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2) Fort- und
Weiterbildungsmöglichkeiten
3) reichlich Urlaubstage
4) Gesundheitsprämien
5) regelmäßige
Teamveranstaltungen
6) Zuzahlung zu einer
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Werde aktiv und werde Tei...
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AN auf 450 Basis arbeitet in zwei weiteren Praxen ca 40 km entfernt als FM .Das wusste ich ,bei der Einstellung und ist soweit kein Problem.
Nun hat AN aber in unserer Gemeinde eine Anzeige geschaltet ,Hausbesuche ,auch Kassenrezepte zu behandeln. Auf die Frage ,wie er Kassenrezepte denn abrechnen will ,sagte er ,das würde er dann über eine der zwei Praxen abrechnen ,in denen er als FM arbeitet.
Wie soll ich damit umgehen ,muss ich das dulden?
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Tchotchi schrieb:
Folgende Situation
AN auf 450 Basis arbeitet in zwei weiteren Praxen ca 40 km entfernt als FM .Das wusste ich ,bei der Einstellung und ist soweit kein Problem.
Nun hat AN aber in unserer Gemeinde eine Anzeige geschaltet ,Hausbesuche ,auch Kassenrezepte zu behandeln. Auf die Frage ,wie er Kassenrezepte denn abrechnen will ,sagte er ,das würde er dann über eine der zwei Praxen abrechnen ,in denen er als FM arbeitet.
Wie soll ich damit umgehen ,muss ich das dulden?
mfg hgb :wink:
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Hatten heute ein Gespräch ,indem er selbst einsah,das er unbedacht gehandelt hat.
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Tchotchi schrieb:
Vielen Dank für eure Hilfe
Hatten heute ein Gespräch ,indem er selbst einsah,das er unbedacht gehandelt hat.
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Papa Alpaka schrieb:
...und welche Konsequenz habt ihr vereinbart? Schriftlich (nicht das es da wirksame Kontrollmechanismen gäbe...)?
Nein, das kannst und solltest Du sofort schriftlich untersagen und Schadenersatz androhen. Kündigung würde die Loyalitätspflicht aushebeln, obwohl sie verständlich wäre. Sicherheitshalber kannst Du auch mehr Stunden anbieten.
Bei einem 450 .- Euro Job ist das nicht möglich. :point_up:
Das käme einem Berufsverbot gleich. :point_up:
Mann kann hier einen Vollzeitbeschäftigung anbieten oder fristgerecht kündigen. :blush:
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michael195 schrieb:
hgb schrieb am 29.11.16 21:09:
Nein, das kannst und solltest Du sofort schriftlich untersagen und Schadenersatz androhen. Kündigung würde die Loyalitätspflicht aushebeln, obwohl sie verständlich wäre. Sicherheitshalber kannst Du auch mehr Stunden anbieten.
Bei einem 450 .- Euro Job ist das nicht möglich. :point_up:
Das käme einem Berufsverbot gleich. :point_up:
Mann kann hier einen Vollzeitbeschäftigung anbieten oder fristgerecht kündigen. :blush:
"Minijob" ist ein steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Begriff, trotz der Einschränkungen in der Sozialversicherung genießt ein Minijobber die gleichen Arbeitnehmerrechte und -pflichten [ja, liebe Angestellte, Arbeitnehmer haben nicht nur Rechte sondern auch Pflichten] wie jeder andere Angestellte auch.
Man kann auch einer TZ-Kraft untersagen in unmittelbaren Wettbewerb zu treten, auch eine TZ-Kraft hat die gleichen grundsätzlichen Treuepflichten wie eine VZ-Kraft. Diesen Wettbewerb ohne Abstimmung mit dem Arbeitgeber zu suchen ist ...gelinde gesagt... mutig und kann zu blauen Augen führen.
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Papa Alpaka schrieb:
Natürlich kann man einer TZ-Kraft mehr Stunden anbieten.
"Minijob" ist ein steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Begriff, trotz der Einschränkungen in der Sozialversicherung genießt ein Minijobber die gleichen Arbeitnehmerrechte und -pflichten [ja, liebe Angestellte, Arbeitnehmer haben nicht nur Rechte sondern auch Pflichten] wie jeder andere Angestellte auch.
Man kann auch einer TZ-Kraft untersagen in unmittelbaren Wettbewerb zu treten, auch eine TZ-Kraft hat die gleichen grundsätzlichen Treuepflichten wie eine VZ-Kraft. Diesen Wettbewerb ohne Abstimmung mit dem Arbeitgeber zu suchen ist ...gelinde gesagt... mutig und kann zu blauen Augen führen.
