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Masseur mit MT
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sandra klein 1
16.03.2013 11:13
Hallo liebe Kollegen,

ich möchte einen Masseur, aktuell noch in Fobi MT einstellen. Prüfung Ende des Jahres.
Kann ich dann über Ihn auch ganz normal MT bei den Kassen abrechnen? Da gabs doch immer so ein hin und her, was nicht verständlich ist denn auch die Masseure müssen die Prüfung ja ablegen.
Gibt es dazu irgendwelche Gesetzestexte zum nachlesen?? :unamused:

Über eure Hilfe wäre ich Dankbar.
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Hallo liebe Kollegen, ich möchte einen Masseur, aktuell noch in Fobi MT einstellen. Prüfung Ende des Jahres. Kann ich dann über Ihn auch ganz normal MT bei den Kassen abrechnen? Da gabs doch immer so ein hin und her, was nicht verständlich ist denn auch die Masseure müssen die Prüfung ja ablegen. Gibt es dazu irgendwelche Gesetzestexte zum nachlesen?? :unamused: Über eure Hilfe wäre ich Dankbar.
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sandra klein 1 schrieb:

Hallo liebe Kollegen,

ich möchte einen Masseur, aktuell noch in Fobi MT einstellen. Prüfung Ende des Jahres.
Kann ich dann über Ihn auch ganz normal MT bei den Kassen abrechnen? Da gabs doch immer so ein hin und her, was nicht verständlich ist denn auch die Masseure müssen die Prüfung ja ablegen.
Gibt es dazu irgendwelche Gesetzestexte zum nachlesen?? :unamused:

Über eure Hilfe wäre ich Dankbar.

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gabriele639
16.03.2013 14:27
So viel ich weiß, darf MT bei den gesetzlichen KK`s nur von PT`s mit MT-Zertifikat zur Abrechnung eingereicht werden. Die Regelung, dass Masseure mit MT-Zertifikat bei der Abrechnung auch "anerkannt" sind, endete ....???(vielleicht weiß hier jemand das "Stichdatum"). :blush:

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So viel ich weiß, darf MT bei den gesetzlichen KK`s nur von PT`s mit MT-Zertifikat zur Abrechnung eingereicht werden. Die Regelung, dass Masseure mit MT-Zertifikat bei der Abrechnung auch "anerkannt" sind, endete ....???(vielleicht weiß hier jemand das "Stichdatum"). :blush:
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MikeS
16.03.2013 14:51
Für Bayern gibt es noch das LSG-Urteil ... geht .. ich habe das Urteil allerdings nicht parat.

MikeS
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Für Bayern gibt es noch das LSG-Urteil ... geht .. ich habe das Urteil allerdings nicht parat. MikeS
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MikeS schrieb:

Für Bayern gibt es noch das LSG-Urteil ... geht .. ich habe das Urteil allerdings nicht parat.

MikeS

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MikeS
16.03.2013 14:52
Nach Urteil des Bayer. LSG 17.08.2006, AZ: R 4 KR 295/03 wird festgestellt, dass die von einem Masseur und med. Bademeister als Kläger erbrachten Leistungen der manuellen Therapie von diesem zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung im Bereich der AOK Bayern, der Bayer. Betriebskrankenkasse und der Innungskrankenkasse Bayern zu vergüten seien.

Begründet wird diese Entscheidung mit verfassungsrechtlichen Überlegungen:
Sachlich sind die gesetzlichen Grundlagen nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie inhaltlich durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden und wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, wenn also das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich ist und in einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist. Sofern die Einschränkung die Wahl des Berufs beeinträchtigt, bestehen nach der sog. Stufenlehre strengere Anforderungen, insbesondere muss der Eingriff durch überragende Gründe des Gemeinwohls zwingend geboten sein. Das Gewicht eines eine Einschränkung der Berufsfreiheit rechtfertigenden öffentlichen Interesses muss umso schwerer sein, je einschneidender es sich auf die freie Wahl des Berufs auswirkt. Ferner ist auch der Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) in dem Sinne zu beachten, dass das Grundrecht verletzt ist, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten.
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Nach Urteil des Bayer. LSG 17.08.2006, AZ: R 4 KR 295/03 wird festgestellt, dass die von einem Masseur und med. Bademeister als Kläger erbrachten Leistungen der manuellen Therapie von diesem zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung im Bereich der AOK Bayern, der Bayer. Betriebskrankenkasse und der Innungskrankenkasse Bayern zu vergüten seien. Begründet wird diese Entscheidung mit verfassungsrechtlichen Überlegungen: Sachlich sind die gesetzlichen Grundlagen nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie inhaltlich durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden und wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, wenn also das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich ist und in einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist. Sofern die Einschränkung die Wahl des Berufs beeinträchtigt, bestehen nach der sog. Stufenlehre strengere Anforderungen, insbesondere muss der Eingriff durch überragende Gründe des Gemeinwohls zwingend geboten sein. Das Gewicht eines eine Einschränkung der Berufsfreiheit rechtfertigenden öffentlichen Interesses muss umso schwerer sein, je einschneidender es sich auf die freie Wahl des Berufs auswirkt. Ferner ist auch der Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) in dem Sinne zu beachten, dass das Grundrecht verletzt ist, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten.
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MikeS schrieb:

