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Teilzeit!
Du wünschst dir einen
Arbeitsplatz, an dem du wirklich
mit Menschen arbeitest – nicht
nur an ihnen?
Einen Ort, an dem du deine
Therapien frei, modern und
abwechslungsreich gestalten kannst?
Dann passt du wunderbar zu uns!
Bei uns hast du nicht nur
klassische Behandlungsräume,
sondern auch die Möglichkeit,
gemeinsam mit deinen Patient:innen
auf unserer großen, hochwertigen
medizinischen Trainings- und
Athletikfläche zu arbeiten –
ausgestatt...
Teilzeit!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Darf ich mit manueller Therapie Rezept behandeln? Ich bin ein Physiotherapeut und mache zurzeit meine MT Fortbildung. Darf ich währenddessen meine Patienten auch behandeln und deren Rezepte starten oder ist das verboten? Wir haben in der Praxis eine Kollegin die MT hat.
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Leni C. schrieb:
Nein , darst du nicht , zumindest nicht auf einem MT- Rezept , was dann so abgerechnet wird . Auf einem normalen KG - Rezept kannst du das , was du schon gelernt hast , in die Behandlung einfließen lassen . Wird dann als normale KG abgerechnet .
Alles andere läuft unter Betrug und ist eine Straftat.
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massu schrieb:
MT kann nur mit Zertifikat mit der GKV abgerechnet werden und auch erst NACH Anmeldung bei der ARGE.
Alles andere läuft unter Betrug und ist eine Straftat.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
§ 6 Abs. 2a BRV
Maßnahmen, die nach der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) eine Zusatzqualifikation erfordern, dürfen nur von Leistungserbringern erbracht werden, die eine Qualifikation gemäß Anlage 7 erworben und nachgewiesen haben. Voraussetzung für die Abrechnung dieser Leistungen ist die vorherige Erteilung einer Abrechnungsbefugnis durch die zuständige Arbeitsgemeinschaft nach § 124 Absatz 2 SGB V.
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