Im Herzen der Hansestadt, auf der
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
ich bin FM in 2 Physio-Praxen und auch ich bin von dem ganzen Wirbel um die Scheinselbstständigkeit betroffen.
Während ein PI das Ganze noch ganz locker sieht, da es nicht das erste Mal ist, dass gegen uns FM`s geschossen wird und ich erstmal bleiben darf, habe ich von dem anderen PI vor ein paar Tagen die Kündigung erhalten.
Zeitgleich habe ich jetzt die Anfrage von einem Arzt, der überwiegend Privatpatienten behandelt, bekommen ob ich in seiner Praxis nicht als FM Privatpatienten und Selbstzahler behandeln möchte.
Ich habe das Netz schon bis zum Abwinken durchstöbert, aber zum Thema FM in Arztpraxis finde ich nichts genaues. Nur das es wohl möglich ist, nur wie und unter welchen Voraussetzungen nicht. Hier werden meist nur sog. Partnerschaftgesellschaften erläutert.
Hat jemand von Euch Erfahrung damit oder hat selbst schon jemand von Euch als FM in einer Arztpraxis gearbeitet und kann mir sagen, was ich hierbei alles beachten muss?
Brauch ich einen eigenen Raum oder kann ich alle Räume der Arztpraxis nutzen, wenn ich beispielsweise außerhalb der regulären Sprechzeiten in der Praxis tätig werden würde?
Bedarf es einer räumlichen Trennung?
Was darf gemeinsam genutzt werden und was nicht?
Inwieweit darf ich Infomaterial für die Patienten an der Arztrezeption auslegen, damit die Patienten wissen, das ich dort als FM bin?
Die Rechnungen an die Privatpatienten würde ich selbstverständlich selbst schreiben und die notwendigen Geräte und Materialien würden auch von mir angeschafft werden.
Welche Verteilung wäre dadurch realistisch, da der der Arzt ja eigentlich keinerlei Mehraufwand durch meine dortige Tätigkeit haben würde?
90% ich, 10% der Arzt oder doch eher 80% ich und 20% der Arzt?
Ist die Mitbenutzung von Rezeptionskräften zur Terminvereinbarung denkbar, wenn ich die Zeiten vorgeben würde oder wäre es ratsam diese auch komplett selbst zu übernehmen?
Tut mir leid, für den langen Text, aber ich habe Fragen über Fragen. :tired_face:
Aber bei der momentanen Lage der FM`s möchte ich absolut nichts falsch machen und ich denke mal, dass es da im Vergleich zum Arbeiten in Phyiopraxen schon ein paar wichtige Unterschiede geben wird!?
Über hilfreiche Tipps und Ratchläge wäre ich Euch sehr dankbar!
Liebe Grüße und noch eine schönen Abend
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Ihr Lieben,
ich bin FM in 2 Physio-Praxen und auch ich bin von dem ganzen Wirbel um die Scheinselbstständigkeit betroffen.
Während ein PI das Ganze noch ganz locker sieht, da es nicht das erste Mal ist, dass gegen uns FM`s geschossen wird und ich erstmal bleiben darf, habe ich von dem anderen PI vor ein paar Tagen die Kündigung erhalten.
Zeitgleich habe ich jetzt die Anfrage von einem Arzt, der überwiegend Privatpatienten behandelt, bekommen ob ich in seiner Praxis nicht als FM Privatpatienten und Selbstzahler behandeln möchte.
Ich habe das Netz schon bis zum Abwinken durchstöbert, aber zum Thema FM in Arztpraxis finde ich nichts genaues. Nur das es wohl möglich ist, nur wie und unter welchen Voraussetzungen nicht. Hier werden meist nur sog. Partnerschaftgesellschaften erläutert.
Hat jemand von Euch Erfahrung damit oder hat selbst schon jemand von Euch als FM in einer Arztpraxis gearbeitet und kann mir sagen, was ich hierbei alles beachten muss?
Brauch ich einen eigenen Raum oder kann ich alle Räume der Arztpraxis nutzen, wenn ich beispielsweise außerhalb der regulären Sprechzeiten in der Praxis tätig werden würde?
Bedarf es einer räumlichen Trennung?
Was darf gemeinsam genutzt werden und was nicht?
Inwieweit darf ich Infomaterial für die Patienten an der Arztrezeption auslegen, damit die Patienten wissen, das ich dort als FM bin?
