Stellvertretende fachliche Leitung
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Du möchtest:
• Therapie anders denken
• Moderne Ausstattung und
digitalisiert gestützte Behandlung
(THEORG 2GO, iPad)
• Teamgefühl und klare
Philosophie
• Aufstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
Fortbildungen
• Mit Profisportler/inn...
Physiotherapeut (m/w/d) für
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01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
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ich bin seit anfang letzten Monats freiberuflich, mit eigenem Patientenstamm, unterwegs.
Jetzt stellt sich mir die Frage: Setze ich einen Behandlungsvertrag/ Honorarvertrag zwischen mir und dem Privatpatienten, in dem Fall ein gesetzlicher Vormund, auf oder muss der Honorarvertrag zwischen dem Patienten und der abrechnenden Praxis aufgesetzt werden ?
Ich bin mir relativ sicher, dass der Vetrag zwischen mir und dem Vormund aufgesetzt werden muss, aber eben nicht zu 100% sicher.
Wenn das so stimmt, gibt es etwas das ihr zwingend mit reinschrauben würdet ?
Ich habe es mir einfach gemacht und die Vorlage von physio.de genommen.
Zudem werde ich noch hineinschreiben, dass sich der Preis nach der GebüTh und den Preisen der GKV richtet und sich aus jenen zusammensetzt.
So sollte das doch passen, oder ?
Freue mich von euch zu Lesen,
LG!
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Wenn Patient nicht geschäftsfähig unterschreibt ein gesetzlicher Vertreter.
Ich habe noch nie einen (Behandlungs)vertrag in dem die Preiskalkulation oder sonstwas begründet wurde....
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ali schrieb:
Ganz simpel, hängt davon ab, ob Du die Rechnung stellst oder die Praxis.
Wenn Patient nicht geschäftsfähig unterschreibt ein gesetzlicher Vertreter.
Ich habe noch nie einen (Behandlungs)vertrag in dem die Preiskalkulation oder sonstwas begründet wurde....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallöle meine Freunde,
ich bin seit anfang letzten Monats freiberuflich, mit eigenem Patientenstamm, unterwegs.
Jetzt stellt sich mir die Frage: Setze ich einen Behandlungsvertrag/ Honorarvertrag zwischen mir und dem Privatpatienten, in dem Fall ein gesetzlicher Vormund, auf oder muss der Honorarvertrag zwischen dem Patienten und der abrechnenden Praxis aufgesetzt werden ?
Ich bin mir relativ sicher, dass der Vetrag zwischen mir und dem Vormund aufgesetzt werden muss, aber eben nicht zu 100% sicher.
Wenn das so stimmt, gibt es etwas das ihr zwingend mit reinschrauben würdet ?
Ich habe es mir einfach gemacht und die Vorlage von physio.de genommen.
Zudem werde ich noch hineinschreiben, dass sich der Preis nach der GebüTh und den Preisen der GKV richtet und sich aus jenen zusammensetzt.
So sollte das doch passen, oder ?
Freue mich von euch zu Lesen,
LG!
Du bist wahrscheinlich nicht freiberuflich, sondern als Freier Mitarbeiter für mindestens zwei Praxisinhaber unteregs.
Der Preis der GKV für GKV-Versicherte und der Privatpreis für Privatpatienten ist ganz alleine Sache des Praxisinhabers, der eben mit denen abrechnet. Du bekommst lediglich den Prozenteil den du mit den jeweiligen PI ausgemacht hast. Üblicherweise sind dies 30/70 Prozent. Die PI werden auch eine Statusfeststellung von dir verlangen.
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Eberhard schrieb:
Was hast du da für einen Vormund?
Du bist wahrscheinlich nicht freiberuflich, sondern als Freier Mitarbeiter für mindestens zwei Praxisinhaber unteregs.
Der Preis der GKV für GKV-Versicherte und der Privatpreis für Privatpatienten ist ganz alleine Sache des Praxisinhabers, der eben mit denen abrechnet. Du bekommst lediglich den Prozenteil den du mit den jeweiligen PI ausgemacht hast. Üblicherweise sind dies 30/70 Prozent. Die PI werden auch eine Statusfeststellung von dir verlangen.
Zum Vertrag selber :Trag da deinen Preis ein und gut ist .
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eim schrieb:
Wenn du die Privatpatienten selber beworben hast dann schreibst Du die Rechnung und machst mit den PP deinen Honorar /rechnungsvertrag und der Praxisinhaber bekommt den ausgehandelten Anteil von dir überwiesen (er muss dir dann dafür eine Rechnung stellen.)
