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Teamfähige/n freundliche/n
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Arbeitsplatz , Flexible
Arbeitszeiten,uvm
Wir erwarten:
-Abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeut/in
-Abgeschlossene Weiterbildung in
manueller Lymphdrainage aber nicht
ein muss
-Teamgeist und Freude am Beruf
Wir freuen...
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nach langem hin und her will ich nun doch den sek. HP machen-ich wohne in Ba.-Wü. Im I-net liest man nun unterschiedliches. gibt es die möglichkeit nach aktenlage den sek. HP zu bekommen (also nach teilnahme an einem 60 stündigen kurs mit prüfung z.B. beim VPT in fellbach) oder muss eine mündliche prüfung gemacht werden?
vielen dank
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AV2010 schrieb:
Hallo @ all,
nach langem hin und her will ich nun doch den sek. HP machen-ich wohne in Ba.-Wü. Im I-net liest man nun unterschiedliches. gibt es die möglichkeit nach aktenlage den sek. HP zu bekommen (also nach teilnahme an einem 60 stündigen kurs mit prüfung z.B. beim VPT in fellbach) oder muss eine mündliche prüfung gemacht werden?
vielen dank
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
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Achilles2 schrieb:
Ich weiß nicht, was sich die letzten 2 Jahre diesbezüglich verändert hat. Aber vor 2 Jahren mußte man in die mündliche Prüfung, egal ob man den Vorbereitungskurs gemacht hat oder nicht. Auch 1.000 Fortbildungsstunden von meiner Seite her haben nichts daran verändert.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
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physiobogen schrieb:
Jedes Gesundheitsamt kann das in Baden Württemberg anders handhaben. Die meisten bestehen auf eine Prüfung und machen es nicht nach Aktenlage.
Hallo @ all,
nach langem hin und her will ich nun doch den sek. HP machen-ich wohne in Ba.-Wü. Im I-net liest man nun unterschiedliches. gibt es die möglichkeit nach aktenlage den sek. HP zu bekommen (also nach teilnahme an einem 60 stündigen kurs mit prüfung z.B. beim VPT in fellbach) oder muss eine mündliche prüfung gemacht werden?
vielen dank
Wenn der angebotene Kurs akkreditiert ist und in der Liste der GÄ steht, dann ist die Zulassung nach Aktenlage erst überhaupt möglich. Soweit mit bekannt ist, ist der Kurs akkreditiert.
Eine Prüfung muss absolut jeder machen, also auch wenn der Kurs wie z.B. von dir angeführt beim VPT gemacht wird, denn das ist die Voraussetzung zur Zulassung über Aktenlage. Die Prüfung findet jedoch gleich im Anschluß des Kurses statt.
Die GÄ sind nicht verpflichtet nach Aktenlage zuzulassen, jedoch gibt es schon einige Prüflinge, welche nach Aktenlage die Zulassung bekommen haben, und wenn dann ein GA es nicht für nötig hält, kann der Justutiar noch ein Wörtchen mitreden.
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stefan 302 schrieb:
AV2010 schrieb am 31.3.17 22:36:
Hallo @ all,
nach langem hin und her will ich nun doch den sek. HP machen-ich wohne in Ba.-Wü. Im I-net liest man nun unterschiedliches. gibt es die möglichkeit nach aktenlage den sek. HP zu bekommen (also nach teilnahme an einem 60 stündigen kurs mit prüfung z.B. beim VPT in fellbach) oder muss eine mündliche prüfung gemacht werden?
vielen dank
Wenn der angebotene Kurs akkreditiert ist und in der Liste der GÄ steht, dann ist die Zulassung nach Aktenlage erst überhaupt möglich. Soweit mit bekannt ist, ist der Kurs akkreditiert.
Eine Prüfung muss absolut jeder machen, also auch wenn der Kurs wie z.B. von dir angeführt beim VPT gemacht wird, denn das ist die Voraussetzung zur Zulassung über Aktenlage. Die Prüfung findet jedoch gleich im Anschluß des Kurses statt.
Die GÄ sind nicht verpflichtet nach Aktenlage zuzulassen, jedoch gibt es schon einige Prüflinge, welche nach Aktenlage die Zulassung bekommen haben, und wenn dann ein GA es nicht für nötig hält, kann der Justutiar noch ein Wörtchen mitreden.
