Wir suchen DICH als
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
Wir bieten Dir:
Umfangreiche Therapieangebote mit
besonderen Schwerpunkten und die
Möglichkeit zum Mitwirk...
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
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Wie sieht es aus, wenn in einem 4 Jahresbetrachtungszeitraumes keine 60 anerkennungswürdige Fobipunkte zusammen kommen?
Wenn ich großes Pech habe, kann mir das diesmal passieren.
Würde es ausreichen, wenn ich im kommenden Jahr die Punkte nachhole?
Was würdet ihr machen?
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RoFo schrieb:
Hallo Kollegen!
Wie sieht es aus, wenn in einem 4 Jahresbetrachtungszeitraumes keine 60 anerkennungswürdige Fobipunkte zusammen kommen?
Wenn ich großes Pech habe, kann mir das diesmal passieren.
Würde es ausreichen, wenn ich im kommenden Jahr die Punkte nachhole?
Was würdet ihr machen?
Die Vergütung wird um 7,5% gekürzt und eine Frist gesetzt binnen derer du die 60FP zusammenbekommen musst; dann wird um 15% gekürzt. Weitere Sanktionen sind nicht vorgesehen.
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Hat jemand eine Antwort auf die Frage?
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RoFo schrieb:
Danke dir. Das ist mir bekannt.
Hat jemand eine Antwort auf die Frage?
Hat jemand eine Antwort auf die Frage?
Auf diese ganz spezielle Frage leider nicht.
Wie sieht es aus, wenn in einem 4 Jahresbetrachtungszeitraumes keine 60 anerkennungswürdige Fobipunkte zusammen kommen?
Die Vergütung wird nach einer Fristsetzung "zum nachholen" um 7,5%, danach um 15% gekürzt. Weitere Sanktionen sind in den meisten RV und Anlage "Fortbildung" nicht vorgesehen.
Würde es ausreichen, wenn ich im kommenden Jahr die Punkte nachhole?
Ja. Im ersten halben Jahr kann dich das, im Ermessen deiner Vertragspartner, bis zu 7,5% Honorar kosten (pauschal vom Rechnungsbetrag abzuziehen), im zweiten halben Jahr bis zu 15%. Davon abweichend können höhere oder niedrigere Pauschalen vereinbart sein.
Was würdet ihr machen?
Es gar nicht erst soweit kommen lassen, auch wenn ich mit -15% ein durchschnittliches PT-Honorar erreichen würde. Evt. würde ich einen mehr oder weniger zwielichten Fobianbieter aufsuchen der noch vor Ende des Betrachtungszeitraumes die benötigten FP liefert. Die Antwort wird dir aber vermutlich auch nicht genehm sein...
Wenn du eine weise Antwort verlangst, musst du vernünftig fragen."
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Papa Alpaka schrieb:
RoFo schrieb am 29.11.15 09:24:
RoFo schrieb am 29.11.15 00:38:
RoFo schrieb am 29.11.15 00:38:
RoFo schrieb am 29.11.15 00:38:
Johann Wolfgang von Goethe schrieb anno dazumal:
Hat jemand eine Antwort auf die Frage?
Auf diese ganz spezielle Frage leider nicht.
Wie sieht es aus, wenn in einem 4 Jahresbetrachtungszeitraumes keine 60 anerkennungswürdige Fobipunkte zusammen kommen?
Die Vergütung wird nach einer Fristsetzung "zum nachholen" um 7,5%, danach um 15% gekürzt. Weitere Sanktionen sind in den meisten RV und Anlage "Fortbildung" nicht vorgesehen.
Würde es ausreichen, wenn ich im kommenden Jahr die Punkte nachhole?
Ja. Im ersten halben Jahr kann dich das, im Ermessen deiner Vertragspartner, bis zu 7,5% Honorar kosten (pauschal vom Rechnungsbetrag abzuziehen), im zweiten halben Jahr bis zu 15%. Davon abweichend können höhere oder niedrigere Pauschalen vereinbart sein.
Was würdet ihr machen?
Es gar nicht erst soweit kommen lassen, auch wenn ich mit -15% ein durchschnittliches PT-Honorar erreichen würde. Evt. würde ich einen mehr oder weniger zwielichten Fobianbieter aufsuchen der noch vor Ende des Betrachtungszeitraumes die benötigten FP liefert. Die Antwort wird dir aber vermutlich auch nicht genehm sein...
