Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
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Kann die Prüfung entfallen nach Teilnahme an einem entsprechenden Kurs?
.....oder erliegt da eine meiner ANinnen einer übertriebenen Werbung von Kursanbietern oder habe ich etwas verschlafen?
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Fuzziguzzi schrieb:
Gibt es in Bayern den sektoralen HP nach Aktenlage?
Kann die Prüfung entfallen nach Teilnahme an einem entsprechenden Kurs?
.....oder erliegt da eine meiner ANinnen einer übertriebenen Werbung von Kursanbietern oder habe ich etwas verschlafen?
nein, das gibt es meines Wissens nicht in Bayern. Es steht zwar in den Statuten der Gesundheitsämter, dass dies grundsätzlich möglich ist, jedoch wird diese Möglichkeit von keinem GA in Bayern praktiziert...
Kurs kannst Du also machen, musst Du aber nicht.
LG
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Du beantragst es, aufgrund so und so vieler Aus.-u.Fortbildungen............., bekommst wahrscheinlich eine Ablehnung, dagegen erhebst du Einspruch/ Klage.
Ich mache gerade meine dritte Ausbildung im Gesundheitswesen und wenn ich damit fertig bin, werde ich es so probieren. Ich denke nicht daran, nach drei Ausb. ( Masseur med Bad., Physio. Osteopath ) noch mal eine Prüfung abzulegen !!! Das sehe ich dann schon, als Verhinderung meinen Beruf auszuüben !!
SG
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dirk paucke schrieb:
oder du läßt es darauf ankommen !
Du beantragst es, aufgrund so und so vieler Aus.-u.Fortbildungen............., bekommst wahrscheinlich eine Ablehnung, dagegen erhebst du Einspruch/ Klage.
Ich mache gerade meine dritte Ausbildung im Gesundheitswesen und wenn ich damit fertig bin, werde ich es so probieren. Ich denke nicht daran, nach drei Ausb. ( Masseur med Bad., Physio. Osteopath ) noch mal eine Prüfung abzulegen !!! Das sehe ich dann schon, als Verhinderung meinen Beruf auszuüben !!
SG
Soviel ich bisher gehört habe geht es derzeit nicht, aber in anderen Bundesländern schon.
Eine entsprechende Klage könnte durchaus funktionieren.
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Fuzziguzzi schrieb:
Das ist interessant, meine AN hat mir eine Internetseite gezeigt auf der eben dies behauptet wird.
Soviel ich bisher gehört habe geht es derzeit nicht, aber in anderen Bundesländern schon.
Eine entsprechende Klage könnte durchaus funktionieren.
Eine Forumsteilnehmerin hat das mit der Klage schon gemacht und Recht bekommen, sie hatte allerdings viele Fobi's.
Wenn du Zeit hast, würde ich abwarten.
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dirk paucke schrieb:
Ja, das wird nach Bundesland und Gesundheitsamt !!!??? sehr unterschiedlich gehandhabt. Von Erteilung auf Antrag bis schriftlich und mündlicher Test. Das macht natürlich keinen Sinn und laut VPT soll angestrebt werden, das zu vereinheitlichen.
Eine Forumsteilnehmerin hat das mit der Klage schon gemacht und Recht bekommen, sie hatte allerdings viele Fobi's.
Wenn du Zeit hast, würde ich abwarten.
Mich wunderte nur die webside eines Anbieters die mit Anerkennung nach Aktenlage werben.
Das wäre mal wieder eine Aufgabe eines guten Verbandes.
Da könnten unsere Vertreter mal Kompetenz beweisen.
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Fuzziguzzi schrieb:
Nun es nicht für mich, eine Kollegin von mir hat es vor und mich deshalb gefragt und so wie es kenne geht es nur mit Prüfung beim Amt.
Mich wunderte nur die webside eines Anbieters die mit Anerkennung nach Aktenlage werben.
Das wäre mal wieder eine Aufgabe eines guten Verbandes.
Da könnten unsere Vertreter mal Kompetenz beweisen.
ich habe am 28.02.15 unter der Rubrik "Selbstständigkeit" auch schon eine Frage in diese Richtung gestellt. Daraufhin hat mir "J.J" meiner Meinung nach sehr kompetent erklärt wie das mit Bundesrecht und der Ausführung in den einzelnen Bundesländern ausschaut.
Bitte schaut mal da nach!!!
