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  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit Brauche ich einen Vertrag als freier Mitarbeiter?

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Brauche ich einen Vertrag als freier Mitarbeiter?
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uta34
21.08.2018 22:33
Hallo Zusammen,

ich habe eine Statusfeststellung eingereicht und jetzt werden mir viele Fragen gestellt und Unterlagen gefordert.

Unter Anderem soll ich den Vertrag schicken, zwischen mir und dem PI.

Ist es überhaupt notwendig einen Vertrag als freier Mitarbeiter zu haben?

Bis jetzt hatte ich als freier Mitarbeiter nämlich gar keinen.

Schonmal Danke für die Infos!
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Hallo Zusammen, ich habe eine Statusfeststellung eingereicht und jetzt werden mir viele Fragen gestellt und Unterlagen gefordert. Unter Anderem soll ich den Vertrag schicken, zwischen mir und dem PI. Ist es überhaupt notwendig einen Vertrag als freier Mitarbeiter zu haben? Bis jetzt hatte ich als freier Mitarbeiter nämlich gar keinen. Schonmal Danke für die Infos!
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uta34 schrieb:

Hallo Zusammen,

ich habe eine Statusfeststellung eingereicht und jetzt werden mir viele Fragen gestellt und Unterlagen gefordert.

Unter Anderem soll ich den Vertrag schicken, zwischen mir und dem PI.

Ist es überhaupt notwendig einen Vertrag als freier Mitarbeiter zu haben?

Bis jetzt hatte ich als freier Mitarbeiter nämlich gar keinen.

Schonmal Danke für die Infos!

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Ingo Friedrich
22.08.2018 06:12
Notwendig ist der grundsätzlich nicht. Du möchtest allerdings anhand der Papierlage prüfen lassen wie "unabhängig" deine Tätigkeit ist. Bei der Gesamtbeurteilung ist der Vertrag deiner Dienstleistung ein Baustein.
MfG :)
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Notwendig ist der grundsätzlich nicht. Du möchtest allerdings anhand der Papierlage prüfen lassen wie "unabhängig" deine Tätigkeit ist. Bei der Gesamtbeurteilung ist der Vertrag deiner Dienstleistung ein Baustein. MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:

Notwendig ist der grundsätzlich nicht. Du möchtest allerdings anhand der Papierlage prüfen lassen wie "unabhängig" deine Tätigkeit ist. Bei der Gesamtbeurteilung ist der Vertrag deiner Dienstleistung ein Baustein.
MfG :)

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knorzi
22.08.2018 09:09
Die machen eine Aufstellung was für eine Selbstständigkeit spricht und was nicht.
Bei mir war alles okay, aber 2 Punkte waren negativ:
1. Abrechnung über Praxis
2. Vertrag zwischen Praxis und Mir

Dagegen standen 10 Punkte das für eine Selbstständigkeit spricht, daher alles okay gewesen.
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Die machen eine Aufstellung was für eine Selbstständigkeit spricht und was nicht. Bei mir war alles okay, aber 2 Punkte waren negativ: 1. Abrechnung über Praxis 2. Vertrag zwischen Praxis und Mir Dagegen standen 10 Punkte das für eine Selbstständigkeit spricht, daher alles okay gewesen.
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uta34
22.08.2018 21:30
Was genau war denn negativ an deinem Vertrag und an der Rechnung?

LG
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Was genau war denn negativ an deinem Vertrag und an der Rechnung? LG
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uta34 schrieb:

Was genau war denn negativ an deinem Vertrag und an der Rechnung?

LG

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knorzi
22.08.2018 22:19
Nachdem ich und die Praxen auch einen Fragekatalog mit 17 Fragen bekommen hatten und diese beantworteten kam dann die Antwort des DRV Bund wo die Merkmale die für eine abhängige Beschäftigung und für eine Selbstständigkeit sprechen.

Merkmale für eine abhängige Beschäftigung:
1. Der Praxisinhaber rechnet mit den Kassen ab
2. Es liegt ein schriftlicher Vertrag vor

Merkmale für eine Selbstständigkeit:
u.a. Terminierung Erfolg durch mich, Termine werden im Verhinderungsfsll von mir abgesagt, Eigene Berufshaftpflichtvers., setze eigene Therapiemittel ein, ich zahle 20% an den Auftraggeber als Kostenbeteiligung, ich fahre ausschließlich Hausbesuche, usw.

Rechtliche Würdigung:
Die Merkmale einer Selbstständigen Tätigkeit überwiegen.