Nach Urteil des Bayer. LSG 17.08.2006, AZ: R 4 KR 295/03 wird festgestellt, dass die von einem Masseur und med. Bademeister als Kläger erbrachten Leistungen der manuellen Therapie von diesem zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung im Bereich der AOK Bayern, der Bayer. Betriebskrankenkasse und der Innungskrankenkasse Bayern zu vergüten seien.

Begründet wird diese Entscheidung mit verfassungsrechtlichen Überlegungen:
Sachlich sind die gesetzlichen Grundlagen nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie inhaltlich durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden und wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, wenn also das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich ist und in einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist. Sofern die Einschränkung die Wahl des Berufs beeinträchtigt, bestehen nach der sog. Stufenlehre strengere Anforderungen, insbesondere muss der Eingriff durch überragende Gründe des Gemeinwohls zwingend geboten sein. Das Gewicht eines eine Einschränkung der Berufsfreiheit rechtfertigenden öffentlichen Interesses muss umso schwerer sein, je einschneidender es sich auf die freie Wahl des Berufs auswirkt. Ferner ist auch der Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) in dem Sinne zu beachten, dass das Grundrecht verletzt ist, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten.

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sandra klein 1
16.03.2013 17:15
Danke schonmal. Tja, wir sind hier leider in Brandenburg. Ob das bei uns auch so gilt... fraglich.
Kann/darf der Masseur denn die MT überhaupt in der Praxis anwenden? :unamused: Ich mein das beißt sich doch... Anwenden ja aber abrechnen nein?? :confused:
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Danke schonmal. Tja, wir sind hier leider in Brandenburg. Ob das bei uns auch so gilt... fraglich. Kann/darf der Masseur denn die MT überhaupt in der Praxis anwenden? :unamused: Ich mein das beißt sich doch... Anwenden ja aber abrechnen nein?? :confused:
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sandra klein 1 schrieb:

Danke schonmal. Tja, wir sind hier leider in Brandenburg. Ob das bei uns auch so gilt... fraglich.
Kann/darf der Masseur denn die MT überhaupt in der Praxis anwenden? :unamused: Ich mein das beißt sich doch... Anwenden ja aber abrechnen nein?? :confused:

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morpheus-06
16.03.2013 17:37
weder anwenden noch abrechnen zu Lasten der GKV, da keine Zulassung erteilt , außer in Bayern durch das LSG-Urteil. Nur bereits zur MT zugelassene Masseure haben Bestandsschutz.

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weder anwenden noch abrechnen zu Lasten der GKV, da keine Zulassung erteilt , außer in Bayern durch das LSG-Urteil. Nur bereits zur MT zugelassene Masseure haben Bestandsschutz.
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morpheus-06 schrieb:

weder anwenden noch abrechnen zu Lasten der GKV, da keine Zulassung erteilt , außer in Bayern durch das LSG-Urteil. Nur bereits zur MT zugelassene Masseure haben Bestandsschutz.

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sandra klein 1
16.03.2013 21:32
Das heißt GKV Patienten dürfen dann nicht behandelt werden aber Privatpatienten ( mit Rezept )??
Das ist sooo bescheuert, die Masseure habens schwerer bei der Mt-ausbildung, machen den Abschluss und können null damit anfangen, voll unlogisch... :rage:
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Das heißt GKV Patienten dürfen dann nicht behandelt werden aber Privatpatienten ( mit Rezept )?? Das ist sooo bescheuert, die Masseure habens schwerer bei der Mt-ausbildung, machen den Abschluss und können null damit anfangen, voll unlogisch... :rage:
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sandra klein 1 schrieb:

Das heißt GKV Patienten dürfen dann nicht behandelt werden aber Privatpatienten ( mit Rezept )??
Das ist sooo bescheuert, die Masseure habens schwerer bei der Mt-ausbildung, machen den Abschluss und können null damit anfangen, voll unlogisch... :rage:

