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weiß jemand, wie lange rückwirkend ich mich bei der BG melden kann, ohne irgendwelchen Ärger zu bekommen.
Bitte um Rat.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
weiß jemand, wie lange rückwirkend ich mich bei der BG melden kann, ohne irgendwelchen Ärger zu bekommen.
Bitte um Rat.
egal, ab wann und wieviel ärger du bekommst--- melden musst du dich als FM.
also lieber heute als morgen
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Ich gebe "nur" Kurse selbständig - bin also nicht in einer Praxis tätig. Deshalb war das Thema für mich auch nicht so dringend muß ich zugeben. Habe aber inzwischen erfahren, dass auch bei nur ein paar Kursen - also echt geringfügig - eine Meldung erfolgen muß (BG, Berufshaftpflicht, Finanzamt). Hab ich noch was vergessen?
War da wohl etwas zu sorglos und blauäugig.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Richtig erkannt - Schande auf mein Haupt. :grin:
Ich gebe "nur" Kurse selbständig - bin also nicht in einer Praxis tätig. Deshalb war das Thema für mich auch nicht so dringend muß ich zugeben. Habe aber inzwischen erfahren, dass auch bei nur ein paar Kursen - also echt geringfügig - eine Meldung erfolgen muß (BG, Berufshaftpflicht, Finanzamt). Hab ich noch was vergessen?
War da wohl etwas zu sorglos und blauäugig.
:flushed: :flushed: finanzamtmeldung auch nicht?? mit kurzen worten: du hast GAR nichts gemeldet.
ich weiß nicht, ob ich das noch sorglos nennen möchte...
berufshaftpflicht ist - bei therap.arbeit, bei kursen weiß ich es nicht - keine pflichtversicherung, auch, wenn der name das vermuten liesse.
jedoch dringend(st) anzuraten...
ebenso, schonmal geld für evtl. nachzahlungen beiseite zu legen
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saloia schrieb:
:flushed: :flushed: finanzamtmeldung auch nicht?? mit kurzen worten: du hast GAR nichts gemeldet.
ich weiß nicht, ob ich das noch sorglos nennen möchte...
berufshaftpflicht ist - bei therap.arbeit, bei kursen weiß ich es nicht - keine pflichtversicherung, auch, wenn der name das vermuten liesse.
jedoch dringend(st) anzuraten...
ebenso, schonmal geld für evtl. nachzahlungen beiseite zu legen
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saloia schrieb:
deine frage impliziert, das du die BG-meldung trotz vorgabe nicht gemacht hast.
egal, ab wann und wieviel ärger du bekommst--- melden musst du dich als FM.
also lieber heute als morgen
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Möglichst schnell machen und bei der BG zu den Öffnungszeiten anrufen.
MFG
Meitao
Gruß redvine
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Gib halt einfach Dein 1. Rechnungeingangdatum an.
Eine Strafe mußt Du da nicht bezahlen. Und die Beiträge halten sich ja auch in Grenzen. Es sind bei mir so ca. 130 Euro im Jahr.
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galaxie schrieb:
Du mußt halt rückwirkend die Beiträge nachzahlen.
Gib halt einfach Dein 1. Rechnungeingangdatum an.
Eine Strafe mußt Du da nicht bezahlen. Und die Beiträge halten sich ja auch in Grenzen. Es sind bei mir so ca. 130 Euro im Jahr.
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redvine schrieb:
Meldung „sollte“ innerhalb einer Woche nach Beginn der selbständigen Tätigkeit erfolgen.
Gruß redvine
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