Wir suchen zur Verstärkung unseres
Teams eine/n Physiotherapeut/in
(m,w,d)
Du bist motiviert und suchst nach
neuen Herausforderungen?
Dann komm in unser Team!
In Voll- oder Teilzeit
Du hast gerade dein Examen zum/zur
Physiotherapeut/in gemacht oder
bist schon länger in diesem Beruf?
Dann bewerbe Dich bei uns, hier
sind alle herzlich willkommen.
Wir haben Kapazitäten für 2-3
neue Kolleg:innen.
Du arbeitest in einem Team mit
Physiotherapeuten und
Ergotherapeuten und behandel...
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Begründung:
Abhängig Beschäftigt :
Es bestünde kein erheblicher eigener Kapitaleinsatz.
Es würde kein unternehmerisches Risiko vorliegen.
Es würden auch Patienten meinen Auftraggeberin behandelt
und würden somit ihren Betriebszweck ausführen.
Meine Auftraggeberin würde die Abrechnung mit der Krankenkasse übernehmen.
Die fachliche Verantwortung würde die Auftraggeberin tragen.
Ich hätte keine eigene Betriebsstätte.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Ich mache nur Hausbesuche und bekomme alle Patienten von Ärzten oder Heimen vermittelt, was ich so angegeben habe.
Soll ich einen Anwalt einschalten??
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stefanie79 schrieb:
Habe heute mein Statusfeststellung erhalten, die leider nicht anerkannt wurde.
Begründung:
Abhängig Beschäftigt :
Es bestünde kein erheblicher eigener Kapitaleinsatz.
Es würde kein unternehmerisches Risiko vorliegen.
Es würden auch Patienten meinen Auftraggeberin behandelt
und würden somit ihren Betriebszweck ausführen.
Meine Auftraggeberin würde die Abrechnung mit der Krankenkasse übernehmen.
Die fachliche Verantwortung würde die Auftraggeberin tragen.
Ich hätte keine eigene Betriebsstätte.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Ich mache nur Hausbesuche und bekomme alle Patienten von Ärzten oder Heimen vermittelt, was ich so angegeben habe.
Soll ich einen Anwalt einschalten??
Ich mache nur Hausbesuche und bekomme alle Patienten von Ärzten oder Heimen vermittelt, was ich so angegeben habe.
Ich dachte nur ein zugelassener Vertragspartner darf RZ zu Lasten der GKV annehmen. So wäre das nicht OK und die DRV weiß das.
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stefanie79 schrieb:
da muß ich wohl Wiederspruch einlegen...
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die neue schrieb:
ähm.... der Templer möchte Dir mitteilen, daß Du gar keine Rezepte annehmen darfst, da Du kein zugelassener Vertragspartner der GKV bist. Das sind nur zugelassene Praxen..... und DAS weiß die DRV....
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stefanie79 schrieb:
kommt solch einen Antwort denn öfter vor???
Du hast auf dem Papier deine "gelebte Selbstständigkeit" beschrieben und die sieht faktisch eben auch so aus. Leider war es in unsere Branche durchaus üblich, Pseudoselbständigkeitskonstrukte zu erfinden.
MfG
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Ingo Friedrich schrieb:
Die aufgezählten Punkte für die Ablehnung und die Einschätzung, das ist eine abhängige Beschäftigung, sind ja relativ klar und durchaus verständlich.
Du hast auf dem Papier deine "gelebte Selbstständigkeit" beschrieben und die sieht faktisch eben auch so aus. Leider war es in unsere Branche durchaus üblich, Pseudoselbständigkeitskonstrukte zu erfinden.
MfG
kommt solch einen Antwort denn öfter vor???
Nach Auskunft der DRV (Betriebsprüfer) Ja.
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Tempelritter schrieb:
stefanie79 schrieb am 4.7.18 21:36:
kommt solch einen Antwort denn öfter vor???
Nach Auskunft der DRV (Betriebsprüfer) Ja.
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stefanie79 schrieb:
Was soll ich jetzt machen?????
Zum Thema Kapitaleinsatz:
Die Clearingstelle ignoriert wiederholt, dass es sich bei den Heilmittelberufen um einen Beruf mit einer betriebsmittelarmen Tätigkeit handelt (vgl. BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 AZ: B 12 R 3/12 R; Urteil des Senats vom 27. Februar 2015 AZ: L 4 R 3943/13; Urteil des Senats vom 24. April 2015 AZ: L 4 R 1787/14).
Die Gerichte weisen darauf hin, dass die Rentenversicherung zu sehr einer Sichtweise verhaftet ist, die lediglich gewerblichen Unternehmern mit erheblichem Betriebsmittelbedarf die Möglichkeit einer selbstständigen Tätigkeit zubilligt.
Geistigen oder andere betriebsmittelarmen Tätigkeiten wird abgesprochen überhaupt selbständig ausgeübt werden zu können. Unglaublich.
