Wenn du Lust auf eine neue
Herausforderung hast, dann bist du
bei uns genau richtig. Wir suchen
eine/n Physio, die/der Lust auf
evidenzbasierte, ganzheitliche
Therapie hat und mit Engagement
dabei ist. Wir haben bereits zwei
ganz tolle Praxen in Hamburg haben
nun auch in Wedel, direkt
gegenüber vom Bahnhof, einen
weiteren Standort eröffnet. Es
gibt vier großzügige, helle
Behandlungsräume und einen
KGG-Raum, denn ohne Belastung kein
mehr an Belastbarkeit! Wir
dokumentieren bereits digital ü...
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ich wollte mal wissen wann bei euch die Auftraggeber so zahlen? Ich bin seit 3 Monaten in einer Praxis wo ich so in der 1. Woche meine Rechnung einreiche vom letzten Monat aber der Auftraggeber zahlt so um den 20.-25. des Monats!Das finde ich sehr spät weil ich habe auch meine laufenden Kosten! Wie handhabt Ihr das mit den Zahlungen? Der Praxisinhaber sagte zu mir ich muss die Rezepte bei den Kassen einreichen!
Über Nachrichten würde ich mich freuen.
Nina
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich wollte mal wissen wann bei euch die Auftraggeber so zahlen? Ich bin seit 3 Monaten in einer Praxis wo ich so in der 1. Woche meine Rechnung einreiche vom letzten Monat aber der Auftraggeber zahlt so um den 20.-25. des Monats!Das finde ich sehr spät weil ich habe auch meine laufenden Kosten! Wie handhabt Ihr das mit den Zahlungen? Der Praxisinhaber sagte zu mir ich muss die Rezepte bei den Kassen einreichen!
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Nina
2.bei mir ist es so dass ich immer Rückwirkend mein Geld erhalte -
Rezepte vom Dez + Januar werden um den 20.Januar beim PI mit Rechnung eingereicht und Ende Februar wird gezahlt so um den 20.rum
Der PI erhält meine Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 4 Wochen
Funktioniert gut und ich habe immer pünktlich mein Geld und der Pi hat Zeit die Rezepte bei seiner Abrechnungsstelle einzureichen.
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eim schrieb:
1. Vertraglich regeln
2.bei mir ist es so dass ich immer Rückwirkend mein Geld erhalte -
Rezepte vom Dez + Januar werden um den 20.Januar beim PI mit Rechnung eingereicht und Ende Februar wird gezahlt so um den 20.rum
Der PI erhält meine Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 4 Wochen
Funktioniert gut und ich habe immer pünktlich mein Geld und der Pi hat Zeit die Rezepte bei seiner Abrechnungsstelle einzureichen.
der freie Mitarbeiter reicht nach geleisteter Tätigkeit,meist zb. monatlich, seine Rechnung beim Auftrageber ein.
Der somit unverzüglich oder laut Vertrag die Rechnungstellung begleicht.
Bei mir waren dies früher innerhalb 7 Tage.
I.d.R, wird z.b. innerhab 14 Tage vereinbart...oder in eurem abgeschlossenen VERTRAG STEHT WAS ANDERES !!!
...denn....vertraglich festlegen,wann der PI zu zahlen hat oder wann er zahlen will... lässt sich ja alles.....
IHR HABT JA HOFENTLICH EINEN SOLIDEN FM-AUFTRAGEBER VERTRAG GEMACHT ODER NICHT ???
--------------------------------------
REZEPTE EINREICHEN bzw.abrechnen KANNST DU NUR, WENN DU MIT DEN KASSEN DIREKT ABRECHNECHST...NORMALERWEISE WIRD ABER "ÜBER DIE PRAXIS"wo du arbeitest.. bzw. AUFTRAGEBER=PI. ABGERECHNET.
Dabei kann z.b der PI vom freien Mitarbeiter ein Entgegelt oder zb. die Abrechnungsgebühr verlangen,welche von den Abrechnungstellen berechnet werden.
