Wir sind eine moderne Physiotherapie- und Osteopathiepraxis in Villingen-Schwenningen mit computergestützter Trainingstherapie und suchen Verstärkung ab sofort in Teil- oder Vollzeit.
Hallo zusammen,
ich bin am überlegen, ob ich die Heilpraktiker- Ausbildung mache. Nun würde ich gerne wissen was auf mich zukommt und worauf ich achten sollte.
Wer hat von euch als Physio den Heilpraktiker zusätzlich gemacht?
Gibt es empehlenswerte und nicht so gute Institute? Wie lange geht das Studium?
Vilen Dank für eure Antworten.....
;)
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Hallo zusammen,
ich bin am überlegen, ob ich die Heilpraktiker- Ausbildung mache. Nun würde ich gerne wissen was auf mich zukommt und worauf ich achten sollte.
Wer hat von euch als Physio den Heilpraktiker zusätzlich gemacht?
Gibt es empehlenswerte und nicht so gute Institute? Wie lange geht das Studium?
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PhysioXYZ schrieb:
Hallo zusammen,
ich bin am überlegen, ob ich die Heilpraktiker- Ausbildung mache. Nun würde ich gerne wissen was auf mich zukommt und worauf ich achten sollte.
Wer hat von euch als Physio den Heilpraktiker zusätzlich gemacht?
Gibt es empehlenswerte und nicht so gute Institute? Wie lange geht das Studium?
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Ich habe die Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung vor Jahren an WE Seminaren gemacht. Die Seminare waren speziell für PT und andere medizinische Berufe ausgelegt - d.h. viel Vorwissen wurde vorausgesetzt, was für mich sehr positiv war. 12 Monate ca. , danach Anmeldung zur Prüfung.
Es ist KEINE Ausbildung und schon gar kein Studium! Insgesamt war das Lernen der M.Choice Fragen das Wichtigste. Ansonsten den Herold auswendig lernen, Physiologie und Pathophys. gut kennen und die aktuelle Gesetzeslage ibs. Infektionsschutzgesetz.
Ich würde es jederzeit wieder machen, um Rechtssicherheit bei bestimmten Therapiemethoden zu haben.
LG,
m.
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Ich habe die Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung vor Jahren an WE Seminaren gemacht. Die Seminare waren speziell für PT und andere medizinische Berufe ausgelegt - d.h. viel Vorwissen wurde vorausgesetzt, was für mich sehr positiv war. 12 Monate ca. , danach Anmeldung zur Prüfung.
Es ist KEINE Ausbildung und schon gar kein Studium! Insgesamt war das Lernen der M.Choice Fragen das Wichtigste. Ansonsten den Herold auswendig lernen, Physiologie und Pathophys. gut kennen und die aktuelle Gesetzeslage ibs. Infektionsschutzgesetz.
Ich würde es jederzeit wieder machen, um Rechtssicherheit bei bestimmten Therapiemethoden zu haben.
LG,
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OK, ich habe gedacht, dass man auch Laboruntersuchungen macht, das heißt Blutabnahme, Spritzen etc. Liege ich da flasch?
Was machst du als HP dann genau? :unamused:
Bis auf die Sicherheit....
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OK, ich habe gedacht, dass man auch Laboruntersuchungen macht, das heißt Blutabnahme, Spritzen etc. Liege ich da flasch?
Was machst du als HP dann genau? :unamused:
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PhysioXYZ schrieb:
OK, ich habe gedacht, dass man auch Laboruntersuchungen macht, das heißt Blutabnahme, Spritzen etc. Liege ich da flasch?
Was machst du als HP dann genau? :unamused:
Bis auf die Sicherheit....
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michael933 schrieb:
Ich habe die Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung vor Jahren an WE Seminaren gemacht. Die Seminare waren speziell für PT und andere medizinische Berufe ausgelegt - d.h. viel Vorwissen wurde vorausgesetzt, was für mich sehr positiv war. 12 Monate ca. , danach Anmeldung zur Prüfung.
Es ist KEINE Ausbildung und schon gar kein Studium! Insgesamt war das Lernen der M.Choice Fragen das Wichtigste. Ansonsten den Herold auswendig lernen, Physiologie und Pathophys. gut kennen und die aktuelle Gesetzeslage ibs. Infektionsschutzgesetz.
Ich würde es jederzeit wieder machen, um Rechtssicherheit bei bestimmten Therapiemethoden zu haben.
LG,
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Blutabnahme, Spritzen und ähnliches darfst du dann machen, ABER: Zum Heilpraktiker brauchst du keine Ausbildung, sondern musst "nur" die Prüfung bestehen! Dazu kann so ein obengenannter Kurs hilfreich sein. Das heißt: HP kann jeder werden und dann dürfen die auch noch spritzen geben, Manipulieren etc. und das wenn man Pech hat ohne jede Ausbildung!!!!! :scream: :angry:
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• verena86
Blutabnahme, Spritzen und ähnliches darfst du dann machen, ABER: Zum Heilpraktiker brauchst du keine Ausbildung, sondern musst "nur" die Prüfung bestehen! Dazu kann so ein obengenannter Kurs hilfreich sein. Das heißt: HP kann jeder werden und dann dürfen die auch noch spritzen geben, Manipulieren etc. und das wenn man Pech hat ohne jede Ausbildung!!!!! :scream: :angry:
Manuel Kiefhaber schrieb am 17.9.14 18:18:
.....dann dürfen die auch noch spritzen geben, Manipulieren etc. und das wenn man Pech hat ohne jede Ausbildung!!!!! :scream: :angry:
Ganz so drastisch nicht.
Der HP darf sich auch nur in sicherem Wissen bewegen.
Allerdings machen die oft nur nen WE Kurs. Z.B. bei MLD
Habe ich das persönlich so mitbekommen und der Spritzenkurs war ein Samstag Vormittag. ..
:angry:
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[zitat]Manuel Kiefhaber schrieb am 17.9.14 18:18:
.....dann dürfen die auch noch spritzen geben, Manipulieren etc. und das wenn man Pech hat ohne jede Ausbildung!!!!! :scream: :angry:[/zitat]
Ganz so drastisch nicht.
Der HP darf sich auch nur in sicherem Wissen bewegen.
Allerdings machen die oft nur nen WE Kurs. Z.B. bei MLD
Habe ich das persönlich so mitbekommen und der Spritzenkurs war ein Samstag Vormittag. ..
:angry:
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Ramona Völlkopf schrieb:
Manuel Kiefhaber schrieb am 17.9.14 18:18:
.....dann dürfen die auch noch spritzen geben, Manipulieren etc. und das wenn man Pech hat ohne jede Ausbildung!!!!! :scream: :angry:
Ganz so drastisch nicht.
Der HP darf sich auch nur in sicherem Wissen bewegen.
Allerdings machen die oft nur nen WE Kurs. Z.B. bei MLD
Habe ich das persönlich so mitbekommen und der Spritzenkurs war ein Samstag Vormittag. ..
:angry:
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Ich habe von 1994-19797 die Schule für Naturheilkunde von Elvira Bierbach besucht und die Ausbildung war wesentlich umfassender.