Wenn du eine weise Antwort verlangst, musst du vernünftig fragen."
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Alexander Fischer schrieb:
Wieviel Punkte fehlen denn? Noch kannst du Fortbildungen machen, das Jahr ist noch nicht vorbei.
Es ist ja nicht so, dass ich Fobipunktesammeln aus Achtlosigkeit oder Faulheit unterlasse.
Ich hätte nur gerne gewusst, ob ich eventuell fehlende Punkte im nächsten Zeitraum nachholen kann, ohne dafür Abzüge zu bekommen.
Das, was du auflistest, ist ja bekannt.
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RoFo schrieb:
Ich danke dir, dass du dir so viel Mühe mit mir gibst, auch wenn ich das Gefühl nicht loswerde, dass ich nur kritisiert werde.
Es ist ja nicht so, dass ich Fobipunktesammeln aus Achtlosigkeit oder Faulheit unterlasse.
Ich hätte nur gerne gewusst, ob ich eventuell fehlende Punkte im nächsten Zeitraum nachholen kann, ohne dafür Abzüge zu bekommen.
Das, was du auflistest, ist ja bekannt.
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Papa Alpaka schrieb:
Ich würde in den RV und die Anlage "Fortbildung" schauen :)
Die Vergütung wird um 7,5% gekürzt und eine Frist gesetzt binnen derer du die 60FP zusammenbekommen musst; dann wird um 15% gekürzt. Weitere Sanktionen sind nicht vorgesehen.
Ich würde einfach abwarten. Die Kassen prüfen nicht alle Zugelassenen und wenn du dran kommst machts du die Punkte einfach nach.
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Einige Fobis wurden vom Veranstalter abgesagt.
Dann habe ich meinen Vater gepflegt.
Und der Physio-HP wird sicher nicht anerkannt.
Ich will aber deswegen nicht auf eine Großteil des Umsatzes verzichten müssen.
Und überhaupt. Um welchen Umsatz geht es eigentlich?
Ich werde es wohl auf mich zukommen lassen.
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RoFo schrieb:
Je nachdem wie die anerkannt werden, fehlen 0-15 Punkte.
Einige Fobis wurden vom Veranstalter abgesagt.
Dann habe ich meinen Vater gepflegt.
Und der Physio-HP wird sicher nicht anerkannt.
Ich will aber deswegen nicht auf eine Großteil des Umsatzes verzichten müssen.
Und überhaupt. Um welchen Umsatz geht es eigentlich?
Ich werde es wohl auf mich zukommen lassen.
Du bekommst die Möglichkeit die fehlenden Punkte nachzuholen, allerdings mit oben genannten Abzügen am Honorar _und_ diese Punkte werden nicht auf den folgenden Betrachtungszeitraum angerechnet; der folgende Betrachtungszeitraum wird [meine Lesart] nicht um die Zeit verlängert die du gebraucht hast um die fehlenden Punkte nachzuholen.
Gelingt es dir im [dann verkürzten] folgenden Betrachtungszeitraum nicht, wieder 60FP zu sammeln und du hast das Glück erneut um Abgabe deiner Laufpässe gebeten zu werden [ich würde dich für gefundenes Fressen halten und definitiv nachfragen] darf direkt mit einem 15%-Abzug begonnen werden.
Nicht ganz klar ist mir ob die Formulierung "...nach Ablauf eines halben Jahres kann der v.H.-Satz verdoppelt werden..." im Fall der Fälle so ausgelegt wird wie es wirtschaftlich geboten wäre [15%->30%]. Probier's einfach nicht aus ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Tempelritters Hinweis ist insofern hilfreich als das du vielleicht das Glück haben könntest, "diesmal" nicht geprüft zu werden. Es gibt allerdings Hinweise das nach einer ersten Stichprobe die "katastrophal" ausgefallen sei eine dichtere Prüfung stattfinden könnte. Beachte die Konjunktive ;)
Du bekommst die Möglichkeit die fehlenden Punkte nachzuholen, allerdings mit oben genannten Abzügen am Honorar _und_ diese Punkte werden nicht auf den folgenden Betrachtungszeitraum angerechnet; der folgende Betrachtungszeitraum wird [meine Lesart] nicht um die Zeit verlängert die du gebraucht hast um die fehlenden Punkte nachzuholen.