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Sicher akzeptiert zur Vergabe nach Aktelage bei allen GA in BaWü ist der Kurs der Heilpraktiker Mentoren in Aurich. Da kenne ich einige Kollegen die die HP Erlaubnis nach Aktenlsge bekommen haben.
Auf selber Basis fußt der Kurs beim VPT, da die "Auricher" den Kurs in einem anderen BL akkredietiert haben, aber nach Aktenlage (auch in BaWü) die Zulassung dadurch ausgesprochen wurde.
Im Sinne des Gleichstellungsprinzip würde ich es ebenso machen und die GÄ in BaWü vor vollendete Tatsachen stellen, notfalls mit etwas "Nachdruck".
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stefan 302 schrieb:
morpheus-06 schrieb am 1.4.17 13:31:
Sicher akzeptiert zur Vergabe nach Aktelage bei allen GA in BaWü ist der Kurs der Heilpraktiker Mentoren in Aurich. Da kenne ich einige Kollegen die die HP Erlaubnis nach Aktenlsge bekommen haben.
Auf selber Basis fußt der Kurs beim VPT, da die "Auricher" den Kurs in einem anderen BL akkredietiert haben, aber nach Aktenlage (auch in BaWü) die Zulassung dadurch ausgesprochen wurde.
Im Sinne des Gleichstellungsprinzip würde ich es ebenso machen und die GÄ in BaWü vor vollendete Tatsachen stellen, notfalls mit etwas "Nachdruck".
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morpheus-06 schrieb:
Beim VPT Seminar ist Erlaubnis nach Aktenlage nicht sicher, bei den HP Mentoren schon.
da gleiche Voraussetzungen wie bei den Aurichern, es gibt keinen Unterschied mehr. Also müssten die GÄ oder noch besser, das SM erst einmal begründen, warum die Auricher (bei gleichem Ausbildungsinhalt, Prüfung und Zertifizierung) eine Zulassung n. Aktenlage bekommen, und die Kurse vom VPT nicht?
Es wäre ein "Spaß", diese Entscheidung bei Ablehnung öffentlich gipfeln zu lassen :wink:
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stefan 302 schrieb:
jetzt schon....
da gleiche Voraussetzungen wie bei den Aurichern, es gibt keinen Unterschied mehr. Also müssten die GÄ oder noch besser, das SM erst einmal begründen, warum die Auricher (bei gleichem Ausbildungsinhalt, Prüfung und Zertifizierung) eine Zulassung n. Aktenlage bekommen, und die Kurse vom VPT nicht?
Es wäre ein "Spaß", diese Entscheidung bei Ablehnung öffentlich gipfeln zu lassen :wink:
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morpheus-06 schrieb:
Das wird auch Zeit, dass das Geklüngel der Auricher aufhört und andere Anbieter auch per Aktenlage anerkannt werden.
vielleicht wird der VPT von den GAs in BW als das gesehen, was er im Grunde auch sein will.
Ist der VPT nicht eine Interessenvertretung von Heilhilfsberuflern vom Schüler bis zum Rentner, in der eine Minderheit der Berufsangehörigen, nach Bundesländern getrennte Mitgliedschaften ausübt?
Ich könnte mir vorstellen, dass es zur Standesvertretung für Heilkundeberechtigung anderer Standesstrukturen bedarf.
Ist die derzeitige Mitgliedsstruktur mit Lehrlingen, Angestellten, freien MA, Arbeitgebern und Rentnern doch schon an der Grenze zur gezielten Interessenvertretung angekommen.
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mocca schrieb:
hallo,
vielleicht wird der VPT von den GAs in BW als das gesehen, was er im Grunde auch sein will.
Ist der VPT nicht eine Interessenvertretung von Heilhilfsberuflern vom Schüler bis zum Rentner, in der eine Minderheit der Berufsangehörigen, nach Bundesländern getrennte Mitgliedschaften ausübt?
Ich könnte mir vorstellen, dass es zur Standesvertretung für Heilkundeberechtigung anderer Standesstrukturen bedarf.
Ist die derzeitige Mitgliedsstruktur mit Lehrlingen, Angestellten, freien MA, Arbeitgebern und Rentnern doch schon an der Grenze zur gezielten Interessenvertretung angekommen.
hallo,
vielleicht wird der VPT von den GAs in BW als das gesehen, was er im Grunde auch sein will.