Meisst ist dies aber schon im prozentualen Vergütungsvertrag integriert.
(was steht denn da in eurem Vertag,welchen ihr abgeschlossen habt =?)
[bearbeitet am 21.01.13 23:08]
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ansonsten: verhandlungssache-bei mir, wie bei eim, 30 tage frist
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saloia schrieb:
mab kann- weil eben "nur" FM nie (direkt) bei den kassen einreichen, egal, was im vertrag steht..
ansonsten: verhandlungssache-bei mir, wie bei eim, 30 tage frist
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klaus Eberle schrieb:
....da scheint ja bei euch vertraglich einiges nicht geklärt bzw. abgesprochen. (=?)
der freie Mitarbeiter reicht nach geleisteter Tätigkeit,meist zb. monatlich, seine Rechnung beim Auftrageber ein.
Der somit unverzüglich oder laut Vertrag die Rechnungstellung begleicht.
Bei mir waren dies früher innerhalb 7 Tage.
I.d.R, wird z.b. innerhab 14 Tage vereinbart...oder in eurem abgeschlossenen VERTRAG STEHT WAS ANDERES !!!
...denn....vertraglich festlegen,wann der PI zu zahlen hat oder wann er zahlen will... lässt sich ja alles.....
IHR HABT JA HOFENTLICH EINEN SOLIDEN FM-AUFTRAGEBER VERTRAG GEMACHT ODER NICHT ???
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REZEPTE EINREICHEN bzw.abrechnen KANNST DU NUR, WENN DU MIT DEN KASSEN DIREKT ABRECHNECHST...NORMALERWEISE WIRD ABER "ÜBER DIE PRAXIS"wo du arbeitest.. bzw. AUFTRAGEBER=PI. ABGERECHNET.
Dabei kann z.b der PI vom freien Mitarbeiter ein Entgegelt oder zb. die Abrechnungsgebühr verlangen,welche von den Abrechnungstellen berechnet werden.
Meisst ist dies aber schon im prozentualen Vergütungsvertrag integriert.
(was steht denn da in eurem Vertag,welchen ihr abgeschlossen habt =?)
[bearbeitet am 21.01.13 23:08]
- bei einer rechne ich in der ersten Woche des Monats die fertigen Rezepte des Vormonats ab - Zahlungsziel 14 Tage
- bei der anderen rechne ich in der ersten Woche des Monats die erbrachten Behandlungen des Vormonats ab - Zahlungsziel 14 Tage
Funktioniert bei beiden Praxen einwandfrei, da es so in den Verträgen geregelt wurde.
Worauf habt Ihr Euch geeinigt?
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die neue schrieb:
ich habe 2 Auftraggeberpraxen:
- bei einer rechne ich in der ersten Woche des Monats die fertigen Rezepte des Vormonats ab - Zahlungsziel 14 Tage
- bei der anderen rechne ich in der ersten Woche des Monats die erbrachten Behandlungen des Vormonats ab - Zahlungsziel 14 Tage
Funktioniert bei beiden Praxen einwandfrei, da es so in den Verträgen geregelt wurde.
Worauf habt Ihr Euch geeinigt?
was ist vertraglich geregelt ?
Nebenbei: jeder hat am Anfang ne Durststrecke und wenn dann die Zahlungen regelmäßig kommen ist doch alles in Butter.
Sehe nicht, dass sich der PI hier bereichert, sondern regelmäßig nach seiner Abrechung zahlt.
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ali schrieb:
das sind so 15-20 Tage Zahlungsziel, nicht so spät finde ich,
was ist vertraglich geregelt ?
Nebenbei: jeder hat am Anfang ne Durststrecke und wenn dann die Zahlungen regelmäßig kommen ist doch alles in Butter.
Sehe nicht, dass sich der PI hier bereichert, sondern regelmäßig nach seiner Abrechung zahlt.
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