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thea123 schrieb:
Es muss nicht unbedingt eine Scheinselbstständigkeit bei der Fragestellerin vorliegen. Darüber können wir uns hier im Forum kein Urteil leisten. Die Clearingstelle ist in ihren Entscheidungen extrem willkürlich, teilweise wird geltendes Recht von ihnen nicht beachtet und Gerichtsurteile werden ignoriert.
Zum Thema Kapitaleinsatz:
Die Clearingstelle ignoriert wiederholt, dass es sich bei den Heilmittelberufen um einen Beruf mit einer betriebsmittelarmen Tätigkeit handelt (vgl. BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 AZ: B 12 R 3/12 R; Urteil des Senats vom 27. Februar 2015 AZ: L 4 R 3943/13; Urteil des Senats vom 24. April 2015 AZ: L 4 R 1787/14).
Die Gerichte weisen darauf hin, dass die Rentenversicherung zu sehr einer Sichtweise verhaftet ist, die lediglich gewerblichen Unternehmern mit erheblichem Betriebsmittelbedarf die Möglichkeit einer selbstständigen Tätigkeit zubilligt.
Geistigen oder andere betriebsmittelarmen Tätigkeiten wird abgesprochen überhaupt selbständig ausgeübt werden zu können. Unglaublich.
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tom1350 schrieb:
https://www.physio.de/forum5/freie-mitarbeiter/ist-freie-mitarbeit-nun-selbststaendigkeit/18/133807/139130#msg-139130
Es hängt davon ab was du dort alles geschrieben hast. Dass du uns hier im Forum schreibst dass du nur HB macht ist vollkommen unerheblich. Einzig und allein entscheidend ist was du selber in den entsprechenden Formularen angegeben hast.
Wenn du da entsprechende Angaben gemacht hast, kann dir auch kein Anwalt helfen, wie auch ?
Ohne dass du uns hier exakt und ausführlich deine Antworten auf die gestellten Fragen bei der Statusfeststellung offenlegst kann hier auch niemand beurteilen ob das willkür ist, oder du Ihnen die Worte in den Mund gelegt hast.
Sei mir nicht böse, aber die Art der Fragestellung und Informationsweitergabe hier an das Forum wirkt wenig selbstständig. Das drückt sich dann manchmal auch in der Beantwortung der Fragen in der Statusfeststellung wieder.
Also entweder legst du exakte details deiner Statusfeststellung, wortgetreu, offen. Oder dir kann hier niemand helfen.
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Gert Winsa schrieb:
Diese Einschätzungen der DRV kommen durch deine Antworten in den beiden Fragebögen und der evtl. zusätzlich eingereichten Verträge zustande.
Es hängt davon ab was du dort alles geschrieben hast. Dass du uns hier im Forum schreibst dass du nur HB macht ist vollkommen unerheblich. Einzig und allein entscheidend ist was du selber in den entsprechenden Formularen angegeben hast.
Wenn du da entsprechende Angaben gemacht hast, kann dir auch kein Anwalt helfen, wie auch ?
Ohne dass du uns hier exakt und ausführlich deine Antworten auf die gestellten Fragen bei der Statusfeststellung offenlegst kann hier auch niemand beurteilen ob das willkür ist, oder du Ihnen die Worte in den Mund gelegt hast.
Sei mir nicht böse, aber die Art der Fragestellung und Informationsweitergabe hier an das Forum wirkt wenig selbstständig. Das drückt sich dann manchmal auch in der Beantwortung der Fragen in der Statusfeststellung wieder.
Also entweder legst du exakte details deiner Statusfeststellung, wortgetreu, offen. Oder dir kann hier niemand helfen.
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eim schrieb:
Hab ja vorher in einem anderen Traed schon geschrieben dass es bei dem Statusverfahren immer Sinn macht vorher einen entsprechenden mit der Materie vertrauten Anwalt zu konsultieren.Kostet zwar einige Euros die man aber ja als Betriebskosten absetzen kann und die einem in einer so entscheidenden Sache viel Ärger erspart bzw. ersparen kann.
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Cornel schrieb:
Leider kann so ein Rechtsanwalt manchmal auch nicht helfen..:
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verena735 schrieb:
siehe hierzu Urteil des SG Landshut vom 09.05.2018, Az.: S 1 BA 1/18, sowie Pressemitteilung SG Landshut vom 30.05.2018 "Kein Arbeitnehmerstatus durch bloße Nutzung von Praxisräumen" (Quelle juris.de)
Leider kann so ein Rechtsanwalt manchmal auch nicht helfen..:
oehm....ja..... :confused:
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ali schrieb:
Cornel schrieb am 6.7.18 10:40:
Leider kann so ein Rechtsanwalt manchmal auch nicht helfen..:
oehm....ja..... :confused:
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Eberhard schrieb:
Es gibt viele Möglichkeiten der Ablehnung. Manchmal denke ich, dass ein Lotteriespiel besser abzuschätzen ist. Ich habe einmal erlebt, dass einer meiner Kollegen abgeleht wurde, weil er angab bzw. mitteilte, dass er bei Mitarbeiterschulungen eines Betriebes immer dabei ist. MITTARBEITER !!!