Ist der VPT nicht eine Interessenvertretung von Heilhilfsberuflern vom Schüler bis zum Rentner, in der eine Minderheit der Berufsangehörigen, nach Bundesländern getrennte Mitgliedschaften ausübt?
Ich könnte mir vorstellen, dass es zur Standesvertretung für Heilkundeberechtigung anderer Standesstrukturen bedarf.
Ist die derzeitige Mitgliedsstruktur mit Lehrlingen, Angestellten, freien MA, Arbeitgebern und Rentnern doch schon an der Grenze zur gezielten Interessenvertretung angekommen.
Schöner April :smile:-Scherz, köstlich.
Da du dich ja in dem Verfahrensvorgang des SM sehr gut auskennst, somit deine Aussage als echter guter Aprilscherz zu deuten ist, hast du eine gute Abhandlung deines nicht Vereines hier zum Besten gebracht, wenn auch Inhalt und Deutung nicht so richtig passen. :clap:
Sicher hat dein Arbeitgeberverband dir schon die neuesten Neuigkeiten aus seiner Mitte mitgeteilt, die leider nicht für einen Aprilscherz taugen.
Trotzdem ein guter Versuch zum sonnigen ersten April etwas zum Besten zu geben, wenngleich auch der Inhalt nicht stimmt, was aber bei einem "ersten-April-Scherz" überhaupt nicht wichtig ist. :smile:
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stefan 302 schrieb:
mocca schrieb am 1.4.17 16:29:
hallo,
vielleicht wird der VPT von den GAs in BW als das gesehen, was er im Grunde auch sein will.
Ist der VPT nicht eine Interessenvertretung von Heilhilfsberuflern vom Schüler bis zum Rentner, in der eine Minderheit der Berufsangehörigen, nach Bundesländern getrennte Mitgliedschaften ausübt?
Ich könnte mir vorstellen, dass es zur Standesvertretung für Heilkundeberechtigung anderer Standesstrukturen bedarf.
Ist die derzeitige Mitgliedsstruktur mit Lehrlingen, Angestellten, freien MA, Arbeitgebern und Rentnern doch schon an der Grenze zur gezielten Interessenvertretung angekommen.
Schöner April :smile:-Scherz, köstlich.
Da du dich ja in dem Verfahrensvorgang des SM sehr gut auskennst, somit deine Aussage als echter guter Aprilscherz zu deuten ist, hast du eine gute Abhandlung deines nicht Vereines hier zum Besten gebracht, wenn auch Inhalt und Deutung nicht so richtig passen. :clap:
Sicher hat dein Arbeitgeberverband dir schon die neuesten Neuigkeiten aus seiner Mitte mitgeteilt, die leider nicht für einen Aprilscherz taugen.
Trotzdem ein guter Versuch zum sonnigen ersten April etwas zum Besten zu geben, wenngleich auch der Inhalt nicht stimmt, was aber bei einem "ersten-April-Scherz" überhaupt nicht wichtig ist. :smile:
VG A.
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AV2010 schrieb:
PP mentoren in aurich? was oder wer ist das? danke dir.
VG A.
PP mentoren in aurich? was oder wer ist das? danke dir.
VG A.
Die Heilpraktiker Mentoren die Heilpraktikerschule
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morpheus-06 schrieb:
AV2010 schrieb am 2.4.17 07:19:
PP mentoren in aurich? was oder wer ist das? danke dir.
VG A.
Die Heilpraktiker Mentoren die Heilpraktikerschule
Köstlich! Was ist denn eine "komplette Heilpraktiker Ausbildung" ? :sunglasses:
BTW: Achtet mal ein bisschen auf die Terminologie: Es gibt im Kontext Heilpraktiker weder die Begriffe "Zulassung" (ich meine nicht die "Zulassung" zur Überprüfung) noch "Prüfung". Morpheus-06 achtet darauf und schreibt es richtig :clap:
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Bernie schrieb:
War gerade mal auf dre Homepage der Mentoren.
Köstlich! Was ist denn eine "komplette Heilpraktiker Ausbildung" ? :sunglasses:
BTW: Achtet mal ein bisschen auf die Terminologie: Es gibt im Kontext Heilpraktiker weder die Begriffe "Zulassung" (ich meine nicht die "Zulassung" zur Überprüfung) noch "Prüfung". Morpheus-06 achtet darauf und schreibt es richtig :clap:
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Bernie schrieb:
Mir ist im übrigen kein Gesundheitsamt in BW bekannt, welches nach Aktenlage die Erlaubnis erteilt. Hat sich da was geändert?
