Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
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Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
ich habe mehrere Patienten im betreuten Wohnen. Kürzlich habe ich gelesen, dass das betreute Wohnen mit normalem Hausbesuch abgerechnet werden kann und nicht mit sozialem Hausbesuch/mehrere Patienten in Pflegeheim.
Ist das korrekt?
Wann ja, wie verhält es sich dann, wenn man mehrere Patienten im betreuten Wohnen im selben Haus hat? Kann man(PI) dann pro Patient den normalen Hausbesuch der GKV in Rechnung stellen? Oder ist dann wieder der soziale HB anzuwenden?
Vielen Dank!
Radlfahrer
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Radlfahrer schrieb:
Hallo Forum,
ich habe mehrere Patienten im betreuten Wohnen. Kürzlich habe ich gelesen, dass das betreute Wohnen mit normalem Hausbesuch abgerechnet werden kann und nicht mit sozialem Hausbesuch/mehrere Patienten in Pflegeheim.
Ist das korrekt?
Wann ja, wie verhält es sich dann, wenn man mehrere Patienten im betreuten Wohnen im selben Haus hat? Kann man(PI) dann pro Patient den normalen Hausbesuch der GKV in Rechnung stellen? Oder ist dann wieder der soziale HB anzuwenden?
Vielen Dank!
Radlfahrer
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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PTP schrieb:
Das gibt Schwierigkeiten wenn die KK aufpassen. In dem Fall rechnen sie wie bei Ehepaaren bestenfalls 1x HB und den Rest HB-2, und auch dafür würde ich meine Hand nicht ins Feuer legen
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Diese Aussage kann man so nicht stehen lassen: beim betreuten Wohen handelt es sich um einen sozialen Gemeinschaft. Diese unterliegt u.a. der Heimaufsicht. Somit ist die kleine Hausbesuchpauschale anzusetzen. Auch wenn das in BW angeblich anders gehandhabt wird. :yum:
betreutes wohnen UND wohngruppen gelten als soziale gemeinschaft, also HB-heim..
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saloia schrieb:
HH und S-H genauso, wie lars schreibt (und ich es auch -versucht habe- in dem anderen thread darzulegen).
betreutes wohnen UND wohngruppen gelten als soziale gemeinschaft, also HB-heim..
dann lest mal hier:
Link
und dann die Pos. HB in sozialen Einrichtungen durch. Das ist der orign. und offizielle Text
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo Lars und saloia,
dann lest mal hier:
Link
und dann die Pos. HB in sozialen Einrichtungen durch. Das ist der orign. und offizielle Text
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
hab da was gefunden:
Abrechnung von Heilmitteln
Praxismanagement 25.10.2012
Vermeiden Sie jetzt diese zwei typischen Abrechnungsfehler
Der Kampf zwischen Physiotherapeuten und Kassen beim Thema Abrechnung füllt gelegentlich Berge von Gerichtsordnern. Und auch in diesem Jahr gab es wieder zahlreiche Zurückweisungen von Abrechnungen. Um es ganz klar zu sagen: Die Kassen lauern darauf, dass Sie Fehler machen. Denn dann war die Behandlung im ungünstigsten Fall für den Patienten erfolgreich – aber für Sie umsonst – und das im wahrsten Sinne des Wortes!
Fehler Nummer 1: Betreutes Wohnen ist keine Sozialeinrichtung
Dieser Fehler wird sehr häufig gemacht. Sie haben einen Patienten, der betreut wohnt. Seine Behandlungen rechnen Sie ab mit „Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung inklusive Wegegeld (Einsatzpauschale) je Patient“.
Schon hat der Fehlerteufel zugeschlagen
Betreutes Wohnen ist nämlich keine Sozialeinrichtung! Beispiel VdAK: Demnach bezeichnet der Begriff „soziale Einrichtung“ Einrichtungen, die zur Pflege und der Betreuung älterer, pflegebedürftiger oder behinderter Personen dienen. Dies sind – im Sinne der VdAK-Richtlinien insbesondere Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen – jedoch keine Einrichtungen des betreuten Wohnens. Folge: Betreutes Wohnen fällt nicht unter Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung.