Diejenigen, die "mal eben nur Prüfungswissen" pauken bzw. gezielt hierfür Kurse besuchen, sind meiner Meinung nach mitverantwortlich für den Ruf der Ausbildung. Es gibt - wie so oft im Leben - solche und solche Ausbildungen.
Für mich war es ein riesiger Gewinn. Die Ausübung des Berufes war seinerzeit für mich zweitrangig. Damals lernte ich tatsächlich für mich wegen einer speziellen Situation in meinem Umfeld. Und auch diese Einstellung ist gar nicht mal so selten.
Diese Hauruckausbildung kommt eher aus den Reihen der PTs. Ich meine es gar nicht mal negativ, bei der heutigen Gesetzeslage ist es für mich durchaus verständlich. Doch macht die Ausübung der Heilkunst wesentlich mehr aus und beschränkt sich eben nicht nur auf den Bewegungsapparat.
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Ich habe von 1994-19797 die Schule für Naturheilkunde von Elvira Bierbach besucht und die Ausbildung war wesentlich umfassender.
Diejenigen, die "mal eben nur Prüfungswissen" pauken bzw. gezielt hierfür Kurse besuchen, sind meiner Meinung nach mitverantwortlich für den Ruf der Ausbildung. Es gibt - wie so oft im Leben - solche und solche Ausbildungen.
Für mich war es ein riesiger Gewinn. Die Ausübung des Berufes war seinerzeit für mich zweitrangig. Damals lernte ich tatsächlich für mich wegen einer speziellen Situation in meinem Umfeld. Und auch diese Einstellung ist gar nicht mal so selten.
Diese Hauruckausbildung kommt eher aus den Reihen der PTs. Ich meine es gar nicht mal negativ, bei der heutigen Gesetzeslage ist es für mich durchaus verständlich. Doch macht die Ausübung der Heilkunst wesentlich mehr aus und beschränkt sich eben nicht nur auf den Bewegungsapparat.
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britta109 schrieb:
Ich habe von 1994-19797 die Schule für Naturheilkunde von Elvira Bierbach besucht und die Ausbildung war wesentlich umfassender.
Diejenigen, die "mal eben nur Prüfungswissen" pauken bzw. gezielt hierfür Kurse besuchen, sind meiner Meinung nach mitverantwortlich für den Ruf der Ausbildung. Es gibt - wie so oft im Leben - solche und solche Ausbildungen.
Für mich war es ein riesiger Gewinn. Die Ausübung des Berufes war seinerzeit für mich zweitrangig. Damals lernte ich tatsächlich für mich wegen einer speziellen Situation in meinem Umfeld. Und auch diese Einstellung ist gar nicht mal so selten.
Diese Hauruckausbildung kommt eher aus den Reihen der PTs. Ich meine es gar nicht mal negativ, bei der heutigen Gesetzeslage ist es für mich durchaus verständlich. Doch macht die Ausübung der Heilkunst wesentlich mehr aus und beschränkt sich eben nicht nur auf den Bewegungsapparat.
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Manuel Kiefhaber schrieb am 17.9.14 18:18:
.....dann dürfen die auch noch spritzen geben, Manipulieren etc. und das wenn man Pech hat ohne jede Ausbildung!!!!! :scream: :angry:
Ganz so drastisch nicht.
Der HP darf sich auch nur in sicherem Wissen bewegen.
Allerdings machen die oft nur nen WE Kurs. Z.B. bei MLD
Habe ich das persönlich so mitbekommen und der Spritzenkurs war ein Samstag Vormittag. ..
:angry:
Genau so drastisch...
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• hans-jürgen309
[zitat]Ramona Völlkopf schrieb am 17.9.14 19:04:
[zitat]Manuel Kiefhaber schrieb am 17.9.14 18:18:
.....dann dürfen die auch noch spritzen geben, Manipulieren etc. und das wenn man Pech hat ohne jede Ausbildung!!!!! :scream: :angry:[/zitat]
Ganz so drastisch nicht.
Der HP darf sich auch nur in sicherem Wissen bewegen.
Allerdings machen die oft nur nen WE Kurs. Z.B. bei MLD
Habe ich das persönlich so mitbekommen und der Spritzenkurs war ein Samstag Vormittag. ..
:angry:[/zitat]
Genau so drastisch...
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McMiki schrieb:
Ramona Völlkopf schrieb am 17.9.14 19:04:
Manuel Kiefhaber schrieb am 17.9.14 18:18:
.....dann dürfen die auch noch spritzen geben, Manipulieren etc. und das wenn man Pech hat ohne jede Ausbildung!!!!! :scream: :angry:
Ganz so drastisch nicht.
Der HP darf sich auch nur in sicherem Wissen bewegen.
Allerdings machen die oft nur nen WE Kurs. Z.B. bei MLD
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Genau so drastisch...
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Du scheinst ja nicht sehr viel von der Gesetzeslage zu wissen.
Als Hp darf man nur die Behandlungsmethoden enwenden die man auch erlernt hat und dies muß man auch schriftlich (Zertifikat) nachweisen können wenn etwas passieren sollte .Ansonsten wirds teuer.
Soviel zu deinem Halbwissen :kissing_closed_eyes:
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Du scheinst ja nicht sehr viel von der Gesetzeslage zu wissen.
Als Hp darf man nur die Behandlungsmethoden enwenden die man auch erlernt hat und dies muß man auch schriftlich (Zertifikat) nachweisen können wenn etwas passieren sollte .Ansonsten wirds teuer.
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eim schrieb:
Du scheinst ja nicht sehr viel von der Gesetzeslage zu wissen.
Als Hp darf man nur die Behandlungsmethoden enwenden die man auch erlernt hat und dies muß man auch schriftlich (Zertifikat) nachweisen können wenn etwas passieren sollte .Ansonsten wirds teuer.
Soviel zu deinem Halbwissen :kissing_closed_eyes:
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Ja und da hilft einem auch keine Berugshaftpflichtversicherung.
Ich wurde in den 90zigern auch schon in der mündlichen Prüfung gebeten eine Infusion anzulegen, Lunge abzuhorchen, Blutdruck messen, Reflexe zu überprüfen und so weiter.
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Ja und da hilft einem auch keine Berugshaftpflichtversicherung.
Ich wurde in den 90zigern auch schon in der mündlichen Prüfung gebeten eine Infusion anzulegen, Lunge abzuhorchen, Blutdruck messen, Reflexe zu überprüfen und so weiter.
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britta109 schrieb:
Ja und da hilft einem auch keine Berugshaftpflichtversicherung.
Ich wurde in den 90zigern auch schon in der mündlichen Prüfung gebeten eine Infusion anzulegen, Lunge abzuhorchen, Blutdruck messen, Reflexe zu überprüfen und so weiter.
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Das leitet eim (richtigerweise) aus dem Zivilrecht (BGB) und dem Strafrecht (StGB) ab.
Dort ist zwar nicht explizit geregelt, dass ein schriftlciher Nachweis erfolgen musss, jedoch ist das die logische Konsequenz.