Die Rechnungen an die Privatpatienten würde ich selbstverständlich selbst schreiben und die notwendigen Geräte und Materialien würden auch von mir angeschafft werden.
Welche Verteilung wäre dadurch realistisch, da der der Arzt ja eigentlich keinerlei Mehraufwand durch meine dortige Tätigkeit haben würde?
90% ich, 10% der Arzt oder doch eher 80% ich und 20% der Arzt?
Ist die Mitbenutzung von Rezeptionskräften zur Terminvereinbarung denkbar, wenn ich die Zeiten vorgeben würde oder wäre es ratsam diese auch komplett selbst zu übernehmen?
Tut mir leid, für den langen Text, aber ich habe Fragen über Fragen. :tired_face:
Aber bei der momentanen Lage der FM`s möchte ich absolut nichts falsch machen und ich denke mal, dass es da im Vergleich zum Arbeiten in Phyiopraxen schon ein paar wichtige Unterschiede geben wird!?
Über hilfreiche Tipps und Ratchläge wäre ich Euch sehr dankbar!
Liebe Grüße und noch eine schönen Abend
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ztzj schrieb:
Ich würde zuerst mal den Arzt fragen was er haben will! Das könnte einiges sein!
Selbstverständlich kannst du und musst du deine für die Patienten relevanten Infos (Sprechzeiten, therapeutisches Spektrum, Kosten usw.), in der Praxis aushängen bzw. auslegen. Viel Erfolg S.
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Alles andere mußt du mit dem Arzt besprechen.Versicherung,Haftpflicht etc. bleibt selbstverständlich erhalten
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eim schrieb:
Du bist doch als FM selbstständig und als solcher dafst du logischerweise auch Privatpatienten und Selbstzahler behandeln.
Alles andere mußt du mit dem Arzt besprechen.Versicherung,Haftpflicht etc. bleibt selbstverständlich erhalten
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Siggi U. schrieb:
Meines Wissens nach dürfen Ärzte weder mit Physiotherapeuten in einer Praxis noch mit Heilpraktikern arbeiten...das hat was mit deren Standesgesetzen zu tun....
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alobar schrieb:
Dachte ich auch... hab aber schon mal sowas gehört, dass ein Arzt einen Physio eingenstellt hat in seiner Praxis, die KEINE Zulassung bekommen könnte.... und der hat GKV Patienten behandelt auf HV! FAKT!
Gruß, A.
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Alyte schrieb:
Was nicht heißt, daß es legal war.
Gruß, A.
erst neulich habe ich gehört, dass KK bereits dann, wenn mehr als 30 % der abgerechneten Rezepte von einem Arzt ausgestellt sind, den Verdacht eines "kick-back", hegen.
Nun, das wird wohl öfters vorkommen.
Die Frage ist nur, ob es in die aktuelle und örtliche Kassenstrategie passt, etwas zu unternehmen.
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mocca schrieb:
hallo,
erst neulich habe ich gehört, dass KK bereits dann, wenn mehr als 30 % der abgerechneten Rezepte von einem Arzt ausgestellt sind, den Verdacht eines "kick-back", hegen.
Nun, das wird wohl öfters vorkommen.
Die Frage ist nur, ob es in die aktuelle und örtliche Kassenstrategie passt, etwas zu unternehmen.
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Jörg Imbach schrieb:
Mab schreibt doch etwas von Privatpatienten. Selbstverständlich ist das möglich. Ich persönlich würde mir auch nicht im geringsten den Kopf über irgendwelches Standesdünkel machen, dass Deinen Auftraggeber angeht. Das ist seine Baustelle. Allerdings ist eine Provision von 10-20% für eine Zuweisung viel zu viel. Ich halte 2-3% für angemessen, auf gar keinen Fall mehr als 5%.
mfg hgb :blush: :blush:
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hgb schrieb:
Provision ist unzulässig, egal in welcher Höhe!
mfg hgb :blush: :blush:
Beim HP ist dass etwas anders da dieser ja auch selbstständig Diagnosen stellen kann und darf.Da gibt es das sogenannte Standesrecht.Aber auch hieran ist der Arzt nicht unbedingt gebunden.Es gibt Regelungen was hierbei zu beachten ist und dann geht auch das.(Diese Regelungen stammen ja noch aus dem letzten Jahrhundert und inzwischen gibt es auch immer mehr Ärzte die es für überholt halten- aber das ist eine andere Geschichte)
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eim schrieb:
Also mit Physios gibt es auch Standesrechtlich keine Probleme da dieser ja egal ob er Privat oder GKV behandelt Weisungsgebunden ist.Hier ist meines Erachtens nur der Rest wie Kosten und Zeiten für den Raum zu klären.
