PHYSIOTHERAPEUT*IN FÜR
KINDER/ERWACHSENE VZ/TZ AB SOFORT,
1.000EUR WELCOMEBONUS
WELCHER PHYSIOTHERAPEUT M/W/D HAT
LUST IN DER KINDERTHERAPIE ZU
STARTEN?
WIR WÜRDEN DICH BEHUTSAM, UNTER
SUPERVISION, IN DER THERAPIE VON
SCHULKINDERN BIS ZU DEN SÄUGLINGEN
FORTBILDEN.
WENN DU DANN FIT UND
ZULASSUNGSFÄHIG FÜR EINEN
SÄUGLINGSKURS BIST, UNTERSTÜTZEN
WIR DICH DABEI.
INTERESSE? DANN MELDE DICH. WIR
FREUEN UNS AUF DICH!
DU HAST LUST DICH ZU VERÄNDERN?
WIR SUCHEN VERSTÄRKUNG!
Für u...
KINDER/ERWACHSENE VZ/TZ AB SOFORT,
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Vielen Dank.
Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen ... kurze Frage, wird der prozentuale Anteil meiner Rezepte über Hausbesuche nach oder Vor Steuerabzug des Pi's berechnet?
Vielen Dank.
Grüße
Variante 2: Du erhältst deinen Anteil nachdem der PI seinen Anteil abgezogen hat.
Variante 3: Ihr entscheidet euch für eine saubere abhängige Beschäftigung. Dieser Stand der Fragestellung ist weit, weit von einer selbstständigen Unternehmung entfernt; auch ohne Unterstützung durch die DRV.
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Und für ganz unwissende: DU versteuerst als Selbstständiger deine Gewinne !!!!! Nach Abzug der Betriebskosten selbstverständlich :unamused: :unamused:
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eim schrieb:
Also bei dieser Frage sträuben sich bei mir alle Haare.Man sollte doch wohl wissen was ich wann als SELBSTSTÄNDIG tätiger bezahlen muß.
Und für ganz unwissende: DU versteuerst als Selbstständiger deine Gewinne !!!!! Nach Abzug der Betriebskosten selbstverständlich :unamused: :unamused:
Nach Abzug der Betriebskosten selbstverständlich :unamused: :unamused:
Sonst wäre es ja auch kein Gewinn, gell!?! :stuck_out_tongue_winking_eye:
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Wonderwoman schrieb:
eim schrieb am 13.8.15 22:38:
Nach Abzug der Betriebskosten selbstverständlich :unamused: :unamused:
Sonst wäre es ja auch kein Gewinn, gell!?! :stuck_out_tongue_winking_eye:
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Papa Alpaka schrieb:
Variante 1: Du ziehst deinen Anteil ab bevor der PI seinen Anteil erhält.
Variante 2: Du erhältst deinen Anteil nachdem der PI seinen Anteil abgezogen hat.
Variante 3: Ihr entscheidet euch für eine saubere abhängige Beschäftigung. Dieser Stand der Fragestellung ist weit, weit von einer selbstständigen Unternehmung entfernt; auch ohne Unterstützung durch die DRV.
Da hat die Steuer nix zu suchen! Die Steuer zahlen dann der PI und der FM für jeweils seinen Anteil - nach Abzug der Betriebkosten natürlich... :wink:
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Probier ich vielleicht beim nächsten Mal aus, nicht €250*0,85=€212,50 für den Dienstleister sondern €(250-(250*0,2))*0,85=€170 für den Dienstleister. Dann könnte ich auch eine Rücklage bilden falls die DRV mit dem Konstrukt nicht einverstanden ist ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Es ist Verhandlungssache, Monique, es ist durchaus möglich (und bei allem was man so hört auch denkbar) das ein PI auf die Idee kommt und ein Anonymus sich nicht traut zu widersprechen, von jeder €250-VO erstmal 20% Steuerpauschale abzuziehen bevor geteilt wird.
Probier ich vielleicht beim nächsten Mal aus, nicht €250*0,85=€212,50 für den Dienstleister sondern €(250-(250*0,2))*0,85=€170 für den Dienstleister. Dann könnte ich auch eine Rücklage bilden falls die DRV mit dem Konstrukt nicht einverstanden ist ;)
klar, alles ist Verhandlungssache! Alles ist möglich!
Aber normalerweise werden die Prozente für den FM doch am Rezeptwert berechnet - irgendwas zwischen 65% und 75%, für HBs zwiwschen 80% und 90%.
Sollte ein PI auf die Idee kommen seine eigene Steuer vorab abzuziehen, dann müssten die % für den FM schon deutlich höher ausfallen. Ansonsten wäre der Verdienst ja nahe an einem Angestelltengehalt. Und damit kann man als FM nun gar nicht mehr leben...
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M0nique schrieb:
Hallo Papa,
klar, alles ist Verhandlungssache! Alles ist möglich!
Aber normalerweise werden die Prozente für den FM doch am Rezeptwert berechnet - irgendwas zwischen 65% und 75%, für HBs zwiwschen 80% und 90%.
Sollte ein PI auf die Idee kommen seine eigene Steuer vorab abzuziehen, dann müssten die % für den FM schon deutlich höher ausfallen. Ansonsten wäre der Verdienst ja nahe an einem Angestelltengehalt. Und damit kann man als FM nun gar nicht mehr leben...
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M0nique schrieb:
Der prozentuale Anteil wird am Rezeptwert berechnet. Das heißt, an dem Betrag, den die KV für das Rezept erstattet + den Betrag, den der Patient schon als Eigenanteil gezahlt hat.
Da hat die Steuer nix zu suchen! Die Steuer zahlen dann der PI und der FM für jeweils seinen Anteil - nach Abzug der Betriebkosten natürlich... :wink:
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