Prüfung nach Aktenlage
Ja es gibt in BaWü schon 2 GÄ, die nach Aktenlage "Pro" entschieden haben.
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stefan 302 schrieb:
Zulassung zur Aktenlage
Prüfung nach Aktenlage
Ja es gibt in BaWü schon 2 GÄ, die nach Aktenlage "Pro" entschieden haben.
Mir ist im übrigen kein Gesundheitsamt in BW bekannt, welches nach Aktenlage die Erlaubnis erteilt. Hat sich da was geändert?
Die Erteilung der Erlaubnis nach Aktenlage, gibt es nach meiner Info in KA, TÜ, FR und HN.
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morpheus-06 schrieb:
Bernie schrieb am 2.4.17 18:40:
Mir ist im übrigen kein Gesundheitsamt in BW bekannt, welches nach Aktenlage die Erlaubnis erteilt. Hat sich da was geändert?
Die Erteilung der Erlaubnis nach Aktenlage, gibt es nach meiner Info in KA, TÜ, FR und HN.
vielen dank für eure antworten-die ja dch sehr unterschiedlich sind. macht es sinn "mein" zuständiges gesundheitsamt mal anzuschreiben. welche ist das denn wenn ich in der nähe von Esslingen wohne oder woher bekomme ich genauere infos?
LG
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AV2010 schrieb:
hallo ihr lieben,
vielen dank für eure antworten-die ja dch sehr unterschiedlich sind. macht es sinn "mein" zuständiges gesundheitsamt mal anzuschreiben. welche ist das denn wenn ich in der nähe von Esslingen wohne oder woher bekomme ich genauere infos?
LG
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alobar schrieb:
Es ist das einzig wahre! ich würde nicht schreiben, sondern anrufen. Da sitzten tatsächlich noch Menschen.... Es geht vor allem schneller und wenn sich aus dem Gespräch Fragen entwickelen , können diese auch gleich beantwortet werden. Man sollte sich das Leben doch nicht immer so schwer machen :blush:
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Tempelritter schrieb:
Ein Anruf könnte die Erklärung bringen. Ich habe meine Überprüfung in Freiburg ablegen müssen, während Kollegen die bei den HP Mentoren waren die Erlaubnis per Aktenlage bekommen hatten. Aus diversen Fobis kenne ich einige PT aus Bawü die bei den HP Mentoren waren und alle die Erlaubnis per Aktenlage bekommen hatten. Da der VPT Kurs in BaWü jetzt dem der HP Mentoren gleicht, würde ich es mit einem Antrag per Aktenlage versuchen. Klappt das nicht, muss der VPT Justiziar tätig werden.
genau das ist das, was mich verwundert. Schriftliche Info aus FR, TÜ, KA, HN und S:
"mündliche Überprüfung" .......
BTW: Spannend finde ich auch, dass alle Gesundheitsämter das PT-Abschlusszeugnis und nicht die Berufsurkunde haben wollen - eigentlich ein Unding.
@ av2010: Esslingen liegt im Regierungsbezirk Stuttgart, also ist Heilbronn zuständig. Cave: nicht telefonieren, sondern schriftlich anfragen! Das ist bei Frau R. und Frau S. aus meiner Sicht besser .... :sunglasses:
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Bernie schrieb:
Hallo morpheus,
genau das ist das, was mich verwundert. Schriftliche Info aus FR, TÜ, KA, HN und S:
"mündliche Überprüfung" .......
BTW: Spannend finde ich auch, dass alle Gesundheitsämter das PT-Abschlusszeugnis und nicht die Berufsurkunde haben wollen - eigentlich ein Unding.
@ av2010: Esslingen liegt im Regierungsbezirk Stuttgart, also ist Heilbronn zuständig. Cave: nicht telefonieren, sondern schriftlich anfragen! Das ist bei Frau R. und Frau S. aus meiner Sicht besser .... :sunglasses:
Hallo morpheus,
genau das ist das, was mich verwundert. Schriftliche Info aus FR, TÜ, KA, HN und S:
"mündliche Überprüfung" .......
BTW: Spannend finde ich auch, dass alle Gesundheitsämter das PT-Abschlusszeugnis und nicht die Berufsurkunde haben wollen - eigentlich ein Unding.