siehe hierzu Urteil des SG Landshut vom 09.05.2018, Az.: S 1 BA 1/18, sowie Pressemitteilung SG Landshut vom 30.05.2018 "Kein Arbeitnehmerstatus durch bloße Nutzung von Praxisräumen" (Quelle juris.de)
Hat denn nun jemand das Urteil des SG Landshut gelesen, das in allen Punkten zugunsten der freien Mitarbeit eines Physiotherapeuten entschieden hat?! Richtig gelebte Zusammenarbeit! Die von der Fragestellerin (Stefanie79) oben genannten Ablehnungsgründe der Statusfeststellung wurden in diesem Urteil entkräftet bzw. anders gesehen! Es erstaunt doch sehr, dass jeder kleine Furz der gegen freie Mitarbeit spricht hier im Forum flugs angesprochen, aber derlei positives gänzlich ignoriert wird!
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verena735 schrieb:
verena735 schrieb am 6.7.18 10:41:
siehe hierzu Urteil des SG Landshut vom 09.05.2018, Az.: S 1 BA 1/18, sowie Pressemitteilung SG Landshut vom 30.05.2018 "Kein Arbeitnehmerstatus durch bloße Nutzung von Praxisräumen" (Quelle juris.de)
Hat denn nun jemand das Urteil des SG Landshut gelesen, das in allen Punkten zugunsten der freien Mitarbeit eines Physiotherapeuten entschieden hat?! Richtig gelebte Zusammenarbeit! Die von der Fragestellerin (Stefanie79) oben genannten Ablehnungsgründe der Statusfeststellung wurden in diesem Urteil entkräftet bzw. anders gesehen! Es erstaunt doch sehr, dass jeder kleine Furz der gegen freie Mitarbeit spricht hier im Forum flugs angesprochen, aber derlei positives gänzlich ignoriert wird!
siehe hierzu Urteil des SG Landshut vom 09.05.2018, Az.: S 1 BA 1/18, sowie Pressemitteilung SG Landshut vom 30.05.2018 "Kein Arbeitnehmerstatus durch bloße Nutzung von Praxisräumen" (Quelle juris.de)
Hat denn nun jemand das Urteil des SG Landshut gelesen, das in allen Punkten zugunsten der freien Mitarbeit eines Physiotherapeuten entschieden hat?! Richtig gelebte Zusammenarbeit! Die von der Fragestellerin (Stefanie79) oben genannten Ablehnungsgründe der Statusfeststellung wurden in diesem Urteil entkräftet bzw. anders gesehen! Es erstaunt doch sehr, dass jeder kleine Furz der gegen freie Mitarbeit spricht hier im Forum flugs angesprochen, aber derlei positives gänzlich ignoriert wird!
Um mich nochmals zu wiederholen, nach dem Steuergesetz der Freiberuflichkeit kann ein PI KEINEN FM Unterschlupf gewähren, da er sonst Umst.-pflichtig wird.
Das ist jetzt kein "Furz", sondern der Untergang der Praxis.
Leider gibt es dazu nichts positives zu berichten, jedoch kenne ich 3 Praxen der letzten 6 Monate, die diese Prüfung des Finanzamtes nicht überlebt haben.
Im Norden und Osten ist es den FÄ längst bekannt, im Süden seit letztem Jahr werden die Prüfungen darauf hin ausgelegt.
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stefan 302 schrieb:
verena735 schrieb am 8.7.18 20:08:
verena735 schrieb am 6.7.18 10:41:
siehe hierzu Urteil des SG Landshut vom 09.05.2018, Az.: S 1 BA 1/18, sowie Pressemitteilung SG Landshut vom 30.05.2018 "Kein Arbeitnehmerstatus durch bloße Nutzung von Praxisräumen" (Quelle juris.de)
Hat denn nun jemand das Urteil des SG Landshut gelesen, das in allen Punkten zugunsten der freien Mitarbeit eines Physiotherapeuten entschieden hat?! Richtig gelebte Zusammenarbeit! Die von der Fragestellerin (Stefanie79) oben genannten Ablehnungsgründe der Statusfeststellung wurden in diesem Urteil entkräftet bzw. anders gesehen! Es erstaunt doch sehr, dass jeder kleine Furz der gegen freie Mitarbeit spricht hier im Forum flugs angesprochen, aber derlei positives gänzlich ignoriert wird!
Um mich nochmals zu wiederholen, nach dem Steuergesetz der Freiberuflichkeit kann ein PI KEINEN FM Unterschlupf gewähren, da er sonst Umst.-pflichtig wird.
Das ist jetzt kein "Furz", sondern der Untergang der Praxis.
Leider gibt es dazu nichts positives zu berichten, jedoch kenne ich 3 Praxen der letzten 6 Monate, die diese Prüfung des Finanzamtes nicht überlebt haben.
Im Norden und Osten ist es den FÄ längst bekannt, im Süden seit letztem Jahr werden die Prüfungen darauf hin ausgelegt.
Um mich nochmals zu wiederholen, nach dem Steuergesetz der Freiberuflichkeit kann ein PI KEINEN FM Unterschlupf gewähren, da er sonst Umst.-pflichtig wird.
