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Schleswig Holstein

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133, 23617 Stockelsdorf
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Schluss mit dem Organisations-
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Du bist Therapeut (m/w/d) und
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Radlfahrer
23.02.2013 16:07
Hallo Forum,

ich habe ein Rezept mit KG+HB und 1-3 mal pro Woche als Therapiefrequenz. Nun hat der Arzt die Frequenz auf 1-2 mal pro Woche reduziert.
Auf dem alten Rezept ist ein Dienstag(29.01.2013) als letzter Behandlungstermin eingetragen.
Darf dann auf dem neuen Rezept der Donnerstag und Freitag(31.01. u. 01.02.2013) als erste Termine eingetragen werden oder zählt das dann wieder als 3 mal pro Woche, weil ja dann in dieser Woche 3 mal therapiert wurde?

Vielen Dank!

Radlfahrer :)
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Hallo Forum, ich habe ein Rezept mit KG+HB und 1-3 mal pro Woche als Therapiefrequenz. Nun hat der Arzt die Frequenz auf 1-2 mal pro Woche reduziert. Auf dem alten Rezept ist ein Dienstag(29.01.2013) als letzter Behandlungstermin eingetragen. Darf dann auf dem neuen Rezept der Donnerstag und Freitag(31.01. u. 01.02.2013) als erste Termine eingetragen werden oder zählt das dann wieder als 3 mal pro Woche, weil ja dann in dieser Woche 3 mal therapiert wurde? Vielen Dank! Radlfahrer :)
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Radlfahrer schrieb:

Hallo Forum,

ich habe ein Rezept mit KG+HB und 1-3 mal pro Woche als Therapiefrequenz. Nun hat der Arzt die Frequenz auf 1-2 mal pro Woche reduziert.
Auf dem alten Rezept ist ein Dienstag(29.01.2013) als letzter Behandlungstermin eingetragen.
Darf dann auf dem neuen Rezept der Donnerstag und Freitag(31.01. u. 01.02.2013) als erste Termine eingetragen werden oder zählt das dann wieder als 3 mal pro Woche, weil ja dann in dieser Woche 3 mal therapiert wurde?

Vielen Dank!

Radlfahrer :)

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Shakespeare
23.02.2013 16:20
M.W. wird die vom Arzt empfohlene Therapiefrequenz jeweils für jede einzelne Verordnung gerechnet und betrachtet. Somit wäre das so, wie von dir beschrieben, in Ordnung d.h. mit einer Absetzung einer oder mehrerer Behandlungen ist nicht zu rechnen (ist mir auch noch nicht vorgekommen oder gemeldet worden, was aber bei den findigen Abrechnungssacharbeitern der Kassen nicht unbedingt eine 100% Garantie ist...) Gruß S.

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M.W. wird die vom Arzt empfohlene Therapiefrequenz jeweils für jede einzelne Verordnung gerechnet und betrachtet. Somit wäre das so, wie von dir beschrieben, in Ordnung d.h. mit einer Absetzung einer oder mehrerer Behandlungen ist nicht zu rechnen (ist mir auch noch nicht vorgekommen oder gemeldet worden, was aber bei den findigen Abrechnungssacharbeitern der Kassen nicht unbedingt eine 100% Garantie ist...) Gruß S.
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Radlfahrer
23.02.2013 18:07
Hallo Shakespeare,

danke für deine Info!
Da der Patient bei unser allen Lieblingskrankenkasse versichert ist, möchte ich auf Nummer sicher gehen. Im ungünstigsten Fall wird vielleicht das komplette Rezept gestrichen. Oder wird nur der Termin gestrichen, der dann zu viel (der 3. Termin pro Woche) ist?

Vielen Dank!