@ av2010: Esslingen liegt im Regierungsbezirk Stuttgart, also ist Heilbronn zuständig. Cave: nicht telefonieren, sondern schriftlich anfragen! Das ist bei Frau R. und Frau S. aus meiner Sicht besser .... :sunglasses:
FR will eine beglaubigte Kopie der Erlaubnisurkunde „Physiotherapeut“, kein PT-Abschlusszeugnis.
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Tempelritter schrieb:
Bernie schrieb am 3.4.17 08:16:
Hallo morpheus,
genau das ist das, was mich verwundert. Schriftliche Info aus FR, TÜ, KA, HN und S:
"mündliche Überprüfung" .......
BTW: Spannend finde ich auch, dass alle Gesundheitsämter das PT-Abschlusszeugnis und nicht die Berufsurkunde haben wollen - eigentlich ein Unding.
@ av2010: Esslingen liegt im Regierungsbezirk Stuttgart, also ist Heilbronn zuständig. Cave: nicht telefonieren, sondern schriftlich anfragen! Das ist bei Frau R. und Frau S. aus meiner Sicht besser .... :sunglasses:
FR will eine beglaubigte Kopie der Erlaubnisurkunde „Physiotherapeut“, kein PT-Abschlusszeugnis.
Hallo morpheus,
genau das ist das, was mich verwundert. Schriftliche Info aus FR, TÜ, KA, HN und S:
"mündliche Überprüfung" .......
BTW: Spannend finde ich auch, dass alle Gesundheitsämter das PT-Abschlusszeugnis und nicht die Berufsurkunde haben wollen - eigentlich ein Unding.
@ av2010: Esslingen liegt im Regierungsbezirk Stuttgart, also ist Heilbronn zuständig. Cave: nicht telefonieren, sondern schriftlich anfragen! Das ist bei Frau R. und Frau S. aus meiner Sicht besser .... :sunglasses:
Die Erteilung nach Aktenlage kenne ich in BaWü seit 2013.
Bei mir wurde auch eine Kopie der Berufsurkunde verlangt.
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morpheus-06 schrieb:
Bernie schrieb am 3.4.17 08:16:
Hallo morpheus,
genau das ist das, was mich verwundert. Schriftliche Info aus FR, TÜ, KA, HN und S:
"mündliche Überprüfung" .......
BTW: Spannend finde ich auch, dass alle Gesundheitsämter das PT-Abschlusszeugnis und nicht die Berufsurkunde haben wollen - eigentlich ein Unding.
@ av2010: Esslingen liegt im Regierungsbezirk Stuttgart, also ist Heilbronn zuständig. Cave: nicht telefonieren, sondern schriftlich anfragen! Das ist bei Frau R. und Frau S. aus meiner Sicht besser .... :sunglasses:
Die Erteilung nach Aktenlage kenne ich in BaWü seit 2013.
Bei mir wurde auch eine Kopie der Berufsurkunde verlangt.
Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde als PT wird nicht vom Gesundheitsamt ausgestellt, das macht das SG 41 (Zuständig für Erlaubnis pflichtige Tätigkeiten) der Verwaltungsbehörde in dessen Bereich man wohnt. Also entweder Stadt, Kreis oder ähnliches.
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Helmut Fromberger schrieb:
Richtig, in der Regel muss man eine beglaubigte Kopie der Berufsurkunde einreichen. Allerdings:
Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde als PT wird nicht vom Gesundheitsamt ausgestellt, das macht das SG 41 (Zuständig für Erlaubnis pflichtige Tätigkeiten) der Verwaltungsbehörde in dessen Bereich man wohnt. Also entweder Stadt, Kreis oder ähnliches.
Richtig, in der Regel muss man eine beglaubigte Kopie der Berufsurkunde einreichen. Allerdings:
Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde als PT wird nicht vom Gesundheitsamt ausgestellt, das macht das SG 41 (Zuständig für Erlaubnis pflichtige Tätigkeiten) der Verwaltungsbehörde in dessen Bereich man wohnt. Also entweder Stadt, Kreis oder ähnliches.
Bei mir hat das Landratsamt-Gesundheitsamt das die Überprüfung durchgeführt hat auch die Erlaubnisurkunde ausgestellt.
