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• Mit freier Zeiteinteilung
(keine Taktung, kein Schichtdienst,
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• Mit eigenständiger Planung der
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• Mit der Möglichkeit mobil zu
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• Mit hoher therapeutischer
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• Mit hoher Anerkennung und
Kommunikation auf Augenhöhe
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Stelle:
• Unterstützung der
Klienten/innen ins Arbeitsleben
zurückzukehren
• Arbeiten im Bereic...
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Ich bin FM und möchte eine Angestellte anstellen. Da ich keine Kassenzulassung habe, darf die mögliche Kollegin nur Privatpat. übernehmen.
Gibt es eine Möglichkeit als FM eine Kassenzulassung zu erhalten, so dass ich Angestellte einstellen kann??Oder welche weitere Möglichkeit/Idee gibt es?
Ich bin über jeden Tipp sehr dankbar!!
Lg
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Forummitglieder,
Ich bin FM und möchte eine Angestellte anstellen. Da ich keine Kassenzulassung habe, darf die mögliche Kollegin nur Privatpat. übernehmen.
Gibt es eine Möglichkeit als FM eine Kassenzulassung zu erhalten, so dass ich Angestellte einstellen kann??Oder welche weitere Möglichkeit/Idee gibt es?
Ich bin über jeden Tipp sehr dankbar!!
Lg
Wenn du eine eigene Kassenzulassung möchtest, brauchst du meines Wissens dazu auch eigene GKV-zugelassene Räume.
Alles andere wäre wohl "mobile Physiotherapie" und das ist in diesem unserem Lande - noch - nicht zulässig. (Thema war hier auch schon öfter).
Soweit mein Wissensstand.
Vielleicht weiß jemand anderes mehr zu Thema. :blush:
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-> Nein!
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Bernie schrieb:
"Gibt es eine Möglichkeit als FM eine Kassenzulassung zu erhalten"
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christine81 schrieb:
Du darfst als FM schon eine Angestellte einstellen, die für dich auch GKV-Pat. behandelt - allerdings in den Räumen der zugelassenen Praxis, für die du sonst tätig bist und über die du auch abrechnest. Oder im HB - Abrechnung natürlich auch über die zugelassene Praxis. Der Auftraggeber (in dem Fall die Abrechnungspraxis) muß allerdings damit einverstanden sein, dass dann ein "Sub-Sub-Unternehmer" für sie arbeitet.
Wenn du eine eigene Kassenzulassung möchtest, brauchst du meines Wissens dazu auch eigene GKV-zugelassene Räume.
Alles andere wäre wohl "mobile Physiotherapie" und das ist in diesem unserem Lande - noch - nicht zulässig. (Thema war hier auch schon öfter).
Soweit mein Wissensstand.
Vielleicht weiß jemand anderes mehr zu Thema. :blush:
Zum einen müssen die Bedingungen für eine Kassenzulassung (hier v.a. Räume!) erfüllt werden, zum anderen muss ein Auftraggeber gefunden werden.
Denkbar wäre hier z.B. Räume gegenüber einer zugelassenen Praxis anzumieten, für diese eine Kassenzulassung zu beantragen und von der Praxis gegenüber Aufträge zu erhalten - so wäre eine freie Mitarbeit bei der Praxis gegenüber gegeben; der Rest ist Verhandlungssache.
Die Sinnhaftigkeit sei hier nicht in Frage gestellt ;)
Um deine Angestellte in den Räumen deines Auftraggebers tätig werden zu lassen wäre es sinnvoll erst(!) mit dem Praxisinhaber zu sprechen; vielleicht wäre sie nicht begeistert in den eigenen Räumen vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden?
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Das wiedrum würde eine eigene Praxis bedeuten, denn die Zulassung lässt sich nur so erreichen. Die Zulassung der Abrechnungspraxis ist hier auch nicht möglich, weil eine Räumliche trennung zur eigenen zulassung führt.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Welches gegenüber meinst du? Das der Praxisinhaberin oder der Praxis. egenüber könnte ja auch gegenüber der Praxis auf der anderen Straßenseite bedeuten.
Das wiedrum würde eine eigene Praxis bedeuten, denn die Zulassung lässt sich nur so erreichen. Die Zulassung der Abrechnungspraxis ist hier auch nicht möglich, weil eine Räumliche trennung zur eigenen zulassung führt.
MFG
Meitao
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Papa Alpaka schrieb:
Doch.
Zum einen müssen die Bedingungen für eine Kassenzulassung (hier v.a. Räume!) erfüllt werden, zum anderen muss ein Auftraggeber gefunden werden.
Denkbar wäre hier z.B. Räume gegenüber einer zugelassenen Praxis anzumieten, für diese eine Kassenzulassung zu beantragen und von der Praxis gegenüber Aufträge zu erhalten - so wäre eine freie Mitarbeit bei der Praxis gegenüber gegeben; der Rest ist Verhandlungssache.
Die Sinnhaftigkeit sei hier nicht in Frage gestellt ;)
Um deine Angestellte in den Räumen deines Auftraggebers tätig werden zu lassen wäre es sinnvoll erst(!) mit dem Praxisinhaber zu sprechen; vielleicht wäre sie nicht begeistert in den eigenen Räumen vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden?
Und ich meine auch eben dieses "eigene Räume mit eigener Praxiszulassung".
Es gibt _keine_ gesetzliche Regelung die es einer zugelassenen Praxis verbietet, Aufträge von einer anderen zugelassenen Praxis anzunehmen.
Einzige Problemstelle wäre, aber das ist hinreichend bekannt, dass im Rahmen der Gesetzlichen Krankenverunsicherung auch ein auftragnehmender Therapeut evt. notwendige Zulassungserweiterungen vorweisen können muss um entsprechende Patienten behandeln zu dürfen.
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Papa Alpaka schrieb:
Ich meine eben dieses "gegenüber, auf der anderen Straßenseite" oder "gegenüber, auf der anderen Seite des Flures".
Und ich meine auch eben dieses "eigene Räume mit eigener Praxiszulassung".
Es gibt _keine_ gesetzliche Regelung die es einer zugelassenen Praxis verbietet, Aufträge von einer anderen zugelassenen Praxis anzunehmen.
Einzige Problemstelle wäre, aber das ist hinreichend bekannt, dass im Rahmen der Gesetzlichen Krankenverunsicherung auch ein auftragnehmender Therapeut evt. notwendige Zulassungserweiterungen vorweisen können muss um entsprechende Patienten behandeln zu dürfen.
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