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Ich habe mit Interesse Eure Beiträge zur Befreiung aus der Rentenversicherungspflicht gelesen. Da ich mich in der nächsten Zeit als Freiberufler selbständig machen möchte habe ich aber an die Experten unter Euch ein paar Fragen.
Zum einen habe ich gelesen, dass eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht durch folgende Bedingungen möglich ist:
1. Einen Arbeitnehmer einstellen, der mindestens 451,- Euro im Monat verdient.
2. Mehrere Minijobler einstellen, die in der Summe mindestens 451,- Euro im Monat verdienen.
3. Bei Existenzgründung sind die ersten 3 Jahre bei entsprechendem Antrag frei.
4. Dauerhafte Arbeit für mehr als einen Auftraggeber.
5. Bei Physiotherapeuten wird weiterhin gefordert, dass man weniger als 50% auf ärztliche Verordnung arbeitet.
Meine Fragen sind folgende:
a) Reicht bereits eine dieser Bedingungen aus um eine Befreiung zu erhalten?
b) Ist die Bedingung 5 immer erforderlich?
c) Gibt es weitere Möglichkeiten?
Ich bedanke mich auf jeden Fall für eure Hilfe.
Juliana
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo
Ich habe mit Interesse Eure Beiträge zur Befreiung aus der Rentenversicherungspflicht gelesen. Da ich mich in der nächsten Zeit als Freiberufler selbständig machen möchte habe ich aber an die Experten unter Euch ein paar Fragen.
Zum einen habe ich gelesen, dass eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht durch folgende Bedingungen möglich ist:
1. Einen Arbeitnehmer einstellen, der mindestens 451,- Euro im Monat verdient.
2. Mehrere Minijobler einstellen, die in der Summe mindestens 451,- Euro im Monat verdienen.
3. Bei Existenzgründung sind die ersten 3 Jahre bei entsprechendem Antrag frei.
4. Dauerhafte Arbeit für mehr als einen Auftraggeber.
5. Bei Physiotherapeuten wird weiterhin gefordert, dass man weniger als 50% auf ärztliche Verordnung arbeitet.
Meine Fragen sind folgende:
a) Reicht bereits eine dieser Bedingungen aus um eine Befreiung zu erhalten?
b) Ist die Bedingung 5 immer erforderlich?
c) Gibt es weitere Möglichkeiten?
Ich bedanke mich auf jeden Fall für eure Hilfe.
Juliana
man kann sich für die ersten drei Jahre für den halben Regelbeitrag entscheiden.
4. hat nicht mit der Befreiung von der Rentenversicherung zu tun.
5. wenn man mehr wie 50% außerhalb der ärztlichen (GKV +PKV) arbeitet ist man befreit, sonst gibt es nur die Möglichkeit 1 oder 2 um sich von der DRV befreien zu lassen.
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morpheus-06 schrieb:
3. Stimmt nicht
man kann sich für die ersten drei Jahre für den halben Regelbeitrag entscheiden.
4. hat nicht mit der Befreiung von der Rentenversicherung zu tun.
5. wenn man mehr wie 50% außerhalb der ärztlichen (GKV +PKV) arbeitet ist man befreit, sonst gibt es nur die Möglichkeit 1 oder 2 um sich von der DRV befreien zu lassen.
A) 1. 2. ODER fünf reichen
B) Nein
C) Bestimmt......aber bestimmmt auch kompliziert.
[bearbeitet am 27.07.13 18:12]
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ali schrieb:
3 und 4 stimmen nicht
A) 1. 2. ODER fünf reichen
B) Nein
C) Bestimmt......aber bestimmmt auch kompliziert.
[bearbeitet am 27.07.13 18:12]
Ich schließe mich den Kollegen @ali und @morpheus weitgehend an.
Mit einem oder mehreren soz.vers.pflichtigen Arbeitnehmern, die einzeln bzw. zusammen mehr als 450€ verdienen oder/und einer Tätigkeit die unabhängig von ärztlichen Verordnungen ist (mehr als 50% Selbstzahler), kann man sich auf Antrag, von der gesetzlichen RV-Pflicht für Physios/Ergos befreien lassen. Eine Befreiungsmöglichkeit in den ersten Jahren ist für gesetzlich "zwangsversicherte" Therapeuten leider nicht möglich. Einer der genannten Möglichkeiten würde ausreichend, einen Befreiungsantrag zu begründen.
Die Vorgabe mehrere Auftraggeber zu haben, dient einer wirtschaftlichen Unabhängigkeit, die ein wesentliches Kriterium für eine echte Selbständigkeit ist, ändert aber nichts an der allgemeinen gesetzlich vorgegebenen Versicherungspflicht.