Dies wurde auch schon höchstrichterlich dargelegt; BGH VI ZR 206/90:
"Wie auch die Revision nicht bezweifelt, muß nicht nur ein Arzt, sondern auch ein Heilpraktiker, für den keine besondere medizinische Ausbildung vorgeschrieben ist, und der nur nach einer Überprüfung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten durch das zuständige Gesundheitsamt zur Heilbehandlung zugelassen wird (zur geschichtlichen Entwicklung vgl. BVerfGE 78, 155 ff [BVerfG 10.05.1988 - 1 BvR 111/77]), die Voraussetzungen fachgemäßer Behandlung kennen und beachten (so schon RGSt 59, 355, 357). Er ist also verpflichtet, sich eine ausreichende Sachkunde über die von ihm angewendeten Behandlungsweisen einschließlich ihrer Risiken, vor allem die richtigen Techniken für deren gefahrlose Anwendung anzueignen. Demgemäß verstößt er in gleicher Weise wie ein Arzt gegen die gebotene Sorgfalt, wenn er eine Therapie wählt, mit deren Handhabung, Eigenarten und Risiken er sich zuvor nicht in erforderlichem Maße vertraut gemacht hat. Über die ihm durch Einzelgesetze ausdrücklich verbotenen Behandlungsmaßnahmen hinaus darf der Heilpraktiker Methoden, deren Indikationsstellung oder Risiken die medizinisch-wissenschaftliche Ausbildung und Erfahrung eines approbierten Arztes verlangen, nicht anwenden, solange er sich nicht ein entsprechendes Fachwissen und -können erworben hat. Zur Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt gehört ferner, daß er sich - ähnlich wie ein ärztlicher Berufsanfänger (vgl. insoweit BGHZ 88, 248, 258) - im Einzelfall jeweils selbstkritisch prüft, ob seine Fähigkeiten oder Kenntnisse ausreichen, um eine ausreichende Diagnose zu stellen und eine sachgemäße Heilbehandlung einzuleiten und bei etwaigen diagnostischen oder therapeutischen Eingriffen alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen beachten zu können. Sind diese Kenntnisse und Fähigkeiten nicht vorhanden, dann muß er den Eingriff unterlassen (vgl. für einen Heilpraktiker OLG München, Urteil vom 26. April 1989 mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 26. Juni 1990 - VI ZR 193/90 - zur Veröffentlichung in AHRS unter Kennzahl 3150/2 vorgesehen; für einen ärztlichen Berufsanfänger: Senatsurteil vom 26. April 1988 - VI ZR 246/86 - NJW 1988, 2298 = VersR 1988, 723, 724; OLG Hamm, Urteil vom 27. April 1981 mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 14. Dezember 1982 - VI ZR 134/81 - AHRS 2500/9 und OLG Koblenz, Urteil vom 5. Juli 1984 mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 28. Mai 1985 - VI ZR 178/84 - AHRS 2500/12)"
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Das leitet eim (richtigerweise) aus dem Zivilrecht (BGB) und dem Strafrecht (StGB) ab.
Dort ist zwar nicht explizit geregelt, dass ein schriftlciher Nachweis erfolgen musss, jedoch ist das die logische Konsequenz.
Dies wurde auch schon höchstrichterlich dargelegt; BGH VI ZR 206/90:
"Wie auch die Revision nicht bezweifelt, muß nicht nur ein Arzt, sondern auch ein Heilpraktiker, für den keine besondere medizinische Ausbildung vorgeschrieben ist, und der nur nach einer Überprüfung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten durch das zuständige Gesundheitsamt zur Heilbehandlung zugelassen wird (zur geschichtlichen Entwicklung vgl. BVerfGE 78, 155 ff [BVerfG 10.05.1988 - 1 BvR 111/77]), die Voraussetzungen fachgemäßer Behandlung kennen und beachten (so schon RGSt 59, 355, 357). Er ist also verpflichtet, sich eine ausreichende Sachkunde über die von ihm angewendeten Behandlungsweisen einschließlich ihrer Risiken, vor allem die richtigen Techniken für deren gefahrlose Anwendung anzueignen. Demgemäß verstößt er in gleicher Weise wie ein Arzt gegen die gebotene Sorgfalt, wenn er eine Therapie wählt, mit deren Handhabung, Eigenarten und Risiken er sich zuvor nicht in erforderlichem Maße vertraut gemacht hat. Über die ihm durch Einzelgesetze ausdrücklich verbotenen Behandlungsmaßnahmen hinaus darf der Heilpraktiker Methoden, deren Indikationsstellung oder Risiken die medizinisch-wissenschaftliche Ausbildung und Erfahrung eines approbierten Arztes verlangen, nicht anwenden, solange er sich nicht ein entsprechendes Fachwissen und -können erworben hat. Zur Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt gehört ferner, daß er sich - ähnlich wie ein ärztlicher Berufsanfänger (vgl. insoweit BGHZ 88, 248, 258) - im Einzelfall jeweils selbstkritisch prüft, ob seine Fähigkeiten oder Kenntnisse ausreichen, um eine ausreichende Diagnose zu stellen und eine sachgemäße Heilbehandlung einzuleiten und bei etwaigen diagnostischen oder therapeutischen Eingriffen alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen beachten zu können. Sind diese Kenntnisse und Fähigkeiten nicht vorhanden, dann muß er den Eingriff unterlassen (vgl. für einen Heilpraktiker OLG München, Urteil vom 26. April 1989 mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 26. Juni 1990 - VI ZR 193/90 - zur Veröffentlichung in AHRS unter Kennzahl 3150/2 vorgesehen; für einen ärztlichen Berufsanfänger: Senatsurteil vom 26. April 1988 - VI ZR 246/86 - NJW 1988, 2298 = VersR 1988, 723, 724; OLG Hamm, Urteil vom 27. April 1981 mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 14. Dezember 1982 - VI ZR 134/81 - AHRS 2500/9 und OLG Koblenz, Urteil vom 5. Juli 1984 mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 28. Mai 1985 - VI ZR 178/84 - AHRS 2500/12)"
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Bernie schrieb:
Das leitet eim (richtigerweise) aus dem Zivilrecht (BGB) und dem Strafrecht (StGB) ab.
Dort ist zwar nicht explizit geregelt, dass ein schriftlciher Nachweis erfolgen musss, jedoch ist das die logische Konsequenz.