Beim HP ist dass etwas anders da dieser ja auch selbstständig Diagnosen stellen kann und darf.Da gibt es das sogenannte Standesrecht.Aber auch hieran ist der Arzt nicht unbedingt gebunden.Es gibt Regelungen was hierbei zu beachten ist und dann geht auch das.(Diese Regelungen stammen ja noch aus dem letzten Jahrhundert und inzwischen gibt es auch immer mehr Ärzte die es für überholt halten- aber das ist eine andere Geschichte)
Diese Kollegin arbeitet als "freie Mitarbeiterin" in einem "medizinischen Trainingszentrum" was direkt an eine orthopädische Privatpraxis angeschlossen ist. Der Inhaber des Trainingszentrums ist also der Arzt. Außer Ihr arbeiten dort noch 3 Physios als freie Mitarbeiter.
Der Arzt schickt die Patienten in das Trainingszentrum. Wenn ich es richtig verstanden habe rechnet er den Großteil der Behandlungen nach GOÄ ab. Die Physiotherapeuten bekommen dafür fest 38€ pro Stunde. Der Arzt berechnet pro Stunde wohl zwischen 90 und 120€!
Nur die Beihilfe zahlt die Abrechnung so wohl nicht. Hier bekommen die Physiotherapeuten daher Rezepte vom Arzt und rechnen selber mit den Patienten ab. Der Arzt rechnet allerdings wohl vorher genau aus wie viel dabei rum kommt und verlangt dann einen variablen Betrag als "Raumnutzungsgebühr" so dass den Physios geanu 40€ pro Stunde bleiben (2 Euro mehr für den erhöhten bürokratischen Aufwand) und den Rest müssen Sie an den Arzt abdrücken.
Kann das legal sein? Das kann doch niemals als freiberufliche "freie mitarbeit" durchgehen?! und ist das nicht auch in anderer Hinsicht einfach verboten, was der Arzt da macht? Und ist es verboten das die Physios sich darauf einlassen oder tragen sie damit sonst irgendwelche Risiken?
Ich war einfach nur entsetzt, konnte im Internet aber nichts stichhaltiges dazu finden ob diese Praktiken strafbar sind, insbesondere bei reinen Privatpatienten.
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Arne HPphysio schrieb:
Ich würde hier auch gerne nochmal nachfragen, weil ich nicht glauben konnte was eine ehemalige Mitschülerin mir zu Ihrem Arbeitsverhältniss erzählt hat.
Diese Kollegin arbeitet als "freie Mitarbeiterin" in einem "medizinischen Trainingszentrum" was direkt an eine orthopädische Privatpraxis angeschlossen ist. Der Inhaber des Trainingszentrums ist also der Arzt. Außer Ihr arbeiten dort noch 3 Physios als freie Mitarbeiter.
Der Arzt schickt die Patienten in das Trainingszentrum. Wenn ich es richtig verstanden habe rechnet er den Großteil der Behandlungen nach GOÄ ab. Die Physiotherapeuten bekommen dafür fest 38€ pro Stunde. Der Arzt berechnet pro Stunde wohl zwischen 90 und 120€!
Nur die Beihilfe zahlt die Abrechnung so wohl nicht. Hier bekommen die Physiotherapeuten daher Rezepte vom Arzt und rechnen selber mit den Patienten ab. Der Arzt rechnet allerdings wohl vorher genau aus wie viel dabei rum kommt und verlangt dann einen variablen Betrag als "Raumnutzungsgebühr" so dass den Physios geanu 40€ pro Stunde bleiben (2 Euro mehr für den erhöhten bürokratischen Aufwand) und den Rest müssen Sie an den Arzt abdrücken.
Kann das legal sein? Das kann doch niemals als freiberufliche "freie mitarbeit" durchgehen?! und ist das nicht auch in anderer Hinsicht einfach verboten, was der Arzt da macht? Und ist es verboten das die Physios sich darauf einlassen oder tragen sie damit sonst irgendwelche Risiken?
Ich war einfach nur entsetzt, konnte im Internet aber nichts stichhaltiges dazu finden ob diese Praktiken strafbar sind, insbesondere bei reinen Privatpatienten.
