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Heidelberg suchen wir ein*e
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- 30 Urlaubstage + Bildungsurlaub
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- wenn gewünscht, viele 1 h
Behandlungseinheiten
- Praxis ist mit öffentlichen
Verkehrsmitteln sehr gut zu
erreichen
- Benzingutschein
- Selbstständiges Arbeiten
- Freundlicher Umgang miteinander
- Ein nettes Team und eine...
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wie sieht die Prüfung in Köln aus als sektoraler HP in NRW vom ZVK?
Gibt es Prüfungsfragen?
Für Hinweise wäre ich dankbar.
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Rotauguste schrieb:
Hallo Kollegen,
wie sieht die Prüfung in Köln aus als sektoraler HP in NRW vom ZVK?
Gibt es Prüfungsfragen?
Für Hinweise wäre ich dankbar.
Verlangen die dafür Gebühren, oder ist das mit dem Mitgliederbeitrag abgegolten ??? :scream:
Hein
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Oder Esser und Bill . :sunglasses: :kissing_closed_eyes: :smile:
Oder Verlieren und Gewinnen. :unamused:
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Jolli42 schrieb:
ZVK und Physio-HP ist wie Tod und Lebendig. :sunglasses:
Oder Esser und Bill . :sunglasses: :kissing_closed_eyes: :smile:
Oder Verlieren und Gewinnen. :unamused:
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rudibam schrieb:
Jou!!
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ZVPHB schrieb:
Seit wann erteilt der ZVK die Erlaubnis zum ´sektoralen HP-PT´??
Verlangen die dafür Gebühren, oder ist das mit dem Mitgliederbeitrag abgegolten ??? :scream:
Hein
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Ich habe die Fortbildung in Hagen absolviert.....60 Stunden mit
anschließender schriftlichen Prüfung sind für NRW vorgeschrieben.
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physiokatze schrieb:
Ich habe die Fortbildung in Hagen absolviert.....60 Stunden mit
anschließender schriftlichen Prüfung sind für NRW vorgeschrieben.
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fossa schrieb:
Suche die selben Fragen :sunglasses:
Z.B. hat der VDB mit dem Curriculum auch Prüfungsfragen mit Antworten an das Ministerium einreichen müssen um den Lehrgang im Juli in Köln genehmigt zu bekommen. Die Prüfungsfragen stammen also vom Veranstalter und sind somit bei jedem anders.
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ist der ZVK jetzt an der Ausbildung zum HP (PT) nach § 1 HPG beteiligt?
Gibt es dazu eine Satzungsänderung?
Gibt es einen Mitgliederauftrag zur Verwendung von Beiträgen um in
einem neuen Berufsfeld aktiv zu werden?
Oder setzt der ZVK, ohne Bezug zu seiner Satzung, eine ausgelagerte Abteilung zur Gewinnerzielung ein?
In diesem Fall sieht die Kontrolloption der Mitglieder wohl ganz anders aus.
Ist der ZVK evtl. bereits Mitglied bei einer Organisation der HP-Verbände?
Fragen über Fragen. Vielleicht kann jemand zur Klarheit beitragen.
Es wäre schon seltsam, wenn ein "HP-Ausbildungsverband" sich gleichzeitig als PT-Verband auf allen Ebenen (Schüler, Angestellte und Selbständige in der PT) für zuständig empfindet.
gruss mocca :blush:
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mocca schrieb:
hallo,
ist der ZVK jetzt an der Ausbildung zum HP (PT) nach § 1 HPG beteiligt?
Gibt es dazu eine Satzungsänderung?
Gibt es einen Mitgliederauftrag zur Verwendung von Beiträgen um in
einem neuen Berufsfeld aktiv zu werden?
Oder setzt der ZVK, ohne Bezug zu seiner Satzung, eine ausgelagerte Abteilung zur Gewinnerzielung ein?
In diesem Fall sieht die Kontrolloption der Mitglieder wohl ganz anders aus.
Ist der ZVK evtl. bereits Mitglied bei einer Organisation der HP-Verbände?
Fragen über Fragen. Vielleicht kann jemand zur Klarheit beitragen.
Es wäre schon seltsam, wenn ein "HP-Ausbildungsverband" sich gleichzeitig als PT-Verband auf allen Ebenen (Schüler, Angestellte und Selbständige in der PT) für zuständig empfindet.
gruss mocca :blush:
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gewitterwolke schrieb:
Ich glaube nicht,dass den ZVK seine Satzung interessiert, wenn er Weiterbildung verkaufen kann :unamused:
habt ihr keine Infos, seid ihr zum Stillschweigen verpflichtet oder ist es euch schlicht egal was eure Vereinsführung, u.a. auch mit euren Beiträgen, treibt?
gruss mocca :blush:
[bearbeitet am 08.06.13 11:09]
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mocca schrieb:
aber hallo ihr lieben ZVK-Mitglieder,
habt ihr keine Infos, seid ihr zum Stillschweigen verpflichtet oder ist es euch schlicht egal was eure Vereinsführung, u.a. auch mit euren Beiträgen, treibt?
gruss mocca :blush:
[bearbeitet am 08.06.13 11:09]
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Knurrhahn schrieb:
ZVK - NRW hatte schon eine Weiterbildung gemäß dem ministeriellen Erlass in NRW im Dezember 2012 und Januar 2013 in Bochum. :unamused: :unamused:
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Knurrhahn schrieb:
Vom Ministerium sind Prüfungsfragen vorgeschrieden, wovon Du 75 % richtig beantworten musst um zu bestehen.
Z.B. hat der VDB mit dem Curriculum auch Prüfungsfragen mit Antworten an das Ministerium einreichen müssen um den Lehrgang im Juli in Köln genehmigt zu bekommen. Die Prüfungsfragen stammen also vom Veranstalter und sind somit bei jedem anders.
Die Fragenkataloge werden tatsächlich von den jeweiligen Anbietern dort eingeschickt, und dann entwerder zur Korrektur zurückgegeben, oder freigegeben.
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Man kann ein Currikulum einreichen um dem Antragsteller /Teilnehmer der 60 Stunden im Rahmen des Erlasses ausgebildet und überprüft wurde, den Nachweis zu erleichtern.
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Jolli42 schrieb:
Es gibt keine Zulassung zur Fobi ! Im Erlass steht kein Wort darüber !
Man kann ein Currikulum einreichen um dem Antragsteller /Teilnehmer der 60 Stunden im Rahmen des Erlasses ausgebildet und überprüft wurde, den Nachweis zu erleichtern.
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Physiotherapie Conrads schrieb:
Wer die Zulassung zur Fobi, bzw. Prüfung hat, beantwortet das Landesgesundheitsam, Frau Kusch.
Die Fragenkataloge werden tatsächlich von den jeweiligen Anbietern dort eingeschickt, und dann entwerder zur Korrektur zurückgegeben, oder freigegeben.
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