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begeistert von uns bist, wie wir
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Dir eine Sonnenterrasse. Für Deine
Wunschbenefits sind wir offe...
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Ich überlege, den Manipulationskurs von ´´Manual Therapy Education´´ in Bad Nauheim zu belegen.
Kann mir irgendjemand etwas über diesen Kurs sagen, oder zumindest über den Anbieter. Hab´eigentlich noch nix von denen gehört.
Dank´im Voraus
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KingKong schrieb:
Hallo Zusammen
Ich überlege, den Manipulationskurs von ´´Manual Therapy Education´´ in Bad Nauheim zu belegen.
Kann mir irgendjemand etwas über diesen Kurs sagen, oder zumindest über den Anbieter. Hab´eigentlich noch nix von denen gehört.
Dank´im Voraus
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Ich wollte eigentlich nur eine Info bzgl. der Qualität des Seminars bzw. des Anbieters und keine zweifelhaften berufspolitischen Belehrungen.
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KingKong schrieb:
Danke!
Ich wollte eigentlich nur eine Info bzgl. der Qualität des Seminars bzw. des Anbieters und keine zweifelhaften berufspolitischen Belehrungen.
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paul849 schrieb:
Was nützt dir ein Kurs wenn du die Techniken gar nicht anwenden darfst und du dich am Ende noch strafbar machst.
Dort wurde schon diskutiert ;)
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dän schrieb:
https://www.physio.de/forum/read.php?f=22&i=22794&t=22794#reply_22794
Dort wurde schon diskutiert ;)
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IronTri schrieb:
Könnt ihr nicht einfach auf die Frage antworten??? Der Umgangston geht mir hier im Forum tierisch auf den Wecker.
Ich kenn den Kurs nicht, kann dir aber unbedingt den Kurs der FOI-Funktionelle Integration bei Friedhelm Becker empfehlen. Habe schon einige Mani-Kurse, aber Friedhelm zeigt absolut wenige aber sehr sichere Techniken mit einem effektiven Befund.
Meine Meinung zum Thema:
a. du kannst Pat. oft(nicht immer) sehr schnell helfen
b. du solltest Manuelle Th. gemacht haben und ein paar Jährchen therapeut. Erfahrung haben
c. wir Physios haben viel mehr Gefühl für Gelenkpositionen als Ärzte oft(weil wir eben immer Hands on arbeiten)
c. wenn du gut verriegelst, richtig einstellst und Contras vorher abklärst dann brauchst du fast keinen Impuls geben.
d. rechtlich hast du nur mobilisiert und dann bist du sicher
VG
L.
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tarifa schrieb:
Hi
Ich kenn den Kurs nicht, kann dir aber unbedingt den Kurs der FOI-Funktionelle Integration bei Friedhelm Becker empfehlen. Habe schon einige Mani-Kurse, aber Friedhelm zeigt absolut wenige aber sehr sichere Techniken mit einem effektiven Befund.
Meine Meinung zum Thema:
a. du kannst Pat. oft(nicht immer) sehr schnell helfen
b. du solltest Manuelle Th. gemacht haben und ein paar Jährchen therapeut. Erfahrung haben
c. wir Physios haben viel mehr Gefühl für Gelenkpositionen als Ärzte oft(weil wir eben immer Hands on arbeiten)
c. wenn du gut verriegelst, richtig einstellst und Contras vorher abklärst dann brauchst du fast keinen Impuls geben.
d. rechtlich hast du nur mobilisiert und dann bist du sicher
VG
L.