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webpt
17.03.2013 02:39
Ein M.+ med. BM darf mittels MT- Zertifikat diese Leistung abgeben und auch abrechnen. Genaugenommen geht das bereits aus den Kassenbestimmungen selbst hervor.
Umschrieben, so in etwa:
- wer auf Grund von Gleichwertigkeitsanerkennung aus einem Mitgliedsstaat hierzulande " den Rang " des M.+ med. BM anerkannt bekommen hat
- die MT- Prüfung bestanden hat ( die " Bestandenbescheinigung " gilt, nicht der Name Zertifikat bzw. das solches dramatisch noch ausgestellt werden müßte )
- bei der Kasse nachgewiesen hat
- darf abgeben+ abrechnen, bundesweit
( - PT/ M.+ med. BM- Leistungen sind diesen Berufsgruppen nicht einmal vorbehalten )
Recherchier es nach, insbesondere die kleinen hochgestellten Nummern/ Sternchen:
- § 16 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Masseuren und medizinischen Bademeistern, dort dann Absatz 3.
- von allen Berufsverbänden zum bedingungslosen Vertragsinhalt aller Verträge: die Rahmenempfehlungen selbst innerhalb der entsprechenden Anlage 3
- sog. BSG- PNF Urteil vom 24. 7. 2003 dort dann Randziffer 12 ( ist keine Frage der Zulassung, sondern im übrigen der Wille der vielen tausend Verbandsmitglieder, denn diese haben das so regeln lassen, obendrein ist das Urteil ja auch noch von VDB- Akteuren erfochten, erst dortraufhin in die Heilmittelrichtlinie vom G- BA aufgenommen- die Berufsverbandmitglieder erschaffen diese Regelungen; der Gesetzgeber selbst gibt da rein nichts vor; wie ja auch bei den Berufsgruppendumpingvergütungen- alles reine vertragliche Sachverhalte nach Vorgabe der Verbandsmitglieder ).
- und ist auch verbunden mit den Zulassungsvorgängen der therapeutischen Leistungserbringer, welche ihre Verträge allermeist mit der jeweiligen Landes- Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände und Krankenkassen unterhalten ( also nicht mit den Kassen selbst )

Nach deutscher zwingender Rechtsfolge bedeutet das, dass auch der deutsche Abschluss des M.+ med. BM nach bestandener MT- Prüfung berechtigt ist. Sonst ergäbe sich, dass nur aus dem europ. Ausland gleichgestellte M.+ med. BM nach bestandener MT- Prüfung berechtigt wären.



[bearbeitet am 17.03.13 20:59]
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Ein M.+ med. BM darf mittels MT- Zertifikat diese Leistung abgeben und auch abrechnen. Genaugenommen geht das bereits aus den Kassenbestimmungen selbst hervor. Umschrieben, so in etwa: - wer auf Grund von Gleichwertigkeitsanerkennung aus einem Mitgliedsstaat hierzulande " den Rang " des M.+ med. BM anerkannt bekommen hat - die MT- Prüfung bestanden hat ( die " Bestandenbescheinigung " gilt, nicht der Name Zertifikat bzw. das solches dramatisch noch ausgestellt werden müßte ) - bei der Kasse nachgewiesen hat - darf abgeben+ abrechnen, bundesweit ( - PT/ M.+ med. BM- Leistungen sind diesen Berufsgruppen nicht einmal vorbehalten ) Recherchier es nach, insbesondere die kleinen hochgestellten Nummern/ Sternchen: - § 16 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Masseuren und medizinischen Bademeistern, dort dann Absatz 3. - von allen Berufsverbänden zum bedingungslosen Vertragsinhalt aller Verträge: die Rahmenempfehlungen selbst innerhalb der entsprechenden Anlage 3 - sog. BSG- PNF Urteil vom 24. 7. 2003 dort dann Randziffer 12 ( ist keine Frage der Zulassung, sondern im übrigen der Wille der vielen tausend Verbandsmitglieder, denn diese haben das so regeln lassen, obendrein ist das Urteil ja auch noch von VDB- Akteuren erfochten, erst dortraufhin in die Heilmittelrichtlinie vom G- BA aufgenommen- die Berufsverbandmitglieder erschaffen diese Regelungen; der Gesetzgeber selbst gibt da rein nichts vor; wie ja auch bei den Berufsgruppendumpingvergütungen- alles reine vertragliche Sachverhalte nach Vorgabe der Verbandsmitglieder ). - und ist auch verbunden mit den Zulassungsvorgängen der therapeutischen Leistungserbringer, welche ihre Verträge allermeist mit der jeweiligen Landes- Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände und Krankenkassen unterhalten ( also nicht mit den Kassen selbst ) Nach deutscher zwingender Rechtsfolge bedeutet das, dass auch der deutsche Abschluss des M.+ med. BM nach bestandener MT- Prüfung berechtigt ist. Sonst ergäbe sich, dass nur aus dem europ. Ausland gleichgestellte M.+ med. BM nach bestandener MT- Prüfung berechtigt wären. [bearbeitet am 17.03.13 20:59]
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webpt schrieb:

