Bereit für eine erfüllende
Karriere in der Physiotherapie?
Willkommen bei Praxis für
Physiotherapie Kai Gund im
Gesundheitshaus Eppelheim, in der
Christophstraße 17, 69214
Eppelheim. Wir sind der Ort, an dem
Arbeit zu einer Leidenschaft wird.
Bei uns geht es nicht nur um einen
Job, sondern um eine berufliche
Heimat, die auf Respekt,
Zusammenarbeit und Wertschätzung
basiert.
Über uns:
Wir sind ein vielseitiges
Therapie/Praxishaus, das sich auf
Orthopädie, Neurologie und
Chirurgie für ...
Karriere in der Physiotherapie?
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ich habe eine Frage,bin gerade dabei meine Einkommensteuer zu machen. Ich muss eine Einnahmen/ Ausgaben Rechnung machen. Ich bin 20 Std . die Woche angestellt und habe ein Kleinunternehmen als selbstständige PT . Ich rechne nur Privatpatienten ab, nun dazu meine Frage: muss ich die Rechnungen beim Finanzamt mit einreichen ,oder reicht eine Auflistung der Gesamteinnahmen? Über Antworten würde ich mich freuen...Besten Dank !!!
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kerstin2101 schrieb:
Hallo,
ich habe eine Frage,bin gerade dabei meine Einkommensteuer zu machen. Ich muss eine Einnahmen/ Ausgaben Rechnung machen. Ich bin 20 Std . die Woche angestellt und habe ein Kleinunternehmen als selbstständige PT . Ich rechne nur Privatpatienten ab, nun dazu meine Frage: muss ich die Rechnungen beim Finanzamt mit einreichen ,oder reicht eine Auflistung der Gesamteinnahmen? Über Antworten würde ich mich freuen...Besten Dank !!!
rechnungen müssten erst dann eingereicht werden, wenn sie vom finanzamt verlangt werden.
(so wurde es von meiner seite immer praktiziert,einnahme-überschuss-aufstellung,abschreibungen,usw..beim finanzamt einreichen und fertig...hatte nie nachfragen,oder musste nichts gesondert nachreichen... )
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kerstin2101 schrieb:
Besten Dank,hat mir sehr geholfen :blush:
Natürlich reicht der Umsatz nicht aus. Du solltest schon Deine Kosten gegenrechnen, da Du nur den ÜBERSCHUSS versteuern musst. Heißt nich umsonst Einnahme-Überschuss-Rechnung.
Der Tipp mit dem EÜR-Formulars bei der Steuererklärung ist die Lösung. Das Teil musst Du sowieso zwingend einreichen.
Mache Dich zum Thema "Buchführung" schlau... wenn Du hier nicht fit bist und das selbst macht, dann können hier böse Fallen lauern, die Dich die Praxis kosten können (ich sage nur Betriebsprüfung!!!!)
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Wonderwoman schrieb:
... wenn es denn richtig wäre ...
Natürlich reicht der Umsatz nicht aus. Du solltest schon Deine Kosten gegenrechnen, da Du nur den ÜBERSCHUSS versteuern musst. Heißt nich umsonst Einnahme-Überschuss-Rechnung.
Der Tipp mit dem EÜR-Formulars bei der Steuererklärung ist die Lösung. Das Teil musst Du sowieso zwingend einreichen.
Mache Dich zum Thema "Buchführung" schlau... wenn Du hier nicht fit bist und das selbst macht, dann können hier böse Fallen lauern, die Dich die Praxis kosten können (ich sage nur Betriebsprüfung!!!!)
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klaus Eberle schrieb:
i.d.r reicht eine exakte angabe über den gesamtjahresumsatz .
rechnungen müssten erst dann eingereicht werden, wenn sie vom finanzamt verlangt werden.
(so wurde es von meiner seite immer praktiziert,einnahme-überschuss-aufstellung,abschreibungen,usw..beim finanzamt einreichen und fertig...hatte nie nachfragen,oder musste nichts gesondert nachreichen... )
Nutzt du Elster?
MFG
Meitao
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Bin selbst in TZ angestellt und zum anderen Teil Selbstständig und das läßt sich mit dem Programm gut machen.
Hier sind auch alle Formulare dabei die du für das FA brauchst.
Die Kosten dafür kannst du als Betriebsausgaben abziehen (Beim Selbstständigen Teil)
Und zum Schluß noch ein Tip :
Alle Unterlagen (Einnahmen und Ausgaben)also gerade für deine Selbstständigkeit solltest du in einem seperaten Ordner für das jeweilige Jahr anlegen da sie bei einer Steuerprüfung verlangt werden .
Bei einer Betriebsprüfung wird geprüft ob du alle Sozialabgaben für die und deine Angestellten gemacht hast.Ist KEINE Steuerprüfung
:point_up:
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eim schrieb:
Das Programm von WISO bzw. BUhl ist sehr gut geeignet wenn man seine Buchführung selbst macht.
Bin selbst in TZ angestellt und zum anderen Teil Selbstständig und das läßt sich mit dem Programm gut machen.
Hier sind auch alle Formulare dabei die du für das FA brauchst.
Die Kosten dafür kannst du als Betriebsausgaben abziehen (Beim Selbstständigen Teil)
Und zum Schluß noch ein Tip :
Alle Unterlagen (Einnahmen und Ausgaben)also gerade für deine Selbstständigkeit solltest du in einem seperaten Ordner für das jeweilige Jahr anlegen da sie bei einer Steuerprüfung verlangt werden .
Bei einer Betriebsprüfung wird geprüft ob du alle Sozialabgaben für die und deine Angestellten gemacht hast.Ist KEINE Steuerprüfung
:point_up:
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Meitao schrieb:
Nimm hier das Formular EÜR, da kann man nix vergessen.
Nutzt du Elster?
MFG
Meitao
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