Liebe Physiotherapeuten/
Masseur-med. Bademeister/in
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und einer Heilpraktikerin.
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Mitgestaltung deiner Ar...
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Dream13 schrieb:
Also obwohl in allen Weiterbildungszentren Punkte für den sektoralen HP Physio verteilt werden werden diese von den Kassen nicht anerkannt.... Eben persönlich vom VedeK gehört! Unglaublich. Das nenn ich mal Abzocke..... Also wieder weiter neuen Kurs suchen...
- der Behandlung mit den vereinbarten Heilmitteln,
- der Behandlungsergebnisse und
- der Versorgungsabläufe
fördern bzw. positiv beeinflussen.
(1) HP-Leistungen werden grundsätzlich nicht zu Lasten der GKV erbracht, Versorgungsabläufe werden also aus Sicht der GKVen nicht verbessert.
(2) Der sekt. HP alleine verbessert nicht die Qualität der Behandlung mit den vereinbarten Heilmitteln, da die gleichen HM wie vorher angewandt werden.
(3) Inwiefern beeinflusst der sekt. HP das Behandlungsergebnis?
-> Link
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Jolli42 schrieb:
Blödsinn !
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Papa Alpaka schrieb:
Begründung?
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alobar schrieb:
für den s. HP gibt es keine Punkte! Nur für die differentialdiagnostik die diesen Kurs beinhaltet.
Inhaltlich mache ich ja als HP nichts anderes, nur formal ohne VO.
Dass Abrechnungsmodalitäten oder HP Gesetz nicht zählen, is ja ok.
Aber therapeutische Inhalte, wie Anamnese, Tests etc. sollten doch zählen.
Da würde ich mich schon wehren!
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Ramona Völlkopf schrieb:
Beim Physio HP bleibt es doch auch bei Physiotherapie.
Inhaltlich mache ich ja als HP nichts anderes, nur formal ohne VO.
Dass Abrechnungsmodalitäten oder HP Gesetz nicht zählen, is ja ok.
Aber therapeutische Inhalte, wie Anamnese, Tests etc. sollten doch zählen.
Da würde ich mich schon wehren!
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Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Das der sekt. HP als Fobi nicht anerkannt wird steht laut und deutlich in der Anlage 4 vom 25. September 2006 zu den Rahmenempfehlungen nach §125 (1) SGB V:
Es werden Fortbildungen anerkannt, die die Qualität
- der Behandlung mit den vereinbarten Heilmitteln,
- der Behandlungsergebnisse und
- der Versorgungsabläufe
fördern bzw. positiv beeinflussen.
(1) HP-Leistungen werden grundsätzlich nicht zu Lasten der GKV erbracht, Versorgungsabläufe werden also aus Sicht der GKVen nicht verbessert.
(2) Der sekt. HP alleine verbessert nicht die Qualität der Behandlung mit den vereinbarten Heilmitteln, da die gleichen HM wie vorher angewandt werden.
(3) Inwiefern beeinflusst der sekt. HP das Behandlungsergebnis?
-> Link
Die Differentialdiagstik erfüllt die Anforderungen in den RV zu Fortbildungungsverpflichtung.
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Ist es nicht eher so, dass die Diagnose als Grundlage unserer Tätigkeit als PT bereits von ärztlicher Seite zwingend gegeben sein muss?
Fobis im Rahmen des HPG haben ganz eigene Ausgangslagen.
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mocca schrieb:
Wozu braucht man eine Differenzialdiagnostik in Rahmen des GKV-Systems und der RV?
Ist es nicht eher so, dass die Diagnose als Grundlage unserer Tätigkeit als PT bereits von ärztlicher Seite zwingend gegeben sein muss?
Fobis im Rahmen des HPG haben ganz eigene Ausgangslagen.
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alobar schrieb:
die DD ist wohl immer schön. auch als Physio. oder gerade als Physio!
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ali schrieb:
DD ist nicht nur schön, sondern bei der "Qualität" der ärztlichen Diagnosen für effektive Behandlungen m.E. sogar botwendig..
Wozu braucht man eine Differenzialdiagnostik in Rahmen des GKV-Systems und der RV?
Ist es nicht eher so, dass die Diagnose als Grundlage unserer Tätigkeit als PT bereits von ärztlicher Seite zwingend gegeben sein muss?