P.S. Hier in Baden-Württemberg verlangen die Landratsämter jedenfalls eine mündliche Prüfung und das bei mir trotz fast 1.000 Stunden zusätzliche Fortbildung + Lehrgang "Differentialdiagnosik" (60 UE) + 25 Jahre Berufserfahrung + früher Leitung ambulantes Rehazentrum + Dozententätigkeit an einer KG-Schule.
In einem anderen Bundesland wurde einer Kolleginn mit ähnlichem beruflichen Werdegang die Zulassung per Aktenlage zugesprochen.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2 :rage: :thumbsup: :point_up: :angry: :scream:
Dieses Vorgehen soll wahrscheinlich möglichst viele Antragsteller für den sektorealen Heilpraktier abschrecken.
Die Doc`s/Kassenärztliche Vereinigung hat anscheinend eine Heidenangst, von ihrem Kuchen etwas abgeben zu müssen. Die Patienten könnten auf den Geschmack kommen, nicht mehr zuallererst zum Arzt zu gehen und dann in fünf Minuten abgespeist wieder das Behandlungszimmer verlassen zu müssen, da wegen Regressandrohung keine Heilmittel mehr verordnet werden können. IGEL-Leistungen sind aber von ärztlicher Sicht durchaus möglich.
Zitat eines Privatpatienten von mir: "Sie sind der erste seit zwei Jahren, der meinen Fuß in die Hand nimmt zur Untersuchung"
Aber Vorsicht liebe Kolleginnen und Kollegen wir sind eine Gefahr für die Volksgesundheit, deshalb muß erst geprüft werden!!!
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Achilles2 schrieb:
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe am 28.02.15 unter der Rubrik "Selbstständigkeit" auch schon eine Frage in diese Richtung gestellt. Daraufhin hat mir "J.J" meiner Meinung nach sehr kompetent erklärt wie das mit Bundesrecht und der Ausführung in den einzelnen Bundesländern ausschaut.
Bitte schaut mal da nach!!!
P.S. Hier in Baden-Württemberg verlangen die Landratsämter jedenfalls eine mündliche Prüfung und das bei mir trotz fast 1.000 Stunden zusätzliche Fortbildung + Lehrgang "Differentialdiagnosik" (60 UE) + 25 Jahre Berufserfahrung + früher Leitung ambulantes Rehazentrum + Dozententätigkeit an einer KG-Schule.
In einem anderen Bundesland wurde einer Kolleginn mit ähnlichem beruflichen Werdegang die Zulassung per Aktenlage zugesprochen.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2 :rage: :thumbsup: :point_up: :angry: :scream:
Dieses Vorgehen soll wahrscheinlich möglichst viele Antragsteller für den sektorealen Heilpraktier abschrecken.
Die Doc`s/Kassenärztliche Vereinigung hat anscheinend eine Heidenangst, von ihrem Kuchen etwas abgeben zu müssen. Die Patienten könnten auf den Geschmack kommen, nicht mehr zuallererst zum Arzt zu gehen und dann in fünf Minuten abgespeist wieder das Behandlungszimmer verlassen zu müssen, da wegen Regressandrohung keine Heilmittel mehr verordnet werden können. IGEL-Leistungen sind aber von ärztlicher Sicht durchaus möglich.
Zitat eines Privatpatienten von mir: "Sie sind der erste seit zwei Jahren, der meinen Fuß in die Hand nimmt zur Untersuchung"
Aber Vorsicht liebe Kolleginnen und Kollegen wir sind eine Gefahr für die Volksgesundheit, deshalb muß erst geprüft werden!!!
in BW wird mündlich und in Bay sogar schriflich und mündlich überprüft. Bisher wurde keine Genehmigung nach Aktenlage in diesen Bu-ländern erteilt.
Grüße
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redbi schrieb:
Hallo,
in BW wird mündlich und in Bay sogar schriflich und mündlich überprüft. Bisher wurde keine Genehmigung nach Aktenlage in diesen Bu-ländern erteilt.
Grüße
in Bayern wurde definitiv nach Aktenlage auch die Erlaubnis erteilt. (Bsp.: Berchtesgaden, Bayreuth, Rosenheim...)
In einigen Gesundheitsämtern wurde auf die Schriftliche Überprüfung verzichtet... nur mündlich. (Bsp.: Nürnberg)
Viele Grüße :blush:
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Tobias Gatter schrieb:
Hallo,
in Bayern wurde definitiv nach Aktenlage auch die Erlaubnis erteilt. (Bsp.: Berchtesgaden, Bayreuth, Rosenheim...)
