WIR SUCHEN schnellstmöglich einen
leitende PhysiotherapeutIn in
Vollzeit/ Teilzeit für ein
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Logo, Ergo, Physio) in Hamburg-
Eilbek."
Wir behandeln vorrangig die
Bewohner des Zentrums für Beatmung
und Intensivpflege (ZBI Nord) in
Hamburg Eilbek. Hierbei liegt der
therapeutische Schwerpunkt im
Bereich Neurologie.
Du arbeitest im Team mit
vielschichtigem KnowHow, indem du
dich entwickeln und eigene Ideen
einbringen kannst." Ihr entwickelt
gemeinsam passende...
leitende PhysiotherapeutIn in
Vollzeit/ Teilzeit für ein
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Logo, Ergo, Physio) in Hamburg-
Eilbek."
Wir behandeln vorrangig die
Bewohner des Zentrums für Beatmung
und Intensivpflege (ZBI Nord) in
Hamburg Eilbek. Hierbei liegt der
therapeutische Schwerpunkt im
Bereich Neurologie.
Du arbeitest im Team mit
vielschichtigem KnowHow, indem du
dich entwickeln und eigene Ideen
einbringen kannst." Ihr entwickelt
gemeinsam passende...
ich würde gerne wissen ob es von Praxisinhabern erlaut ist einem einen extra Vertrag unterschreiben zu lassen der mich als freien Mitarbeiter dafür verantwortlich macht wenn es zu einer kontrolle in Praxen kommt???
Soll heissen, ich muss für event. Nachzahlungen aufkommen wenn es dazu käme???
Ist das rechtens???
Vielen Dank.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
ich würde gerne wissen ob es von Praxisinhabern erlaut ist einem einen extra Vertrag unterschreiben zu lassen der mich als freien Mitarbeiter dafür verantwortlich macht wenn es zu einer kontrolle in Praxen kommt???
Soll heissen, ich muss für event. Nachzahlungen aufkommen wenn es dazu käme???
Ist das rechtens???
Vielen Dank.
Innenverträge werden nicht anerkannt. Der Praxisinhaber ist immer der Dumme.
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Eberhard schrieb:
Innenverträge werden nicht anerkannt. Der Praxisinhaber ist immer der Dumme.
MFG
Meitao
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Xela schrieb:
Freie Mitarbeiter und Arbeitsgericht? Häh? Wie soll das denn gehen?
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Wonderwoman schrieb:
Wenn der FM eigentlich ein AN ist.
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Shakespeare schrieb:
... oder um @Wonderwoman zu ergänzen, wenn festgestellt wurde dass es sich bei dem freien Mitarbeiter um einen arbeitnehmerähnlichen Selbständigen handelt. Dieses wäre der Fall wenn grundsätzlich die wesentlichen Kriterien einer echten Selbständigkeit erfüllt werden (wenn man das heute überhaupt noch kann) aber es eine wirtschaftlichen Abhängigkeit von einem Auftraggeber gibt (mehr als 5/6 des Einkommens von einer Praxis). Auch diesen Selbständigen stünde das Arb.Ger. zur Verfügung, um Ansprüche zu klären.
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Meitao schrieb:
Nein geht nicht, das ist nicht rechtens und wird grundsätzlich vor dem Arbeitsgericht scheitern.
MFG
Meitao
Finger weg bzw. ändern lassen. Die Kontrolle kommt garantiert; unabhängig davon ob du die Verantwortung übernimmst oder nicht. Vom Ergebnis der Kontrolle reden wir an diesem Punkt noch gar nicht... ;)
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silvia43 schrieb:
Du kannst unterschreiben lassen was du willst aber im Moment wird dir jeder Steuerberater oder Rechtsanwalt raten keinen freien Mitarbeiter mehr zu beschäftigen bis dieses Urteil rechtskräftig ist! Jeder praxisinhaber muss jetzt auf Nr sicher gehen !
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Papa Alpaka schrieb:
> [...] einen (...) Vertrag unterschreiben zu lassen der mich als freien Mitarbeiter dafür verantwortlich macht wenn es zu einer kontrolle in Praxen kommt???
Finger weg bzw. ändern lassen. Die Kontrolle kommt garantiert; unabhängig davon ob du die Verantwortung übernimmst oder nicht. Vom Ergebnis der Kontrolle reden wir an diesem Punkt noch gar nicht... ;)
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