Ein M.+ med. BM darf mittels MT- Zertifikat diese Leistung abgeben und auch abrechnen. Genaugenommen geht das bereits aus den Kassenbestimmungen selbst hervor.
Umschrieben, so in etwa:
- wer auf Grund von Gleichwertigkeitsanerkennung aus einem Mitgliedsstaat hierzulande " den Rang " des M.+ med. BM anerkannt bekommen hat
- die MT- Prüfung bestanden hat ( die " Bestandenbescheinigung " gilt, nicht der Name Zertifikat bzw. das solches dramatisch noch ausgestellt werden müßte )
- bei der Kasse nachgewiesen hat
- darf abgeben+ abrechnen, bundesweit
( - PT/ M.+ med. BM- Leistungen sind diesen Berufsgruppen nicht einmal vorbehalten )
Recherchier es nach, insbesondere die kleinen hochgestellten Nummern/ Sternchen:
- § 16 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Masseuren und medizinischen Bademeistern, dort dann Absatz 3.
- von allen Berufsverbänden zum bedingungslosen Vertragsinhalt aller Verträge: die Rahmenempfehlungen selbst innerhalb der entsprechenden Anlage 3
- sog. BSG- PNF Urteil vom 24. 7. 2003 dort dann Randziffer 12 ( ist keine Frage der Zulassung, sondern im übrigen der Wille der vielen tausend Verbandsmitglieder, denn diese haben das so regeln lassen, obendrein ist das Urteil ja auch noch von VDB- Akteuren erfochten, erst dortraufhin in die Heilmittelrichtlinie vom G- BA aufgenommen- die Berufsverbandmitglieder erschaffen diese Regelungen; der Gesetzgeber selbst gibt da rein nichts vor; wie ja auch bei den Berufsgruppendumpingvergütungen- alles reine vertragliche Sachverhalte nach Vorgabe der Verbandsmitglieder ).
- und ist auch verbunden mit den Zulassungsvorgängen der therapeutischen Leistungserbringer, welche ihre Verträge allermeist mit der jeweiligen Landes- Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände und Krankenkassen unterhalten ( also nicht mit den Kassen selbst )

Nach deutscher zwingender Rechtsfolge bedeutet das, dass auch der deutsche Abschluss des M.+ med. BM nach bestandener MT- Prüfung berechtigt ist. Sonst ergäbe sich, dass nur aus dem europ. Ausland gleichgestellte M.+ med. BM nach bestandener MT- Prüfung berechtigt wären.



[bearbeitet am 17.03.13 20:59]

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morpheus-06
17.03.2013 11:37
sandra klein 1 schrieb:

> Das heißt GKV Patienten dürfen dann nicht behandelt werden aber
> Privatpatienten ( mit Rezept )??
> Das ist sooo bescheuert, die Masseure habens schwerer bei der
> Mt-ausbildung, machen den Abschluss und können null damit
> anfangen, voll unlogisch... :rage:


leider ist das so :angry:
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sandra klein 1 schrieb: > Das heißt GKV Patienten dürfen dann nicht behandelt werden aber > Privatpatienten ( mit Rezept )?? > Das ist sooo bescheuert, die Masseure habens schwerer bei der > Mt-ausbildung, machen den Abschluss und können null damit > anfangen, voll unlogisch... :rage: leider ist das so :angry:
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morpheus-06 schrieb:

sandra klein 1 schrieb:

> Das heißt GKV Patienten dürfen dann nicht behandelt werden aber
> Privatpatienten ( mit Rezept )??
> Das ist sooo bescheuert, die Masseure habens schwerer bei der
> Mt-ausbildung, machen den Abschluss und können null damit
> anfangen, voll unlogisch... :rage:


leider ist das so :angry:

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sandra klein 1
17.03.2013 11:49
Zu was werden dann aber die Masseure zur Fobi Mt zugelassen??

Bei uns wird damit geworben das Masseure Mt machen sollen... 2 Jahre Ausbildung, 3000,- Euro in den "Sand" setzen... also irgendwie kann und will ich mich damit nicht wirklich abfinden!