Gelingt es dir im [dann verkürzten] folgenden Betrachtungszeitraum nicht, wieder 60FP zu sammeln und du hast das Glück erneut um Abgabe deiner Laufpässe gebeten zu werden [ich würde dich für gefundenes Fressen halten und definitiv nachfragen] darf direkt mit einem 15%-Abzug begonnen werden.
Nicht ganz klar ist mir ob die Formulierung "...nach Ablauf eines halben Jahres kann der v.H.-Satz verdoppelt werden..." im Fall der Fälle so ausgelegt wird wie es wirtschaftlich geboten wäre [15%->30%]. Probier's einfach nicht aus ;)
Abgsagte Veranstaltungen fallen in deinen Verantwortungsbereich; du musst dich ggf. um eine Ersatzveranstaltung kümmern. "Pflege eines nahen Angehörigen" in nicht unerheblichem zeitlichem Aufwand** würde ich ggf. versuchen als mildernden Umstand geltend zu machen, kombiniert mit einem Plan, wie die fehlenden Punkte zeitnah absolviert werden. Zum Physio-HP wurde "hier" vor ein paar Tagen mal wieder diskutiert - Stand der Dinge ist wohl, das zumindest für die diagnostischen Teile FP anerkannt werden [sollten? könnten?].
Es geht um den Umsatz den du mit der prüfenden GKV hast, wobei ich vermute das es zwischen den GKVen Hinweise geben könnte.
In der Sanktionsvereinbarung mit dem VdEK steht, das die Rechnungssummen im sanktionierten Zeitraum pauschal gekürzt werden; für die AOK vermutlich entsprechend.
Unberührt bleiben Umsätze mit dem Verkauf von Kleinmaterial, Selbstzahlerleistungen, was-auch-immer-du-anbietest wofür nicht die GKVen aufkommen.
**die emotionale Belastung die damit einhergeht ist irrelevant da nicht ohne Weiteres quantifizierbar. Das bedeutet nicht das ich deine Leistung nicht anerkennen möchte :)
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Papa Alpaka schrieb:
0-15 Punkte sind zum Glück überschaubar - eine Wochenendfortbildung und die sind drin :)
Abgsagte Veranstaltungen fallen in deinen Verantwortungsbereich; du musst dich ggf. um eine Ersatzveranstaltung kümmern. "Pflege eines nahen Angehörigen" in nicht unerheblichem zeitlichem Aufwand** würde ich ggf. versuchen als mildernden Umstand geltend zu machen, kombiniert mit einem Plan, wie die fehlenden Punkte zeitnah absolviert werden. Zum Physio-HP wurde "hier" vor ein paar Tagen mal wieder diskutiert - Stand der Dinge ist wohl, das zumindest für die diagnostischen Teile FP anerkannt werden [sollten? könnten?].
Es geht um den Umsatz den du mit der prüfenden GKV hast, wobei ich vermute das es zwischen den GKVen Hinweise geben könnte.
In der Sanktionsvereinbarung mit dem VdEK steht, das die Rechnungssummen im sanktionierten Zeitraum pauschal gekürzt werden; für die AOK vermutlich entsprechend.
Unberührt bleiben Umsätze mit dem Verkauf von Kleinmaterial, Selbstzahlerleistungen, was-auch-immer-du-anbietest wofür nicht die GKVen aufkommen.
**die emotionale Belastung die damit einhergeht ist irrelevant da nicht ohne Weiteres quantifizierbar. Das bedeutet nicht das ich deine Leistung nicht anerkennen möchte :)
Je nachdem wie die anerkannt werden, fehlen 0-15 Punkte.
Einige Fobis wurden vom Veranstalter abgesagt.
Dann habe ich meinen Vater gepflegt.
Und der Physio-HP wird sicher nicht anerkannt.
Ich will aber deswegen nicht auf eine Großteil des Umsatzes verzichten müssen.
Und überhaupt. Um welchen Umsatz geht es eigentlich?
Ich werde es wohl auf mich zukommen lassen.
wie geschrieben abwarten und auf die Anforderung der Kassen warten, das würde für den nächsten Betrachtungszeitraum 60 + die fehlenden X Punkte machen.
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Tempelritter schrieb:
RoFo schrieb am 29.11.15 11:09:
Je nachdem wie die anerkannt werden, fehlen 0-15 Punkte.