Fobis im Rahmen des HPG haben ganz eigene Ausgangslagen.
Dazu hilft die Ausbildungsrichtlinien der Physiotherapieausbildung mal zu studieren.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
mocca schrieb am 21.11.15 13:15:
Wozu braucht man eine Differenzialdiagnostik in Rahmen des GKV-Systems und der RV?
Ist es nicht eher so, dass die Diagnose als Grundlage unserer Tätigkeit als PT bereits von ärztlicher Seite zwingend gegeben sein muss?
Fobis im Rahmen des HPG haben ganz eigene Ausgangslagen.
Dazu hilft die Ausbildungsrichtlinien der Physiotherapieausbildung mal zu studieren.
stefan 302
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chris217 schrieb:
Bei den aufwendigen Diagnosen wie BWS-Syndrom, dass sich dann als Bronchial-Ca outet, nachdem man dem Patienten ein Röntgenthorax nahelegt, ist eine gute Differentialdiagnose und die Einschätzung einer nicht adäquaten Besserung immer gut! Nur mal so als ein Beispiel für "mit offenen Augen durchs Berufsleben gehen"
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Dream13 schrieb:
Die Auskunft habe ich persönlich vom Vdek bekommen, von der Stelle von der man auch die Zulassung bekommt, Mitarbeiter meldet etc. Ich finde es einfach traurig das ALLE Weiterbildungszentren dennoch Punkte anbieten... Hallo? Ich meine ich hätte den Kurs auch so gemacht, aber dennoch ist so eine Abzocke ja nicht toll. zumal ich mich frage woran ich denn nun fest machen kann dass die vergebenene Punkte (für zukünftige Kurse) dann auch wirklich zählen??? Diese Frage habe ich dem Vdek auch gestellt, da ich nicht ständig haufen Geld und Zeit in was investieren will was nicht mal was bringt.... Punktemäßig meine ich....
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Tempelritter schrieb:
Der Fobianbieter ist in der Pflicht die Anerkennung der Punkte zu garantieren oder die Punkte unter Vorbehalt zu vergeben, dann reicht er die A-Karte an dich weiter.
MfG
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us11 schrieb:
Die Möglichkeit den sekt.HP zu machen, gab es 2006 doch noch garnicht, kann also damals nicht ausgeschlossen worden sein. Natürlich werden die Punkte anerkannt.
MfG
Ich melde da nicht, dass ich nen Physio-HP habe.
Sobald ich offiziell meine Fobipunkte nachweisen muss, werde ich das dann machen.
Aber, wie ich bei dir vermute, zwischen "Tür und Angel", würde ich mich da auf nix einlassen.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Die Frage ist auch, wie kommt es zu dieser Auskunft?
Ich melde da nicht, dass ich nen Physio-HP habe.
Sobald ich offiziell meine Fobipunkte nachweisen muss, werde ich das dann machen.
Aber, wie ich bei dir vermute, zwischen "Tür und Angel", würde ich mich da auf nix einlassen.
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Tempelritter schrieb:
zudem ist eine andere Stelle innerhalb des VdEK in Berlin dafür zuständig.
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Dream13 schrieb:
Also selbst die Schule hat mir ein Schreiben zukommen lassen in dem eindeutig drin steht dass sich Kassen und Verbände noch streiten über dieses Thema und alle Schulen auf "eigene Gefahr" die Punkte verteilen können, sie allerdings nicht anerkannt werden müssen.... Und ich denke die Auskunft von 3 wichtigen Stellen wird nicht an den Haaren herbei gezogen sein....
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Tempelritter schrieb:
den Lehrgang den ich besucht hatte, hatte die Punkte nicht unter Vorbehalt vergeben. Da muss die Anerkennung bestehen.
Also selbst die Schule hat mir ein Schreiben zukommen lassen in dem eindeutig drin steht dass sich Kassen und Verbände noch streiten über dieses Thema und alle Schulen auf "eigene Gefahr" die Punkte verteilen können, sie allerdings nicht anerkannt werden müssen.... Und ich denke die Auskunft von 3 wichtigen Stellen wird nicht an den Haaren herbei gezogen sein....
Doch die Aussagen sind an den Haaren herbeigezogen, denn, wie ich schon vielmals berichtet habe, steht das im SGB V !!! was anerkannt wird und was nicht.
