kann (siehe auch FAQ FM)? Hier gibt es eine Reihe von Indikatoren nach denen die Sozialversicherung eine Entscheidung für den Status eines Mitarbeiters trifft. Ein (!) Kriterium ist in der Tat, die wirtschaftliche Abhängigkeit von nur einem Auftraggeber. Diese ist nicht gegeben, wenn der Mitarbeiter seine Haupttätigkeit als sozialversicherungspflichtiger Angestellter durchführt. Über die anderen Kriterien kann man dir keine Information geben, da man diese nicht kennt. Es bleibt dir also noch eine Reihe von Fakten, über die du dich schlau machen solltest. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:

Wie definiert man "scheinselbständig"? Welche Voraussetzungen sind erforderlich um eine "echte" Selbständigkeit so auszuüben, dass man weder von einer Arbeitnehmertätigkeit, noch von einer arbeitnehmerähnlichen Selbständigkeit sprechen kann (siehe auch FAQ FM)? Hier gibt es eine Reihe von Indikatoren nach denen die Sozialversicherung eine Entscheidung für den Status eines Mitarbeiters trifft. Ein (!) Kriterium ist in der Tat, die wirtschaftliche Abhängigkeit von nur einem Auftraggeber. Diese ist nicht gegeben, wenn der Mitarbeiter seine Haupttätigkeit als sozialversicherungspflichtiger Angestellter durchführt. Über die anderen Kriterien kann man dir keine Information geben, da man diese nicht kennt.
Es bleibt dir also noch eine Reihe von Fakten, über die du dich schlau machen solltest. Gruß S.



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