Einige Fobis wurden vom Veranstalter abgesagt.
Dann habe ich meinen Vater gepflegt.
Und der Physio-HP wird sicher nicht anerkannt.
Ich will aber deswegen nicht auf eine Großteil des Umsatzes verzichten müssen.
Und überhaupt. Um welchen Umsatz geht es eigentlich?
Ich werde es wohl auf mich zukommen lassen.
wie geschrieben abwarten und auf die Anforderung der Kassen warten, das würde für den nächsten Betrachtungszeitraum 60 + die fehlenden X Punkte machen.
eine andere Frage zum Thema:
Bei den Ersatzkassen begann der Beobachtungszeitpunkt am 01.Januar 2008. Gilt das auch für die Primärkassen - oder ist dort
der Beginn am 01. Januar 2007 ? (Ich bin mir da nicht sicher)
Vielen Dank
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mogli123 schrieb:
Hallo miteinander,
eine andere Frage zum Thema:
Bei den Ersatzkassen begann der Beobachtungszeitpunkt am 01.Januar 2008. Gilt das auch für die Primärkassen - oder ist dort
der Beginn am 01. Januar 2007 ? (Ich bin mir da nicht sicher)
Vielen Dank
Ich danke euch für eure Aufklärung und Mühe!
Schönen Advent an alle!!!
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RoFo schrieb:
Papa Alpaka und Tempelritter
Ich danke euch für eure Aufklärung und Mühe!
Schönen Advent an alle!!!
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morpheus-06 schrieb:
In BaWü ist der Zeitraum gleich.
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PT1 schrieb:
Hmm, also ich bin mal gespannt wie solche Prüfungen ablaufen.....da die meisten Fobi Punkte nur unter Vorbehalt erteilt werden und meines Wissens bis dato keine explizite Liste der Kostenträger vorliegen, bzw. die Bepunktung sehr unterschiedlich von den Fobi Veranstaltern gehändelt wird ( bei einigen gibt's Punkte für Fobi XY, bei anderen nicht).... Wenn ich in die Prüfung kommen sollte, werde ich zunächst mal eine adäquate Auflistung aller Punkte würdigen Fortbildungen verlangen, da bin ich dann mal gespannt.....
Es gibt eine Inhaltsangabe im SGB V welche genau sagt, wo man Punkte vergeben kann und wo nicht.
Die unter Vorbehalt sind nicht inhaltlich konform mit dem SGB V, daher der Vorbehalt.
Solche Veranstaltungen würde ich nicht besuchen, wenn ich Punktesicherheit haben wollte.
Wenn also für ein "Nordic Walking Trainer" Punkte vergeben werden, dann kann ich dir jetzt schon sagen, dass diese nicht anerkannt werden (dürfen!!).
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
eigentlich wiederhole ich mich schon mehrfach:
Es gibt eine Inhaltsangabe im SGB V welche genau sagt, wo man Punkte vergeben kann und wo nicht.
Die unter Vorbehalt sind nicht inhaltlich konform mit dem SGB V, daher der Vorbehalt.
Solche Veranstaltungen würde ich nicht besuchen, wenn ich Punktesicherheit haben wollte.
Wenn also für ein "Nordic Walking Trainer" Punkte vergeben werden, dann kann ich dir jetzt schon sagen, dass diese nicht anerkannt werden (dürfen!!).
stefan 302
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Problem beschreiben
Tempelritter schrieb:
wie viele Punkte fehlen?
Ich würde einfach abwarten. Die Kassen prüfen nicht alle Zugelassenen und wenn du dran kommst machts du die Punkte einfach nach.