Selbstverständlich muss man weder Angestellte haben, noch zu 51% Selbstzahler ohne Verordnung nachweisen, um als Physio/Ergo selbständig z.B. als FM oder mit eigener Praxis tätig sein zu können. Aber man muss dann eben Beiträge abführen.
Weitere Befreiungsmöglichkeiten gäbe es natürlich, wenn man nicht als einzelner Freiberufler Physio/Ergo tätig wäre, sondern andere Dinge macht, oder im Rahmen von Firmenkonstruktionen auf verschiedenen Feldern aktiv wäre.
Hoffe, dass du nun etwas besser durchblickst und zwischen Fragen der Versicherungspflicht und anderen Dingen wie z.B. "Scheinselbständigkeit" differenzieren kannst.
:wink:
Ohne gute Information, finanzielle Rücklagen und v.a. dem Wissen, dass eine Befreiung von der DRV zunächst keine finanziellen Vorteile bringt (du solltest wenn du bei Verstand bist, dann in ähnlicher Größenordnung private Vorsorge kalkulieren), wirst du mit deiner Selbständigkeit schnell gegen die Wand fahren! Viel Erfolg für deine Pläne, Gruß S.
[bearbeitet am 28.07.13 18:18]
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Du musst nicht einzahlen wenn du:
1. eine/n Angestellte hast. Mehr als Minijob o.
2.weniger als 50 % auf ärztliche Verordnung arbeitest
Machst du aber Präventionskurse musst du aufpassen, dass fällt unter Lehrtätigkeit und ist damit Versicherungspflichtig. Hängt aber auch wieder von der Anzahl ab. Also der % Anteil.
Das mit mehreren Auftraggebern hat nur was mit Sebständigkeit bzw Scheinselbständigkeit zu tun.
Viel Erfolg!
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maria614 schrieb:
Hab das gerade hinter mir mit der Überprüfung.
Du musst nicht einzahlen wenn du:
1. eine/n Angestellte hast. Mehr als Minijob o.
2.weniger als 50 % auf ärztliche Verordnung arbeitest
Machst du aber Präventionskurse musst du aufpassen, dass fällt unter Lehrtätigkeit und ist damit Versicherungspflichtig. Hängt aber auch wieder von der Anzahl ab. Also der % Anteil.
Das mit mehreren Auftraggebern hat nur was mit Sebständigkeit bzw Scheinselbständigkeit zu tun.
Viel Erfolg!
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Shakespeare schrieb:
Da sieht man mal, was das Lesen von Beiträgen in einem Forum bringen kann: Verwirrung, Konfusion bestenfalls Halbwissen...
Ich schließe mich den Kollegen @ali und @morpheus weitgehend an.
Mit einem oder mehreren soz.vers.pflichtigen Arbeitnehmern, die einzeln bzw. zusammen mehr als 450€ verdienen oder/und einer Tätigkeit die unabhängig von ärztlichen Verordnungen ist (mehr als 50% Selbstzahler), kann man sich auf Antrag, von der gesetzlichen RV-Pflicht für Physios/Ergos befreien lassen. Eine Befreiungsmöglichkeit in den ersten Jahren ist für gesetzlich "zwangsversicherte" Therapeuten leider nicht möglich. Einer der genannten Möglichkeiten würde ausreichend, einen Befreiungsantrag zu begründen.
Die Vorgabe mehrere Auftraggeber zu haben, dient einer wirtschaftlichen Unabhängigkeit, die ein wesentliches Kriterium für eine echte Selbständigkeit ist, ändert aber nichts an der allgemeinen gesetzlich vorgegebenen Versicherungspflicht.
Selbstverständlich muss man weder Angestellte haben, noch zu 51% Selbstzahler ohne Verordnung nachweisen, um als Physio/Ergo selbständig z.B. als FM oder mit eigener Praxis tätig sein zu können. Aber man muss dann eben Beiträge abführen.
Weitere Befreiungsmöglichkeiten gäbe es natürlich, wenn man nicht als einzelner Freiberufler Physio/Ergo tätig wäre, sondern andere Dinge macht, oder im Rahmen von Firmenkonstruktionen auf verschiedenen Feldern aktiv wäre.
Hoffe, dass du nun etwas besser durchblickst und zwischen Fragen der Versicherungspflicht und anderen Dingen wie z.B. "Scheinselbständigkeit" differenzieren kannst.
:wink:
Ohne gute Information, finanzielle Rücklagen und v.a. dem Wissen, dass eine Befreiung von der DRV zunächst keine finanziellen Vorteile bringt (du solltest wenn du bei Verstand bist, dann in ähnlicher Größenordnung private Vorsorge kalkulieren), wirst du mit deiner Selbständigkeit schnell gegen die Wand fahren! Viel Erfolg für deine Pläne, Gruß S.
[bearbeitet am 28.07.13 18:18]
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