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Tempelritter schrieb:
Helmut Fromberger schrieb am 4.4.17 17:07:
Richtig, in der Regel muss man eine beglaubigte Kopie der Berufsurkunde einreichen. Allerdings:
Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde als PT wird nicht vom Gesundheitsamt ausgestellt, das macht das SG 41 (Zuständig für Erlaubnis pflichtige Tätigkeiten) der Verwaltungsbehörde in dessen Bereich man wohnt. Also entweder Stadt, Kreis oder ähnliches.
Bei mir hat das Landratsamt-Gesundheitsamt das die Überprüfung durchgeführt hat auch die Erlaubnisurkunde ausgestellt.
Du hattest dann ne nette Fobi mit Ausflugscharakter in das Harzer Mittelgebirge und kannst steuerlich alles absetzen (Fahrtkosten, Übernachtung, Spesen, Fobikosten, etc.). Na? Klingt doch besser als Lernen, irgendwelche Kurse bei der VPT und mündliche Prüfung vor dem Gesundheitsamt. Muss nicht sein.....
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JochenKo schrieb:
Meine Empfehlung: Fortbildung bei Kortexmed in Bad Harzburg über 2 Wochenenden investieren (599 Euro). Anerkennung erfolgt in Niedersachsen nach Aktenlage. Kleiner Kurs, schönes Städtchen, im Harz noch etwas Wandern gehen, Anerkennung dann beim Gesundheitsamt Göttingen, da es das günstigste ist (ich glaube bei mir warens 280 Euro, ein Schnäppchen). Du brauchst nur irgendeinen Bezug zu Göttingen, z.B Praktikum, Jobangebot, etc. Da wird sich während des Kurses was finden lassen.... wenn nicht, dann eine PN an mich.
Du hattest dann ne nette Fobi mit Ausflugscharakter in das Harzer Mittelgebirge und kannst steuerlich alles absetzen (Fahrtkosten, Übernachtung, Spesen, Fobikosten, etc.). Na? Klingt doch besser als Lernen, irgendwelche Kurse bei der VPT und mündliche Prüfung vor dem Gesundheitsamt. Muss nicht sein.....
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Tempelritter schrieb:
Nach meiner Info wird jetzt in Niedersachsen und NRW ein Zweitwohnsitz und die Niederlassungsabsicht verlangt. In BaWü geht es nach Aktenlage auch ohne den von dir beschriebenen Umweg.
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mocca schrieb:
wozu eine Niederlassungsabsicht, wenn ein Wohnsitz besteht?
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morpheus-06 schrieb:
Das kenne ich aus NRW, Wohnsitz und Niederlassung.
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morpheus-06 schrieb:
Sicher akzeptiert zur Vergabe nach Aktelage bei allen GA in BaWü ist der Kurs der Heilpraktiker Mentoren in Aurich. Da kenne ich einige Kollegen die die HP Erlaubnis nach Aktenlsge bekommen haben.
Heilpraktiker-Verwaltungsvorschrift –
HP-VwV BW
6.3.3 Auf die Kenntnisüberprüfung nach Nummer 6.3.2
kann im Einzelfall verzichtet werden, wenn aus
den von der antragstellenden Person vorgelegten
Aus-, Fort- oder Weiterbildungsunterlagen ersichtlich
ist, dass insbesondere die nach Nummer 6.3.2,
Satz 1 2. und 3. Spiegelstrich nachzuweisenden
Kenntnisse abgedeckt sind. Die Entscheidung
trifft die nach Nummer 5.1 zuständige Behörde
nach Überprüfung aller vorgelegten Zeugnisse und
sonstigen Nachweise über absolvierte Studiengänge
und Zusatzausbildungen.
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mocca schrieb:
Das kenne ich aus NRW, Wohnsitz ohne Niederlassung.
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Bernie schrieb:
Habs in den Tiefen meiner Festplatte gefunden:
Heilpraktiker-Verwaltungsvorschrift –
HP-VwV BW
6.3.3 Auf die Kenntnisüberprüfung nach Nummer 6.3.2
kann im Einzelfall verzichtet werden, wenn aus
den von der antragstellenden Person vorgelegten
Aus-, Fort- oder Weiterbildungsunterlagen ersichtlich
ist, dass insbesondere die nach Nummer 6.3.2,
Satz 1 2. und 3. Spiegelstrich nachzuweisenden
Kenntnisse abgedeckt sind. Die Entscheidung
trifft die nach Nummer 5.1 zuständige Behörde
nach Überprüfung aller vorgelegten Zeugnisse und
sonstigen Nachweise über absolvierte Studiengänge
und Zusatzausbildungen.
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