Mehr wird kein Richter auferlegen.
Eventuell ist der MINI AN mit 2 FM Jobs besser gestellt.
Job bei der Konkurrenz nicht ausgeschlossen
Die Klägerin hatte einen Nebenjob als Zeitungszustellerin angenommen.
Für die Zustellerin sprach, dass sie bei ihrem Hauptarbeitgeber lediglich 1.200 Euro brutto verdiente und nach Ansicht der Richter auf den Nebenverdienst angewiesen war. (Urteil vom 24. März 2010, AZ: 10 AZR 66/09)
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michael195 schrieb:
Wenn der MINI AN er es darauf ankommen lässt, kann ihn das ein Monatsgehalt kosten.
Mehr wird kein Richter auferlegen.
Eventuell ist der MINI AN mit 2 FM Jobs besser gestellt.
Job bei der Konkurrenz nicht ausgeschlossen
Die Klägerin hatte einen Nebenjob als Zeitungszustellerin angenommen.
Für die Zustellerin sprach, dass sie bei ihrem Hauptarbeitgeber lediglich 1.200 Euro brutto verdiente und nach Ansicht der Richter auf den Nebenverdienst angewiesen war. (Urteil vom 24. März 2010, AZ: 10 AZR 66/09)
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hgb schrieb:
Nein, das kannst und solltest Du sofort schriftlich untersagen und Schadenersatz androhen. Kündigung würde die Loyalitätspflicht aushebeln, obwohl sie verständlich wäre. Sicherheitshalber kannst Du auch mehr Stunden anbieten.
mfg hgb :wink:
Aus dem Angestelltenverhältnis ergeben sich grundsätzliche Nebenpflichten die nicht gesondert vereinbart werden müssen. Es ist klar das du das vereinbarte Gehalt regelmäßig und pünktlich zahlst - genauso klar ist das ein Angestellter niemals meinem Betrieb vorsätzlich wirtschaftlichen Schaden zufügt.
Es steht dir frei die Anzeigen des AN zu akzeptieren und die Behandlungen in deinem Einzugsbereich (=dem Bereich in dem du sonst auch HB anbietest) über dich laufen zu lassen. Ansonsten sucht er sich halt 'nen neuen Minijob...
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Papa Alpaka schrieb:
Nein, musst du nicht. Der Mensch der diese Anzeigen geschaltet hat ist als Unternehmer frei zu tun und lassen was er will [bis zum Bruchpunkt der Gesetze], gegen die Anzeigen selbst kannst du nur bedingt etwas unternehmen -- je nach Lust und Laune kannst du einen Menschen der sich mit dem Heilmittelwerbegesetz auskennt zu Rate ziehen. Wenn er das Bein soweit ausstreckt klappt evt. auch das zurückpinkeln ;)
Aus dem Angestelltenverhältnis ergeben sich grundsätzliche Nebenpflichten die nicht gesondert vereinbart werden müssen. Es ist klar das du das vereinbarte Gehalt regelmäßig und pünktlich zahlst - genauso klar ist das ein Angestellter niemals meinem Betrieb vorsätzlich wirtschaftlichen Schaden zufügt.
Es steht dir frei die Anzeigen des AN zu akzeptieren und die Behandlungen in deinem Einzugsbereich (=dem Bereich in dem du sonst auch HB anbietest) über dich laufen zu lassen. Ansonsten sucht er sich halt 'nen neuen Minijob...
Aber davon abgesehen, würde ich ihm das in deiner unmittelbaren Umgebung sofort untersagen, denn das schadet ja dir.
Er ist bei dir angestellt und hat dort keine Anzeigen für seine FM Tätigkeit zu schalten. Das soll er gfälligst im Bereich der beiden anderen Praxen tun.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Und wie will der AN/ FM das machen? Er selbst darf als FM keine GKV Verordnungen annehmen. Wie sollen denn die VO zu den weit entfernten Praxen kommen?
Aber davon abgesehen, würde ich ihm das in deiner unmittelbaren Umgebung sofort untersagen, denn das schadet ja dir.
Er ist bei dir angestellt und hat dort keine Anzeigen für seine FM Tätigkeit zu schalten. Das soll er gfälligst im Bereich der beiden anderen Praxen tun.
Gruß Britt
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