Ihre Abrechnung trägt damit die Position 29933 Hausbesuch inkl. Wegegeld (Einsatzpauschale) und nicht – wie häufig in Abrechnungen zu sehen – die 29934.
Viele Grüße!
Radlfahrer
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Radlfahrer schrieb:
Hallo Leute,
hab da was gefunden:
Abrechnung von Heilmitteln
Praxismanagement 25.10.2012
Vermeiden Sie jetzt diese zwei typischen Abrechnungsfehler
Der Kampf zwischen Physiotherapeuten und Kassen beim Thema Abrechnung füllt gelegentlich Berge von Gerichtsordnern. Und auch in diesem Jahr gab es wieder zahlreiche Zurückweisungen von Abrechnungen. Um es ganz klar zu sagen: Die Kassen lauern darauf, dass Sie Fehler machen. Denn dann war die Behandlung im ungünstigsten Fall für den Patienten erfolgreich – aber für Sie umsonst – und das im wahrsten Sinne des Wortes!
Fehler Nummer 1: Betreutes Wohnen ist keine Sozialeinrichtung
Dieser Fehler wird sehr häufig gemacht. Sie haben einen Patienten, der betreut wohnt. Seine Behandlungen rechnen Sie ab mit „Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung inklusive Wegegeld (Einsatzpauschale) je Patient“.
Schon hat der Fehlerteufel zugeschlagen
Betreutes Wohnen ist nämlich keine Sozialeinrichtung! Beispiel VdAK: Demnach bezeichnet der Begriff „soziale Einrichtung“ Einrichtungen, die zur Pflege und der Betreuung älterer, pflegebedürftiger oder behinderter Personen dienen. Dies sind – im Sinne der VdAK-Richtlinien insbesondere Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen – jedoch keine Einrichtungen des betreuten Wohnens. Folge: Betreutes Wohnen fällt nicht unter Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung.
Ihre Abrechnung trägt damit die Position 29933 Hausbesuch inkl. Wegegeld (Einsatzpauschale) und nicht – wie häufig in Abrechnungen zu sehen – die 29934.
Viele Grüße!
Radlfahrer
Also bedeutet es, dass bei vorhandener Heimaufsicht die kleine Pauschale anzusetzen ist ?
Ist es denn eigentlich richtig, dass die Verbandsmitglieder hier rumalbern und ausdrücklich verunsichern wollen ? Denn wie ist es denn anderes zu erklären, dass hier soviel darüber philosophiert wird und die Verbandsmitglieder offen heraus darstellen, was sie für die Berufsgruppe im Namen der Berufsgruppe regelmässigst unterschreiben ( ach ja, ist ja sicherlich auch geheim, denn die euch vorliegenden Informationen werden nur an Verbandsmitglieder erteilt ).
Ihr es demzufolge viel besser wisst und hier nichts besseres zu tun habt als deutliche Verunsicherung herbeizuarbeiten. Weshalb wird denn nicht gerade heraus offen gelegt, was im Namen der Berufsgruppe unterschrieben wurde ? Wegen systematischer Geheimhaltung wissen somit also nur die Verbandsmitglieder von den Regelungen der sozialen Einrichtung ? Warum dann jedoch solch große Unklarheiten ?
Warum geben denn die Verbandsmitglieder hier nicht schlicht und einfach an, was sie unterschrieben haben, also wie sie es seit Jahren zum gleichen Sachverhalt stets taten ? Und schaffen Verunsicherung hoch zehn.
Es kommt hier so daher, dass ihr nicht einmal irgendeine Grundlage bereit seid zu benennen, zumindest nicht an Therapeuten, die nicht Verbandsmitglieder sind. Warum schreibt ihr dann hier ?
Welche vertragliche Grundlage gibts, die ihr geheim unterschrieben habt und nicht herausgebt ?
Handelt es sich um reine einseitige Willkürfestlegungen im alleinigen Kasseninteresse ( die wie immer somit Verbandsinteresse darstellen und somit stets uneterschrieben werden ) ?