:point_up:
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Zu was werden dann aber die Masseure zur Fobi Mt zugelassen?? Bei uns wird damit geworben das Masseure Mt machen sollen... 2 Jahre Ausbildung, 3000,- Euro in den "Sand" setzen... also irgendwie kann und will ich mich damit nicht wirklich abfinden! :point_up:
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sandra klein 1 schrieb:

Zu was werden dann aber die Masseure zur Fobi Mt zugelassen??

Bei uns wird damit geworben das Masseure Mt machen sollen... 2 Jahre Ausbildung, 3000,- Euro in den "Sand" setzen... also irgendwie kann und will ich mich damit nicht wirklich abfinden!

:point_up:

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Superbiene
17.03.2013 11:57
"Zu was werden dann aber die Masseure zur Fobi Mt zugelassen?? "

Leider aus dem selben Grund, weshalb ich als Physiotherapeut auch Fobis für Dorn&Breuss, Fußreflexzonen oder z.B. Osteopathie machen kann.

Um als Fortbildungseinrichtung Geld zu verdienen. Nur anwenden darf man es eben nicht... :rage:

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"Zu was werden dann aber die Masseure zur Fobi Mt zugelassen?? " Leider aus dem selben Grund, weshalb ich als Physiotherapeut auch Fobis für Dorn&Breuss, Fußreflexzonen oder z.B. Osteopathie machen kann. Um als Fortbildungseinrichtung Geld zu verdienen. Nur anwenden darf man es eben nicht... :rage:
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Superbiene schrieb:

"Zu was werden dann aber die Masseure zur Fobi Mt zugelassen?? "

Leider aus dem selben Grund, weshalb ich als Physiotherapeut auch Fobis für Dorn&Breuss, Fußreflexzonen oder z.B. Osteopathie machen kann.

Um als Fortbildungseinrichtung Geld zu verdienen. Nur anwenden darf man es eben nicht... :rage:

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morpheus-06
17.03.2013 13:15
Ja die Fortbildungsmafia :angry: anstatt erst die mögliche MT-Zulassung für Masseure geklärt wird. Kurse verkaufen ist halt leicht und lukrativ.
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Ja die Fortbildungsmafia :angry: anstatt erst die mögliche MT-Zulassung für Masseure geklärt wird. Kurse verkaufen ist halt leicht und lukrativ.
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morpheus-06 schrieb:

Ja die Fortbildungsmafia :angry: anstatt erst die mögliche MT-Zulassung für Masseure geklärt wird. Kurse verkaufen ist halt leicht und lukrativ.

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morpheus-06
17.03.2013 13:18
Du musst auf Zulassung klagen wie in Bayern. Es gibt mehrere Klagen, verhandelt wurde noch keine, so meine Info.
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Du musst auf Zulassung klagen wie in Bayern. Es gibt mehrere Klagen, verhandelt wurde noch keine, so meine Info.
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morpheus-06 schrieb:

Du musst auf Zulassung klagen wie in Bayern. Es gibt mehrere Klagen, verhandelt wurde noch keine, so meine Info.

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sandra klein 1
17.03.2013 17:38
Da werde ich mich wohl mal mit meinem Verband auseinander setzen müssen. :unamused:

Mal sehen wohin uns das alles noch führt :confused:
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Da werde ich mich wohl mal mit meinem Verband auseinander setzen müssen. :unamused: Mal sehen wohin uns das alles noch führt :confused:
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sandra klein 1 schrieb:

Da werde ich mich wohl mal mit meinem Verband auseinander setzen müssen. :unamused:

Mal sehen wohin uns das alles noch führt :confused:

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webpt
17.03.2013 22:48
Genau der ( wie alle ) lehnt die Klärung seit Jahren kategorisch ab, zumal er es genau im Auftrag der Mitglieder vertraglich herbeigeschafft hatte.
Allgemein kann man evtl. sogar sagen, dass das die Berufsgruppe der M.+ med. BM nie je interessiert hatte/ hat.

Etwas anderes, dass dies nunmal so sei usw. usw. und alles grundsätzlich schon garnicht kurzfristig zu klären sei, wirst du mit Sicherheit nicht erfahren. Also genau diese Begründung, welche seit Jahrzehnten Grundlage der Inaktivität darstellt- es also ohnehin und dauerhaft dabei zu belassen.

Man wartet derzeit ja nicht umsonst noch schnell weitere Jahrzehnte, dass es die Politiker aufgreifen ( wegen fehlender Aufgaben lauern die schon lange darauf endlich den Therapeuten zur Seite zu stehen ) . Genau deshalb auch keine tatsächliche Klärung ( also juristisch solide daherkommend per Rechtszug ) erfolgen wird.