Das ist jetzt kein "Furz", sondern der Untergang der Praxis
Das ist in der Tat kein Furz, aber wieso Untergang der Praxis ? Umst. pflichtig sind dann die FM Umsätze....Oder ist mir da was entgangen ?
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ali schrieb:
stefan 302 schrieb am 11.7.18 13:50:
Um mich nochmals zu wiederholen, nach dem Steuergesetz der Freiberuflichkeit kann ein PI KEINEN FM Unterschlupf gewähren, da er sonst Umst.-pflichtig wird.
Das ist jetzt kein "Furz", sondern der Untergang der Praxis
Das ist in der Tat kein Furz, aber wieso Untergang der Praxis ? Umst. pflichtig sind dann die FM Umsätze....Oder ist mir da was entgangen ?
Um mich nochmals zu wiederholen, nach dem Steuergesetz der Freiberuflichkeit kann ein PI KEINEN FM Unterschlupf gewähren, da er sonst Umst.-pflichtig wird.
Das ist jetzt kein "Furz", sondern der Untergang der Praxis
Das ist in der Tat kein Furz, aber wieso Untergang der Praxis ? Umst. pflichtig sind dann die FM Umsätze....Oder ist mir da was entgangen ?
Umst.-pflichtig bzw. richtig ausgedrückt gewerbesteuerpflichtig wird der PI, nicht der FM...
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stefan 302 schrieb:
ali schrieb am 11.7.18 15:46:
stefan 302 schrieb am 11.7.18 13:50:
Um mich nochmals zu wiederholen, nach dem Steuergesetz der Freiberuflichkeit kann ein PI KEINEN FM Unterschlupf gewähren, da er sonst Umst.-pflichtig wird.
Das ist jetzt kein "Furz", sondern der Untergang der Praxis
Das ist in der Tat kein Furz, aber wieso Untergang der Praxis ? Umst. pflichtig sind dann die FM Umsätze....Oder ist mir da was entgangen ?
Umst.-pflichtig bzw. richtig ausgedrückt gewerbesteuerpflichtig wird der PI, nicht der FM...
Umst.-pflichtig bzw. richtig ausgedrückt gewerbesteuerpflichtig wird der PI, nicht der FM...
Das ist klar....aber die Gefahr gibts auch bei “vielen“ Angestellten. Ein FM macht noch keine GwSt, höchstens MwSt auf den PI Anteil.für den PI...
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ali schrieb:
stefan 302 schrieb am 11.7.18 16:49:
Umst.-pflichtig bzw. richtig ausgedrückt gewerbesteuerpflichtig wird der PI, nicht der FM...
Das ist klar....aber die Gefahr gibts auch bei “vielen“ Angestellten. Ein FM macht noch keine GwSt, höchstens MwSt auf den PI Anteil.für den PI...
Aber die Einnahmen eines FM sind ebenso wie die Einnahmen des PI aus Umsatzsteuerfreien Leistungen erzielt worden und somit fällt auch keine Umsatzsteuer an. Ich weiß nicht was bei den Praxen von stefan 302 passiert ist aber es hat sicher nichts mit Umsatzsteuerfreien Einnahmen zu tun.
Dafür haben aber die meisten selbstständigen Physios auch keinen Vorwegsteuerabzug.
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eim schrieb:
Richtig Ali .Ein vernünftiger Praxisinhaber hat auch einen guten Steuerberater der ihm das mitteiltss..wie es gemacht werden Zwar wird der PI dann Umsatzsteuerpflichtig wenn der FM sein Geld mit Umsatzsteuerpflichtigen Sachen verdienen würde.
Aber die Einnahmen eines FM sind ebenso wie die Einnahmen des PI aus Umsatzsteuerfreien Leistungen erzielt worden und somit fällt auch keine Umsatzsteuer an. Ich weiß nicht was bei den Praxen von stefan 302 passiert ist aber es hat sicher nichts mit Umsatzsteuerfreien Einnahmen zu tun.
Dafür haben aber die meisten selbstständigen Physios auch keinen Vorwegsteuerabzug.
Aber die Einnahmen eines FM sind ebenso wie die Einnahmen des PI aus Umsatzsteuerfreien Leistungen erzielt worden und somit fällt auch keine Umsatzsteuer an.
Najaaaaaa, die Prozente oder was auch immer, die der PI durch den FM erhält sind sagen wir mal....nicht so eindeutig...umsatzsteuerfrei....positiv ausgedrückt....
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ali schrieb:
eim schrieb am 11.7.18 23:46:
Aber die Einnahmen eines FM sind ebenso wie die Einnahmen des PI aus Umsatzsteuerfreien Leistungen erzielt worden und somit fällt auch keine Umsatzsteuer an.
Najaaaaaa, die Prozente oder was auch immer, die der PI durch den FM erhält sind sagen wir mal....nicht so eindeutig...umsatzsteuerfrei....positiv ausgedrückt....
Aber die Einnahmen eines FM sind ebenso wie die Einnahmen des PI aus Umsatzsteuerfreien Leistungen erzielt worden und somit fällt auch keine Umsatzsteuer an.
Najaaaaaa, die Prozente oder was auch immer, die der PI durch den FM erhält sind sagen wir mal....nicht so eindeutig...umsatzsteuerfrei....positiv ausgedrückt....
Meines Wissens hat man als PI einen Freibetrag von irgendwas um die 17tausend für solcherlei Einkünfte..kommt man drüber wird man eben umsatzsteuerpflichtig
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mbone schrieb:
ali schrieb am 11.7.18 23:54:
eim schrieb am 11.7.18 23:46:
Aber die Einnahmen eines FM sind ebenso wie die Einnahmen des PI aus Umsatzsteuerfreien Leistungen erzielt worden und somit fällt auch keine Umsatzsteuer an.
Najaaaaaa, die Prozente oder was auch immer, die der PI durch den FM erhält sind sagen wir mal....nicht so eindeutig...umsatzsteuerfrei....positiv ausgedrückt....
Meines Wissens hat man als PI einen Freibetrag von irgendwas um die 17tausend für solcherlei Einkünfte..kommt man drüber wird man eben umsatzsteuerpflichtig
Meines Wissens hat man als PI einen Freibetrag von irgendwas um die 17tausend für solcherlei Einkünfte..kommt man drüber wird man eben umsatzsteuerpflichtig
Ja die.Grenze.gibt.es.....Aber es ging ja bei Stefan in Richtung Praxisgefährdung und da muss es sich ja insgesamt um mehr handeln...
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ali schrieb:
mbone schrieb am 12.7.18 00:25:
Meines Wissens hat man als PI einen Freibetrag von irgendwas um die 17tausend für solcherlei Einkünfte..kommt man drüber wird man eben umsatzsteuerpflichtig
Ja die.Grenze.gibt.es.....Aber es ging ja bei Stefan in Richtung Praxisgefährdung und da muss es sich ja insgesamt um mehr handeln...
Aber die Einnahmen eines FM sind ebenso wie die Einnahmen des PI aus Umsatzsteuerfreien Leistungen erzielt worden und somit fällt auch keine Umsatzsteuer an.
Najaaaaaa, die Prozente oder was auch immer, die der PI durch den FM erhält sind sagen wir mal....nicht so eindeutig...umsatzsteuerfrei....positiv ausgedrückt....
Über welche Konstellation redet ihr?
(1) PI rechnet als Dienstleister die VOs ab, retourniert in der Folge die von den GKVen vereinnahmten Gelder an den FM und erhält dafür vom FM einen gewissen Prozentsatz des Geldes das zuvor vom PI an den FM geflossen ist? Man könnte nun argumentieren das die Abrechnung von Verordnungen zur Kerntätigkeit der kassenversorgenden PI gehört und deshalb eine freiberufliche Tätigkeit bleibt; man könnte aber auch annehmen das Bürodienstleistungen eine gewerbliche Tätigkeit sind; als allgemeine Bürodienstleistung unterliegt das Ganze dann auch der Umsatzsteuer ("Umsatzsteuerpflichtig sind alle Umsätze die nicht ausdrücklich befreit werden ")
(2) Der PI rechnet die Verordnungen ab und gibt ~70% der vereinnahmten Gelder an den FM weiter? Die Einnahmen des FM entspringen einer Heilbehandlung und sind ausdrücklich umsatzsteuerbefreit. Der PI fungiert als Mittelsmann zwischen FM und GKV, die Umsätze basieren aber auf der Heilbehandlung die vom FM durchgeführt wurde; auch gegenüber der GKV wurde eine Heilbehandlung geltend gemacht. Mit etwas Phantasie lässt sich bestimmt eine Umsatzsteuerpflicht herbeiargumentieren, aber die ganze Umsatz-Kette beruht auf einer Befreiung :)
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Papa Alpaka schrieb:
ali schrieb am 11.7.18 23:54:
eim schrieb am 11.7.18 23:46:
Aber die Einnahmen eines FM sind ebenso wie die Einnahmen des PI aus Umsatzsteuerfreien Leistungen erzielt worden und somit fällt auch keine Umsatzsteuer an.
Najaaaaaa, die Prozente oder was auch immer, die der PI durch den FM erhält sind sagen wir mal....nicht so eindeutig...umsatzsteuerfrei....positiv ausgedrückt....
Über welche Konstellation redet ihr?
(1) PI rechnet als Dienstleister die VOs ab, retourniert in der Folge die von den GKVen vereinnahmten Gelder an den FM und erhält dafür vom FM einen gewissen Prozentsatz des Geldes das zuvor vom PI an den FM geflossen ist? Man könnte nun argumentieren das die Abrechnung von Verordnungen zur Kerntätigkeit der kassenversorgenden PI gehört und deshalb eine freiberufliche Tätigkeit bleibt; man könnte aber auch annehmen das Bürodienstleistungen eine gewerbliche Tätigkeit sind; als allgemeine Bürodienstleistung unterliegt das Ganze dann auch der Umsatzsteuer ("Umsatzsteuerpflichtig sind alle Umsätze die nicht ausdrücklich befreit werden ")
(2) Der PI rechnet die Verordnungen ab und gibt ~70% der vereinnahmten Gelder an den FM weiter? Die Einnahmen des FM entspringen einer Heilbehandlung und sind ausdrücklich umsatzsteuerbefreit. Der PI fungiert als Mittelsmann zwischen FM und GKV, die Umsätze basieren aber auf der Heilbehandlung die vom FM durchgeführt wurde; auch gegenüber der GKV wurde eine Heilbehandlung geltend gemacht. Mit etwas Phantasie lässt sich bestimmt eine Umsatzsteuerpflicht herbeiargumentieren, aber die ganze Umsatz-Kette beruht auf einer Befreiung :)
Richtig Ali .Ein vernünftiger Praxisinhaber hat auch einen guten Steuerberater der ihm das mitteiltss..wie es gemacht werden Zwar wird der PI dann Umsatzsteuerpflichtig wenn der FM sein Geld mit Umsatzsteuerpflichtigen Sachen verdienen würde.
Aber die Einnahmen eines FM sind ebenso wie die Einnahmen des PI aus Umsatzsteuerfreien Leistungen erzielt worden und somit fällt auch keine Umsatzsteuer an. Ich weiß nicht was bei den Praxen von stefan 302 passiert ist aber es hat sicher nichts mit Umsatzsteuerfreien Einnahmen zu tun.
Dafür haben aber die meisten selbstständigen Physios auch keinen Vorwegsteuerabzug.
Man VERLIERT somit die umsatzfreien Leistungen, wenn man nicht mehr als Freiberufler steuerlich geführt wird. Bei Prüpfungen in Sachsen Anhalt, Hamburg, Niedersachsen, Baden Württemberg gäbe es zig Beispiele dafür.
Ja, es kann "umgangen" werden, legal, jedoch mit hohem Aufwand und extremer Disziplin des PI, was von ali die "vielen" AN angehen; bei einem FM gibt es keine legale Umgeheung des Problemes, was aber sicher der versierte Steuerberater schon mitgeteilt hat, der PI aber evtl. sich der Gefahr wissentlich dann doch aussetzt...
Ein Beratungsprotokoll wird gerne vom Steuerberater benutzt, diesmal aber um seine eigene Beratung zu "schützen".
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stefan 302 schrieb:
eim schrieb am 11.7.18 23:46:
Richtig Ali .Ein vernünftiger Praxisinhaber hat auch einen guten Steuerberater der ihm das mitteiltss..wie es gemacht werden Zwar wird der PI dann Umsatzsteuerpflichtig wenn der FM sein Geld mit Umsatzsteuerpflichtigen Sachen verdienen würde.
Aber die Einnahmen eines FM sind ebenso wie die Einnahmen des PI aus Umsatzsteuerfreien Leistungen erzielt worden und somit fällt auch keine Umsatzsteuer an. Ich weiß nicht was bei den Praxen von stefan 302 passiert ist aber es hat sicher nichts mit Umsatzsteuerfreien Einnahmen zu tun.
Dafür haben aber die meisten selbstständigen Physios auch keinen Vorwegsteuerabzug.
Man VERLIERT somit die umsatzfreien Leistungen, wenn man nicht mehr als Freiberufler steuerlich geführt wird. Bei Prüpfungen in Sachsen Anhalt, Hamburg, Niedersachsen, Baden Württemberg gäbe es zig Beispiele dafür.
Ja, es kann "umgangen" werden, legal, jedoch mit hohem Aufwand und extremer Disziplin des PI, was von ali die "vielen" AN angehen; bei einem FM gibt es keine legale Umgeheung des Problemes, was aber sicher der versierte Steuerberater schon mitgeteilt hat, der PI aber evtl. sich der Gefahr wissentlich dann doch aussetzt...
Ein Beratungsprotokoll wird gerne vom Steuerberater benutzt, diesmal aber um seine eigene Beratung zu "schützen".
Aber die Einnahmen eines FM sind ebenso wie die Einnahmen des PI aus Umsatzsteuerfreien Leistungen erzielt worden und somit fällt auch keine Umsatzsteuer an.
Najaaaaaa, die Prozente oder was auch immer, die der PI durch den FM erhält sind sagen wir mal....nicht so eindeutig...umsatzsteuerfrei....positiv ausgedrückt....
Meines Wissens hat man als PI einen Freibetrag von irgendwas um die 17tausend für solcherlei Einkünfte..kommt man drüber wird man eben umsatzsteuerpflichtig
falsch, das hat damit nichts zu tun. Bitte im Einkommensteuergesetz unter Freiberuflichkeit nachlesen...
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stefan 302 schrieb:
mbone schrieb am 12.7.18 00:25:
ali schrieb am 11.7.18 23:54:
eim schrieb am 11.7.18 23:46:
Aber die Einnahmen eines FM sind ebenso wie die Einnahmen des PI aus Umsatzsteuerfreien Leistungen erzielt worden und somit fällt auch keine Umsatzsteuer an.
Najaaaaaa, die Prozente oder was auch immer, die der PI durch den FM erhält sind sagen wir mal....nicht so eindeutig...umsatzsteuerfrei....positiv ausgedrückt....
Meines Wissens hat man als PI einen Freibetrag von irgendwas um die 17tausend für solcherlei Einkünfte..kommt man drüber wird man eben umsatzsteuerpflichtig
falsch, das hat damit nichts zu tun. Bitte im Einkommensteuergesetz unter Freiberuflichkeit nachlesen...
Aber die Einnahmen eines FM sind ebenso wie die Einnahmen des PI aus Umsatzsteuerfreien Leistungen erzielt worden und somit fällt auch keine Umsatzsteuer an.
Najaaaaaa, die Prozente oder was auch immer, die der PI durch den FM erhält sind sagen wir mal....nicht so eindeutig...umsatzsteuerfrei....positiv ausgedrückt....
Über welche Konstellation redet ihr?
(1) PI rechnet als Dienstleister die VOs ab, retourniert in der Folge die von den GKVen vereinnahmten Gelder an den FM und erhält dafür vom FM einen gewissen Prozentsatz des Geldes das zuvor vom PI an den FM geflossen ist? Man könnte nun argumentieren das die Abrechnung von Verordnungen zur Kerntätigkeit der kassenversorgenden PI gehört und deshalb eine freiberufliche Tätigkeit bleibt; man könnte aber auch annehmen das Bürodienstleistungen eine gewerbliche Tätigkeit sind; als allgemeine Bürodienstleistung unterliegt das Ganze dann auch der Umsatzsteuer ("Umsatzsteuerpflichtig sind alle Umsätze die nicht ausdrücklich befreit werden ")
(2) Der PI rechnet die Verordnungen ab und gibt ~70% der vereinnahmten Gelder an den FM weiter? Die Einnahmen des FM entspringen einer Heilbehandlung und sind ausdrücklich umsatzsteuerbefreit. Der PI fungiert als Mittelsmann zwischen FM und GKV, die Umsätze basieren aber auf der Heilbehandlung die vom FM durchgeführt wurde; auch gegenüber der GKV wurde eine Heilbehandlung geltend gemacht. Mit etwas Phantasie lässt sich bestimmt eine Umsatzsteuerpflicht herbeiargumentieren, aber die ganze Umsatz-Kette beruht auf einer Befreiung :)
Es geht nicht um die "verschobenen Gelder", es geht um das Steuergesetz mit Definition der Freiberuflichkeit. Kein FM darf vom PI Anweisungen entgegen nehmen, der PI als Inhaber und Vertragspartner der GKV haftet aber für die Ausführung der Leistung, somit gibt es klar in fachlicher Sicht eine Abhängigkeit, so jedenfalls und etliche Begründungen mehr kann man lesen, wenn die Freiberuflichkeit aberkannt wird.
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stefan 302 schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 13.7.18 22:19:
ali schrieb am 11.7.18 23:54:
eim schrieb am 11.7.18 23:46:
Aber die Einnahmen eines FM sind ebenso wie die Einnahmen des PI aus Umsatzsteuerfreien Leistungen erzielt worden und somit fällt auch keine Umsatzsteuer an.
Najaaaaaa, die Prozente oder was auch immer, die der PI durch den FM erhält sind sagen wir mal....nicht so eindeutig...umsatzsteuerfrei....positiv ausgedrückt....
Über welche Konstellation redet ihr?
(1) PI rechnet als Dienstleister die VOs ab, retourniert in der Folge die von den GKVen vereinnahmten Gelder an den FM und erhält dafür vom FM einen gewissen Prozentsatz des Geldes das zuvor vom PI an den FM geflossen ist? Man könnte nun argumentieren das die Abrechnung von Verordnungen zur Kerntätigkeit der kassenversorgenden PI gehört und deshalb eine freiberufliche Tätigkeit bleibt; man könnte aber auch annehmen das Bürodienstleistungen eine gewerbliche Tätigkeit sind; als allgemeine Bürodienstleistung unterliegt das Ganze dann auch der Umsatzsteuer ("Umsatzsteuerpflichtig sind alle Umsätze die nicht ausdrücklich befreit werden ")
(2) Der PI rechnet die Verordnungen ab und gibt ~70% der vereinnahmten Gelder an den FM weiter? Die Einnahmen des FM entspringen einer Heilbehandlung und sind ausdrücklich umsatzsteuerbefreit. Der PI fungiert als Mittelsmann zwischen FM und GKV, die Umsätze basieren aber auf der Heilbehandlung die vom FM durchgeführt wurde; auch gegenüber der GKV wurde eine Heilbehandlung geltend gemacht. Mit etwas Phantasie lässt sich bestimmt eine Umsatzsteuerpflicht herbeiargumentieren, aber die ganze Umsatz-Kette beruht auf einer Befreiung :)
Es geht nicht um die "verschobenen Gelder", es geht um das Steuergesetz mit Definition der Freiberuflichkeit. Kein FM darf vom PI Anweisungen entgegen nehmen, der PI als Inhaber und Vertragspartner der GKV haftet aber für die Ausführung der Leistung, somit gibt es klar in fachlicher Sicht eine Abhängigkeit, so jedenfalls und etliche Begründungen mehr kann man lesen, wenn die Freiberuflichkeit aberkannt wird.
