Du bist Physiotherapeut:in, liebst
Deine Arbeit und hast Lust auf eine
Neuorientierung oder bist bald mit
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Dann bist Du hier genau richtig!
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später zwei bis drei
Physiotherapeutinnen oder
Physiotherapeuten in Voll- oder
Teilzeit.
Die Praxis bietet:
- einen schönen Arbeitsplatz
- großzügige und
lichtdurchflutete Behandlungsräume
- e...
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Es gibt Fortbildungen für 350 / 500 und 1100 Euro 1 Wochenende oder 3 Monate!
Ich blick da nicht durch -> Die Weiterbildung soll für die Abrechnung D1 und EAP sein.
Gruß Mario
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Mario270984 schrieb:
Hallo zusammen , was für Unterschiede gibt es bei der Weiterbildung MTT?
Es gibt Fortbildungen für 350 / 500 und 1100 Euro 1 Wochenende oder 3 Monate!
Ich blick da nicht durch -> Die Weiterbildung soll für die Abrechnung D1 und EAP sein.
Gruß Mario
Fuer D1 brauchst du einen Ortho im Hause.
Medical Network und EAP kannst du auch ueber die guenstige Variante abrechnen.
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was meinst du damit?
..."Fuer D1 brauchst du einen Ortho im Hause"...
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mocca schrieb:
hallo Ringgeist,
was meinst du damit?
..."Fuer D1 brauchst du einen Ortho im Hause"...
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Ringgeist schrieb:
In der EAP konnten wir D1 nur abrechnen, weil die Praxis einem Orthopaeden gehoerte.
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Hase C schrieb:
EAP und D1 haben nix miteinander zu tun.
:wink:
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limone schrieb:
Korrekt. Und D1 und Ortho im Haus auch nicht.
:wink:
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Ringgeist schrieb:
EAP und D1 sind was Verschiedenes. So weit so klar. Dann andersherum. Kann ich mit einer EAP Zulassung immer auch D1 abrechnen?
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Mario270984 schrieb:
Kurz und knapp -> vielen Dank
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Hase C schrieb:
Du kannst nicht MIT einer EAP-Zulassung D1 abrechnen. Wenn Du aber personelle und räumliche Voraussetzungen einer EAP erfüllst, erfüllst Du auch locker die Voraussetzungen zum Erbringen von D1.
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Ringgeist schrieb:
Und was sind personelle Vorrausetzungen?
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Hase C schrieb:
Findest Du hier in der Rubrik "Infothek"
Hier steht immer noch nichts konkretes ueber die fachliche Vorraussetzung.
Wenn der verordn. Arzt ergaenzende Massnahmen schreibt und ich keine Baeder habe, kann ich das Rezept nicht abrechnen?
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Ringgeist schrieb:
Die Leistung kann abgegeben werden, wenn die zugelassene Praxis über die fachlichen, sächlichen und räumlichen Anforderungen zur Abgabe sämtlicher der in der verordneten standardisierten Heilmittelkombination erstgenannten obligatorischen Maßnahmen (KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme/Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt. Dies gilt auch für die weiteren ergänzenden Maßnahmen (hydroelektrische Bäder, Elektrostimulation, Traktion, Peloid-Vollbäder) der standardisierten Heilmittelkombination, sofern der Vertragsarzt diese spezifisch verordnet hat (Eine ärztliche Spezifizierung der einzusetzenden Maßnahmen ist möglich).
Hier steht immer noch nichts konkretes ueber die fachliche Vorraussetzung.
Wenn der verordn. Arzt ergaenzende Massnahmen schreibt und ich keine Baeder habe, kann ich das Rezept nicht abrechnen?
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Ringgeist schrieb:
Nehm die fuer 350 und flieg fuer den Rest Gespartes in die Tuerkei.
Fuer D1 brauchst du einen Ortho im Hause.
Medical Network und EAP kannst du auch ueber die guenstige Variante abrechnen.
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