Andererseits aber ja von den Verbandsmitgliedern kein entsprechender Auftrag vorliegt bzw. je vorlag.



[bearbeitet am 17.03.13 22:58]
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Genau der ( wie alle ) lehnt die Klärung seit Jahren kategorisch ab, zumal er es genau im Auftrag der Mitglieder vertraglich herbeigeschafft hatte. Allgemein kann man evtl. sogar sagen, dass das die Berufsgruppe der M.+ med. BM nie je interessiert hatte/ hat. Etwas anderes, dass dies nunmal so sei usw. usw. und alles grundsätzlich schon garnicht kurzfristig zu klären sei, wirst du mit Sicherheit nicht erfahren. Also genau diese Begründung, welche seit Jahrzehnten Grundlage der Inaktivität darstellt- es also ohnehin und dauerhaft dabei zu belassen. Man wartet derzeit ja nicht umsonst noch schnell weitere Jahrzehnte, dass es die Politiker aufgreifen ( wegen fehlender Aufgaben lauern die schon lange darauf endlich den Therapeuten zur Seite zu stehen ) . Genau deshalb auch keine tatsächliche Klärung ( also juristisch solide daherkommend per Rechtszug ) erfolgen wird. Andererseits aber ja von den Verbandsmitgliedern kein entsprechender Auftrag vorliegt bzw. je vorlag. [bearbeitet am 17.03.13 22:58]
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webpt schrieb:

Genau der ( wie alle ) lehnt die Klärung seit Jahren kategorisch ab, zumal er es genau im Auftrag der Mitglieder vertraglich herbeigeschafft hatte.
Allgemein kann man evtl. sogar sagen, dass das die Berufsgruppe der M.+ med. BM nie je interessiert hatte/ hat.

Etwas anderes, dass dies nunmal so sei usw. usw. und alles grundsätzlich schon garnicht kurzfristig zu klären sei, wirst du mit Sicherheit nicht erfahren. Also genau diese Begründung, welche seit Jahrzehnten Grundlage der Inaktivität darstellt- es also ohnehin und dauerhaft dabei zu belassen.

Man wartet derzeit ja nicht umsonst noch schnell weitere Jahrzehnte, dass es die Politiker aufgreifen ( wegen fehlender Aufgaben lauern die schon lange darauf endlich den Therapeuten zur Seite zu stehen ) . Genau deshalb auch keine tatsächliche Klärung ( also juristisch solide daherkommend per Rechtszug ) erfolgen wird.

Andererseits aber ja von den Verbandsmitgliedern kein entsprechender Auftrag vorliegt bzw. je vorlag.



[bearbeitet am 17.03.13 22:58]

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morpheus-06
18.03.2013 09:49
sandra klein 1 schrieb:

> Da werde ich mich wohl mal mit meinem Verband auseinander
> setzen müssen. :unamused:
>
> Mal sehen wohin uns das alles noch führt :confused:

bedenke, dass der ZVK uns Masseuren mit MT das eingebrockt hat.
Nicht alle Verbände sind hier mit im Boot. Gespräche der BHV mit den Kassen laufen, leider bisher ohne Erfolg. Also müssen weitere Urteile her!

Edit
es würde mich brennend interessieren was dein Verband dazu sagt :)



[bearbeitet am 18.03.13 09:49]
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sandra klein 1 schrieb: > Da werde ich mich wohl mal mit meinem Verband auseinander > setzen müssen. :unamused: > > Mal sehen wohin uns das alles noch führt :confused: bedenke, dass der ZVK uns Masseuren mit MT das eingebrockt hat. Nicht alle Verbände sind hier mit im Boot. Gespräche der BHV mit den Kassen laufen, leider bisher ohne Erfolg. Also müssen weitere Urteile her! Edit es würde mich brennend interessieren was dein Verband dazu sagt :) [bearbeitet am 18.03.13 09:49]
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morpheus-06 schrieb:

sandra klein 1 schrieb:

> Da werde ich mich wohl mal mit meinem Verband auseinander
> setzen müssen. :unamused:
>
> Mal sehen wohin uns das alles noch führt :confused:

bedenke, dass der ZVK uns Masseuren mit MT das eingebrockt hat.
Nicht alle Verbände sind hier mit im Boot. Gespräche der BHV mit den Kassen laufen, leider bisher ohne Erfolg. Also müssen weitere Urteile her!