So haben die es bewertet. Das der PI mit den Kassen abrechnet ist ja logisch und kann nicht umgangen werden.
Da der schriftliche Vertrag als „negativ“ bewertet wurde, lese ich daraus das es keinen zumindest schriftlichen Vertrag braucht.
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Nachdem ich und die Praxen auch einen Fragekatalog mit 17 Fragen bekommen hatten und diese beantworteten kam dann die Antwort des DRV Bund wo die Merkmale die für eine abhängige Beschäftigung und für eine Selbstständigkeit sprechen. Merkmale für eine abhängige Beschäftigung: 1. Der Praxisinhaber rechnet mit den Kassen ab 2. Es liegt ein schriftlicher Vertrag vor Merkmale für eine Selbstständigkeit: u.a. Terminierung Erfolg durch mich, Termine werden im Verhinderungsfsll von mir abgesagt, Eigene Berufshaftpflichtvers., setze eigene Therapiemittel ein, ich zahle 20% an den Auftraggeber als Kostenbeteiligung, ich fahre ausschließlich Hausbesuche, usw. Rechtliche Würdigung: Die Merkmale einer Selbstständigen Tätigkeit überwiegen. So haben die es bewertet. Das der PI mit den Kassen abrechnet ist ja logisch und kann nicht umgangen werden. Da der schriftliche Vertrag als „negativ“ bewertet wurde, lese ich daraus das es keinen zumindest schriftlichen Vertrag braucht.
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knorzi schrieb:

Nachdem ich und die Praxen auch einen Fragekatalog mit 17 Fragen bekommen hatten und diese beantworteten kam dann die Antwort des DRV Bund wo die Merkmale die für eine abhängige Beschäftigung und für eine Selbstständigkeit sprechen.

Merkmale für eine abhängige Beschäftigung:
1. Der Praxisinhaber rechnet mit den Kassen ab
2. Es liegt ein schriftlicher Vertrag vor

Merkmale für eine Selbstständigkeit:
u.a. Terminierung Erfolg durch mich, Termine werden im Verhinderungsfsll von mir abgesagt, Eigene Berufshaftpflichtvers., setze eigene Therapiemittel ein, ich zahle 20% an den Auftraggeber als Kostenbeteiligung, ich fahre ausschließlich Hausbesuche, usw.

Rechtliche Würdigung:
Die Merkmale einer Selbstständigen Tätigkeit überwiegen.

So haben die es bewertet. Das der PI mit den Kassen abrechnet ist ja logisch und kann nicht umgangen werden.
Da der schriftliche Vertrag als „negativ“ bewertet wurde, lese ich daraus das es keinen zumindest schriftlichen Vertrag braucht.

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Break
23.08.2018 08:32
Also das mit dem Vertrag finde ich komisch. Ich bin PI und hatte vor drei Jahren eine reguläre Betriebsprüfung von der DRV und ich musste von allen Mitarbeitern Verträge vorweisen. Von den Angestellten wie von den Freien Mitarbeitern.
Auch in den Unterlagen zur Statusfeststellung wird ja ein Arbeitsvertrag angefordert.
Lag es vielleicht daran, wie der Arbeitsvertrag inhaltlich gefasst war?
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Also das mit dem Vertrag finde ich komisch. Ich bin PI und hatte vor drei Jahren eine reguläre Betriebsprüfung von der DRV und ich musste von allen Mitarbeitern Verträge vorweisen. Von den Angestellten wie von den Freien Mitarbeitern. Auch in den Unterlagen zur Statusfeststellung wird ja ein Arbeitsvertrag angefordert. Lag es vielleicht daran, wie der Arbeitsvertrag inhaltlich gefasst war?
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Break schrieb:

Also das mit dem Vertrag finde ich komisch. Ich bin PI und hatte vor drei Jahren eine reguläre Betriebsprüfung von der DRV und ich musste von allen Mitarbeitern Verträge vorweisen. Von den Angestellten wie von den Freien Mitarbeitern.
Auch in den Unterlagen zur Statusfeststellung wird ja ein Arbeitsvertrag angefordert.
Lag es vielleicht daran, wie der Arbeitsvertrag inhaltlich gefasst war?