Wenn die also mit dem Arzt so den Vertrag geschlossen haben dass sie soviel pro Stunde bekommen dann ist das Vertrags - und Verhandlungssache des jeweiligen FM.
Wie der Arzt abrechnet geht den FM nichts an.
Wenn ich als FM bei einem PI arbeite kann ich auch eine Prozentuale Abrechnung oder halt eine Stundenabrechnung machen.
Da ist kein Unterschied.Letztendlich kann der Arzt auch mit den FM eine Raumnutzungsgebühr nehmen die halt pro Stunde dann 38 € kostet. :kissing_closed_eyes:
Und auch wenn sie bei Beihilfepatienten selber abrechnen und es vertraglich mit dem Arzt so geregelt ist dass ihnen nur soundso viel zustehen dann haben sie sich dran zu halten bzw. sie haben dem ja selber zugestimmt.
Es ist hier nichts gesetzwidriges zu erkennen.Der Arzt hat mit den Selbstständig tätigen FM Verträge über die Bezahlung geschlossen .Basta
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eim schrieb:
Als FM handele ich Selbstständig und kann meine Preise selbst bestimmen.
Wenn die also mit dem Arzt so den Vertrag geschlossen haben dass sie soviel pro Stunde bekommen dann ist das Vertrags - und Verhandlungssache des jeweiligen FM.
Wie der Arzt abrechnet geht den FM nichts an.
Wenn ich als FM bei einem PI arbeite kann ich auch eine Prozentuale Abrechnung oder halt eine Stundenabrechnung machen.
Da ist kein Unterschied.Letztendlich kann der Arzt auch mit den FM eine Raumnutzungsgebühr nehmen die halt pro Stunde dann 38 € kostet. :kissing_closed_eyes:
Und auch wenn sie bei Beihilfepatienten selber abrechnen und es vertraglich mit dem Arzt so geregelt ist dass ihnen nur soundso viel zustehen dann haben sie sich dran zu halten bzw. sie haben dem ja selber zugestimmt.
Es ist hier nichts gesetzwidriges zu erkennen.Der Arzt hat mit den Selbstständig tätigen FM Verträge über die Bezahlung geschlossen .Basta
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Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
Manche deiner Fragen kannst du nur mit dem Arzt besprechen bzw. aushandeln. Grundsätzlich gibt es bei der Behandlung von Privatpatienten/Selbstzahler keine Zulassungsbedingungen, so dass nichts dagegen spricht einen Raum sowie die sonstige "Infrastruktur" in der Arztpraxis zu nutzen.
Selbstverständlich kannst du und musst du deine für die Patienten relevanten Infos (Sprechzeiten, therapeutisches Spektrum, Kosten usw.), in der Praxis aushängen bzw. auslegen. Viel Erfolg S.
ich bedanke mich recht herzlich für die tollen und nützlichen Infos. :sunglasses:
Ja es handelt sich rein um Privatpatienten und Selbstzahler, die dort von mir behandelt werden sollen.
Liebe Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Ihr Lieben,
ich bedanke mich recht herzlich für die tollen und nützlichen Infos. :sunglasses:
Ja es handelt sich rein um Privatpatienten und Selbstzahler, die dort von mir behandelt werden sollen.
Liebe Grüße
Wenn ich es richtig verstanden habe, betrifft mich die aktuelle FM- Diskussion nicht, weil dort bisher nie PT angeboten wurde, oder?
Ist es ratsam bzw. notwendig, dass der Arzt immer ein Rezept ausstellt? Welche Versicherungen außer der private Berufshaftpflicht benötige ich denn? Und gelten in diesem Fall die gleichen Bestimmungen wie bei einem FM, der GKV-Patienten behandelt?
Danke schon mal für die hoffentlich hilfreichen Antworten.
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Man benötigt immer eine BG-Versicherung und sinnvollerweise eine Berufshaftpflicht.
Ohne Heilpraktiker-Erlaubnis sind nur Behandlungen auf ärztliche oder HP-Verordnung, Wellness oder primäre Prävention rechtssicher im Einklang mit dem HPG zulässig.
Krankenversicherungsbeiträge fallen an, wenn der Angestelltenjob nicht stunden oder einkommensmäßig eindeutig der Hauptjob bleibt.