Radlfahrer
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Hallo Shakespeare, danke für deine Info! Da der Patient bei unser allen Lieblingskrankenkasse versichert ist, möchte ich auf Nummer sicher gehen. Im ungünstigsten Fall wird vielleicht das komplette Rezept gestrichen. Oder wird nur der Termin gestrichen, der dann zu viel (der 3. Termin pro Woche) ist? Vielen Dank! Radlfahrer
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Radlfahrer schrieb:

Hallo Shakespeare,

danke für deine Info!
Da der Patient bei unser allen Lieblingskrankenkasse versichert ist, möchte ich auf Nummer sicher gehen. Im ungünstigsten Fall wird vielleicht das komplette Rezept gestrichen. Oder wird nur der Termin gestrichen, der dann zu viel (der 3. Termin pro Woche) ist?

Vielen Dank!

Radlfahrer

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Shakespeare
24.02.2013 10:36
Das Grundproblem ist, dass sich manche Kassen bzw. deren "Abrechner" nicht an den HMK halten sondern an ihre eigenen Interpretationen. Da wird übermotiviert und wer weiß, auch durch Prämien befeuert, gestrichen was das Zeug hält. Man muß sich dann ggf. hinterher seine rechtmäßige Vergütung zurückholen. In so fern ist es schwierig vorrauszusehen was passiert.
Ich sehe jedoch wie ich schon schrieb keine Rechtsgrundlage für irgendwelche Streichungen, wenn du die VO so datierst wie beschrieben, d.h. pro Verordnung das Einhalten der vorgegebenen Frequenz. Wenn Termine fehlerhaft eingetragen oder vergeben wurden, wurde bisher lediglich der eine Termin gestrichen den die Kasse als fehlerhaft betrachtet. Ausnahme, wenn das erste Rezeptdat. nicht den Vorgaben entsprach oder die Verordnung grundsätzlich nicht dem HMK entsprach. Gruß S.

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Das Grundproblem ist, dass sich manche Kassen bzw. deren "Abrechner" nicht an den HMK halten sondern an ihre eigenen Interpretationen. Da wird übermotiviert und wer weiß, auch durch Prämien befeuert, gestrichen was das Zeug hält. Man muß sich dann ggf. hinterher seine rechtmäßige Vergütung zurückholen. In so fern ist es schwierig vorrauszusehen was passiert. Ich sehe jedoch wie ich schon schrieb keine Rechtsgrundlage für irgendwelche Streichungen, wenn du die VO so datierst wie beschrieben, d.h. pro Verordnung das Einhalten der vorgegebenen Frequenz. Wenn Termine fehlerhaft eingetragen oder vergeben wurden, wurde bisher lediglich der eine Termin gestrichen den die Kasse als fehlerhaft betrachtet. Ausnahme, wenn das erste Rezeptdat. nicht den Vorgaben entsprach oder die Verordnung grundsätzlich nicht dem HMK entsprach. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:

Das Grundproblem ist, dass sich manche Kassen bzw. deren "Abrechner" nicht an den HMK halten sondern an ihre eigenen Interpretationen. Da wird übermotiviert und wer weiß, auch durch Prämien befeuert, gestrichen was das Zeug hält. Man muß sich dann ggf. hinterher seine rechtmäßige Vergütung zurückholen. In so fern ist es schwierig vorrauszusehen was passiert.
Ich sehe jedoch wie ich schon schrieb keine Rechtsgrundlage für irgendwelche Streichungen, wenn du die VO so datierst wie beschrieben, d.h. pro Verordnung das Einhalten der vorgegebenen Frequenz. Wenn Termine fehlerhaft eingetragen oder vergeben wurden, wurde bisher lediglich der eine Termin gestrichen den die Kasse als fehlerhaft betrachtet. Ausnahme, wenn das erste Rezeptdat. nicht den Vorgaben entsprach oder die Verordnung grundsätzlich nicht dem HMK entsprach. Gruß S.

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Shakespeare schrieb:

M.W. wird die vom Arzt empfohlene Therapiefrequenz jeweils für jede einzelne Verordnung gerechnet und betrachtet. Somit wäre das so, wie von dir beschrieben, in Ordnung d.h. mit einer Absetzung einer oder mehrerer Behandlungen ist nicht zu rechnen (ist mir auch noch nicht vorgekommen oder gemeldet worden, was aber bei den findigen Abrechnungssacharbeitern der Kassen nicht unbedingt eine 100% Garantie ist...) Gruß S.



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