Physiotherapeut (m/w/d) ab
01.01.2025 – Arbeite im 45min
Takt
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Werde Teil unseres
GESUND-Physiotherapieteams in einer
unserer modern ausgestatteten
Praxen. Für unseren Standort
Nymphenburg, suchen wir zum
01.01.2025 motivierte und
ergebnisorientierte
Physiotherapeuten (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit.
Mit unserer klaren Philosophie
legen wir Wert auf Qualität und
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unsere 45min Taktung erm...
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Habe vor 3 Jahren mein Rückenschullehrerlizenz nach Kddr Richtlinien gemacht und auf dem Zertifikat steht, dass sie nach 3 Jahren erneuert werden muss. Gilt das immer noch? Eine Kollegin hat mit einer KK gesprochen und die meinten das wäre Quatsch. Sie würden trotzdem einen Teil des Kurses übernehmen. Aber ob das stimmt? Weiß einer von euch darüber bescheid?
Danke für die Antworten :blush:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Kollegen!
Habe vor 3 Jahren mein Rückenschullehrerlizenz nach Kddr Richtlinien gemacht und auf dem Zertifikat steht, dass sie nach 3 Jahren erneuert werden muss. Gilt das immer noch? Eine Kollegin hat mit einer KK gesprochen und die meinten das wäre Quatsch. Sie würden trotzdem einen Teil des Kurses übernehmen. Aber ob das stimmt? Weiß einer von euch darüber bescheid?
Danke für die Antworten :blush:
das gilt immer noch, du mußt eine Refresherfortbildung machen (1 Wochenende), dann hast du wieder 3 Jahre Gültigkeit. Das geht auch noch wenn die Lizenz bereits abgelaufen ist, sie gilt dann vom Ablauf deiner Lizenz 3 Jahre.
Gruß Michael
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Danke für die schnelle Antwort. Habe mich bei dem Fobizentrum erkundigt, bei dem ich meinen Rückenkurs gemacht habe, nach einem Kurs zur Verlängerung erkundigt und die haben gesagt, dass ich einen Bebo Kurs zur Verlängerung machen kann. den werde ich dann mal in Angriff nehmen. :smile:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Michael!
Danke für die schnelle Antwort. Habe mich bei dem Fobizentrum erkundigt, bei dem ich meinen Rückenkurs gemacht habe, nach einem Kurs zur Verlängerung erkundigt und die haben gesagt, dass ich einen Bebo Kurs zur Verlängerung machen kann. den werde ich dann mal in Angriff nehmen. :smile:
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daniela602 schrieb:
Ist es nicht schlimm das wir zahlen müssen damit andere umsonst Sport machen können???? Und ich als AN muss es zahlen damit mein Chef Geld verdient ????!!!!
Wieso sind alle so doof und zahlen das selber? Der AG rechnet doch ab und nicht ihr!
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Helmut Fromberger schrieb:
Wenn Du als AN die Kurse gibst, dann soll gefälligst der AG die Kosten für den Refresher übernehmen.
Wieso sind alle so doof und zahlen das selber? Der AG rechnet doch ab und nicht ihr!
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Physio-Team Hochzoll schrieb:
Hallo Anonymer,
das gilt immer noch, du mußt eine Refresherfortbildung machen (1 Wochenende), dann hast du wieder 3 Jahre Gültigkeit. Das geht auch noch wenn die Lizenz bereits abgelaufen ist, sie gilt dann vom Ablauf deiner Lizenz 3 Jahre.
Gruß Michael
danke für die infos :blush:
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magi Czauderna schrieb:
Hallo, wie laufen den die prüfungen hierfür ab. will die fobi nämlich in köln bei pro rücken machen. hat einer von euch die fobi dort auch gemacht oder will die vielleicht machen??
danke für die infos :blush:
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Tempelritter schrieb:
nach meiner Info entspricht diese Lizenz nicht den neuen Richtlinien der KddR und wird von den meisten Kassen nicht mehr anerkannt.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Ist nicht mehr gültig. M.W. muss die Rückenschullizenz alle 3 Jahre erneuert werden.
Gruß Britt
> Kann ich trotzdem Rückenschule oder WS-Gymnastik durchführen. Ich bin weder Selbständig noch Angestellte.
Selbstverständlich kannst du trotzdem Kurse anbieten bzw. Einzelstunden geben. Bedenke bitte folgende aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes: Wer Schwarzarbeit beauftragt verliert die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche (2011). Wer schwarz arbeitet kann nicht erhaltenen Arbeitslohn oder nicht ersetzte Materialkosten nicht einklagen (2014).
[bearbeitet am 10.04.14 21:24]
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Papa Alpaka schrieb:
Sabine Müller schrieb:
> Kann ich trotzdem Rückenschule oder WS-Gymnastik durchführen. Ich bin weder Selbständig noch Angestellte.
Selbstverständlich kannst du trotzdem Kurse anbieten bzw. Einzelstunden geben. Bedenke bitte folgende aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes: Wer Schwarzarbeit beauftragt verliert die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche (2011). Wer schwarz arbeitet kann nicht erhaltenen Arbeitslohn oder nicht ersetzte Materialkosten nicht einklagen (2014).
[bearbeitet am 10.04.14 21:24]
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LieschenMüller schrieb:
Ich habe im Rahmen von mehreren Brüggerkursen (1-3) eine Rückenschullizenz 2006/2007 erworben. Kann ich trotzdem Rückenschule oder WS-Gymnastik durchführen. Ich bin weder Selbständig noch Angestellte. Ist die Lizenz nach 7 Jahren abgelaufen? Übernehmen die Krankenkassen evtl. einen Teil der Gebühren?
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