Dies wurde auch schon höchstrichterlich dargelegt; BGH VI ZR 206/90:
"Wie auch die Revision nicht bezweifelt, muß nicht nur ein Arzt, sondern auch ein Heilpraktiker, für den keine besondere medizinische Ausbildung vorgeschrieben ist, und der nur nach einer Überprüfung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten durch das zuständige Gesundheitsamt zur Heilbehandlung zugelassen wird (zur geschichtlichen Entwicklung vgl. BVerfGE 78, 155 ff [BVerfG 10.05.1988 - 1 BvR 111/77]), die Voraussetzungen fachgemäßer Behandlung kennen und beachten (so schon RGSt 59, 355, 357). Er ist also verpflichtet, sich eine ausreichende Sachkunde über die von ihm angewendeten Behandlungsweisen einschließlich ihrer Risiken, vor allem die richtigen Techniken für deren gefahrlose Anwendung anzueignen. Demgemäß verstößt er in gleicher Weise wie ein Arzt gegen die gebotene Sorgfalt, wenn er eine Therapie wählt, mit deren Handhabung, Eigenarten und Risiken er sich zuvor nicht in erforderlichem Maße vertraut gemacht hat. Über die ihm durch Einzelgesetze ausdrücklich verbotenen Behandlungsmaßnahmen hinaus darf der Heilpraktiker Methoden, deren Indikationsstellung oder Risiken die medizinisch-wissenschaftliche Ausbildung und Erfahrung eines approbierten Arztes verlangen, nicht anwenden, solange er sich nicht ein entsprechendes Fachwissen und -können erworben hat. Zur Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt gehört ferner, daß er sich - ähnlich wie ein ärztlicher Berufsanfänger (vgl. insoweit BGHZ 88, 248, 258) - im Einzelfall jeweils selbstkritisch prüft, ob seine Fähigkeiten oder Kenntnisse ausreichen, um eine ausreichende Diagnose zu stellen und eine sachgemäße Heilbehandlung einzuleiten und bei etwaigen diagnostischen oder therapeutischen Eingriffen alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen beachten zu können. Sind diese Kenntnisse und Fähigkeiten nicht vorhanden, dann muß er den Eingriff unterlassen (vgl. für einen Heilpraktiker OLG München, Urteil vom 26. April 1989 mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 26. Juni 1990 - VI ZR 193/90 - zur Veröffentlichung in AHRS unter Kennzahl 3150/2 vorgesehen; für einen ärztlichen Berufsanfänger: Senatsurteil vom 26. April 1988 - VI ZR 246/86 - NJW 1988, 2298 = VersR 1988, 723, 724; OLG Hamm, Urteil vom 27. April 1981 mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 14. Dezember 1982 - VI ZR 134/81 - AHRS 2500/9 und OLG Koblenz, Urteil vom 5. Juli 1984 mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 28. Mai 1985 - VI ZR 178/84 - AHRS 2500/12)"
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Ich finde es schlimm dass immer noch dieses Nichtwissen inklusive aller Vorurteile hier dermaßen häufig verbreitet werden. :frowning: :frowning: :thumbsup:
Einfach ätzend und es ist egal ob es die PT´s oder Ärzte sind die sich hier im Forum dermaßen profilieren wollen.
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:clap: :clap: :clap: Danke Bernie
Ich finde es schlimm dass immer noch dieses Nichtwissen inklusive aller Vorurteile hier dermaßen häufig verbreitet werden. :frowning: :frowning: :thumbsup:
Einfach ätzend und es ist egal ob es die PT´s oder Ärzte sind die sich hier im Forum dermaßen profilieren wollen.
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eim schrieb:
:clap: :clap: :clap: Danke Bernie
Ich finde es schlimm dass immer noch dieses Nichtwissen inklusive aller Vorurteile hier dermaßen häufig verbreitet werden. :frowning: :frowning: :thumbsup:
Einfach ätzend und es ist egal ob es die PT´s oder Ärzte sind die sich hier im Forum dermaßen profilieren wollen.
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Manuel Kiefhaber schrieb:
Blutabnahme, Spritzen und ähnliches darfst du dann machen, ABER: Zum Heilpraktiker brauchst du keine Ausbildung, sondern musst "nur" die Prüfung bestehen! Dazu kann so ein obengenannter Kurs hilfreich sein. Das heißt: HP kann jeder werden und dann dürfen die auch noch spritzen geben, Manipulieren etc. und das wenn man Pech hat ohne jede Ausbildung!!!!! :scream: :angry:
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Ich habe meine HP-Schulung /Ausbildung nach dem Inama - Konzept gemacht.
Diese war speziell auf Physios ausgerichtet und es gibt inzwischen viele Ausbildungs/Schulungsorte die nach diesem Konzept arbeiten .
Nebenbei und auch anschließend habe ich auch verschiedene Behandlungsmethoden und Arbeitsmethoden für den HP-Bereich absolviert.
Wichtig ist auf jeden Fall ein Injektionskurs da einige GA inzwischen diese Handhabung auch im Prüfungsprogramm(bei der mündlichen)
angewenden.
Anschließend (also nach bestandener Prüfung /Ernennung zum HP ) lernt man ja noch weiter und spezialisiert sich
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Ich habe meine HP-Schulung /Ausbildung nach dem Inama - Konzept gemacht.
Diese war speziell auf Physios ausgerichtet und es gibt inzwischen viele Ausbildungs/Schulungsorte die nach diesem Konzept arbeiten .
Nebenbei und auch anschließend habe ich auch verschiedene Behandlungsmethoden und Arbeitsmethoden für den HP-Bereich absolviert.
Wichtig ist auf jeden Fall ein Injektionskurs da einige GA inzwischen diese Handhabung auch im Prüfungsprogramm(bei der mündlichen)
angewenden.
Anschließend (also nach bestandener Prüfung /Ernennung zum HP ) lernt man ja noch weiter und spezialisiert sich
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eim schrieb:
Ich habe meine HP-Schulung /Ausbildung nach dem Inama - Konzept gemacht.
Diese war speziell auf Physios ausgerichtet und es gibt inzwischen viele Ausbildungs/Schulungsorte die nach diesem Konzept arbeiten .
Nebenbei und auch anschließend habe ich auch verschiedene Behandlungsmethoden und Arbeitsmethoden für den HP-Bereich absolviert.
Wichtig ist auf jeden Fall ein Injektionskurs da einige GA inzwischen diese Handhabung auch im Prüfungsprogramm(bei der mündlichen)
angewenden.
Anschließend (also nach bestandener Prüfung /Ernennung zum HP ) lernt man ja noch weiter und spezialisiert sich
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Mal zurück zum Thema: PhysioXYZ, es kommt ein bisschen darauf an, warum du HP werden willst.
Es gibt den "schnellen" Weg, also sich einfach nur das Prüfungswissen anzueignen, was in der Prüfung abgefragt wird. Das wäre das richtige, wenn du mehr oder weniger dir einen Direktzugang als PT ermöglichen willst.
oder dann gibt es denn "ausführlicheren" Weg, bei dem du eben auch Themen lernst, die du nicht zwangsläufig für die Prüung brauchst, die aber für deine Arbeit als HP sinnvoll sind (z.B. Spritzen setzten).
Es gibt natürlich auch noch einige Abstufungen dazwischen ;)
Falls du noch fragen hast, kannst du mich gerne direkt anschreiben, ich bin Voll-HP.
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Mal zurück zum Thema: PhysioXYZ, es kommt ein bisschen darauf an, warum du HP werden willst.