Es steht so eindeutig drin, dass man das gar nicht anders auslegen kann.
Und wenn unter Vorbehalt steht, dann steht das eben nicht im SGB V drin und man erwartet "milde Richter" oder der Anbieter hat keine Ahnung. Punkt.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Dream13 schrieb am 23.11.15 10:43:
Also selbst die Schule hat mir ein Schreiben zukommen lassen in dem eindeutig drin steht dass sich Kassen und Verbände noch streiten über dieses Thema und alle Schulen auf "eigene Gefahr" die Punkte verteilen können, sie allerdings nicht anerkannt werden müssen.... Und ich denke die Auskunft von 3 wichtigen Stellen wird nicht an den Haaren herbei gezogen sein....
Doch die Aussagen sind an den Haaren herbeigezogen, denn, wie ich schon vielmals berichtet habe, steht das im SGB V !!! was anerkannt wird und was nicht.
Es steht so eindeutig drin, dass man das gar nicht anders auslegen kann.
Und wenn unter Vorbehalt steht, dann steht das eben nicht im SGB V drin und man erwartet "milde Richter" oder der Anbieter hat keine Ahnung. Punkt.
stefan 302
> die Frage der Erteilung von Fortbildungspunkten ist zwischen Berufsverbänden und Krankenkassen seit vielen Jahren umstritten. Bisher hat es von Seiten der Krankenkassen noch keine "scharfen" Überprüfungen gegeben, weil den Krankenkassen bekannt ist, dass sie auf dem Rechtswege wahrscheinlich wenig Chancen hätten, ihre Absichten durchzusetzen. Aufgrund der noch nicht letztgültig geklärten Rechtslage sehen wir als Berufsverband davon ab, die Curricula von Anbietern zu überprüfen und darüber Bescheide zu erteilen. Die Bewerbung eines Kursangebotes mit Fortbildungspunkten erfolgt auf eigenes Risiko des Anbieters.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> VDB-Physiotherapieverband e. V.
> Dr. Michael Stehr
> Bundesgeschäftsführer
> Kölnstr. 4
> 53111 Bonn
> Tel: 0228/ 210506
> Fax: 0228/210552
> E-Mail: [E-Mail]
> VDB PHYSIOTHERAPIEVERBAND – Berufs- und Wirtschaftsverband der Selbständigen in der Physiotherapie
Antwort Vdek an mich:
....
Was bedeutet sektoraler HP – Heilpraktiker? Dies zählt nicht zur Fortbildung.
.......
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Berlin/Brandenburg
Referentin
Referat Ambulante Versorgung /
Zahnärzte / Sonstige Leistungserbringer
Friedrichstraße 50-55
10117 Berlin
Tel.: 0 30 - 25 37 74 35
Fax: 0 30 - 25 37 74 19
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Dream13 schrieb:
Antwort des VDB an die Schule....
> die Frage der Erteilung von Fortbildungspunkten ist zwischen Berufsverbänden und Krankenkassen seit vielen Jahren umstritten. Bisher hat es von Seiten der Krankenkassen noch keine "scharfen" Überprüfungen gegeben, weil den Krankenkassen bekannt ist, dass sie auf dem Rechtswege wahrscheinlich wenig Chancen hätten, ihre Absichten durchzusetzen. Aufgrund der noch nicht letztgültig geklärten Rechtslage sehen wir als Berufsverband davon ab, die Curricula von Anbietern zu überprüfen und darüber Bescheide zu erteilen. Die Bewerbung eines Kursangebotes mit Fortbildungspunkten erfolgt auf eigenes Risiko des Anbieters.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> VDB-Physiotherapieverband e. V.
> Dr. Michael Stehr
> Bundesgeschäftsführer
> Kölnstr. 4
> 53111 Bonn
> Tel: 0228/ 210506
> Fax: 0228/210552
> E-Mail: [E-Mail]
> VDB PHYSIOTHERAPIEVERBAND – Berufs- und Wirtschaftsverband der Selbständigen in der Physiotherapie
Antwort Vdek an mich:
....
Was bedeutet sektoraler HP – Heilpraktiker? Dies zählt nicht zur Fortbildung.
.......
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Berlin/Brandenburg
Referentin
Referat Ambulante Versorgung /
Zahnärzte / Sonstige Leistungserbringer
Friedrichstraße 50-55
10117 Berlin
Tel.: 0 30 - 25 37 74 35
Fax: 0 30 - 25 37 74 19
Teile des s.HP sind aber klar Inhalte des im SGB V fixierten Inhaltes über anerkennende Fobis.