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dimi1972 schrieb:
Erst mal den VollHP machen.......... :smile:
kann Dir den Kurs empfehlen. Er wird von Klaus Orthmayer geleitet. Der Anbieter ist eine Absplitterung vom IFK. Du lernst erstmal Grundlagen der Manipulation wie Verriegelung von Segmenten um dann spezifisch zu behandeln. Denke es ist eine Erweiterung zur MT Ausbildung in der Verriegelungstechniken nur wenig zur Anwendung kommen. Ob Du dann die Manipulation durchführst und du dazu berechtigt bist das steht auf einem anderen Blatt. Hier können die Kritiker ja mal den Gesetzestext zitieren wo dem Physiotherapeut ohne Einwilligung des Patienten die Manipulation verboten sein soll. Bitte mit exakten Angaben ohne irgendwelche Vermutungen.
Herzlichen Gruß
Micha
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Gesetze (Legislative) werden in Deutschland durch Rechtsprechung der Gerichte (Judikative) ausgelegt und dadurch konkretisiert. Dies ist der Gewaltenteilung geschuldet. Dadurch muss nicht etwas explizit mit diesem oder jenem Wortlaut in einem Gesetzt "verboten" sein. Die ständige (höchstrichterliche) Rechtsprechung des BVG und des BGH ist hier als das Maß der Dinge anzusehen.
Beispiel: BVerwG, 25.06.1970 - BVerwG I C 53.66
Amtlicher Leitsatz:
Wer ohne ärztliche Approbation berufs- oder gewerbsmäßig chiropraktische Behandlungen vornimmt, übt Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes aus und bedarf dazu der Erlaubnis.
Eine erlaubnisfreie Heilhilfstätigkeit ist Chiropraktik auch dann nicht, wenn sie auf Anordnung eines Arztes ausgeführt wird, der Arzt vor Beginn die Diagnose mitteilt und ggf. aus ärztlicher Sicht weitere Hinweise für die chiropraktische Behandlung gibt.
Es gilt hier bei eine sinngemäße Auslegung: Wenn Chiropraktik vom Tatbestand des §1 HeilprG erfasst wird, dann wird auch jede andere Art von Manipulation an der WS (z.B.) von §1 HeilprG erfasst.
Nicht, dass jetzt jemand auf die Idee kommt zu sagen:"Ich manipuliere ja nur und mach keine Chiropraktik".....
Aber ich würde nie, wenn jemand nach einem Kurs fragt, ihm sagen: Das adrfst Du nicht. Einen Kurs zur Manipulation darf man selbstverständlich machen. Erst bei der Anwendung am Pat. wird der Tatbestand des §1 HeilprG eröffnet. Ich weiss ja nicht, ob der Fragesteller nicht auch HP ist!
Also lasst den erhobenen Zeigefinger mal stecken, wenn es nicht um konkrete Ausübungen der Heilkunde von Nicht_HP geht.
Das ist zumindest mal meine Meinung.
BTW:"ohne Einwilligung des Patienten die Manipulation verboten sein soll"
-> ohne Einwilligung des Pat ist ALLES verboten!! Ich hoffe, Du hast mit Einwilligung gemeint (Einwilligung ersetzt im Übrigen nicht die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, genau so wenig wie manche meinen das unentgeltliche Behandeln von Freunden, Verwandten o.ä.)
[bearbeitet am 29.07.13 08:51]
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Bernie schrieb:
"Hier können die Kritiker ja mal den Gesetzestext zitieren wo dem Physiotherapeut ohne Einwilligung des Patienten die Manipulation verboten sein soll"
Gesetze (Legislative) werden in Deutschland durch Rechtsprechung der Gerichte (Judikative) ausgelegt und dadurch konkretisiert. Dies ist der Gewaltenteilung geschuldet. Dadurch muss nicht etwas explizit mit diesem oder jenem Wortlaut in einem Gesetzt "verboten" sein. Die ständige (höchstrichterliche) Rechtsprechung des BVG und des BGH ist hier als das Maß der Dinge anzusehen.
Beispiel: BVerwG, 25.06.1970 - BVerwG I C 53.66
Amtlicher Leitsatz:
Wer ohne ärztliche Approbation berufs- oder gewerbsmäßig chiropraktische Behandlungen vornimmt, übt Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes aus und bedarf dazu der Erlaubnis.