Edit
es würde mich brennend interessieren was dein Verband dazu sagt :)



[bearbeitet am 18.03.13 09:49]

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webpt
19.03.2013 13:23
...bedenke, dass der ZVK uns Masseuren mit MT das eingebrockt hat.
Nicht alle Verbände sind hier mit im Boot...

Zumindest bedingt, denn mit den Jahren ( Jahrzehnten ) gingen andere Verbände mit an den Start, diese unterschreiben konsequent stets alles genau wie ihr grosses Vorbild ( ZVK e.V. ), deren Aussenstelle sie letztendlich darstellen um etwas Vielfältigkeit vorzumiemen. Zeigen ja aber auch die steten stets deckungsgleichen Ansichten, z.B. zu Verträgen, Vergütungen usw. . Die sogenannt verbandseigenen Verträge der anderen Verbände sind eigentlich die offene frontale Jämmerlichkeit nach aussen getragen- interessieren ohnehin niemanden. Unterschiede: Null.

Es ist Ausbildungsseitig durchaus ein gravierender Unterschied ob+ wann M.+ med. BM deren letzte Ausbildungprüfung bestanden ( nicht wann welche Urkunde tatsächlich ausgestellt wurde ).

Das Gesetz über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und med. BM und des Krankengymn ( 21.12.1958, BGBl I, S. 985 ) oder auch die Ausbildungs+ Prüfungsordnung für Krankengymnasten ( 7.12.1960 BGBl I, S. 847 ) oder gar des MPhG ( 26.5.1994, BGBl I, S. 1084 ) wird von den M.+ med. BM doch längst berechtigungsseitig durchgefledert worden sein. Denn es geht von Berechtigungen auf Grund des geschriebenen Gesetzes ( jedes halbe Komma solltet ihr doch längst ersehen haben ) von der Podologie oder auch nicht bis hin zu ganzen KG- Paketen innerhalb der HMR. Was also so manch M.+ med. BM je nach letztem Prüfungsdatum so alles darf oder eben nicht.



[bearbeitet am 19.03.13 23:08]
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...bedenke, dass der ZVK uns Masseuren mit MT das eingebrockt hat. Nicht alle Verbände sind hier mit im Boot... Zumindest bedingt, denn mit den Jahren ( Jahrzehnten ) gingen andere Verbände mit an den Start, diese unterschreiben konsequent stets alles genau wie ihr grosses Vorbild ( ZVK e.V. ), deren Aussenstelle sie letztendlich darstellen um etwas Vielfältigkeit vorzumiemen. Zeigen ja aber auch die steten stets deckungsgleichen Ansichten, z.B. zu Verträgen, Vergütungen usw. . Die sogenannt verbandseigenen Verträge der anderen Verbände sind eigentlich die offene frontale Jämmerlichkeit nach aussen getragen- interessieren ohnehin niemanden. Unterschiede: Null. Es ist Ausbildungsseitig durchaus ein gravierender Unterschied ob+ wann M.+ med. BM deren letzte Ausbildungprüfung bestanden ( nicht wann welche Urkunde tatsächlich ausgestellt wurde ). Das Gesetz über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und med. BM und des Krankengymn ( 21.12.1958, BGBl I, S. 985 ) oder auch die Ausbildungs+ Prüfungsordnung für Krankengymnasten ( 7.12.1960 BGBl I, S. 847 ) oder gar des MPhG ( 26.5.1994, BGBl I, S. 1084 ) wird von den M.+ med. BM doch längst berechtigungsseitig durchgefledert worden sein. Denn es geht von Berechtigungen auf Grund des geschriebenen Gesetzes ( jedes halbe Komma solltet ihr doch längst ersehen haben ) von der Podologie oder auch nicht bis hin zu ganzen KG- Paketen innerhalb der HMR. Was also so manch M.+ med. BM je nach letztem Prüfungsdatum so alles darf oder eben nicht. [bearbeitet am 19.03.13 23:08]
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webpt schrieb:

...bedenke, dass der ZVK uns Masseuren mit MT das eingebrockt hat.
Nicht alle Verbände sind hier mit im Boot...

Zumindest bedingt, denn mit den Jahren ( Jahrzehnten ) gingen andere Verbände mit an den Start, diese unterschreiben konsequent stets alles genau wie ihr grosses Vorbild ( ZVK e.V. ), deren Aussenstelle sie letztendlich darstellen um etwas Vielfältigkeit vorzumiemen. Zeigen ja aber auch die steten stets deckungsgleichen Ansichten, z.B. zu Verträgen, Vergütungen usw. . Die sogenannt verbandseigenen Verträge der anderen Verbände sind eigentlich die offene frontale Jämmerlichkeit nach aussen getragen- interessieren ohnehin niemanden. Unterschiede: Null.