Rentenversicherungsbeiträge fallen an wenn man im Mittel mehr als 450€/Monat verdient, überwiegend auf ärztliche Verordnung arbeitet und keinen sozialversicherungspflichtigen Angestellten hat (oder mehrere, die zusammen über der Freigrenze liegen). Die Selbständigkeit muss beim Finanzamt angemeldet werden und auch der Arbeitgeber muss informiert werden, um seine Rechte diesbezüglich wahrnehmen zu können. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Es ist eigentlich immer dasselbe und wurde schon gefühlte 1000mal geantwortet. Aber ok, weil Du es bist :wink:
Man benötigt immer eine BG-Versicherung und sinnvollerweise eine Berufshaftpflicht.
Ohne Heilpraktiker-Erlaubnis sind nur Behandlungen auf ärztliche oder HP-Verordnung, Wellness oder primäre Prävention rechtssicher im Einklang mit dem HPG zulässig.
Krankenversicherungsbeiträge fallen an, wenn der Angestelltenjob nicht stunden oder einkommensmäßig eindeutig der Hauptjob bleibt.
Rentenversicherungsbeiträge fallen an wenn man im Mittel mehr als 450€/Monat verdient, überwiegend auf ärztliche Verordnung arbeitet und keinen sozialversicherungspflichtigen Angestellten hat (oder mehrere, die zusammen über der Freigrenze liegen). Die Selbständigkeit muss beim Finanzamt angemeldet werden und auch der Arbeitgeber muss informiert werden, um seine Rechte diesbezüglich wahrnehmen zu können. Gruß S.
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Hutschy schrieb:
Ich würde mich gerne hier mal einklinken. Ich bin zZ angestellt und bekomme nun die Möglichkeit zusätzlich ebenfalls in einer reinen Privat-Arztpraxis Physiotherapie anzubieten, bzw. bietet die Arztpraxis den Patienten diese Möglichkeit an und vermittelt mich bei Bedarf weiter. Es handelt sich hier um eine onkologische Praxis, 90% der Patienten leben im Ausland und sind nur zur Behandlung in D. Diese zahlen auch ihre Krebs-Therapie aus eigener Tasche, dementsprechend werden auch alle physiotherapeutischen Maßnahmen persönlich und ohne Kostenerstattung der KK beglichen.
Wenn ich es richtig verstanden habe, betrifft mich die aktuelle FM- Diskussion nicht, weil dort bisher nie PT angeboten wurde, oder?
Ist es ratsam bzw. notwendig, dass der Arzt immer ein Rezept ausstellt? Welche Versicherungen außer der private Berufshaftpflicht benötige ich denn? Und gelten in diesem Fall die gleichen Bestimmungen wie bei einem FM, der GKV-Patienten behandelt?
Danke schon mal für die hoffentlich hilfreichen Antworten.
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Und es ist ja wohl logisch dass Physios egal ob sie als PI,FM oder Angestellter arbeiten auf Anweisung des Arztes arbeiten.
Verstehe dein Problem nicht :scream: :scream:
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eim schrieb:
Es zwing sie ja keiner und der Arzt stellt seine Räume ebenso wie ein PI zur Verfügung.
Und es ist ja wohl logisch dass Physios egal ob sie als PI,FM oder Angestellter arbeiten auf Anweisung des Arztes arbeiten.
Verstehe dein Problem nicht :scream: :scream:
Wenn Du es genau wissen willst, frage das bei der zuständigen Ärztekammer, der Gewerbeaufsicht und der DR an.
mfg hgb
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hgb schrieb:
das ist doch klassische Scheinselbstständigkeit mit Berechnung von Stundenlöhnen = soz. Versicherungspflicht.
Wenn Du es genau wissen willst, frage das bei der zuständigen Ärztekammer, der Gewerbeaufsicht und der DR an.
mfg hgb
Wenn du mich aber nach meinem Problem fragst hat mein Interesse natürlich einen anderen Hintergrund.
Dieses Geschäftsmodell ist eine Perversion. Wenn das so legal ist kann es jeder Arzt einfach umsetzen. Ohne Direktzugang zur Physiotherapie sind Physiotherapeuten abhängig von ärztlichen Verordnungen und zwar von rechts wegen. Diese Arzt erbringt keine besondere Leistung. er kassiert einfach nur in einer Art und Weise ab, wie es nicht vorgesehen ist.
Diese Patienten sollten eigentlich von ihm nach Bedarf Rezepte bekommen und damit einen Physiotherapeuten aufsuchen.