Sachts doch jetzt mal ehrlich offen heraus: habt ihr nun eine gesetzliche Grundlage oder wisst ihr wie so oft rein garnichts bzw. albert hier krummlachend verunsichernd daher ?
Zu deutsch+ abgekürzt: Quelle ? Und hört doch mal endlich auf einen solche Sachen hier zu schreiben, was soll das denn, schreibt glasklar auf, was ihr unterschrieben habt- denn ganz offensichtlich verbreiten hier einige Akteure gezielt Sachverhalte die der Branche flächendeckend unbekannt sind.
Wenn zwischen den " Vertragspartner " vollständige Unklarheit besteht was " soziale Einrichtung " bei den therapeutischen Leistungserbringern bedeutet, es also lediglich nur erwähnt wird ohne irgendeine Beschreibung vorzuzeigen- wärn die gesamten Betrachtungen dortherum nichtig. Die vielen tausend Verbandsmitglieder wissen sicherlich, dass dies bedeutet, das sie zu diesem Thema ihren Kassen sehr sehr starke Unterstützung zukommen lassen müssen ( und natürlich auch werden, denn die innere Einigkeit gegen die Therapeuten ist ja offensichtlich steinhart verfestigt ).
Nicht umsonst werden Vergütungen in dieser Sache durchgesetzt, welche reine Sitten- und Gesetzwidrigkeiten darstellen.
[bearbeitet am 25.02.13 20:47]
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webpt schrieb:
... beim betreuten Wohen handelt es sich um einen sozialen Gemeinschaft. Diese unterliegt u.a. der Heimaufsicht. Somit ist die kleine Hausbesuchpauschale anzusetzen....
Also bedeutet es, dass bei vorhandener Heimaufsicht die kleine Pauschale anzusetzen ist ?
Ist es denn eigentlich richtig, dass die Verbandsmitglieder hier rumalbern und ausdrücklich verunsichern wollen ? Denn wie ist es denn anderes zu erklären, dass hier soviel darüber philosophiert wird und die Verbandsmitglieder offen heraus darstellen, was sie für die Berufsgruppe im Namen der Berufsgruppe regelmässigst unterschreiben ( ach ja, ist ja sicherlich auch geheim, denn die euch vorliegenden Informationen werden nur an Verbandsmitglieder erteilt ).
Ihr es demzufolge viel besser wisst und hier nichts besseres zu tun habt als deutliche Verunsicherung herbeizuarbeiten. Weshalb wird denn nicht gerade heraus offen gelegt, was im Namen der Berufsgruppe unterschrieben wurde ? Wegen systematischer Geheimhaltung wissen somit also nur die Verbandsmitglieder von den Regelungen der sozialen Einrichtung ? Warum dann jedoch solch große Unklarheiten ?
Warum geben denn die Verbandsmitglieder hier nicht schlicht und einfach an, was sie unterschrieben haben, also wie sie es seit Jahren zum gleichen Sachverhalt stets taten ? Und schaffen Verunsicherung hoch zehn.
Es kommt hier so daher, dass ihr nicht einmal irgendeine Grundlage bereit seid zu benennen, zumindest nicht an Therapeuten, die nicht Verbandsmitglieder sind. Warum schreibt ihr dann hier ?
Welche vertragliche Grundlage gibts, die ihr geheim unterschrieben habt und nicht herausgebt ?
Handelt es sich um reine einseitige Willkürfestlegungen im alleinigen Kasseninteresse ( die wie immer somit Verbandsinteresse darstellen und somit stets uneterschrieben werden ) ?
Sachts doch jetzt mal ehrlich offen heraus: habt ihr nun eine gesetzliche Grundlage oder wisst ihr wie so oft rein garnichts bzw. albert hier krummlachend verunsichernd daher ?
Zu deutsch+ abgekürzt: Quelle ? Und hört doch mal endlich auf einen solche Sachen hier zu schreiben, was soll das denn, schreibt glasklar auf, was ihr unterschrieben habt- denn ganz offensichtlich verbreiten hier einige Akteure gezielt Sachverhalte die der Branche flächendeckend unbekannt sind.
