physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Nödl. Ruhrgebiet / Niederrhein

Ob frisch examiniert, mit
Berufserfahrung oder auf der Suche
nach einer langfristigen
Wirkungsstätte:
Für uns zählt nicht Dein
Lebenslauf, sondern Deine Freude am
Beruf. Physiotherapie ist
anspruchsvoll. Sie funktioniert
nur, wenn man sie gerne macht.
Unsere Aufgabe als Arbeitgeber ist
es, Dir dafür stabile, faire und
zeitgemäße Rahmenbedingungen zu
bieten. Das tun wir seit über 40
Jahren.

????Dein Arbeitsumfeld????
?? Geregelte Arbeitszeiten Montag
bis Freitag
?? Flexible Stundenmo...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit Auftraggeber zahlt sehr spät!

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Auftraggeber zahlt sehr spät!
Es gibt 6 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
21.01.2013 21:57
Hallo,
ich wollte mal wissen wann bei euch die Auftraggeber so zahlen? Ich bin seit 3 Monaten in einer Praxis wo ich so in der 1. Woche meine Rechnung einreiche vom letzten Monat aber der Auftraggeber zahlt so um den 20.-25. des Monats!Das finde ich sehr spät weil ich habe auch meine laufenden Kosten! Wie handhabt Ihr das mit den Zahlungen? Der Praxisinhaber sagte zu mir ich muss die Rezepte bei den Kassen einreichen!

Über Nachrichten würde ich mich freuen.

Nina
1

Gefällt mir

Hallo, ich wollte mal wissen wann bei euch die Auftraggeber so zahlen? Ich bin seit 3 Monaten in einer Praxis wo ich so in der 1. Woche meine Rechnung einreiche vom letzten Monat aber der Auftraggeber zahlt so um den 20.-25. des Monats!Das finde ich sehr spät weil ich habe auch meine laufenden Kosten! Wie handhabt Ihr das mit den Zahlungen? Der Praxisinhaber sagte zu mir ich muss die Rezepte bei den Kassen einreichen! Über Nachrichten würde ich mich freuen. Nina
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,
ich wollte mal wissen wann bei euch die Auftraggeber so zahlen? Ich bin seit 3 Monaten in einer Praxis wo ich so in der 1. Woche meine Rechnung einreiche vom letzten Monat aber der Auftraggeber zahlt so um den 20.-25. des Monats!Das finde ich sehr spät weil ich habe auch meine laufenden Kosten! Wie handhabt Ihr das mit den Zahlungen? Der Praxisinhaber sagte zu mir ich muss die Rezepte bei den Kassen einreichen!

Über Nachrichten würde ich mich freuen.

Nina

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
eim
21.01.2013 22:43
1. Vertraglich regeln
2.bei mir ist es so dass ich immer Rückwirkend mein Geld erhalte -
Rezepte vom Dez + Januar werden um den 20.Januar beim PI mit Rechnung eingereicht und Ende Februar wird gezahlt so um den 20.rum
Der PI erhält meine Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 4 Wochen
Funktioniert gut und ich habe immer pünktlich mein Geld und der Pi hat Zeit die Rezepte bei seiner Abrechnungsstelle einzureichen.
1

Gefällt mir

1. Vertraglich regeln 2.bei mir ist es so dass ich immer Rückwirkend mein Geld erhalte - Rezepte vom Dez + Januar werden um den 20.Januar beim PI mit Rechnung eingereicht und Ende Februar wird gezahlt so um den 20.rum Der PI erhält meine Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 4 Wochen Funktioniert gut und ich habe immer pünktlich mein Geld und der Pi hat Zeit die Rezepte bei seiner Abrechnungsstelle einzureichen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

eim schrieb:

1. Vertraglich regeln
2.bei mir ist es so dass ich immer Rückwirkend mein Geld erhalte -
Rezepte vom Dez + Januar werden um den 20.Januar beim PI mit Rechnung eingereicht und Ende Februar wird gezahlt so um den 20.rum
Der PI erhält meine Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 4 Wochen
Funktioniert gut und ich habe immer pünktlich mein Geld und der Pi hat Zeit die Rezepte bei seiner Abrechnungsstelle einzureichen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
klaus Eberle
21.01.2013 22:46
....da scheint ja bei euch vertraglich einiges nicht geklärt bzw. abgesprochen. (=?)

der freie Mitarbeiter reicht nach geleisteter Tätigkeit,meist zb. monatlich, seine Rechnung beim Auftrageber ein.
Der somit unverzüglich oder laut Vertrag die Rechnungstellung begleicht.
Bei mir waren dies früher innerhalb 7 Tage.