Stattdessen verordnet er Physiotherapie nicht nach Bedarf, sondern nur nach seinem wirtschaftlichen Interesse und belastet damit die Versicherungen, was wiederum allen anderen Heilmittelerbringern die aus diesem Topf bezahlt werden und den Versicherten die es letztlich bezahlen müssen schadet. Und dann verdienen eben auch nicht diejenigen welche die Leistung erbringen entsprechend sondern der größte Teil wird vom Arzt nur für die Ausnutzung seiner Machtposition abgeschröpft.
Nochmal: er hat sich diese Machtposition nicht, wie ein Unternehmer der an seinen Mitarbeitern verdient, erarbeitet. Diese Machtposition wird ihm rechtlich zugesprochen. Das ist im Grunde das Gleiche wie eine Befugnis von Amts wegen. Wer bei der Stadt die Befugnis hat, Bauaufträge zu vergeben darf nicht an dem Umsatz des ausführenden Unternehmers beteiligt werden. Das ist dann Amtsmissbrauch. Die Situation von Arzt und PT unterscheidet sich meiner Ansicht nach überhaupt nicht davon nur das man bei dem Arzt nicht von einem Amtsträger spricht und somit auch kein Amtsmissbrauch vorliegen kann. Wenn dieses Geschäftsmodell so Verbreitung findet gibt es bald keine Privat- und Beihilfepatienten mehr ohne extreme Provisionszahlungen an die Ärzte.
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Arne HPphysio schrieb:
@eim Meine Frage ist erstmal nur ob das so nicht rechtwidrig ist und nach @hgb s Beitrag denke ich das auch andere diese Ansicht teilen.
Wenn du mich aber nach meinem Problem fragst hat mein Interesse natürlich einen anderen Hintergrund.
Dieses Geschäftsmodell ist eine Perversion. Wenn das so legal ist kann es jeder Arzt einfach umsetzen. Ohne Direktzugang zur Physiotherapie sind Physiotherapeuten abhängig von ärztlichen Verordnungen und zwar von rechts wegen. Diese Arzt erbringt keine besondere Leistung. er kassiert einfach nur in einer Art und Weise ab, wie es nicht vorgesehen ist.
Diese Patienten sollten eigentlich von ihm nach Bedarf Rezepte bekommen und damit einen Physiotherapeuten aufsuchen.
Stattdessen verordnet er Physiotherapie nicht nach Bedarf, sondern nur nach seinem wirtschaftlichen Interesse und belastet damit die Versicherungen, was wiederum allen anderen Heilmittelerbringern die aus diesem Topf bezahlt werden und den Versicherten die es letztlich bezahlen müssen schadet. Und dann verdienen eben auch nicht diejenigen welche die Leistung erbringen entsprechend sondern der größte Teil wird vom Arzt nur für die Ausnutzung seiner Machtposition abgeschröpft.
Nochmal: er hat sich diese Machtposition nicht, wie ein Unternehmer der an seinen Mitarbeitern verdient, erarbeitet. Diese Machtposition wird ihm rechtlich zugesprochen. Das ist im Grunde das Gleiche wie eine Befugnis von Amts wegen. Wer bei der Stadt die Befugnis hat, Bauaufträge zu vergeben darf nicht an dem Umsatz des ausführenden Unternehmers beteiligt werden. Das ist dann Amtsmissbrauch. Die Situation von Arzt und PT unterscheidet sich meiner Ansicht nach überhaupt nicht davon nur das man bei dem Arzt nicht von einem Amtsträger spricht und somit auch kein Amtsmissbrauch vorliegen kann. Wenn dieses Geschäftsmodell so Verbreitung findet gibt es bald keine Privat- und Beihilfepatienten mehr ohne extreme Provisionszahlungen an die Ärzte.
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Problem beschreiben
Arne HPphysio schrieb:
Kann ich nicht nachvollziehen @eim. Diese "freien Mitarbeiter" sind doch 100% weisungsabhängig. Sie können nur auf Rezept vom Arzt behandeln und bekommen dieses nur, wenn sie dem Arzt das geben was er verlangt. Sie sind dazu in seinen Räumen tätig und tragen weder unternehmerisches Risiko noch haben Sie unternehmerische Chancen in diesem Arbeitsverhältniss. Dann nicht Sozialabgaben würde diese Leistungen zu bezahlen ist doch wohl gesetzeswidrig. Darüber hinaus weiß ich es nicht, mag sein dass du recht hast, aber: Darf ein Arzt seine ihm per Gesetz zugesprochene Machtposition so ausnutzen und derartige Provisionen für die Verordnung von Heilmitteln verlangen?
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