In einigen Gesundheitsämtern wurde auf die Schriftliche Überprüfung verzichtet... nur mündlich. (Bsp.: Nürnberg)
Viele Grüße :blush:
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Fuzziguzzi schrieb:
Wenn das so ist sollte ein aktiver Verband schnell für seine Mitglieder aktiv werden, denn das ist definitiv eine Ungleichbehandlung.
Hallo,
in BW wird mündlich und in Bay sogar schriflich und mündlich überprüft. Bisher wurde keine Genehmigung nach Aktenlage in diesen Bu-ländern erteilt.
Grüße
Das ist falsch in BaWü gibt es schon einge Erlaubnisse nach Aktenlage, es kiegt im Ermessen der GA der Länder wie die Erlaubniss erteilt wird.
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morpheus-06 schrieb:
redbi schrieb am 7.3.15 19:48:
Hallo,
in BW wird mündlich und in Bay sogar schriflich und mündlich überprüft. Bisher wurde keine Genehmigung nach Aktenlage in diesen Bu-ländern erteilt.
Grüße
Das ist falsch in BaWü gibt es schon einge Erlaubnisse nach Aktenlage, es kiegt im Ermessen der GA der Länder wie die Erlaubniss erteilt wird.
danke für diese Info. Ist mir neu und ist natürlich, ich drücke es mal bayrisch deftig aus: "Schweinerei". Muß man da dann eventuell ein gefülltes Briefkuvert den Unterlagen beifügen, die zur Beantragung notwendig sind???? :thumbsup: :rage: :point_up:
Was ermächtigt den einen Physio über den anderen, daß im gleichen Bundesland der eine per Aktenlage die Zulassung als sektorealer Heilpraktiker bekommt und der andere erst eine Prüfung über sich ergehen lassen muß, trotz vieler Fortbildungen usw.
Ist es Dir bekannt, in welchem Landratsamt in Baden-Württemberg dies der Fall war??? Tübingen, Karlsruhe oder Mannheim???
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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Achilles2 schrieb:
Hallo morpheus-06,
danke für diese Info. Ist mir neu und ist natürlich, ich drücke es mal bayrisch deftig aus: "Schweinerei". Muß man da dann eventuell ein gefülltes Briefkuvert den Unterlagen beifügen, die zur Beantragung notwendig sind???? :thumbsup: :rage: :point_up:
Was ermächtigt den einen Physio über den anderen, daß im gleichen Bundesland der eine per Aktenlage die Zulassung als sektorealer Heilpraktiker bekommt und der andere erst eine Prüfung über sich ergehen lassen muß, trotz vieler Fortbildungen usw.
Ist es Dir bekannt, in welchem Landratsamt in Baden-Württemberg dies der Fall war??? Tübingen, Karlsruhe oder Mannheim???
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
Freiburg mehrfach, Heilbronn und Mannheim. Eingereicht wurde das Curriculum inkl. Prüfung wie es z.B. auch in NRW der Fall ist (10 Std. Rechtskunde + 50 Std. Differentialdiagnostik) das wurde vom Amtsarzt und den Beisitzern geprüft und die Urkunden wurden nach Aktenlage vergeben.
Dazu gibt es noch 2 o. 3 Urteile von Kollegen die mit umfangreichen Fortbildung sich die Erteilung nach Aktenlage erkämpft hatten. Sehr umständlich, es reicht m. M. nach ein WE Rechtskunde und Differentialdiagnostik und dann zur Prüfung anmelden. Ich kenne schon sehr viele Kollegen in BaWü die das ohne Probleme bestanden haben. Die GA werden mit Anträgen nur so zugeschüttet. Ich denke, dass es in BaWü auf das Procedere wie in NRW und anderen BL hinausläuft, Prüfung oder nach Aktenlage mit 60 Std. Seminar.
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morpheus-06 schrieb:
Die GA können selbst entscheiden wie die Erteilung abläuft. Keine Fortbildung für PT hat die Rechtskunde für HP inklusive. Die Erteilung nach Aktenlage ist auch kein Zuckerschlecken, der Kurs und die Prüfung z. B. der HP-Mentoren ist happig.
Freiburg mehrfach, Heilbronn und Mannheim. Eingereicht wurde das Curriculum inkl. Prüfung wie es z.B. auch in NRW der Fall ist (10 Std. Rechtskunde + 50 Std. Differentialdiagnostik) das wurde vom Amtsarzt und den Beisitzern geprüft und die Urkunden wurden nach Aktenlage vergeben.