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knorzi
23.08.2018 12:00
Ich finde es auch komisch und beim Antrag zur Statusfeststellung steht ja das man einen Vertrag beilegen soll.
Der Vertrag ist vom Anwalt Benjamin Alt entworfen.
Vl. kommt es auch immer auf den Sachbearbeiter an.
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Ich finde es auch komisch und beim Antrag zur Statusfeststellung steht ja das man einen Vertrag beilegen soll. Der Vertrag ist vom Anwalt Benjamin Alt entworfen. Vl. kommt es auch immer auf den Sachbearbeiter an.
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knorzi schrieb:

Ich finde es auch komisch und beim Antrag zur Statusfeststellung steht ja das man einen Vertrag beilegen soll.
Der Vertrag ist vom Anwalt Benjamin Alt entworfen.
Vl. kommt es auch immer auf den Sachbearbeiter an.

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Minza
27.08.2018 08:55
Unsere FM hat genau diese Punkte auch gehabt.

Merkmale für eine abhängige Beschäftigung:
1. Der Praxisinhaber rechnet mit den Kassen ab
2. Es liegt ein schriftlicher Vertrag vor

Merkmale für eine Selbstständigkeit:
u.a. Terminierung Erfolg durch mich, Termine werden im Verhinderungsfsll von mir abgesagt, Eigene Berufshaftpflichtvers., setze eigene Therapiemittel ein, ich zahle 20% an den Auftraggeber als Kostenbeteiligung, ich fahre ausschließlich Hausbesuche, usw.

Sie hat keine positive Statusfeststellung erhalten, eben wegen dieser Punkte. Sie hatte sogar eine eigene Privatpraxis. Punkte dagegen von der DRV aufgeführt: kein unternehmerisches Risiko, denn Geld fließt immer, ist an die Öffnungszeiten der Praxis gebunden (stimmte nicht da sie nur HB machte), Abrechnung über die Praxis (geht nicht anders)

Wir haben 3x Einspruch erhoben - keine Chance.
Am Ende hab ich sie angestellt.
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Unsere FM hat genau diese Punkte auch gehabt. Merkmale für eine abhängige Beschäftigung: 1. Der Praxisinhaber rechnet mit den Kassen ab 2. Es liegt ein schriftlicher Vertrag vor Merkmale für eine Selbstständigkeit: u.a. Terminierung Erfolg durch mich, Termine werden im Verhinderungsfsll von mir abgesagt, Eigene Berufshaftpflichtvers., setze eigene Therapiemittel ein, ich zahle 20% an den Auftraggeber als Kostenbeteiligung, ich fahre ausschließlich Hausbesuche, usw. Sie hat keine positive Statusfeststellung erhalten, eben wegen dieser Punkte. Sie hatte sogar eine eigene Privatpraxis. Punkte dagegen von der DRV aufgeführt: kein unternehmerisches Risiko, denn Geld fließt immer, ist an die Öffnungszeiten der Praxis gebunden (stimmte nicht da sie nur HB machte), Abrechnung über die Praxis (geht nicht anders) Wir haben 3x Einspruch erhoben - keine Chance. Am Ende hab ich sie angestellt.
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Minza schrieb:

Unsere FM hat genau diese Punkte auch gehabt.

Merkmale für eine abhängige Beschäftigung:
1. Der Praxisinhaber rechnet mit den Kassen ab
2. Es liegt ein schriftlicher Vertrag vor

Merkmale für eine Selbstständigkeit:
u.a. Terminierung Erfolg durch mich, Termine werden im Verhinderungsfsll von mir abgesagt, Eigene Berufshaftpflichtvers., setze eigene Therapiemittel ein, ich zahle 20% an den Auftraggeber als Kostenbeteiligung, ich fahre ausschließlich Hausbesuche, usw.

Sie hat keine positive Statusfeststellung erhalten, eben wegen dieser Punkte. Sie hatte sogar eine eigene Privatpraxis. Punkte dagegen von der DRV aufgeführt: kein unternehmerisches Risiko, denn Geld fließt immer, ist an die Öffnungszeiten der Praxis gebunden (stimmte nicht da sie nur HB machte), Abrechnung über die Praxis (geht nicht anders)

Wir haben 3x Einspruch erhoben - keine Chance.
Am Ende hab ich sie angestellt.

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Bernie
29.08.2018 10:09
Ein Vertrag per se kann nie ein Nachweis für eine abhängige Beschäftigung sein. Es kommt immer auf die Inhalte des Vertrages an. Gerade diese Inhalte können auf Abhängikeit oder nicht hinweisen.

