Du bist begeistert davon, durch
deinen Beitrag Gesundheit zu
fördern?
Als eine der größten
Physiotherapiepraxen in der Region
Cochem bieten wir dir auf rund 500
qm eine vielfältige Palette an
Therapiemöglichkeiten sowie
verschiedene Aufgaben und
Verantwortungsbereiche. Sowohl
kleinere als auch größere. Und
das alles in einem tollen Team. Du
hast die Wahl, wir stärken dein
Potential!
Dein Team:
Bei uns arbeitest Du mit Menschen,
die Deine Interessen teilen. Das
sind Irene, Silvia, ...
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ich habe einen Patienten (AOK) mit chron. Polyneuropathie und Verordnung 10x KG-ZNS+HB vom Neurologen. Nun hat nach einiger Zeit, die Hausärztin (Allgemeinarzt) noch zusätzlich 6 x MLD 45+HB verordnet wg. lymphat. Schwellungen der Beine, da der Patient umfangreiche lymphatische Schwellungen der Beine aufweist.
Da es mein Terminplan nicht anders zulässt, behandle ich den Patienten KG-ZNS+HB früh morgens 7 Uhr 30 am Montag und am Mittwoch und MLD 45+HB am Dienstag und Donnerstag.
Nun wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass ich beide Therapien zu einem Termin zusammenfassen muss und nur einmal HB der gesetzl. Krankenkasse in Rechnung stellen darf.
Bin ich tatsächlich dazu verpflichtet??!
Dann müsste ich ja schon früh morgens um 6 Uhr 45 anfangen, um beide Therapien zusammenzufassen. Also aufstehen 5 Uhr 30??
:grin:
Ist es dem Patienten zuzumuten, 1 Stunde und 15 min Therapie durchzuhalten, bei schwerer Polyneuropathie und geringer Belastbarkeit??
Gibt es tatsächlich solch vertragliche Absprachen mit den Krankenkassen??
Muss ich dann bei der Abrechnung die Daten verändern und so tun, als hätte ich an einem Tag KG-ZNS und MLD45 durchgeführt, obwohl das nicht der Fall war?? Ist ja auch nicht korrekt!
Ich danke euch für eure Hilfe!!
Radlfahrer
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Radlfahrer schrieb:
Hallo,
ich habe einen Patienten (AOK) mit chron. Polyneuropathie und Verordnung 10x KG-ZNS+HB vom Neurologen. Nun hat nach einiger Zeit, die Hausärztin (Allgemeinarzt) noch zusätzlich 6 x MLD 45+HB verordnet wg. lymphat. Schwellungen der Beine, da der Patient umfangreiche lymphatische Schwellungen der Beine aufweist.
Da es mein Terminplan nicht anders zulässt, behandle ich den Patienten KG-ZNS+HB früh morgens 7 Uhr 30 am Montag und am Mittwoch und MLD 45+HB am Dienstag und Donnerstag.
Nun wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass ich beide Therapien zu einem Termin zusammenfassen muss und nur einmal HB der gesetzl. Krankenkasse in Rechnung stellen darf.
Bin ich tatsächlich dazu verpflichtet??!
Dann müsste ich ja schon früh morgens um 6 Uhr 45 anfangen, um beide Therapien zusammenzufassen. Also aufstehen 5 Uhr 30??
:grin:
Ist es dem Patienten zuzumuten, 1 Stunde und 15 min Therapie durchzuhalten, bei schwerer Polyneuropathie und geringer Belastbarkeit??
Gibt es tatsächlich solch vertragliche Absprachen mit den Krankenkassen??
Muss ich dann bei der Abrechnung die Daten verändern und so tun, als hätte ich an einem Tag KG-ZNS und MLD45 durchgeführt, obwohl das nicht der Fall war?? Ist ja auch nicht korrekt!
Ich danke euch für eure Hilfe!!
Radlfahrer
Selbstverständlich sind auch Therapiepraxen verpflichtet sich möglichst wirtschaftlich zu verhalten, d.h. da wo es fachlich und organisatorisch sinnvoll ist, HB-Termine bei ein und demselben Patienten mit mehreren HMV oder bei zwei oder mehreren Patienten die in einer Wohnung leben, dieses zeitlich zusammenzufassen um nicht zu Lasten der Gemeinschaft und Umwelt sinnlose Fahrerei zu veranstalten. Wenn es aber eben nicht möglich und sinnvoll ist, kann man selbstverständlich auch an unterschiedlichen Tagen behandeln. Eine Regelung die den Therapeuten zwingt auf Teufel komm raus, alles hintereinander abzuwickeln, egal wie es dem Patienten bekommt, wird sicherlich niemand ernsthaft wollen oder dem zustimmen (außer dem ZVK vielleicht :wink: ). Darüberhinaus ist mir so was auch nicht bekannt.
Bekannt ist aber, dass es tatsächlich Kassen gibt, die in dem beschriebenen Beispiel, die HB-Pauschale wegkürzen. Sie gehen eben davon aus, dass Therapeuten absichtlich zu Lasten der Versicherten ihr Auto mehr bewegen als nötig damit es warm bleibt oder dass man in betrügerischer Absicht die Daten so einträgt, um die horrende HB-Pauschale doppelt zu kassieren. Dann müsste man sich wehren, was zugegebener Weise Zeit , Geld und Nerven kosten kann. Gruß S.
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eim schrieb:
Ich schreibe bei solchen Patienten immer auf dass Rezept ,dass der Patient gesundheitlich nicht beides zusammen verkraftet und es hat bisher keine Probleme gegeben.
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Shakespeare schrieb:
Man trägt die Daten genauso ein, wie man sie tatsächlich wahrgenommen hat und wartet was passiert.
Selbstverständlich sind auch Therapiepraxen verpflichtet sich möglichst wirtschaftlich zu verhalten, d.h. da wo es fachlich und organisatorisch sinnvoll ist, HB-Termine bei ein und demselben Patienten mit mehreren HMV oder bei zwei oder mehreren Patienten die in einer Wohnung leben, dieses zeitlich zusammenzufassen um nicht zu Lasten der Gemeinschaft und Umwelt sinnlose Fahrerei zu veranstalten. Wenn es aber eben nicht möglich und sinnvoll ist, kann man selbstverständlich auch an unterschiedlichen Tagen behandeln. Eine Regelung die den Therapeuten zwingt auf Teufel komm raus, alles hintereinander abzuwickeln, egal wie es dem Patienten bekommt, wird sicherlich niemand ernsthaft wollen oder dem zustimmen (außer dem ZVK vielleicht :wink: ). Darüberhinaus ist mir so was auch nicht bekannt.
Bekannt ist aber, dass es tatsächlich Kassen gibt, die in dem beschriebenen Beispiel, die HB-Pauschale wegkürzen. Sie gehen eben davon aus, dass Therapeuten absichtlich zu Lasten der Versicherten ihr Auto mehr bewegen als nötig damit es warm bleibt oder dass man in betrügerischer Absicht die Daten so einträgt, um die horrende HB-Pauschale doppelt zu kassieren. Dann müsste man sich wehren, was zugegebener Weise Zeit , Geld und Nerven kosten kann. Gruß S.
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