Eine erlaubnisfreie Heilhilfstätigkeit ist Chiropraktik auch dann nicht, wenn sie auf Anordnung eines Arztes ausgeführt wird, der Arzt vor Beginn die Diagnose mitteilt und ggf. aus ärztlicher Sicht weitere Hinweise für die chiropraktische Behandlung gibt.
Es gilt hier bei eine sinngemäße Auslegung: Wenn Chiropraktik vom Tatbestand des §1 HeilprG erfasst wird, dann wird auch jede andere Art von Manipulation an der WS (z.B.) von §1 HeilprG erfasst.
Nicht, dass jetzt jemand auf die Idee kommt zu sagen:"Ich manipuliere ja nur und mach keine Chiropraktik".....
Aber ich würde nie, wenn jemand nach einem Kurs fragt, ihm sagen: Das adrfst Du nicht. Einen Kurs zur Manipulation darf man selbstverständlich machen. Erst bei der Anwendung am Pat. wird der Tatbestand des §1 HeilprG eröffnet. Ich weiss ja nicht, ob der Fragesteller nicht auch HP ist!
Also lasst den erhobenen Zeigefinger mal stecken, wenn es nicht um konkrete Ausübungen der Heilkunde von Nicht_HP geht.
Das ist zumindest mal meine Meinung.
BTW:"ohne Einwilligung des Patienten die Manipulation verboten sein soll"
-> ohne Einwilligung des Pat ist ALLES verboten!! Ich hoffe, Du hast mit Einwilligung gemeint (Einwilligung ersetzt im Übrigen nicht die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, genau so wenig wie manche meinen das unentgeltliche Behandeln von Freunden, Verwandten o.ä.)
[bearbeitet am 29.07.13 08:51]
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crz schrieb:
...nur ist nirgends verbrieft ab wann es eine manipulation ist!!!!!!
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Bernie schrieb:
egal, wie du es nennst, oder definierst: So lange es eine Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen bei Menschen ist, ist es erlaubnispflichtig.
Herzlichen Gruß
Micha (PT OMT, HP, MSC)
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chrimi020 schrieb:
Guter fundierter Beitrag. Denke es mach trotzdem Sinn den Kurs zu belegen um das bekannte aus der Mt zu vertiefen. Um spezifisch zu behandeln machen Verriegelungstechniken zur Mobilisierung durchaus Sinn.
Herzlichen Gruß
Micha (PT OMT, HP, MSC)
> egal, wie du es nennst, oder definierst: So lange es eine
> Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von
> Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen bei
> Menschen ist, ist es erlaubnispflichtig.
>
Nach dieser Definition wären ja fast alle physiotherapeutischen Tätigkeiten Erlaubnispflichtig, also dem HP vorbehalten? Der nicht überprüfte PT dürfte gerade mal Wellness und Prävention anbieten....
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Wolfgang Pokorski schrieb:
Bernie schrieb:
> egal, wie du es nennst, oder definierst: So lange es eine
> Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von
> Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen bei
> Menschen ist, ist es erlaubnispflichtig.
>
Nach dieser Definition wären ja fast alle physiotherapeutischen Tätigkeiten Erlaubnispflichtig, also dem HP vorbehalten? Der nicht überprüfte PT dürfte gerade mal Wellness und Prävention anbieten....
Mich wundert, dass manche Jahre brauchen um zu verstehen, was im HeilprG eigentlich drinsteht, sorry.
Physiotherapeutische Leistungen AUSSERHALB des GKV-Systems sind ja auch erlaubnispflichtig, deshalb gibt es ja einen sektoralen HP!
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Bernie schrieb:
Das ist keine Definition, sondern der zitierte Gesetzes Text.
Mich wundert, dass manche Jahre brauchen um zu verstehen, was im HeilprG eigentlich drinsteht, sorry.