Dazu gibt es noch 2 o. 3 Urteile von Kollegen die mit umfangreichen Fortbildung sich die Erteilung nach Aktenlage erkämpft hatten. Sehr umständlich, es reicht m. M. nach ein WE Rechtskunde und Differentialdiagnostik und dann zur Prüfung anmelden. Ich kenne schon sehr viele Kollegen in BaWü die das ohne Probleme bestanden haben. Die GA werden mit Anträgen nur so zugeschüttet. Ich denke, dass es in BaWü auf das Procedere wie in NRW und anderen BL hinausläuft, Prüfung oder nach Aktenlage mit 60 Std. Seminar.
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Physio0785 schrieb:
Hallo,
nein, das gibt es meines Wissens nicht in Bayern. Es steht zwar in den Statuten der Gesundheitsämter, dass dies grundsätzlich möglich ist, jedoch wird diese Möglichkeit von keinem GA in Bayern praktiziert...
Kurs kannst Du also machen, musst Du aber nicht.
LG
lg jea
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Illdisposed schrieb:
Landkreis Rhön-Grabfeld in Bayern no way... schriftliche und mündliche Prüfung notwendig trotz den angesprochenen Kursen. Aussage des zuständigen Amtsarztes auf anfrage meinerseits..beim Landratsamt Bad Neustadt/Saale
Hier wird jedoch immer geschrieben, dass sie Geundheitsämter entscheiden,,,bei mir in Bayern , Allgäu, wurden meine Unterlagen und Antragsstellung zum übergeordneten Ordnungsamt zur Entscheidung weitergereicht.
Auf dem örtlichen Gesundheits - und Ordnungsamt kannte man sich mit dem sektor.HP Physiotherapie überhaupt nicht aus,,,,und daher hat man den Antrag an die übergeordnete Ordnungsamstelle weitergereicht (hier werden normalerweise nur Entscheidungen /Prüfungen zum VOll-HP bearbeitet)
Zwar waren die Sachbearbeiter vor Ort alle sehr nett ,,,aber mit dieser Angelegenheit überfordert, da ich hier
(große Kreisstadt) der erste Physio bin der den Antrag zum sektoralen HP gestellt hat.
Ich warte nun bereits seid fast 4 Wochen auf ein Ergebnis.
Generell ist es nach meiner Erfahrung schon sehr sinnvoll den Kurs nach dem Ciriculum für den sektoralen HP zu machen,,, bringt für das spätere Arbeiten mit mehr Eigenverantwortung wirklich viel.
Ich kann hier den Kurs bei Arne Brödel und RA ALT wirklich sehr empfehlen!!
Gruß
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Textor Harald schrieb:
Nun ja, ich bin derzeit gespannt wie das mir laufen wird,,,,30 Jahre Berufserfahrung, viele Zertifikatskurse. verschiedene leitende Funktionen,,,und den FOBI-Kurs zum sektoralen HP vor kurzem mit Erfolg absolviert (nach dem Ciriculum).
Hier wird jedoch immer geschrieben, dass sie Geundheitsämter entscheiden,,,bei mir in Bayern , Allgäu, wurden meine Unterlagen und Antragsstellung zum übergeordneten Ordnungsamt zur Entscheidung weitergereicht.
Auf dem örtlichen Gesundheits - und Ordnungsamt kannte man sich mit dem sektor.HP Physiotherapie überhaupt nicht aus,,,,und daher hat man den Antrag an die übergeordnete Ordnungsamstelle weitergereicht (hier werden normalerweise nur Entscheidungen /Prüfungen zum VOll-HP bearbeitet)
Zwar waren die Sachbearbeiter vor Ort alle sehr nett ,,,aber mit dieser Angelegenheit überfordert, da ich hier
(große Kreisstadt) der erste Physio bin der den Antrag zum sektoralen HP gestellt hat.
Ich warte nun bereits seid fast 4 Wochen auf ein Ergebnis.
Generell ist es nach meiner Erfahrung schon sehr sinnvoll den Kurs nach dem Ciriculum für den sektoralen HP zu machen,,, bringt für das spätere Arbeiten mit mehr Eigenverantwortung wirklich viel.
Ich kann hier den Kurs bei Arne Brödel und RA ALT wirklich sehr empfehlen!!