Wenn zwischen den " Vertragspartner " vollständige Unklarheit besteht was " soziale Einrichtung " bei den therapeutischen Leistungserbringern bedeutet, es also lediglich nur erwähnt wird ohne irgendeine Beschreibung vorzuzeigen- wärn die gesamten Betrachtungen dortherum nichtig. Die vielen tausend Verbandsmitglieder wissen sicherlich, dass dies bedeutet, das sie zu diesem Thema ihren Kassen sehr sehr starke Unterstützung zukommen lassen müssen ( und natürlich auch werden, denn die innere Einigkeit gegen die Therapeuten ist ja offensichtlich steinhart verfestigt ).
Nicht umsonst werden Vergütungen in dieser Sache durchgesetzt, welche reine Sitten- und Gesetzwidrigkeiten darstellen.
[bearbeitet am 25.02.13 20:47]
Aktuell wohnt meine überaus fitte 85jährige Mutter seit einem Jahr im "betreuten Wohnen". Außer dem Not/Alarmknopf hat/braucht sie keine Betreuung. Sie nutzt nur Aufzug und behindertengerechte Wohnung. In einem Nebengebäude ist die Leitung der Anlage, die Caritas, untergebracht. Dort kann man Leistungen zubuchen, wenn man sie braucht, man kann aber auch die Kirchliche Station oder was auch immer rufen. Oder eben nicht.
Für mich ist das in diesem Fall ein Wohnen in einem 6 Parteien Haus mit der Möglichkeit, Hilfe zuzubuchen. Nennt sich aber: betreutes Wohnen.
Es soll auch andere Einrichtungen mit intensiverer Betreuung geben. Aber fallen die alle unter: betreutes Wohnen?
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pingu01 schrieb:
Eine ganz unschuldige Frage meinerseits: ist denn klar definiert, was ein "betreutes Wohnen" überhaupt ist?
Aktuell wohnt meine überaus fitte 85jährige Mutter seit einem Jahr im "betreuten Wohnen". Außer dem Not/Alarmknopf hat/braucht sie keine Betreuung. Sie nutzt nur Aufzug und behindertengerechte Wohnung. In einem Nebengebäude ist die Leitung der Anlage, die Caritas, untergebracht. Dort kann man Leistungen zubuchen, wenn man sie braucht, man kann aber auch die Kirchliche Station oder was auch immer rufen. Oder eben nicht.
Für mich ist das in diesem Fall ein Wohnen in einem 6 Parteien Haus mit der Möglichkeit, Hilfe zuzubuchen. Nennt sich aber: betreutes Wohnen.
Es soll auch andere Einrichtungen mit intensiverer Betreuung geben. Aber fallen die alle unter: betreutes Wohnen?
Leider ist es aber wohl so, dass sich die Verbandsmitglieder dortzu garnicht äussern. Ich vermute mal, dass den Verbandsmitglieder jegliche öffentliche Äusserung insofern strikt verboten ist.
Weder Kassen noch Verbände legen diese vertraglichen Inhalte offen. Es handelt sich offensichtlich um Geheimhaltungsverträge, deren Inhalt evtl. nur erfahrbar sei, wenn man vielleicht etwas viel Geld herüber reicht ?
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webpt schrieb:
Rechtssicher können das nur die Verbandsmitglieder beantworten, denn diese hatten ihre Verhandlungsführer konkret damit beauftragt diese konkreten Inhalte der Verträge zu unterschreiben.
Leider ist es aber wohl so, dass sich die Verbandsmitglieder dortzu garnicht äussern. Ich vermute mal, dass den Verbandsmitglieder jegliche öffentliche Äusserung insofern strikt verboten ist.
Weder Kassen noch Verbände legen diese vertraglichen Inhalte offen. Es handelt sich offensichtlich um Geheimhaltungsverträge, deren Inhalt evtl. nur erfahrbar sei, wenn man vielleicht etwas viel Geld herüber reicht ?