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Problem beschreiben
Christian G. schrieb:
Servus PT 1, die FoBi-Punkte-Prüfungen erfolgen ganz einfach; du wirst aufgefordert die Kopien der Nachweise (z. B. Zertifikate) des bestimmten Zeitraums zuzuschicken... auch deiner Angestellten - in bestimmen Bundesländern. Als gültige FoBis gelten NUR FoBis, die zur theoretischen oder/und praktischen Fortbildung in deinen kassenvergüteten Leistungen gedacht waren: Eine 45-Min-UE ist ein FoBi-Punkt. Der FoBi-Veranstalter muss dafür Sorge tragen, dass das FoBi-Thema momentan wissenschaftlich (nachzuweisen mit möglichst gegenwärtigen Studien bzw. veröffentlichter Fachliteratur) in jeder Munde ist, deshalb allerorts diese allmählich langweiligen Kurse über Taping und Faszien-Irgendetwas. Weiterhin muss die FoBi das Ziel gehabt haben, die krankenkassenvergütete Therapie selbst oder den Therapieprozess (z. B. als Teamwork mit Arzt, Krankenhaus, anderen Therapeuten) zu verbessern (wie stefan 302 verwies). - Wenn der Veranstalter - sogar auch ein Berufsverband - das Alles schriftlich bei den GKV einreicht, erhält er aber keine langfristig absichernde Antwort zur Gültigkeit, deshalb steht (außer bei den anerkannten Therapieformen wie z. B. MLD oder MT) meist geschrieben: "Unter Vorbehalt von den GKV anerkannte FoBi-Punkte". - Und nur nebenbei, ich als Veranstalter wünschte mir gerne Anregungen von den Berufskollegen/innen (gerade für 2016 ff.) für Themen, die sie wirklich interessieren und wobei sie sich nicht nur gezwungen fühlen (wegen der Unmöglichkeit der qualitätsvollen praktischen Umsetzung im Berufsalltag) sich zu interessieren - wegen der FoBi-Punkte... Grüße!
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Beim blossen darüberschauen habe ich mindestens 10 gefunden, macht 60 Punkte....
Stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Hast du schon einmal von Kongressen gehört, die aktuelles Wissen vermitteln?
Beim blossen darüberschauen habe ich mindestens 10 gefunden, macht 60 Punkte....
Stefan 302
Mich trifft es dieses Jahr, als fachlichen Leiter auch das erste Mal! Ich habe keine 60 FP zusammen. Die Frage ist ja auch, wo soll das hinführen? [...] Ist ja auch die Frage, ob das nicht erschaffen wurde um Kosten zu produzieren...dann bitte erst die Vergütung von Physios hochsetzen!
Es soll die Versorgungsqualität im Gesundheitswesen erhöhen. Zwei Tage qualifizierte Fobi im Jahr sind Teil der Verinbarung die zur aktuellen Vergütung führt, wer das nicht möchte darf jederzeit geringere Vergütungen akzeptieren.
Was unsere Fobiverpflichtung von den Ärzten unterscheidet: Ärztliche Fobis sollen frei von wirtschaftlichen Interessen sein und Nichtbeachtung kann zum Zulassungsentzug führen;
unsere Fobis dürfen wirtschaftlich motiviert sein, Nichtbeachtung führt nur zur Vergütungskürzung...
(vgl. oben)
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Papa Alpaka schrieb:
Katja H schrieb am 9.1.16 19:24:
Mich trifft es dieses Jahr, als fachlichen Leiter auch das erste Mal! Ich habe keine 60 FP zusammen. Die Frage ist ja auch, wo soll das hinführen? [...] Ist ja auch die Frage, ob das nicht erschaffen wurde um Kosten zu produzieren...dann bitte erst die Vergütung von Physios hochsetzen!
Es soll die Versorgungsqualität im Gesundheitswesen erhöhen. Zwei Tage qualifizierte Fobi im Jahr sind Teil der Verinbarung die zur aktuellen Vergütung führt, wer das nicht möchte darf jederzeit geringere Vergütungen akzeptieren.
Was unsere Fobiverpflichtung von den Ärzten unterscheidet: Ärztliche Fobis sollen frei von wirtschaftlichen Interessen sein und Nichtbeachtung kann zum Zulassungsentzug führen;
unsere Fobis dürfen wirtschaftlich motiviert sein, Nichtbeachtung führt nur zur Vergütungskürzung...
(vgl. oben)
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Problem beschreiben
Katja H schrieb:
Mich trifft es dieses Jahr, als fachlichen Leiter auch das erste Mal! Ich habe keine 60 FP zusammen. Die Frage ist ja auch, wo soll das hinführen? Ich habe für mich alle nutzbaren Fortbildungen zusammen und weigere mich Fortbildungen wie " Bambusmassage" oder "25 Schultertechniken" zu machen nur um Fortbildungspunkte zusammen zu bekommen. Ist ja auch die Frage, ob das nicht erschaffen wurde um Kosten zu produzieren...dann bitte erst die Vergütung von Physios hochsetzen!
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