Gruß
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Babalu schrieb:
Ist Arne Brödel denn anerkannt in Bayern ? Der macht das doch nurin Norddeutschland
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Babalu schrieb:
In ganz Deutschland ist doch nur der Deutsche Physio-HP Verband anerkannt für die Ausbildung zum sectoralen Physiotherapeuten. Dies seit 11Jahren. Länger ist kein anderer Anbieter anerkannt. Ich würde erst abklären ob ein gültiges anerkanntes Curriculum vorliegt mit entsprechend vor dem Lehrgang eingereichter Prüfungsfragen.Die Prüfungsfragen müssen vorab genehmigt werden.
Ist Arne Brödel denn anerkannt in Bayern ? Der macht das doch nurin Norddeutschland
Es gibt einige zertifizierte Anbieter in jedem Bundesland. In BaWü ist jetzt allerdings Schluss mit der Erteilung nach Aktenlage. Die GA gehen nach Weisung auf die mündliche Überprüfung über.
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Tempelritter schrieb:
Babalu schrieb am 7.8.18 00:32:
Ist Arne Brödel denn anerkannt in Bayern ? Der macht das doch nurin Norddeutschland
Es gibt einige zertifizierte Anbieter in jedem Bundesland. In BaWü ist jetzt allerdings Schluss mit der Erteilung nach Aktenlage. Die GA gehen nach Weisung auf die mündliche Überprüfung über.
Und das nur aus einem einzigen Grund - das bringt dem Amt eine Mörderkohle! :angry:
Prüfungszulassungsgebühr, Gebühr für den/die beisitzenden Arzt/Ärztin, Ausstellen der Urkunde:
insgesamt € 525.- beim z.B. GA Heilbronn...für 20 Minuten! Ich empfinde das als bodenlose Frechheit.
Interessant im Vorfeld war auch, dass 2 Tage nach dem Einreichen der Unterlagen die Einladung zur mündlichen Prüfung kam, aber nach ca. 8 Wochen wurde erst bestätigt, dass die Unterlagen vollständig und korrekt sind...
...ein Naivling wer sich da keinen Reim drauf macht! :wink:
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
...Die GA gehen nach Weisung auf die mündliche Überprüfung über...
Und das nur aus einem einzigen Grund - das bringt dem Amt eine Mörderkohle! :angry:
Prüfungszulassungsgebühr, Gebühr für den/die beisitzenden Arzt/Ärztin, Ausstellen der Urkunde:
insgesamt € 525.- beim z.B. GA Heilbronn...für 20 Minuten! Ich empfinde das als bodenlose Frechheit.
Interessant im Vorfeld war auch, dass 2 Tage nach dem Einreichen der Unterlagen die Einladung zur mündlichen Prüfung kam, aber nach ca. 8 Wochen wurde erst bestätigt, dass die Unterlagen vollständig und korrekt sind...
...ein Naivling wer sich da keinen Reim drauf macht! :wink:
Grüße...Gerry
Keine Frage, mehr lernen... aber fast selbe Gebühr :confused:
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PTP schrieb:
Phuuu, bei dem Preis lohnt sich ja fast schon der Voll-HP.
Keine Frage, mehr lernen... aber fast selbe Gebühr :confused:
Phuuu, bei dem Preis lohnt sich ja fast schon der Voll-HP.
Keine Frage, mehr lernen... aber fast selbe Gebühr :confused:
Und 95% höhere Durchfallquote.
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morpheus-06 schrieb:
PTP schrieb am 7.8.18 19:50:
Phuuu, bei dem Preis lohnt sich ja fast schon der Voll-HP.
Keine Frage, mehr lernen... aber fast selbe Gebühr :confused:
Und 95% höhere Durchfallquote.
Da sind, wie in meinem Fall, noch nicht die insgesamt 2000 Km, über € 600.- Kursgebühr für den 6-Tages-Kurs, 4 Übernachtungen, 2 Tage Praxis zu mit Umsatzausfall mit eingerechnet um die schriftliche Prüfung zu machen. Wenn ich hier die Gesamtsumme rechne bin ich bei Alles in Allem bei rund € 2500.- um mir den Heilpraktiker-Physiotherapie auf die Visitenkarte zu schreiben...das steht alles nicht in Relation!!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Das waren nur die Prüfungsgebühren beim GA-Heilbronn!!