Es gibt den "schnellen" Weg, also sich einfach nur das Prüfungswissen anzueignen, was in der Prüfung abgefragt wird. Das wäre das richtige, wenn du mehr oder weniger dir einen Direktzugang als PT ermöglichen willst.
oder dann gibt es denn "ausführlicheren" Weg, bei dem du eben auch Themen lernst, die du nicht zwangsläufig für die Prüung brauchst, die aber für deine Arbeit als HP sinnvoll sind (z.B. Spritzen setzten).
Es gibt natürlich auch noch einige Abstufungen dazwischen ;)
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es gibt heute auch schon beim Gesundheitsamt wo in der Prüfung Spritzen ,Blutdruck messen und etc. gefordert werden.Also bitte schon während des lernens den Spritzenkurs absolvieren.
PS.: Bin auch Voll-HP :stuck_out_tongue: :stuck_out_tongue: :stuck_out_tongue:
Liebe Verena 86,
es gibt heute auch schon beim Gesundheitsamt wo in der Prüfung Spritzen ,Blutdruck messen und etc. gefordert werden.Also bitte schon während des lernens den Spritzenkurs absolvieren.
PS.: Bin auch Voll-HP :stuck_out_tongue: :stuck_out_tongue: :stuck_out_tongue:
Für PhysioXYZ : schau mal hier : www.eos-institut.de
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eim schrieb:
Liebe Verena 86,
es gibt heute auch schon beim Gesundheitsamt wo in der Prüfung Spritzen ,Blutdruck messen und etc. gefordert werden.Also bitte schon während des lernens den Spritzenkurs absolvieren.
PS.: Bin auch Voll-HP :stuck_out_tongue: :stuck_out_tongue: :stuck_out_tongue:
Falsch. Nicht heute schon. Wie ich oben schon schrieb:
Ich wurde in den 90zigern auch schon in der mündlichen Prüfung gebeten eine Infusion anzulegen, Lunge abzuhorchen, Blutdruck messen, Reflexe zu überprüfen und so weiter.
Es halten sich seit Ewigkeiten Grüchte um den Beruf und die Ausbildung.
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Falsch. Nicht heute schon. Wie ich oben schon schrieb:
[i]Ich wurde in den 90zigern auch schon in der mündlichen Prüfung gebeten eine Infusion anzulegen, Lunge abzuhorchen, Blutdruck messen, Reflexe zu überprüfen und so weiter.[/i]
Es halten sich seit Ewigkeiten Grüchte um den Beruf und die Ausbildung.
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britta109 schrieb:
Falsch. Nicht heute schon. Wie ich oben schon schrieb:
Ich wurde in den 90zigern auch schon in der mündlichen Prüfung gebeten eine Infusion anzulegen, Lunge abzuhorchen, Blutdruck messen, Reflexe zu überprüfen und so weiter.
Es halten sich seit Ewigkeiten Grüchte um den Beruf und die Ausbildung.
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Meine Intention ist nicht nur den Heilptrktiker als Schein zu haben, sondern mein Wissen sinnvoll anwenden zu können.
Da ich aus dem südlichen Raum komme, sollte die FOBI auch wohnortnah sein.
Ich habe beim ulmkolleg einen interessanten Kompaktkurs gesehen.
3*4 Tage und anschließendes 5 tägiges Intensivseminar. Zusätzlich kann man eien praktischen Teil machen.
Das Ganze würde 6 Monate in Anspruch nehmen.
Hat jemand das so gemacht? Wie sind dort die Erfahrungen?
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Meine Intention ist nicht nur den Heilptrktiker als Schein zu haben, sondern mein Wissen sinnvoll anwenden zu können.
Da ich aus dem südlichen Raum komme, sollte die FOBI auch wohnortnah sein.
Ich habe beim ulmkolleg einen interessanten Kompaktkurs gesehen.
3*4 Tage und anschließendes 5 tägiges Intensivseminar. Zusätzlich kann man eien praktischen Teil machen.
Das Ganze würde 6 Monate in Anspruch nehmen.
Hat jemand das so gemacht? Wie sind dort die Erfahrungen?
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PhysioXYZ schrieb:
Meine Intention ist nicht nur den Heilptrktiker als Schein zu haben, sondern mein Wissen sinnvoll anwenden zu können.
Da ich aus dem südlichen Raum komme, sollte die FOBI auch wohnortnah sein.
Ich habe beim ulmkolleg einen interessanten Kompaktkurs gesehen.
3*4 Tage und anschließendes 5 tägiges Intensivseminar. Zusätzlich kann man eien praktischen Teil machen.
Das Ganze würde 6 Monate in Anspruch nehmen.
Hat jemand das so gemacht? Wie sind dort die Erfahrungen?
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verena86 schrieb:
Mal zurück zum Thema: PhysioXYZ, es kommt ein bisschen darauf an, warum du HP werden willst.
Es gibt den "schnellen" Weg, also sich einfach nur das Prüfungswissen anzueignen, was in der Prüfung abgefragt wird. Das wäre das richtige, wenn du mehr oder weniger dir einen Direktzugang als PT ermöglichen willst.
oder dann gibt es denn "ausführlicheren" Weg, bei dem du eben auch Themen lernst, die du nicht zwangsläufig für die Prüung brauchst, die aber für deine Arbeit als HP sinnvoll sind (z.B. Spritzen setzten).
Es gibt natürlich auch noch einige Abstufungen dazwischen ;)
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Isolde Richter Bad Kenzingen.Tolle Schule auch für Fernschüler. Super Betreuung. Ich persönlich halte nichts von
Schnellseminaren. Zum anderen ist der große Heilpraktiker sehr umfangreich.Das hat nicht viel mit Physio zu tun,ausser dem med. Vorwissen in der Anatomie und ein bisschen aus anderen Bereichen.
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Isolde Richter Bad Kenzingen.Tolle Schule auch für Fernschüler. Super Betreuung. Ich persönlich halte nichts von
Schnellseminaren. Zum anderen ist der große Heilpraktiker sehr umfangreich.Das hat nicht viel mit Physio zu tun,ausser dem med. Vorwissen in der Anatomie und ein bisschen aus anderen Bereichen.
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Physiotin schrieb:
Isolde Richter Bad Kenzingen.Tolle Schule auch für Fernschüler. Super Betreuung. Ich persönlich halte nichts von
Schnellseminaren. Zum anderen ist der große Heilpraktiker sehr umfangreich.Das hat nicht viel mit Physio zu tun,ausser dem med. Vorwissen in der Anatomie und ein bisschen aus anderen Bereichen.
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ich bin am überlegen, ob ich die Heilpraktiker- Ausbildung mache. Nun würde ich gerne wissen was auf mich zukommt und worauf ich achten sollte.
Wer hat von euch als Physio den Heilpraktiker zusätzlich gemacht?
Gibt es empehlenswerte und nicht so gute Institute? Wie lange geht das Studium?
Vilen Dank für eure Antworten.....
;)
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PhysioXYZ schrieb:
Hallo zusammen,
ich bin am überlegen, ob ich die Heilpraktiker- Ausbildung mache. Nun würde ich gerne wissen was auf mich zukommt und worauf ich achten sollte.
Wer hat von euch als Physio den Heilpraktiker zusätzlich gemacht?