I.d.R, wird z.b. innerhab 14 Tage vereinbart...oder in eurem abgeschlossenen VERTRAG STEHT WAS ANDERES !!!
...denn....vertraglich festlegen,wann der PI zu zahlen hat oder wann er zahlen will... lässt sich ja alles.....

IHR HABT JA HOFENTLICH EINEN SOLIDEN FM-AUFTRAGEBER VERTRAG GEMACHT ODER NICHT ???
--------------------------------------
REZEPTE EINREICHEN bzw.abrechnen KANNST DU NUR, WENN DU MIT DEN KASSEN DIREKT ABRECHNECHST...NORMALERWEISE WIRD ABER "ÜBER DIE PRAXIS"wo du arbeitest.. bzw. AUFTRAGEBER=PI. ABGERECHNET.

Dabei kann z.b der PI vom freien Mitarbeiter ein Entgegelt oder zb. die Abrechnungsgebühr verlangen,welche von den Abrechnungstellen berechnet werden.
Meisst ist dies aber schon im prozentualen Vergütungsvertrag integriert.

(was steht denn da in eurem Vertag,welchen ihr abgeschlossen habt =?)



[bearbeitet am 21.01.13 23:08]
1

Gefällt mir

....da scheint ja bei euch vertraglich einiges nicht geklärt bzw. abgesprochen. (=?) der freie Mitarbeiter reicht nach geleisteter Tätigkeit,meist zb. monatlich, seine Rechnung beim Auftrageber ein. Der somit unverzüglich oder laut Vertrag die Rechnungstellung begleicht. Bei mir waren dies früher innerhalb 7 Tage. I.d.R, wird z.b. innerhab 14 Tage vereinbart...oder in eurem abgeschlossenen VERTRAG STEHT WAS ANDERES !!! ...denn....vertraglich festlegen,wann der PI zu zahlen hat oder wann er zahlen will... lässt sich ja alles..... IHR HABT JA HOFENTLICH EINEN SOLIDEN FM-AUFTRAGEBER VERTRAG GEMACHT ODER NICHT ??? -------------------------------------- REZEPTE EINREICHEN bzw.abrechnen KANNST DU NUR, WENN DU MIT DEN KASSEN DIREKT ABRECHNECHST...NORMALERWEISE WIRD ABER "ÜBER DIE PRAXIS"wo du arbeitest.. bzw. AUFTRAGEBER=PI. ABGERECHNET. Dabei kann z.b der PI vom freien Mitarbeiter ein Entgegelt oder zb. die Abrechnungsgebühr verlangen,welche von den Abrechnungstellen berechnet werden. Meisst ist dies aber schon im prozentualen Vergütungsvertrag integriert. (was steht denn da in eurem Vertag,welchen ihr abgeschlossen habt =?) [bearbeitet am 21.01.13 23:08]
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
saloia
21.01.2013 22:58
mab kann- weil eben "nur" FM nie (direkt) bei den kassen einreichen, egal, was im vertrag steht..

ansonsten: verhandlungssache-bei mir, wie bei eim, 30 tage frist

1

Gefällt mir

mab kann- weil eben "nur" FM nie (direkt) bei den kassen einreichen, egal, was im vertrag steht.. ansonsten: verhandlungssache-bei mir, wie bei eim, 30 tage frist
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



saloia schrieb:

mab kann- weil eben "nur" FM nie (direkt) bei den kassen einreichen, egal, was im vertrag steht..

ansonsten: verhandlungssache-bei mir, wie bei eim, 30 tage frist

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

klaus Eberle schrieb:

....da scheint ja bei euch vertraglich einiges nicht geklärt bzw. abgesprochen. (=?)

der freie Mitarbeiter reicht nach geleisteter Tätigkeit,meist zb. monatlich, seine Rechnung beim Auftrageber ein.
Der somit unverzüglich oder laut Vertrag die Rechnungstellung begleicht.
Bei mir waren dies früher innerhalb 7 Tage.

