Renommierte Praxis für
Physiotherapie und Osteopathie
sucht einen Physiotherapeuten
(m/w/d) in Voll-oder Teilzeit zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Wir bieten Ihnen die Chance Ihre
fachlichen Qualifikationen in einer
modernen und hervorragend
organisierten Praxis zu erweitern
und Teil eines ambitionierten Teams
zu werden. Zu den hervorragenden
Rahmenbedingungen gehören u.a.
eine überdurchschnittliche
Bezahlung, 30/60-Minuten
Arbeitstakt, interne Fortbildungen,
Teammeetings und Fortbildungsz...
Physiotherapie und Osteopathie
sucht einen Physiotherapeuten
(m/w/d) in Voll-oder Teilzeit zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Wir bieten Ihnen die Chance Ihre
fachlichen Qualifikationen in einer
modernen und hervorragend
organisierten Praxis zu erweitern
und Teil eines ambitionierten Teams
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Bezahlung, 30/60-Minuten
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ich arbeite als FM, arbeite für einen Auftraggeber in dessen Praxis und für einen zweiten Auftraggeber mache ich Hausbesuche im Pflegeheim.
Jetzt steht die erste Steuererklärung an und ich frage mich, wo und wie ich die Fahrtkosten geltend machen kann.
Da ich keine eigene Praxis habe, sind da alle gefahrenen Strecken als 'Auswärtstätigkeit' zu werten und kann ich also 30ct pro gefahrenem km ansetzen oder werden die Fahrten in die Praxis anders bewertet (einfache Entfernung?) als jene ins Pflegeheim?
An manchen Tagen fahre ich von zu Hause (=Betriebsstätte?) ins Pflegeheim und von dort aus direkt in die Praxis des anderen Auftraggebers, danach dann zurück nach Hause. Wie soll ich das aufschlüsseln?
Ich führe kein Fahrtenbuch, sondern habe einfach eine Liste aller beruflicher Fahrten angelegt, sprich eine Auflistung aller beruflich gefahrener Strecken und zugehörige gefahrene km mit Datum. Reicht das aus?
Wer hat verlässliche Infos?
Da ich nur in sehr geringem Umfang arbeite, kann ich mir einen Steuerberater leider nicht leisten.
Danke für Auskünfte an dieser Stelle!
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Mayaaa schrieb:
Hallo,
ich arbeite als FM, arbeite für einen Auftraggeber in dessen Praxis und für einen zweiten Auftraggeber mache ich Hausbesuche im Pflegeheim.
Jetzt steht die erste Steuererklärung an und ich frage mich, wo und wie ich die Fahrtkosten geltend machen kann.
Da ich keine eigene Praxis habe, sind da alle gefahrenen Strecken als 'Auswärtstätigkeit' zu werten und kann ich also 30ct pro gefahrenem km ansetzen oder werden die Fahrten in die Praxis anders bewertet (einfache Entfernung?) als jene ins Pflegeheim?
An manchen Tagen fahre ich von zu Hause (=Betriebsstätte?) ins Pflegeheim und von dort aus direkt in die Praxis des anderen Auftraggebers, danach dann zurück nach Hause. Wie soll ich das aufschlüsseln?
Ich führe kein Fahrtenbuch, sondern habe einfach eine Liste aller beruflicher Fahrten angelegt, sprich eine Auflistung aller beruflich gefahrener Strecken und zugehörige gefahrene km mit Datum. Reicht das aus?
Wer hat verlässliche Infos?
Da ich nur in sehr geringem Umfang arbeite, kann ich mir einen Steuerberater leider nicht leisten.
Danke für Auskünfte an dieser Stelle!
> Da ich nur in sehr geringem Umfang arbeite, kann ich mir einen
> Steuerberater leider nicht leisten.
................... keine gute Voraussetzung für eine Selbständigkeit .... Ein vernünftiger Steuerberater ist das A und O .... Ohne Steuerberater würde ich eine Selbständigkeit erst gar nicht in Erwägung ziehen. Das ist Sparen an der falschen Stelle. Er spart Dir mehr ein, als er Dich kostet....
Zu Deinen Fragen: Du hast Deinen Betriebssitz zuhause, also listest Du sämtliche Fahrten mit Adresse auf und setzt sie mit 30 ct. pro gefahrenem Kilometer an. Zu der Praxis selbstverständlich Hin- und Rückfahrt.
Beispiel:
01.03.13
zuhause > Praxis 13 km
Praxis > Willistraße 2 km
Willistraße > Heinrichgasse 5 km
Heinrichgasse > Pflegeheim 7 km
Pflegeheim > Müllerstraße 3 km
Müllerstraße > nach Hause 5 km
Dann setzt Du für diesen Tag 35 km à 30 ct. an. Punkt aus Ende.
Für diese Aufstellung brauchst Du kein Fahrtenbuch, da reicht eine normale Excel-Tabelle. Habe ich damals auch gemacht, null Probleme mit dem Finanzamt.
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Nunja, ich studiere derzeit, ohne selbständige Tätigkeit nebenher wäre alles nicht finanzierbar. Da ich meine Steuererklärungen schon immer selbst gemacht habe, bin ich aber zuversichtlich, dass ich's auch dieses Mal gut hinkriege :)
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Mayaaa schrieb:
Danke, das war sehr hilfreich! So eine Excel-Tabelle habe ich schon das Jahr über geführt.
Nunja, ich studiere derzeit, ohne selbständige Tätigkeit nebenher wäre alles nicht finanzierbar. Da ich meine Steuererklärungen schon immer selbst gemacht habe, bin ich aber zuversichtlich, dass ich's auch dieses Mal gut hinkriege :)
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die neue schrieb:
Mayaaa schrieb:
> Da ich nur in sehr geringem Umfang arbeite, kann ich mir einen
> Steuerberater leider nicht leisten.
................... keine gute Voraussetzung für eine Selbständigkeit .... Ein vernünftiger Steuerberater ist das A und O .... Ohne Steuerberater würde ich eine Selbständigkeit erst gar nicht in Erwägung ziehen. Das ist Sparen an der falschen Stelle. Er spart Dir mehr ein, als er Dich kostet....
Zu Deinen Fragen: Du hast Deinen Betriebssitz zuhause, also listest Du sämtliche Fahrten mit Adresse auf und setzt sie mit 30 ct. pro gefahrenem Kilometer an. Zu der Praxis selbstverständlich Hin- und Rückfahrt.
Beispiel:
01.03.13
zuhause > Praxis 13 km
Praxis > Willistraße 2 km
Willistraße > Heinrichgasse 5 km
Heinrichgasse > Pflegeheim 7 km
Pflegeheim > Müllerstraße 3 km
Müllerstraße > nach Hause 5 km
Dann setzt Du für diesen Tag 35 km à 30 ct. an. Punkt aus Ende.
Für diese Aufstellung brauchst Du kein Fahrtenbuch, da reicht eine normale Excel-Tabelle. Habe ich damals auch gemacht, null Probleme mit dem Finanzamt.
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