Gibt es empehlenswerte und nicht so gute Institute? Wie lange geht das Studium?
Vilen Dank für eure Antworten.....
;)
Es ist KEINE Ausbildung und schon gar kein Studium! Insgesamt war das Lernen der M.Choice Fragen das Wichtigste. Ansonsten den Herold auswendig lernen, Physiologie und Pathophys. gut kennen und die aktuelle Gesetzeslage ibs. Infektionsschutzgesetz.
Ich würde es jederzeit wieder machen, um Rechtssicherheit bei bestimmten Therapiemethoden zu haben.
LG,
m.
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Was machst du als HP dann genau? :unamused:
Bis auf die Sicherheit....
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PhysioXYZ schrieb:
OK, ich habe gedacht, dass man auch Laboruntersuchungen macht, das heißt Blutabnahme, Spritzen etc. Liege ich da flasch?
Was machst du als HP dann genau? :unamused:
Bis auf die Sicherheit....
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michael933 schrieb:
Ich habe die Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung vor Jahren an WE Seminaren gemacht. Die Seminare waren speziell für PT und andere medizinische Berufe ausgelegt - d.h. viel Vorwissen wurde vorausgesetzt, was für mich sehr positiv war. 12 Monate ca. , danach Anmeldung zur Prüfung.
Es ist KEINE Ausbildung und schon gar kein Studium! Insgesamt war das Lernen der M.Choice Fragen das Wichtigste. Ansonsten den Herold auswendig lernen, Physiologie und Pathophys. gut kennen und die aktuelle Gesetzeslage ibs. Infektionsschutzgesetz.
Ich würde es jederzeit wieder machen, um Rechtssicherheit bei bestimmten Therapiemethoden zu haben.
LG,
m.
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.....dann dürfen die auch noch spritzen geben, Manipulieren etc. und das wenn man Pech hat ohne jede Ausbildung!!!!! :scream: :angry:
Ganz so drastisch nicht.
Der HP darf sich auch nur in sicherem Wissen bewegen.
Allerdings machen die oft nur nen WE Kurs. Z.B. bei MLD
Habe ich das persönlich so mitbekommen und der Spritzenkurs war ein Samstag Vormittag. ..
:angry:
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Ramona Völlkopf schrieb:
Manuel Kiefhaber schrieb am 17.9.14 18:18:
.....dann dürfen die auch noch spritzen geben, Manipulieren etc. und das wenn man Pech hat ohne jede Ausbildung!!!!! :scream: :angry:
Ganz so drastisch nicht.
Der HP darf sich auch nur in sicherem Wissen bewegen.
Allerdings machen die oft nur nen WE Kurs. Z.B. bei MLD
Habe ich das persönlich so mitbekommen und der Spritzenkurs war ein Samstag Vormittag. ..
:angry:
Diejenigen, die "mal eben nur Prüfungswissen" pauken bzw. gezielt hierfür Kurse besuchen, sind meiner Meinung nach mitverantwortlich für den Ruf der Ausbildung. Es gibt - wie so oft im Leben - solche und solche Ausbildungen.
Für mich war es ein riesiger Gewinn. Die Ausübung des Berufes war seinerzeit für mich zweitrangig. Damals lernte ich tatsächlich für mich wegen einer speziellen Situation in meinem Umfeld. Und auch diese Einstellung ist gar nicht mal so selten.
Diese Hauruckausbildung kommt eher aus den Reihen der PTs. Ich meine es gar nicht mal negativ, bei der heutigen Gesetzeslage ist es für mich durchaus verständlich. Doch macht die Ausübung der Heilkunst wesentlich mehr aus und beschränkt sich eben nicht nur auf den Bewegungsapparat.
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britta109 schrieb:
Ich habe von 1994-19797 die Schule für Naturheilkunde von Elvira Bierbach besucht und die Ausbildung war wesentlich umfassender.
Diejenigen, die "mal eben nur Prüfungswissen" pauken bzw. gezielt hierfür Kurse besuchen, sind meiner Meinung nach mitverantwortlich für den Ruf der Ausbildung. Es gibt - wie so oft im Leben - solche und solche Ausbildungen.
Für mich war es ein riesiger Gewinn. Die Ausübung des Berufes war seinerzeit für mich zweitrangig. Damals lernte ich tatsächlich für mich wegen einer speziellen Situation in meinem Umfeld. Und auch diese Einstellung ist gar nicht mal so selten.
Diese Hauruckausbildung kommt eher aus den Reihen der PTs. Ich meine es gar nicht mal negativ, bei der heutigen Gesetzeslage ist es für mich durchaus verständlich. Doch macht die Ausübung der Heilkunst wesentlich mehr aus und beschränkt sich eben nicht nur auf den Bewegungsapparat.
.....dann dürfen die auch noch spritzen geben, Manipulieren etc. und das wenn man Pech hat ohne jede Ausbildung!!!!! :scream: :angry:
Ganz so drastisch nicht.
Der HP darf sich auch nur in sicherem Wissen bewegen.
Allerdings machen die oft nur nen WE Kurs. Z.B. bei MLD
Habe ich das persönlich so mitbekommen und der Spritzenkurs war ein Samstag Vormittag. ..
:angry:
Genau so drastisch...
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McMiki schrieb:
Ramona Völlkopf schrieb am 17.9.14 19:04:
Manuel Kiefhaber schrieb am 17.9.14 18:18:
.....dann dürfen die auch noch spritzen geben, Manipulieren etc. und das wenn man Pech hat ohne jede Ausbildung!!!!! :scream: :angry:
Ganz so drastisch nicht.
Der HP darf sich auch nur in sicherem Wissen bewegen.
Allerdings machen die oft nur nen WE Kurs. Z.B. bei MLD
Habe ich das persönlich so mitbekommen und der Spritzenkurs war ein Samstag Vormittag. ..
:angry:
Genau so drastisch...
Als Hp darf man nur die Behandlungsmethoden enwenden die man auch erlernt hat und dies muß man auch schriftlich (Zertifikat) nachweisen können wenn etwas passieren sollte .Ansonsten wirds teuer.
Soviel zu deinem Halbwissen :kissing_closed_eyes:
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eim schrieb:
Du scheinst ja nicht sehr viel von der Gesetzeslage zu wissen.
Als Hp darf man nur die Behandlungsmethoden enwenden die man auch erlernt hat und dies muß man auch schriftlich (Zertifikat) nachweisen können wenn etwas passieren sollte .Ansonsten wirds teuer.
Soviel zu deinem Halbwissen :kissing_closed_eyes:
Ich wurde in den 90zigern auch schon in der mündlichen Prüfung gebeten eine Infusion anzulegen, Lunge abzuhorchen, Blutdruck messen, Reflexe zu überprüfen und so weiter.
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britta109 schrieb:
Ja und da hilft einem auch keine Berugshaftpflichtversicherung.
Ich wurde in den 90zigern auch schon in der mündlichen Prüfung gebeten eine Infusion anzulegen, Lunge abzuhorchen, Blutdruck messen, Reflexe zu überprüfen und so weiter.