Für mich wäre ein schriftlicher Vertrag unabdingbare Voraussetzung für eine Geschäftsbeziehung. Verträge macht man in guten Zeiten für die schlechten Zeiten der Zusammenarbeit.
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Ein Vertrag per se kann nie ein Nachweis für eine abhängige Beschäftigung sein. Es kommt immer auf die Inhalte des Vertrages an. Gerade diese Inhalte können auf Abhängikeit oder nicht hinweisen. Für mich wäre ein schriftlicher Vertrag unabdingbare Voraussetzung für eine Geschäftsbeziehung. Verträge macht man in guten Zeiten für die schlechten Zeiten der Zusammenarbeit.
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Bernie schrieb:

Ein Vertrag per se kann nie ein Nachweis für eine abhängige Beschäftigung sein. Es kommt immer auf die Inhalte des Vertrages an. Gerade diese Inhalte können auf Abhängikeit oder nicht hinweisen.

Für mich wäre ein schriftlicher Vertrag unabdingbare Voraussetzung für eine Geschäftsbeziehung. Verträge macht man in guten Zeiten für die schlechten Zeiten der Zusammenarbeit.

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Bernie
29.08.2018 10:10
"Vl. kommt es auch immer auf den Sachbearbeiter an. "
--> Es gibt geltendes Recht! Punkt!
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• Steffen Pflüger
"Vl. kommt es auch immer auf den Sachbearbeiter an. " --> Es gibt geltendes Recht! Punkt!
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Bernie schrieb:

"Vl. kommt es auch immer auf den Sachbearbeiter an. "
--> Es gibt geltendes Recht! Punkt!

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knorzi schrieb:

Die machen eine Aufstellung was für eine Selbstständigkeit spricht und was nicht.
Bei mir war alles okay, aber 2 Punkte waren negativ:
1. Abrechnung über Praxis
2. Vertrag zwischen Praxis und Mir

Dagegen standen 10 Punkte das für eine Selbstständigkeit spricht, daher alles okay gewesen.

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Schoenheitspfleger
17.09.2018 01:25
Das ganze Thema mit der freien Mitarbeit ist ein heißes Eisen. Das Beste ist wenn man vor dem Vertagsverhältnis eine Abfrage bei der Clearingstelle der DRV macht.
Ich möchte Euch mal meine Situation schildern.
Ich habe 1998 eine Ausbildung zum Physiotherapeuten begonnen und danach haben allle gesagt das ist toll, da kannst Du mich massieren. Da ich das nicht umsonst machen wollen, habe ich im Bereich der Schönheitspflege ein Gewerbe angemeldet.
2001 habe ich mein Staatsexamen zum Physio bekommen, aber keine Anstellung da ich schön über 30 Jahre alt war.
Ich habe danach für mehrere Praxen, teilweise auch gleichzeitig, als Freier Mitarbeiter gearbeitet.
Meine letzte "Großaufgeberin" hat dadurch massive Probleme bekommen, da die DRV eine abhängige Beschäftigung bescheinigt bekommen hat. Ich war dort 6 Jahre und die Forderung der DRV war im 6 stelligen Bereich, da die DRV eine abhängige Beschäftigung mit dem alleinigen unternehmerischen Risiko plädiert hat.
Diese Woche hatte ich eine Verhandlung vor dem Sozialgericht in Bayreuth und das Gericht hat entschieden das ich seit 1999 Selbständig bin und die Praxisinhaberin raus ist, obwohl die Termine über die Rezeptionsdamen gemacht wurden und ich Arbeitskleidung getragen habe.
Begründung:
Ich habe seit 1999 eigene Visitenkarten
Einen eignen Briefkopf bei meinen Rechnungen
Arbeite für mehrere Praxen
Habe eigene Privatpatienen und Selbstzahler.

Fazit: Liebe Praxisinhaber. Nicht alles glauben was im Forum geschrieben wird, eine Statusfeststellung machen und Ihr seid auf der sicheren Seite.
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• S. Haag
Das ganze Thema mit der freien Mitarbeit ist ein heißes Eisen. Das Beste ist wenn man vor dem Vertagsverhältnis eine Abfrage bei der Clearingstelle der DRV macht. Ich möchte Euch mal meine Situation schildern. Ich habe 1998 eine Ausbildung zum Physiotherapeuten begonnen und danach haben allle gesagt das ist toll, da kannst Du mich massieren. Da ich das nicht umsonst machen wollen, habe ich im Bereich der Schönheitspflege ein Gewerbe angemeldet. 2001 habe ich mein Staatsexamen zum Physio bekommen, aber keine Anstellung da ich schön über 30 Jahre alt war. Ich habe danach für mehrere Praxen, teilweise auch gleichzeitig, als Freier Mitarbeiter gearbeitet. Meine letzte "Großaufgeberin" hat dadurch massive Probleme bekommen, da die DRV eine abhängige Beschäftigung bescheinigt bekommen hat. Ich war dort 6 Jahre und die Forderung der DRV war im 6 stelligen Bereich, da die DRV eine abhängige Beschäftigung mit dem alleinigen unternehmerischen Risiko plädiert hat. Diese Woche hatte ich eine Verhandlung vor dem Sozialgericht in Bayreuth und das Gericht hat entschieden das ich seit 1999 Selbständig bin und die Praxisinhaberin raus ist, obwohl die Termine über die Rezeptionsdamen gemacht wurden und ich Arbeitskleidung getragen habe. Begründung: Ich habe seit 1999 eigene Visitenkarten Einen eignen Briefkopf bei meinen Rechnungen Arbeite für mehrere Praxen Habe eigene Privatpatienen und Selbstzahler. Fazit: Liebe Praxisinhaber. Nicht alles glauben was im Forum geschrieben wird, eine Statusfeststellung machen und Ihr seid auf der sicheren Seite.
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mocca
18.09.2018 10:17
hallo,