Zum Vertrag selber :Trag da deinen Preis ein und gut ist .
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eim schrieb:
PS Wenn der Privatpatient von der Praxis kommt dann läuft es auch über die Praxis und du bekommst dann deinen entsprechenden Anteil wenn du deine Forderung für geleistete Arbeit an den PI stellst.
Jetzt gibt es gesetzliche Betreuer.
Die dürfen, wenn sie für den Teil bereich Gesundheit eingesetzt wurden, für den betreuten unterschreiben, Geld überweisen, Termine abstimmen usw.
Aber der Vertrag wird immer mit dem Betreuten geschlossen, nie mit dem Betreuer.
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USpre schrieb:
Vormundschaft gibt es meines Wissens seit den frühen 90'ger Jahren nicht mehr.
Jetzt gibt es gesetzliche Betreuer.
Die dürfen, wenn sie für den Teil bereich Gesundheit eingesetzt wurden, für den betreuten unterschreiben, Geld überweisen, Termine abstimmen usw.
Aber der Vertrag wird immer mit dem Betreuten geschlossen, nie mit dem Betreuer.
Und wieso richtet sich eine Honorarvereinbarung mit Privatpatienten nach den Preisen der GKV??
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die neue schrieb:
Was bitteschön, ist eine GebüTh?? :scream:
Und wieso richtet sich eine Honorarvereinbarung mit Privatpatienten nach den Preisen der GKV??
So gut wie alle Pat. kommen von mir, auf wenige Außnahmen, wobei es dort ebenfalls den ein oder anderen Pat. in einer privaten Kasse gibt.
Gut, dann geht der eine Teil so an mich und der andere, wird dann in die % vom Auftraggeber gerechnet.
Die GebütH ist eine Gebührenübersicht für Therapeuten, natürlich nicht verpflichtend oder der gleichen, habe mich jetzt danach gerichtet, da ich noch keine genaue Ahnung habe, was ich verlangen kann, ohne das es lächerlich wird.
Ja, das mit der Vormundschaft war doof ausgedrück, da habe ich wohl etwas über die strenge geschlagen, meinte natürlich die Eltern.
Eberhard, wieso vermutest Du, dass ich ein freier Mitarbeiter und kein freiberuflicher bin ?
Ich müsste mich jetzt erst einmal belesen und schauen, was hierbei den Unterschied ausmacht.
Ich habe mich bereits bei der DRV und der Krankenkasse als freiberuflich gemeldet und muss auch, meines Wissens nach, an jene blechen.
Wünsche euch einen schönen Abend.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die ganzen Antworten!
So gut wie alle Pat. kommen von mir, auf wenige Außnahmen, wobei es dort ebenfalls den ein oder anderen Pat. in einer privaten Kasse gibt.
Gut, dann geht der eine Teil so an mich und der andere, wird dann in die % vom Auftraggeber gerechnet.
Die GebütH ist eine Gebührenübersicht für Therapeuten, natürlich nicht verpflichtend oder der gleichen, habe mich jetzt danach gerichtet, da ich noch keine genaue Ahnung habe, was ich verlangen kann, ohne das es lächerlich wird.
Ja, das mit der Vormundschaft war doof ausgedrück, da habe ich wohl etwas über die strenge geschlagen, meinte natürlich die Eltern.
Eberhard, wieso vermutest Du, dass ich ein freier Mitarbeiter und kein freiberuflicher bin ?
Ich müsste mich jetzt erst einmal belesen und schauen, was hierbei den Unterschied ausmacht.
Ich habe mich bereits bei der DRV und der Krankenkasse als freiberuflich gemeldet und muss auch, meines Wissens nach, an jene blechen.
Wünsche euch einen schönen Abend.
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ali schrieb:
Also ich kenn auch (anerkannte) FMs mit nur einem Auftraggeber...ich weiss, dieses Kriterium ist wichtig und besser zu erfüllen, aber kein definitiven Muss...
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Eberhard schrieb:
Freiberufler sind wir fast alle, egal ob Praxisinhaber oder auch Angestellte. Freie Mitarbeiter sind Selbständige meist ohne eigene Praxis. Er, der FM, muß mindestens zwei Auftraggeber haben. Er macht seine eigene Buchhaltung und seine eigene Steuererklärung. Jeder Freie Mitarbeiter sollte bevor er selbständig anfängt zu arbeiten, eine Statusfeststellung machen lassen.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Jeder FM sollte allen von ihm behandelten PP selbst die Rechnung stellen. Jeder PP gilt als Auftraggeber.
Gruß von Monique
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