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paul849 schrieb:
Wo hast Du das denn her. Wie kann man nur so einen Quatsch verbreiten. Zeige uns dochmal wo das festgelegt ist.
Dort ist zwar nicht explizit geregelt, dass ein schriftlciher Nachweis erfolgen musss, jedoch ist das die logische Konsequenz.
Dies wurde auch schon höchstrichterlich dargelegt; BGH VI ZR 206/90:
"Wie auch die Revision nicht bezweifelt, muß nicht nur ein Arzt, sondern auch ein Heilpraktiker, für den keine besondere medizinische Ausbildung vorgeschrieben ist, und der nur nach einer Überprüfung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten durch das zuständige Gesundheitsamt zur Heilbehandlung zugelassen wird (zur geschichtlichen Entwicklung vgl. BVerfGE 78, 155 ff [BVerfG 10.05.1988 - 1 BvR 111/77]), die Voraussetzungen fachgemäßer Behandlung kennen und beachten (so schon RGSt 59, 355, 357). Er ist also verpflichtet, sich eine ausreichende Sachkunde über die von ihm angewendeten Behandlungsweisen einschließlich ihrer Risiken, vor allem die richtigen Techniken für deren gefahrlose Anwendung anzueignen. Demgemäß verstößt er in gleicher Weise wie ein Arzt gegen die gebotene Sorgfalt, wenn er eine Therapie wählt, mit deren Handhabung, Eigenarten und Risiken er sich zuvor nicht in erforderlichem Maße vertraut gemacht hat. Über die ihm durch Einzelgesetze ausdrücklich verbotenen Behandlungsmaßnahmen hinaus darf der Heilpraktiker Methoden, deren Indikationsstellung oder Risiken die medizinisch-wissenschaftliche Ausbildung und Erfahrung eines approbierten Arztes verlangen, nicht anwenden, solange er sich nicht ein entsprechendes Fachwissen und -können erworben hat. Zur Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt gehört ferner, daß er sich - ähnlich wie ein ärztlicher Berufsanfänger (vgl. insoweit BGHZ 88, 248, 258) - im Einzelfall jeweils selbstkritisch prüft, ob seine Fähigkeiten oder Kenntnisse ausreichen, um eine ausreichende Diagnose zu stellen und eine sachgemäße Heilbehandlung einzuleiten und bei etwaigen diagnostischen oder therapeutischen Eingriffen alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen beachten zu können. Sind diese Kenntnisse und Fähigkeiten nicht vorhanden, dann muß er den Eingriff unterlassen (vgl. für einen Heilpraktiker OLG München, Urteil vom 26. April 1989 mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 26. Juni 1990 - VI ZR 193/90 - zur Veröffentlichung in AHRS unter Kennzahl 3150/2 vorgesehen; für einen ärztlichen Berufsanfänger: Senatsurteil vom 26. April 1988 - VI ZR 246/86 - NJW 1988, 2298 = VersR 1988, 723, 724; OLG Hamm, Urteil vom 27. April 1981 mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 14. Dezember 1982 - VI ZR 134/81 - AHRS 2500/9 und OLG Koblenz, Urteil vom 5. Juli 1984 mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 28. Mai 1985 - VI ZR 178/84 - AHRS 2500/12)"
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Bernie schrieb:
Das leitet eim (richtigerweise) aus dem Zivilrecht (BGB) und dem Strafrecht (StGB) ab.
Dort ist zwar nicht explizit geregelt, dass ein schriftlciher Nachweis erfolgen musss, jedoch ist das die logische Konsequenz.
Dies wurde auch schon höchstrichterlich dargelegt; BGH VI ZR 206/90:
"Wie auch die Revision nicht bezweifelt, muß nicht nur ein Arzt, sondern auch ein Heilpraktiker, für den keine besondere medizinische Ausbildung vorgeschrieben ist, und der nur nach einer Überprüfung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten durch das zuständige Gesundheitsamt zur Heilbehandlung zugelassen wird (zur geschichtlichen Entwicklung vgl. BVerfGE 78, 155 ff [BVerfG 10.05.1988 - 1 BvR 111/77]), die Voraussetzungen fachgemäßer Behandlung kennen und beachten (so schon RGSt 59, 355, 357). Er ist also verpflichtet, sich eine ausreichende Sachkunde über die von ihm angewendeten Behandlungsweisen einschließlich ihrer Risiken, vor allem die richtigen Techniken für deren gefahrlose Anwendung anzueignen. Demgemäß verstößt er in gleicher Weise wie ein Arzt gegen die gebotene Sorgfalt, wenn er eine Therapie wählt, mit deren Handhabung, Eigenarten und Risiken er sich zuvor nicht in erforderlichem Maße vertraut gemacht hat. Über die ihm durch Einzelgesetze ausdrücklich verbotenen Behandlungsmaßnahmen hinaus darf der Heilpraktiker Methoden, deren Indikationsstellung oder Risiken die medizinisch-wissenschaftliche Ausbildung und Erfahrung eines approbierten Arztes verlangen, nicht anwenden, solange er sich nicht ein entsprechendes Fachwissen und -können erworben hat. Zur Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt gehört ferner, daß er sich - ähnlich wie ein ärztlicher Berufsanfänger (vgl. insoweit BGHZ 88, 248, 258) - im Einzelfall jeweils selbstkritisch prüft, ob seine Fähigkeiten oder Kenntnisse ausreichen, um eine ausreichende Diagnose zu stellen und eine sachgemäße Heilbehandlung einzuleiten und bei etwaigen diagnostischen oder therapeutischen Eingriffen alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen beachten zu können. Sind diese Kenntnisse und Fähigkeiten nicht vorhanden, dann muß er den Eingriff unterlassen (vgl. für einen Heilpraktiker OLG München, Urteil vom 26. April 1989 mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 26. Juni 1990 - VI ZR 193/90 - zur Veröffentlichung in AHRS unter Kennzahl 3150/2 vorgesehen; für einen ärztlichen Berufsanfänger: Senatsurteil vom 26. April 1988 - VI ZR 246/86 - NJW 1988, 2298 = VersR 1988, 723, 724; OLG Hamm, Urteil vom 27. April 1981 mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 14. Dezember 1982 - VI ZR 134/81 - AHRS 2500/9 und OLG Koblenz, Urteil vom 5. Juli 1984 mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 28. Mai 1985 - VI ZR 178/84 - AHRS 2500/12)"
Ich finde es schlimm dass immer noch dieses Nichtwissen inklusive aller Vorurteile hier dermaßen häufig verbreitet werden. :frowning: :frowning: :thumbsup:
Einfach ätzend und es ist egal ob es die PT´s oder Ärzte sind die sich hier im Forum dermaßen profilieren wollen.
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eim schrieb:
:clap: :clap: :clap: Danke Bernie
Ich finde es schlimm dass immer noch dieses Nichtwissen inklusive aller Vorurteile hier dermaßen häufig verbreitet werden. :frowning: :frowning: :thumbsup:
Einfach ätzend und es ist egal ob es die PT´s oder Ärzte sind die sich hier im Forum dermaßen profilieren wollen.