Wenn das der VDB nicht weiß, ist das eigentlich "Jacke wie Hose", also hat keine verbindliche Aussage.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Nochmals, das ist im SGB V geklärt, klar formuliert und vom Staat her so gefordert. Wenn es "Luftnummern" gibt ist dass das Risiko des Anbieters.
Teile des s.HP sind aber klar Inhalte des im SGB V fixierten Inhaltes über anerkennende Fobis.
Wenn das der VDB nicht weiß, ist das eigentlich "Jacke wie Hose", also hat keine verbindliche Aussage.
stefan 302
Nochmals, das ist im SGB V geklärt, klar formuliert und vom Staat her so gefordert. Wenn es "Luftnummern" gibt ist dass das Risiko des Anbieters.
Teile des s.HP sind aber klar Inhalte des im SGB V fixierten Inhaltes über anerkennende Fobis.
Wenn das der VDB nicht weiß, ist das eigentlich "Jacke wie Hose", also hat keine verbindliche Aussage.
stefan 302
zudem sagt dieses Schreiben des VDB nichts über das nicht anerkennen dieser Fobi aus.
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Tempelritter schrieb:
stefan 302 schrieb am 23.11.15 16:05:
Nochmals, das ist im SGB V geklärt, klar formuliert und vom Staat her so gefordert. Wenn es "Luftnummern" gibt ist dass das Risiko des Anbieters.
Teile des s.HP sind aber klar Inhalte des im SGB V fixierten Inhaltes über anerkennende Fobis.
Wenn das der VDB nicht weiß, ist das eigentlich "Jacke wie Hose", also hat keine verbindliche Aussage.
stefan 302
zudem sagt dieses Schreiben des VDB nichts über das nicht anerkennen dieser Fobi aus.
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Dream13 schrieb:
Und wie soll ich mich wehren? Wenn die Schule keine Punkte gibt (da es Risiko des Anbieters ist laut VDB). Werden denn auch Unterrichtseinheiten akzeptiert oder muss "Fortbildungspunkte xy" da stehen!?
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
gar nicht hingehen, wenn der Anbieter nicht weiß was im SGB V steht....
stefan 302
Die Punkte müssen auf der Bescheinigung stehen, die Fobi muss alle Punkte der VdEK Anlage 3 erfüllen, wie Dokumentation, Evaluation, Qualitätsmerkmale der Dozenten und Inhalte.
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Tempelritter schrieb:
es ist immer Risiko des Anbieters, daher muss er die mögliche Vergabe der Punkte überprüfen oder die Punkte unter Vorbehalt vergeben. Im SGB V und in den Anlagen zu den Rahmenverträgen ist definiert welche Themen und die Vorgehensweise zählen. Du hast dir einfach den falschen Anbieter rausgesucht.
Die Punkte müssen auf der Bescheinigung stehen, die Fobi muss alle Punkte der VdEK Anlage 3 erfüllen, wie Dokumentation, Evaluation, Qualitätsmerkmale der Dozenten und Inhalte.
Auch bei den Verbänden.
Zumindest sind meine Fobipunkte alle unter Vorbehalt.
Mir bleibt nichts anderes übrig als auf eine Prüfung zu reagieren. Sich vorher irre zu machen, bringt nichts.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Mittlerweile vergeben ja alle Institutionen nur noch unter Vorbehalt.
Auch bei den Verbänden.
Zumindest sind meine Fobipunkte alle unter Vorbehalt.
Mir bleibt nichts anderes übrig als auf eine Prüfung zu reagieren. Sich vorher irre zu machen, bringt nichts.
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Tempelritter schrieb:
wenn ich meine für die letzten 4 Jahre anschaue, ist kein einziges unter Vorbehalt dabei.
Es geht auch mit garantierten Punkten.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Bei mir auch nicht.
Es geht auch mit garantierten Punkten.
stefan 302
Ich werd noch mal forschen...
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Ramona Völlkopf schrieb:
Ach echt?
Ich werd noch mal forschen...
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morpheus-06 schrieb:
Wer hat dir diese Auskunft gegeben? Der med. Teil wird anerkannt so meine Info.
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