Wir suchen für unsere Praxis im
Zentrum von Mönchengladbach zum
nächstmöglichen Termin eine(n)
neue(n) Mitarbeiter(in). Flexible
Arbeitszeiten und Stundenzahl in
Absprache. Sollte Bereit sein um
auch Hausbesuche zu machen. Bei
erwiesene Geschicktheit besteht die
Möglichkeit um als Praxisleiter
von unserem Team von 9 Leute
eingestellt zu werden.
Zentrum von Mönchengladbach zum
nächstmöglichen Termin eine(n)
neue(n) Mitarbeiter(in). Flexible
Arbeitszeiten und Stundenzahl in
Absprache. Sollte Bereit sein um
auch Hausbesuche zu machen. Bei
erwiesene Geschicktheit besteht die
Möglichkeit um als Praxisleiter
von unserem Team von 9 Leute
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meint ihr es gibt Probleme, wenn ich eine freie Mitarbeit in einer Praxis annehme, in der ich bis vor zwei Jahren fest angestellt war? Ich arbeite momentan halb festangestellt in einer praxis und auf honorarbasis in zwei anderen Praxen. Dieses wäre meine dritte Anstellung als FA...
Vielen Dank!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
meint ihr es gibt Probleme, wenn ich eine freie Mitarbeit in einer Praxis annehme, in der ich bis vor zwei Jahren fest angestellt war? Ich arbeite momentan halb festangestellt in einer praxis und auf honorarbasis in zwei anderen Praxen. Dieses wäre meine dritte Anstellung als FA...
Vielen Dank!
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Jörg Imbach schrieb:
Ich denke nicht, dass es ein Problem gibt. Die einfachste Lösung wäre, im Statusfeststellungsverfahren ausdrücklich auf des AN-Verhältnis in der Vergangenheit hinzuweisen.
> Dieses wäre meine dritte Anstellung als FA...
..................
soso ... die dritte "Anstellung als FM" ....
:confused: :confused: :confused:
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die neue schrieb:
(möchte anonym bleiben) schrieb:
> Dieses wäre meine dritte Anstellung als FA...
..................
soso ... die dritte "Anstellung als FM" ....
:confused: :confused: :confused:
Eine freie Mitarbeiterschaft ist erst nach drei Jahren Abstand zur ehemaligen Anstellungspraxis möglich. Somit sind 2 Jahre nicht ausreichend!
Schon interessant. Bist du nun Angestellt oder oder Selbstständig. Denn ein Angestellter freier Mitarbeiter ist für die DRV-Bund ein gefundenes Fressen. Denn die erste Frage bei einer Betriebsprüfung lautet: "Sie sind hier Angestellt als?" Fatal dann zu antworten das man als freier Mitarbeiter angestellt ist.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Angestellt als freier Mitarbeiter!
Eine freie Mitarbeiterschaft ist erst nach drei Jahren Abstand zur ehemaligen Anstellungspraxis möglich. Somit sind 2 Jahre nicht ausreichend!
Schon interessant. Bist du nun Angestellt oder oder Selbstständig. Denn ein Angestellter freier Mitarbeiter ist für die DRV-Bund ein gefundenes Fressen. Denn die erste Frage bei einer Betriebsprüfung lautet: "Sie sind hier Angestellt als?" Fatal dann zu antworten das man als freier Mitarbeiter angestellt ist.
MFG
Meitao
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