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Manuel Kiefhaber schrieb:
Blutabnahme, Spritzen und ähnliches darfst du dann machen, ABER: Zum Heilpraktiker brauchst du keine Ausbildung, sondern musst "nur" die Prüfung bestehen! Dazu kann so ein obengenannter Kurs hilfreich sein. Das heißt: HP kann jeder werden und dann dürfen die auch noch spritzen geben, Manipulieren etc. und das wenn man Pech hat ohne jede Ausbildung!!!!! :scream: :angry:
Diese war speziell auf Physios ausgerichtet und es gibt inzwischen viele Ausbildungs/Schulungsorte die nach diesem Konzept arbeiten .
Nebenbei und auch anschließend habe ich auch verschiedene Behandlungsmethoden und Arbeitsmethoden für den HP-Bereich absolviert.
Wichtig ist auf jeden Fall ein Injektionskurs da einige GA inzwischen diese Handhabung auch im Prüfungsprogramm(bei der mündlichen)
angewenden.
Anschließend (also nach bestandener Prüfung /Ernennung zum HP ) lernt man ja noch weiter und spezialisiert sich
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eim schrieb:
Ich habe meine HP-Schulung /Ausbildung nach dem Inama - Konzept gemacht.
Diese war speziell auf Physios ausgerichtet und es gibt inzwischen viele Ausbildungs/Schulungsorte die nach diesem Konzept arbeiten .
Nebenbei und auch anschließend habe ich auch verschiedene Behandlungsmethoden und Arbeitsmethoden für den HP-Bereich absolviert.
Wichtig ist auf jeden Fall ein Injektionskurs da einige GA inzwischen diese Handhabung auch im Prüfungsprogramm(bei der mündlichen)
angewenden.
Anschließend (also nach bestandener Prüfung /Ernennung zum HP ) lernt man ja noch weiter und spezialisiert sich
Es gibt den "schnellen" Weg, also sich einfach nur das Prüfungswissen anzueignen, was in der Prüfung abgefragt wird. Das wäre das richtige, wenn du mehr oder weniger dir einen Direktzugang als PT ermöglichen willst.
oder dann gibt es denn "ausführlicheren" Weg, bei dem du eben auch Themen lernst, die du nicht zwangsläufig für die Prüung brauchst, die aber für deine Arbeit als HP sinnvoll sind (z.B. Spritzen setzten).
Es gibt natürlich auch noch einige Abstufungen dazwischen ;)
Falls du noch fragen hast, kannst du mich gerne direkt anschreiben, ich bin Voll-HP.
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es gibt heute auch schon beim Gesundheitsamt wo in der Prüfung Spritzen ,Blutdruck messen und etc. gefordert werden.Also bitte schon während des lernens den Spritzenkurs absolvieren.
PS.: Bin auch Voll-HP :stuck_out_tongue: :stuck_out_tongue: :stuck_out_tongue:
Für PhysioXYZ : schau mal hier : EOS - Schule, Ausbildung zum Heilpraktiker und Prüfungsvorbereitung
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eim schrieb:
Liebe Verena 86,
es gibt heute auch schon beim Gesundheitsamt wo in der Prüfung Spritzen ,Blutdruck messen und etc. gefordert werden.Also bitte schon während des lernens den Spritzenkurs absolvieren.
PS.: Bin auch Voll-HP :stuck_out_tongue: :stuck_out_tongue: :stuck_out_tongue:
Für PhysioXYZ : schau mal hier : EOS - Schule, Ausbildung zum Heilpraktiker und Prüfungsvorbereitung
Ich wurde in den 90zigern auch schon in der mündlichen Prüfung gebeten eine Infusion anzulegen, Lunge abzuhorchen, Blutdruck messen, Reflexe zu überprüfen und so weiter.
Es halten sich seit Ewigkeiten Grüchte um den Beruf und die Ausbildung.
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britta109 schrieb:
Falsch. Nicht heute schon. Wie ich oben schon schrieb:
Ich wurde in den 90zigern auch schon in der mündlichen Prüfung gebeten eine Infusion anzulegen, Lunge abzuhorchen, Blutdruck messen, Reflexe zu überprüfen und so weiter.
Es halten sich seit Ewigkeiten Grüchte um den Beruf und die Ausbildung.
Da ich aus dem südlichen Raum komme, sollte die FOBI auch wohnortnah sein.
Ich habe beim ulmkolleg einen interessanten Kompaktkurs gesehen.
3*4 Tage und anschließendes 5 tägiges Intensivseminar. Zusätzlich kann man eien praktischen Teil machen.
Das Ganze würde 6 Monate in Anspruch nehmen.
Hat jemand das so gemacht? Wie sind dort die Erfahrungen?
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PhysioXYZ schrieb:
Meine Intention ist nicht nur den Heilptrktiker als Schein zu haben, sondern mein Wissen sinnvoll anwenden zu können.
Da ich aus dem südlichen Raum komme, sollte die FOBI auch wohnortnah sein.
Ich habe beim ulmkolleg einen interessanten Kompaktkurs gesehen.
3*4 Tage und anschließendes 5 tägiges Intensivseminar. Zusätzlich kann man eien praktischen Teil machen.
Das Ganze würde 6 Monate in Anspruch nehmen.
Hat jemand das so gemacht? Wie sind dort die Erfahrungen?
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verena86 schrieb:
Mal zurück zum Thema: PhysioXYZ, es kommt ein bisschen darauf an, warum du HP werden willst.
Es gibt den "schnellen" Weg, also sich einfach nur das Prüfungswissen anzueignen, was in der Prüfung abgefragt wird. Das wäre das richtige, wenn du mehr oder weniger dir einen Direktzugang als PT ermöglichen willst.
oder dann gibt es denn "ausführlicheren" Weg, bei dem du eben auch Themen lernst, die du nicht zwangsläufig für die Prüung brauchst, die aber für deine Arbeit als HP sinnvoll sind (z.B. Spritzen setzten).
Es gibt natürlich auch noch einige Abstufungen dazwischen ;)
Falls du noch fragen hast, kannst du mich gerne direkt anschreiben, ich bin Voll-HP.
Schnellseminaren. Zum anderen ist der große Heilpraktiker sehr umfangreich.Das hat nicht viel mit Physio zu tun,ausser dem med. Vorwissen in der Anatomie und ein bisschen aus anderen Bereichen.
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Physiotin schrieb:
Isolde Richter Bad Kenzingen.Tolle Schule auch für Fernschüler. Super Betreuung. Ich persönlich halte nichts von
Schnellseminaren. Zum anderen ist der große Heilpraktiker sehr umfangreich.Das hat nicht viel mit Physio zu tun,ausser dem med. Vorwissen in der Anatomie und ein bisschen aus anderen Bereichen.
Vorbereitung circa 9 Monate mit einem Trainer.
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Meik Schönberger schrieb:
Habe vor die HP Prüfung im Okt. 2015 zu absolvieren
Vorbereitung circa 9 Monate mit einem Trainer.
Interesse?
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