es wirkt schon niedlich, wie man als FM die PI einlullen kann.

Schönheitspfleger schreibt: "Liebe Praxisinhaber. Nicht alles glauben was im Forum geschrieben wird, eine Statusfeststellung machen und Ihr seid auf der sicheren Seite."

Diese Schlaftablette tut doch allen PI gut und beruhigt kolossal.

Erst eine geschönte Statusfeststellung, danach ab in den Sumpf.

Schön wäre das AZ aus Bayreuth.

mfg mocca
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hallo, es wirkt schon niedlich, wie man als FM die PI einlullen kann. Schönheitspfleger schreibt: "Liebe Praxisinhaber. Nicht alles glauben was im Forum geschrieben wird, eine Statusfeststellung machen und Ihr seid auf der sicheren Seite." Diese Schlaftablette tut doch allen PI gut und beruhigt kolossal. Erst eine geschönte Statusfeststellung, danach ab in den Sumpf. Schön wäre das AZ aus Bayreuth. mfg mocca
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mocca schrieb:

hallo,

es wirkt schon niedlich, wie man als FM die PI einlullen kann.

Schönheitspfleger schreibt: "Liebe Praxisinhaber. Nicht alles glauben was im Forum geschrieben wird, eine Statusfeststellung machen und Ihr seid auf der sicheren Seite."

Diese Schlaftablette tut doch allen PI gut und beruhigt kolossal.

Erst eine geschönte Statusfeststellung, danach ab in den Sumpf.

Schön wäre das AZ aus Bayreuth.

mfg mocca

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Schoenheitspfleger schrieb:

Das ganze Thema mit der freien Mitarbeit ist ein heißes Eisen. Das Beste ist wenn man vor dem Vertagsverhältnis eine Abfrage bei der Clearingstelle der DRV macht.
Ich möchte Euch mal meine Situation schildern.
Ich habe 1998 eine Ausbildung zum Physiotherapeuten begonnen und danach haben allle gesagt das ist toll, da kannst Du mich massieren. Da ich das nicht umsonst machen wollen, habe ich im Bereich der Schönheitspflege ein Gewerbe angemeldet.
2001 habe ich mein Staatsexamen zum Physio bekommen, aber keine Anstellung da ich schön über 30 Jahre alt war.
Ich habe danach für mehrere Praxen, teilweise auch gleichzeitig, als Freier Mitarbeiter gearbeitet.
Meine letzte "Großaufgeberin" hat dadurch massive Probleme bekommen, da die DRV eine abhängige Beschäftigung bescheinigt bekommen hat. Ich war dort 6 Jahre und die Forderung der DRV war im 6 stelligen Bereich, da die DRV eine abhängige Beschäftigung mit dem alleinigen unternehmerischen Risiko plädiert hat.
Diese Woche hatte ich eine Verhandlung vor dem Sozialgericht in Bayreuth und das Gericht hat entschieden das ich seit 1999 Selbständig bin und die Praxisinhaberin raus ist, obwohl die Termine über die Rezeptionsdamen gemacht wurden und ich Arbeitskleidung getragen habe.
Begründung:
Ich habe seit 1999 eigene Visitenkarten
Einen eignen Briefkopf bei meinen Rechnungen
Arbeite für mehrere Praxen
Habe eigene Privatpatienen und Selbstzahler.

Fazit: Liebe Praxisinhaber. Nicht alles glauben was im Forum geschrieben wird, eine Statusfeststellung machen und Ihr seid auf der sicheren Seite.



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