I.d.R, wird z.b. innerhab 14 Tage vereinbart...oder in eurem abgeschlossenen VERTRAG STEHT WAS ANDERES !!!
...denn....vertraglich festlegen,wann der PI zu zahlen hat oder wann er zahlen will... lässt sich ja alles.....

IHR HABT JA HOFENTLICH EINEN SOLIDEN FM-AUFTRAGEBER VERTRAG GEMACHT ODER NICHT ???
--------------------------------------
REZEPTE EINREICHEN bzw.abrechnen KANNST DU NUR, WENN DU MIT DEN KASSEN DIREKT ABRECHNECHST...NORMALERWEISE WIRD ABER "ÜBER DIE PRAXIS"wo du arbeitest.. bzw. AUFTRAGEBER=PI. ABGERECHNET.

Dabei kann z.b der PI vom freien Mitarbeiter ein Entgegelt oder zb. die Abrechnungsgebühr verlangen,welche von den Abrechnungstellen berechnet werden.
Meisst ist dies aber schon im prozentualen Vergütungsvertrag integriert.

(was steht denn da in eurem Vertag,welchen ihr abgeschlossen habt =?)



[bearbeitet am 21.01.13 23:08]

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
die neue
22.01.2013 04:57
ich habe 2 Auftraggeberpraxen:
- bei einer rechne ich in der ersten Woche des Monats die fertigen Rezepte des Vormonats ab - Zahlungsziel 14 Tage
- bei der anderen rechne ich in der ersten Woche des Monats die erbrachten Behandlungen des Vormonats ab - Zahlungsziel 14 Tage
Funktioniert bei beiden Praxen einwandfrei, da es so in den Verträgen geregelt wurde.
Worauf habt Ihr Euch geeinigt?
1

Gefällt mir

• ali
ich habe 2 Auftraggeberpraxen: - bei einer rechne ich in der ersten Woche des Monats die fertigen Rezepte des Vormonats ab - Zahlungsziel 14 Tage - bei der anderen rechne ich in der ersten Woche des Monats die erbrachten Behandlungen des Vormonats ab - Zahlungsziel 14 Tage Funktioniert bei beiden Praxen einwandfrei, da es so in den Verträgen geregelt wurde. Worauf habt Ihr Euch geeinigt?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

die neue schrieb:

ich habe 2 Auftraggeberpraxen:
- bei einer rechne ich in der ersten Woche des Monats die fertigen Rezepte des Vormonats ab - Zahlungsziel 14 Tage
- bei der anderen rechne ich in der ersten Woche des Monats die erbrachten Behandlungen des Vormonats ab - Zahlungsziel 14 Tage
Funktioniert bei beiden Praxen einwandfrei, da es so in den Verträgen geregelt wurde.
Worauf habt Ihr Euch geeinigt?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ali
23.01.2013 20:34
das sind so 15-20 Tage Zahlungsziel, nicht so spät finde ich,
was ist vertraglich geregelt ?

Nebenbei: jeder hat am Anfang ne Durststrecke und wenn dann die Zahlungen regelmäßig kommen ist doch alles in Butter.

Sehe nicht, dass sich der PI hier bereichert, sondern regelmäßig nach seiner Abrechung zahlt.
1

Gefällt mir

das sind so 15-20 Tage Zahlungsziel, nicht so spät finde ich, was ist vertraglich geregelt ? Nebenbei: jeder hat am Anfang ne Durststrecke und wenn dann die Zahlungen regelmäßig kommen ist doch alles in Butter. Sehe nicht, dass sich der PI hier bereichert, sondern regelmäßig nach seiner Abrechung zahlt.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

ali schrieb:

das sind so 15-20 Tage Zahlungsziel, nicht so spät finde ich,
was ist vertraglich geregelt ?

Nebenbei: jeder hat am Anfang ne Durststrecke und wenn dann die Zahlungen regelmäßig kommen ist doch alles in Butter.

Sehe nicht, dass sich der PI hier bereichert, sondern regelmäßig nach seiner Abrechung zahlt.



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit Auftraggeber zahlt sehr spät!

Mein Profilbild bearbeiten

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns