"Die entspannteste Art
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bestimmst wann du arbeitest
- Du behandelst in deinem
Stadtgebiet, kurze Fahrtwege
- orthopädische, chirurgische und
neurologis...
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Bin seit Anfang 2013 als freier Mitarbeiter tätig und hatte während dieser Zeit in der Regel immer mind. 2 verschiedene Praxen, meistens sogar 3 Praxen als Auftraggeber, dazu noch als Rückenschullehrer weitere Einnahmen über meine Kurse und zusätzlich noch Einnahmen als Behandler bei Kunden vor Ort unter eigener Rechnung. Die Einnahmenanteile waren immer sehr ausgeglichen sodass ich bei einer Praxis nie mehr als 40% meiner Gesamteinnahmen erzielte und somit auch mein Gewinnrisiko auf mehrere Auftraggeber verteilt war. Also um meine durchschnittlichen Monatseinkünfte mal zusammenzufassen:
Praxis 1: 40%
Praxis 2: 30%
(Praxis 3: 30%) optional zu folgendem
Kurse: 20%
Behandlung zu Hause mit Rechnung: 10%
Das war immer so im Schnitt die Verteilung. Allerdings hat die Rentenversicherung die Statusfeststellung nicht akzeptiert, trotz mehrmaliger Verdeutlichung der Unmöglichkeit einer Abhängigkeit einer Praxis. Der Witz dabei ist, dass sich die Rentenversicherung dabei ausschließlich die Abhängigkeit auf Praxis 1 festlegt und dabei gänzlich ignoriert dass meine Einnahmen und mein Risiko auf mehrere Auftraggeber verteilt ist. Die anderen Auftraggeber haben keinerlei Schreiben erhalten. Und dabei habe ich mit jeden Auftraggeber das selbe Abkommen welche sich nur im Stundenlohn unterscheiden. Ansonsten wurden auch alle Vorgaben eingehalten. Ich hatte meine eigenen Patienten. Hatte meine Abgaben für die Bearbeitung meiner Patienten und der Terminausmachung. Sprich ich habe die Praxen mit der Organisation beauftragt und Ihnen dafür eine Gebühr gezahlt. Ich kann das Urteil daher absolut nicht nachvollziehen und bin regelrecht enttäuscht über die Willkür der Ämter, da meine Freundin ebenfalls freiberuflich war und ihre Statusfeststellung ohne wenn und aber genehmigt wurde (sie hat nach genau dem selbem Prinzip gewirkt wie ich)Wir werden zwar jetzt eine Klage einreichen, jedoch habe ich nach aktuellen Stand wenig Hoffnung das diese Erfolg hat und wollte wissen, ob einer von euch vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht hat und doch noch ein paar Tips geben kann was man vielleicht noch versuchen kann. Eine kleine Hoffnung bleibt in Form der erfolgten Statusfeststellung meiner Freundin bei gleichzeitiger Ablehnung meiner Statusfeststellung, obwohl sich beide Abläufe absolut gleichen. Man spricht dabei wohl vom Gleichsetzungsprinzip; sprich man kann nicht bei einem einfach Ja sagen und beim anderen Nein, wenn es sich inhaltlich gleicht. Man wird sehen
Nichts desto trotz werde ich meine Freie Mitarbeit per sofort beenden und wieder in ein angestelltenverhältniss wechseln und hoffe das der nachzuzahlende Betrag nicht zu hoch sein wird, da meine Rücklagen nicht durchweg darauf vorbereitet waren und mich das für meine weiteren Fortbildungen um Jahre zurückwerfen wird, da ich die Nachzahlungen wohl oder übel aus diesen Sparstrumpf ziehen muss :angry: Ich finde es traurig mit welcher Ignoranz die Behörden uns Therapeuten das Leben immer schwerer machen und man nahezu nur Tatenlos zusehen kann.
p.s man verzeihe mir die Länge des Textes und das erneute Aufnehmen dieses Themas, welches scheinbar vielen von euch schon auf die Nerven geht. Aber leider bin ich halt einer der Leidtragenden und ich muss auch zugeben, dass ein wenig emotionalität in Form von Frust und Enttäuschung in diesen Text Platz gefunden haben, womit ich einfach ein wenig Dampf ablassen wollte. Man möge es mir verzeihen
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Problem beschreiben
Kojey schrieb:
Hallo, es gibt zwar jetzt schon viele Theman bezogen auf das Urteil bezüglich Scheinselbstständigkeit aber leider wurde in keinen mein Problem aufgenommen. Die Sachlage ist folgende:
Bin seit Anfang 2013 als freier Mitarbeiter tätig und hatte während dieser Zeit in der Regel immer mind. 2 verschiedene Praxen, meistens sogar 3 Praxen als Auftraggeber, dazu noch als Rückenschullehrer weitere Einnahmen über meine Kurse und zusätzlich noch Einnahmen als Behandler bei Kunden vor Ort unter eigener Rechnung. Die Einnahmenanteile waren immer sehr ausgeglichen sodass ich bei einer Praxis nie mehr als 40% meiner Gesamteinnahmen erzielte und somit auch mein Gewinnrisiko auf mehrere Auftraggeber verteilt war. Also um meine durchschnittlichen Monatseinkünfte mal zusammenzufassen:
Praxis 1: 40%
Praxis 2: 30%
(Praxis 3: 30%) optional zu folgendem
Kurse: 20%
Behandlung zu Hause mit Rechnung: 10%
Das war immer so im Schnitt die Verteilung. Allerdings hat die Rentenversicherung die Statusfeststellung nicht akzeptiert, trotz mehrmaliger Verdeutlichung der Unmöglichkeit einer Abhängigkeit einer Praxis. Der Witz dabei ist, dass sich die Rentenversicherung dabei ausschließlich die Abhängigkeit auf Praxis 1 festlegt und dabei gänzlich ignoriert dass meine Einnahmen und mein Risiko auf mehrere Auftraggeber verteilt ist. Die anderen Auftraggeber haben keinerlei Schreiben erhalten. Und dabei habe ich mit jeden Auftraggeber das selbe Abkommen welche sich nur im Stundenlohn unterscheiden. Ansonsten wurden auch alle Vorgaben eingehalten. Ich hatte meine eigenen Patienten. Hatte meine Abgaben für die Bearbeitung meiner Patienten und der Terminausmachung. Sprich ich habe die Praxen mit der Organisation beauftragt und Ihnen dafür eine Gebühr gezahlt. Ich kann das Urteil daher absolut nicht nachvollziehen und bin regelrecht enttäuscht über die Willkür der Ämter, da meine Freundin ebenfalls freiberuflich war und ihre Statusfeststellung ohne wenn und aber genehmigt wurde (sie hat nach genau dem selbem Prinzip gewirkt wie ich)Wir werden zwar jetzt eine Klage einreichen, jedoch habe ich nach aktuellen Stand wenig Hoffnung das diese Erfolg hat und wollte wissen, ob einer von euch vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht hat und doch noch ein paar Tips geben kann was man vielleicht noch versuchen kann. Eine kleine Hoffnung bleibt in Form der erfolgten Statusfeststellung meiner Freundin bei gleichzeitiger Ablehnung meiner Statusfeststellung, obwohl sich beide Abläufe absolut gleichen. Man spricht dabei wohl vom Gleichsetzungsprinzip; sprich man kann nicht bei einem einfach Ja sagen und beim anderen Nein, wenn es sich inhaltlich gleicht. Man wird sehen
Nichts desto trotz werde ich meine Freie Mitarbeit per sofort beenden und wieder in ein angestelltenverhältniss wechseln und hoffe das der nachzuzahlende Betrag nicht zu hoch sein wird, da meine Rücklagen nicht durchweg darauf vorbereitet waren und mich das für meine weiteren Fortbildungen um Jahre zurückwerfen wird, da ich die Nachzahlungen wohl oder übel aus diesen Sparstrumpf ziehen muss :angry: Ich finde es traurig mit welcher Ignoranz die Behörden uns Therapeuten das Leben immer schwerer machen und man nahezu nur Tatenlos zusehen kann.
p.s man verzeihe mir die Länge des Textes und das erneute Aufnehmen dieses Themas, welches scheinbar vielen von euch schon auf die Nerven geht. Aber leider bin ich halt einer der Leidtragenden und ich muss auch zugeben, dass ein wenig emotionalität in Form von Frust und Enttäuschung in diesen Text Platz gefunden haben, womit ich einfach ein wenig Dampf ablassen wollte. Man möge es mir verzeihen
Aber auch eine Statusfeststellung schützt nicht, das kannst du hier in zahlreichen Beiträgen lesen.
Gruß Britt
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Kojey schreibt dass ihre freiberufliche Freundin eine Anerkennung bekommen hat. Freiberufler brauchen keine Anerkennung, denn das sindwir fast alle.
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Eberhard schrieb:
Kojey schreibt dass ihre freiberufliche Freundin eine Anerkennung bekommen hat. Freiberufler brauchen keine Anerkennung, denn das sindwir fast alle.
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Britt schrieb:
Du machst dir umsonst Sorgen, denn nachzahlen muss der PI. Er ist selbst Schuld, wenn er dich als FM beschäftigt hat, noch dazu ohne Statusfeststellung. So blauäugig kann man fast nicht sein.
Aber auch eine Statusfeststellung schützt nicht, das kannst du hier in zahlreichen Beiträgen lesen.
Gruß Britt
Um beurteilen zu können warum die DRV deinen Status als selbständiger freier Mitarbeiter nicht akzeptiert, müsste man deren Begründung kennen.
Tatsächlich kann ein Vertragsverhältnis als nicht selbständig eingestuft werden wenn man die Kriterien (und das sind ja diverse) dort gem. den Vorstellungen der Prüfer nicht zu einer Selbständigkeit passen. Damit wäre dann der gesamte Status trotz anderer Auftraggeber in Frage gestellt.
Auch muss man bedenken, dass die Vorstellung die DRV prüfe fair und wohlwollend Anträge, eher eine Wunschvorstellung ist. Die Erfahrung mit dieser Behörde deutet eher darauf hin, dass man so prüft, dass am Ende das herauskommt, was man will. Dabei spielt es beinahe keine Rolle, ob es um eine Reha-Maßnahme, eine Erwerbsunfähigkeitsrente oder eben um eine Statusfeststellung geht. Widersprüche und ggf. auch juristische Schritte sind gegen diese Behörde in vielen Fällen das einzige Mittel, berechtige Ansprüche und sein Recht, durchzusetzen. Viel Erfolg S.
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Shakespeare schrieb:
Zum einen ist die wirtschaftliche Unabhängigkeit nur ein wenn auch wichtiges Kriterium einer "echten" Selbständigkeit. Zum anderen kann es für dich keine Nachzahlung geben, wenn du dich korrekt bei der DRV angemeldet hast und deine Beiträge entsprechend deiner Einkünfte abgeführt hast.
Um beurteilen zu können warum die DRV deinen Status als selbständiger freier Mitarbeiter nicht akzeptiert, müsste man deren Begründung kennen.
Tatsächlich kann ein Vertragsverhältnis als nicht selbständig eingestuft werden wenn man die Kriterien (und das sind ja diverse) dort gem. den Vorstellungen der Prüfer nicht zu einer Selbständigkeit passen. Damit wäre dann der gesamte Status trotz anderer Auftraggeber in Frage gestellt.
Auch muss man bedenken, dass die Vorstellung die DRV prüfe fair und wohlwollend Anträge, eher eine Wunschvorstellung ist. Die Erfahrung mit dieser Behörde deutet eher darauf hin, dass man so prüft, dass am Ende das herauskommt, was man will. Dabei spielt es beinahe keine Rolle, ob es um eine Reha-Maßnahme, eine Erwerbsunfähigkeitsrente oder eben um eine Statusfeststellung geht. Widersprüche und ggf. auch juristische Schritte sind gegen diese Behörde in vielen Fällen das einzige Mittel, berechtige Ansprüche und sein Recht, durchzusetzen. Viel Erfolg S.
Alter Schwede. In der ganzen Sache steht doch alles auf Messers Schneide. Und da schreiben Sie von "Stundenlohn". Am Ende wundern Sie sich, wenn Sie die Behörde als Lohnempfänger ansieht. Sie bringen doch die Argumente gegen Ihren Status als FM selbst. Und bitte nicht als Schreibfehler titulieren. LOHN ist der Kern der Sache. Da dürfen keine Schreibfehler passieren.
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Kojey schrieb:
Da hätte ich es wohl ein wenig ausführlicher Ausschreiben sollen. Dieser "Stundenlohn" war in diesem Fall nur zur Verdeutlichung aufgeführt. Natürlich behandel ich nicht offiziell nach einem Stundenlohn, sondern anhand meiner behandelten Patienten denen ich eben die Rechnung geschrieben hab. Die Unterschiede haben sich in diesem Fall aus der Unterschiedlichen Bearbeitungsabgaben ergeben. Auf meinen Rechnungen wurden natürlich auch keinerlei Stundenlöhne angegeben, sondern lediglich meine Patienten die Ich behandelt habe und meine Forderungen an diese
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katio schrieb:
Habe grade mit der Clearing-Stelle telefoniert und die Auskunft erhalten, dass alle Anträge als sozialversicherungspflichtig eingestuft werden , wenn der FM Kassenrezepte abrechnen läßt....
Entweder wissen die es selbst nicht, oder die meisten schwätzen hier nur Rum, was ich mittlerweile mehr glaube, meiner Meinung nach.
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Matze82 schrieb:
Irgendwie ist das schon lustig, da jeder bisher angeblich andere Informationen von der Clearingstelle bekommt.
Entweder wissen die es selbst nicht, oder die meisten schwätzen hier nur Rum, was ich mittlerweile mehr glaube, meiner Meinung nach.
MfG :blush:
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Ingo Friedrich schrieb:
Wahrscheinlich überschneiden sich die Informationen verschiedener Teilnehmer einfach. Als ich FM war, erhielt ich auch problemlos eine positive Statusfeststellung wie viele andere auch. Der Beschluss vom Sozialgericht ist sicherlich ein Einzelfall, der aber wahrscheinlich Grundlage für viel Ärger für bestehende FM`s bzw. deren Auftraggeber wird. Da kann man bei der Statusfeststellung alles noch so offen, ehrlich und realitätsentsprechend angeben - den Schuh, eine Statusfeststellung positiv zu erklären und das Ganze dann bei einer Betriebsprüfung kippen, wird sich wohl kein Sachbearbeiter der DRV mehr anziehen.
MfG :blush:
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Xela schrieb:
Kojey: "Und dabei habe ich mit jeden Auftraggeber das selbe Abkommen welche sich nur im Stundenlohn unterscheiden."
Alter Schwede. In der ganzen Sache steht doch alles auf Messers Schneide. Und da schreiben Sie von "Stundenlohn". Am Ende wundern Sie sich, wenn Sie die Behörde als Lohnempfänger ansieht. Sie bringen doch die Argumente gegen Ihren Status als FM selbst. Und bitte nicht als Schreibfehler titulieren. LOHN ist der Kern der Sache. Da dürfen keine Schreibfehler passieren.
Bekommt man die Aufforderung sofort seine tätigkeit zu beenden oder kann/muss man seine begonnenen rezepte noch fertigstellen?
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Athari schrieb:
Ist echt komisch. Vor knapp 2 wochen wurde mir erzählt das immer noch das Gesetzbuch gilt und somit die normalen Vorschriften wie bisher. Eben auch von der Clearingstelle.
Bekommt man die Aufforderung sofort seine tätigkeit zu beenden oder kann/muss man seine begonnenen rezepte noch fertigstellen?
Macht für mich keinen sinn
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Athari schrieb:
Warum wird dann nicht gleich nach dem Eingang und kurzer überprüfung standartmässig eine scheinselbstständikeit bestätigt?!
Macht für mich keinen sinn
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