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Tempelritter schrieb:
stefanie79 schrieb am 4.7.18 15:58:
Ich mache nur Hausbesuche und bekomme alle Patienten von Ärzten oder Heimen vermittelt, was ich so angegeben habe.
Ich dachte nur ein zugelassener Vertragspartner darf RZ zu Lasten der GKV annehmen. So wäre das nicht OK und die DRV weiß das.
In diesem Forum tummeln sich mehr PI als AN. Deshalb wird die FM hier so niedergebügelt.
Dabei ist es nebenberuflich das Beste was man als Physio machen kann. Leider muss man aber dazu seinen A.... hochkriegen umd sich selbst organisieren. Das widerspricht aber dem biologischen Verhaltensrepertoire eines Physio-AN. Schade...
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JRK schrieb:
Widerspruch mit Begründung einlegen, Stefanie.
In diesem Forum tummeln sich mehr PI als AN. Deshalb wird die FM hier so niedergebügelt.
Dabei ist es nebenberuflich das Beste was man als Physio machen kann. Leider muss man aber dazu seinen A.... hochkriegen umd sich selbst organisieren. Das widerspricht aber dem biologischen Verhaltensrepertoire eines Physio-AN. Schade...
ich hatte es aktuell auch gerade durch mit einem positiven Entscheid für meine ehemalige PI zu tun. Ich habe allerdings für mehrere Praxen gearbeitet und eigene Werbematerialien eingesetzt. Nachdem eine Statusfeststeung durchgeführt wurde und eine Anörung durch die Deutsche Rentenversicherung und das Sozialgericht durchgeführt wurde kam es zum Urteil das ich Sebständig bin.
Die Punkte die Dir zu Last gelegt werden, wurden auch bei meiner Verhandlung auf den Tisch gebracht und widerlegt.
Justizia ist blind und manchmal ganz blind.
Es wird immer im Einzelfall entschieden.
Lg
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RoFo schrieb:
Wer is Sefanie??
Ich werde es dem RoFo überlassen sich weiterhin mit seinen qualifizierten Aussagen am Forum zu beteiligen. Ich bin raus, da ich mich dem ganzen geistig nicht gewachsen fühle.
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Schoenheitspfleger schrieb:
RoFo du bist ein Kniebohrer und ein ganz toller Mensch. Ich finde es prima wenn sich jemand mit Grammatik auskennt und andere dadurch belehren kann.Du bist es der die Welt besser macht. Deine Beiträge sind das Salz in der Suppe.
Ich werde es dem RoFo überlassen sich weiterhin mit seinen qualifizierten Aussagen am Forum zu beteiligen. Ich bin raus, da ich mich dem ganzen geistig nicht gewachsen fühle.
RoFo du bist ein Kniebohrer und ein ganz toller Mensch. Ich finde es prima wenn sich jemand mit Grammatik auskennt und andere dadurch belehren kann.Du bist es der die Welt besser macht. Deine Beiträge sind das Salz in der Suppe.
Ich werde es dem RoFo überlassen sich weiterhin mit seinen qualifizierten Aussagen am Forum zu beteiligen. Ich bin raus, da ich mich dem ganzen geistig nicht gewachsen fühle.
Echt schade, wo du das Forum so massig bereichert hast...
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RoFo schrieb:
Schoenheitspfleger schrieb am 18.9.18 00:06:
RoFo du bist ein Kniebohrer und ein ganz toller Mensch. Ich finde es prima wenn sich jemand mit Grammatik auskennt und andere dadurch belehren kann.Du bist es der die Welt besser macht. Deine Beiträge sind das Salz in der Suppe.
Ich werde es dem RoFo überlassen sich weiterhin mit seinen qualifizierten Aussagen am Forum zu beteiligen. Ich bin raus, da ich mich dem ganzen geistig nicht gewachsen fühle.
Echt schade, wo du das Forum so massig bereichert hast...
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Schoenheitspfleger schrieb:
Liebe Kollegin Sefanie,
ich hatte es aktuell auch gerade durch mit einem positiven Entscheid für meine ehemalige PI zu tun. Ich habe allerdings für mehrere Praxen gearbeitet und eigene Werbematerialien eingesetzt. Nachdem eine Statusfeststeung durchgeführt wurde und eine Anörung durch die Deutsche Rentenversicherung und das Sozialgericht durchgeführt wurde kam es zum Urteil das ich Sebständig bin.
Die Punkte die Dir zu Last gelegt werden, wurden auch bei meiner Verhandlung auf den Tisch gebracht und widerlegt.
Justizia ist blind und manchmal ganz blind.
Es wird immer im Einzelfall entschieden.
Lg
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