Da sind, wie in meinem Fall, noch nicht die insgesamt 2000 Km, über € 600.- Kursgebühr für den 6-Tages-Kurs, 4 Übernachtungen, 2 Tage Praxis zu mit Umsatzausfall mit eingerechnet um die schriftliche Prüfung zu machen. Wenn ich hier die Gesamtsumme rechne bin ich bei Alles in Allem bei rund € 2500.- um mir den Heilpraktiker-Physiotherapie auf die Visitenkarte zu schreiben...das steht alles nicht in Relation!!
Grüße...Gerry
Das waren nur die Prüfungsgebühren beim GA-Heilbronn!!
Da sind, wie in meinem Fall, noch nicht die insgesamt 2000 Km, über € 600.- Kursgebühr für den 6-Tages-Kurs, 4 Übernachtungen, 2 Tage Praxis zu mit Umsatzausfall mit eingerechnet um die schriftliche Prüfung zu machen. Wenn ich hier die Gesamtsumme rechne bin ich bei Alles in Allem bei rund € 2500.- um mir den Heilpraktiker-Physiotherapie auf die Visitenkarte zu schreiben...das steht alles nicht in Relation!!
Grüße...Gerry
Ich habe einen 2 Tageskurs in Fellbach für ca. 170€ belegt dazu eine Übernachtung. Dann noch rd. 450€ für das GA Freiburg. Diese Kosten habe ich im ersten Jahr wieder reingefahren, seither nur Gewinn.
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Tempelritter schrieb:
Gerry schrieb am 8.8.18 21:03:
Das waren nur die Prüfungsgebühren beim GA-Heilbronn!!
Da sind, wie in meinem Fall, noch nicht die insgesamt 2000 Km, über € 600.- Kursgebühr für den 6-Tages-Kurs, 4 Übernachtungen, 2 Tage Praxis zu mit Umsatzausfall mit eingerechnet um die schriftliche Prüfung zu machen. Wenn ich hier die Gesamtsumme rechne bin ich bei Alles in Allem bei rund € 2500.- um mir den Heilpraktiker-Physiotherapie auf die Visitenkarte zu schreiben...das steht alles nicht in Relation!!
Grüße...Gerry
Ich habe einen 2 Tageskurs in Fellbach für ca. 170€ belegt dazu eine Übernachtung. Dann noch rd. 450€ für das GA Freiburg. Diese Kosten habe ich im ersten Jahr wieder reingefahren, seither nur Gewinn.
Hinterher ist man immer schlauer...das Schöne an dem Kurs war die vielen, super nette KollegenInnen aus dem ganzen Bundesgebiet kennen gelernt zu haben. An dieser Stelle einen lieben Gruß an Heike aus Kappeln!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Das war ursprünglich auch mein Gedanke und mit der Erfahrung jetzt würde ich es auch genauso machen und jedem empfehlen. Der Kurs welchen ich in NRW gemacht habe wurde eben damit angepriesen, dass dann hier in BaWü die Erteilung auf Aktenlage obligatorisch wäre...ich wollte mir einfach die mündliche Prüfung sparen. Dass es nun nicht so gehandhabt wird liegt sicherlich nicht am dem Kursanbieter, für den möchte ich hier auch keine Werbung machen, sondern am GA-Heilbronn. Wie schon unterstellt, warum sollten die dort auf so eine Menge Geld verzichten...
Hinterher ist man immer schlauer...das Schöne an dem Kurs war die vielen, super nette KollegenInnen aus dem ganzen Bundesgebiet kennen gelernt zu haben. An dieser Stelle einen lieben Gruß an Heike aus Kappeln!
Grüße...Gerry
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Tempelritter schrieb:
Aktuell stellen alle GA in BaWü auf die mündliche Überprüfung um. Zuvor wurde immer wieder die Erteilung nach Aktenlage angepriesen, was nicht immer geklappt hat. Das GA Freiburg hat nur den Kurs der HP Mentoren Aurich sicher nach Aktenlage anerkannt, VPT gar nicht obwohl 100% gleich wie die NRW Schulung. So hat jedes GA gehandelt wie es wollte.
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Es ist halt ein lukratives Geschäft! :wink:
Grüße...Gerry
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Jea schrieb:
Mich würde interessieren wo man den diese Fobi machen kann.. Rechtskunde und Differentialdiagnostik, oder meint ihr diesen Vorbereitungskurs für die Prüfung?
lg jea
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Bernie schrieb:
(Edit: Sorry, hab nicht gesehen, dass der post schon älter war :hushed: )
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