So ist in BaWü betreutes Wohnen definiert -> voller HB :blush:)
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morpheus-06 schrieb:
"Außer dem Not/Alarmknopf hat/braucht sie keine Betreuung. Sie nutzt nur Aufzug und behindertengerechte Wohnung."
So ist in BaWü betreutes Wohnen definiert -> voller HB :blush:)
Autor: JürgenK 193
Datum: 24.02.13 08:42
Hallo Lars und saloia,
dann lest mal hier:
Link
und dann die Pos. HB in sozialen Einrichtungen durch. Das ist der orign. und offizielle Text
MfG
JürgenK
Das ist zwar keine Definition...aber...
....
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
PS: leider wurde mein Originaltlink vom Vdek gegen die Preislisten von physio augetauscht
[bearbeitet am 08.03.13 13:53]
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JürgenK schrieb:
....siehe auch hier meine Antwort:
Autor: JürgenK 193
Datum: 24.02.13 08:42
Hallo Lars und saloia,
dann lest mal hier:
Link
und dann die Pos. HB in sozialen Einrichtungen durch. Das ist der orign. und offizielle Text
MfG
JürgenK
Das ist zwar keine Definition...aber...
....
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
PS: leider wurde mein Originaltlink vom Vdek gegen die Preislisten von physio augetauscht
[bearbeitet am 08.03.13 13:53]
Betreutes Wohnen ist auch eine Form des Wohnens für Menschen, die nicht zwangsläufig Hilfe-, Betreuungs- oder Pflegebedarf haben. Jedoch in einer Wohnung bzw. Anlage leben wollen, die neben barrierefreiem Wohnraum bei Bedarf eine Reihe von Grundleistungen im Bereich der Sicherheit und Betreuung bietet, die das selbstständige Leben im Alter erleichtern. Dieses "betreute Wohnen" ist nicht im Sinne des Heimgesetzes und unterliegt nicht der Heimaufsicht und ist damit keine soziale Einrichtung. Hier ist je Patient der volle HB abrechenbar.
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morpheus-06 schrieb:
Richtig Jürgen.
Betreutes Wohnen ist auch eine Form des Wohnens für Menschen, die nicht zwangsläufig Hilfe-, Betreuungs- oder Pflegebedarf haben. Jedoch in einer Wohnung bzw. Anlage leben wollen, die neben barrierefreiem Wohnraum bei Bedarf eine Reihe von Grundleistungen im Bereich der Sicherheit und Betreuung bietet, die das selbstständige Leben im Alter erleichtern. Dieses "betreute Wohnen" ist nicht im Sinne des Heimgesetzes und unterliegt nicht der Heimaufsicht und ist damit keine soziale Einrichtung. Hier ist je Patient der volle HB abrechenbar.
vielen dank!
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saloia schrieb:
ok, jetzt hab ichs (glaube ich)
vielen dank!
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JürgenK schrieb:
...hier kann man für jeden Patienten den HB berechnen....
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
wer kann mir einen link o.ä. schicken, auf den ich verweisen kann, denn alles andere ist glauben, dass es sich so verhält.
und die kassen glauben dann was sie wollen.
andi
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MfG
JürgenK
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JürgenK schrieb:
....da mußt Du mal das Oroginal z.B. vom/beim VdEK nachlesen da steht es, ...in der Preisliste von physio feht dieser zusätzliche Satz. Ich habe physio darauf hingewiesen aber mein original Link wurde nicht geändert.
MfG
JürgenK
andi
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andi-jo schrieb:
...welches original????kannst du mir den genauen wortlaut schreiben.das wäre sehr hilfreich und nett von dir.
andi
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
..würde ich gerne, aber ich schreibe über physio keine PN...aber ein Tipp: Schau in Deinen RV vom VdeK und dort in den Anlagen die Preislisten.....Pos.HB....
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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andi-jo schrieb:
....und die wichtigste frage....wo kann ich dies schriftlich in einem vertrag zwischen der absetzenden kasse und dem physiotherapeuten finden??????????????.
wer kann mir einen link o.ä. schicken, auf den ich verweisen kann, denn alles andere ist glauben, dass es sich so verhält.
und die kassen glauben dann was sie wollen.
andi
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