Physiotherapeutische Leistungen AUSSERHALB des GKV-Systems sind ja auch erlaubnispflichtig, deshalb gibt es ja einen sektoralen HP!
außerhalb des GKV-Systems reicht bei Vorliegen einer Verordnung (z.B. Privatrezept) der Berufsabschluss. Hier wird kein ..."sektoraler HP"... benötigt.
gruss mocca :blush:
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mocca schrieb:
hallo Bernie,
außerhalb des GKV-Systems reicht bei Vorliegen einer Verordnung (z.B. Privatrezept) der Berufsabschluss. Hier wird kein ..."sektoraler HP"... benötigt.
gruss mocca :blush:
Du hast natürlich recht. Es war etwas verkürzt dargestellt. Ich bin es nur so langsam leid alles immer und immer wieder darlegen zu müssen. Da kann es schon mal vergessen, dass man etwas vergisst.
Privatverordnung jedoch auch nur im Rahmen des MPhG.
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Bernie schrieb:
Hallo mocca, davon gehe ich aus!
Du hast natürlich recht. Es war etwas verkürzt dargestellt. Ich bin es nur so langsam leid alles immer und immer wieder darlegen zu müssen. Da kann es schon mal vergessen, dass man etwas vergisst.
Privatverordnung jedoch auch nur im Rahmen des MPhG.
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crz schrieb:
...oder ne unbedenklichkeitsbescheinigung wo physikalische therapie draufsteht...und schon darf ich machen was ich will :wink:
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crz schrieb:
..die bringen die patienten am jahresanfang und schon hab ich das ganze jahr ruhe ...
-> wenn so wäre, würd ich Dir ja Recht geben. Leider ist die Wirklichkeit anders.
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Bernie schrieb:
"...oder ne unbedenklichkeitsbescheinigung wo physikalische therapie draufsteht...und schon darf ich machen was ich will"
-> wenn so wäre, würd ich Dir ja Recht geben. Leider ist die Wirklichkeit anders.
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chrimi020 schrieb:
Hallo,
kann Dir den Kurs empfehlen. Er wird von Klaus Orthmayer geleitet. Der Anbieter ist eine Absplitterung vom IFK. Du lernst erstmal Grundlagen der Manipulation wie Verriegelung von Segmenten um dann spezifisch zu behandeln. Denke es ist eine Erweiterung zur MT Ausbildung in der Verriegelungstechniken nur wenig zur Anwendung kommen. Ob Du dann die Manipulation durchführst und du dazu berechtigt bist das steht auf einem anderen Blatt. Hier können die Kritiker ja mal den Gesetzestext zitieren wo dem Physiotherapeut ohne Einwilligung des Patienten die Manipulation verboten sein soll. Bitte mit exakten Angaben ohne irgendwelche Vermutungen.
Herzlichen Gruß
Micha
Kennt eigentlich jemand einen Physio der tatsächlich wegen einer durchgeführten Manipulation vor Gericht stand und verurteilt wurde oder gibt es dazu einen dokumentierten Fall und wenn ja was waren die Konsequenzen für diesen Physio?
Nur mal sogefragt :kissing_closed_eyes:
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ich hoffe Augsburg und seine Einwohnerzahl passt noch :innocent:
gruß Horst Lee
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Horst Lee schrieb:
@Christian96, was hast denn wieder angestellt? :yum:
ich hoffe Augsburg und seine Einwohnerzahl passt noch :innocent:
gruß Horst Lee
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Axel schrieb:
:smile:
natürlich alles Bestens... :sunglasses:
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christian96 schrieb:
Hi Horst
natürlich alles Bestens... :sunglasses:
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christian96 schrieb:
Hallo
Kennt eigentlich jemand einen Physio der tatsächlich wegen einer durchgeführten Manipulation vor Gericht stand und verurteilt wurde oder gibt es dazu einen dokumentierten Fall und wenn ja was waren die Konsequenzen für diesen Physio?
Nur mal sogefragt :kissing_closed_eyes:
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