Es ist Ausbildungsseitig durchaus ein gravierender Unterschied ob+ wann M.+ med. BM deren letzte Ausbildungprüfung bestanden ( nicht wann welche Urkunde tatsächlich ausgestellt wurde ).

Das Gesetz über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und med. BM und des Krankengymn ( 21.12.1958, BGBl I, S. 985 ) oder auch die Ausbildungs+ Prüfungsordnung für Krankengymnasten ( 7.12.1960 BGBl I, S. 847 ) oder gar des MPhG ( 26.5.1994, BGBl I, S. 1084 ) wird von den M.+ med. BM doch längst berechtigungsseitig durchgefledert worden sein. Denn es geht von Berechtigungen auf Grund des geschriebenen Gesetzes ( jedes halbe Komma solltet ihr doch längst ersehen haben ) von der Podologie oder auch nicht bis hin zu ganzen KG- Paketen innerhalb der HMR. Was also so manch M.+ med. BM je nach letztem Prüfungsdatum so alles darf oder eben nicht.



[bearbeitet am 19.03.13 23:08]

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kriegerhexe
19.03.2013 19:17
Naja, dass kann man so nicht sagen.

In einer der letzten VPT Zeitungen war ein Bericht, das ebend dieser Verband versucht den Beruf des M+MB aufzuwerten - anstatt dafür zu sorgen das er abgeschafft wird oder gleich eine anständige Ausbildung und Prüfung erfolgt und sie als richtige Physio´s laufen.

Aber statt dessen darf man sich als Physio von frustrierten Masseuren anmachen lassen.... :hushed:
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Naja, dass kann man so nicht sagen. In einer der letzten VPT Zeitungen war ein Bericht, das ebend dieser Verband versucht den Beruf des M+MB aufzuwerten - anstatt dafür zu sorgen das er abgeschafft wird oder gleich eine anständige Ausbildung und Prüfung erfolgt und sie als richtige Physio´s laufen. Aber statt dessen darf man sich als Physio von frustrierten Masseuren anmachen lassen.... :hushed:
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kriegerhexe schrieb:

Naja, dass kann man so nicht sagen.

In einer der letzten VPT Zeitungen war ein Bericht, das ebend dieser Verband versucht den Beruf des M+MB aufzuwerten - anstatt dafür zu sorgen das er abgeschafft wird oder gleich eine anständige Ausbildung und Prüfung erfolgt und sie als richtige Physio´s laufen.

Aber statt dessen darf man sich als Physio von frustrierten Masseuren anmachen lassen.... :hushed:

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webpt
19.03.2013 21:45
...Aber statt dessen darf man sich als Physio von frustrierten Masseuren anmachen lassen....

Wobei das aber eher kein Streit zw. Berufsgruppenzugehörigkeiten sein dürfte ? Eher vielleicht der jeweiligen Personen wegen unterschiedlicher Ansichten ?

Neben dem VPT sind alle anderen einschlägigen Verbände ohnehin für energisch deutlich geringeres Berufseinstiegsniveau. Wir werden die Zeit erleben, dass " der schulische Blindgänger " nach ein bis zwei Agenturorientierungslehrgängen für die Ausbildung zum M.+ med. BM sämtliche Voraussetzungen erfüllt.
Und diese Zeit liegt nicht etwa in der Ferne. Und geradezu alle Verbandsmitglieder werden dortfür regelrecht kämpfen wie die Löwen um dieses Nahziel zu erzwingen. Perspektivisch realitätsnah düften andere Wege, den Berufsstand vollständig der Lächerlichkeit zuzuführen nicht einmal theoretisch denkbar sein.



[bearbeitet am 19.03.13 22:42]
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...Aber statt dessen darf man sich als Physio von frustrierten Masseuren anmachen lassen.... Wobei das aber eher kein Streit zw. Berufsgruppenzugehörigkeiten sein dürfte ? Eher vielleicht der jeweiligen Personen wegen unterschiedlicher Ansichten ? Neben dem VPT sind alle anderen einschlägigen Verbände ohnehin für energisch deutlich geringeres Berufseinstiegsniveau. Wir werden die Zeit erleben, dass " der schulische Blindgänger " nach ein bis zwei Agenturorientierungslehrgängen für die Ausbildung zum M.+ med. BM sämtliche Voraussetzungen erfüllt. Und diese Zeit liegt nicht etwa in der Ferne. Und geradezu alle Verbandsmitglieder werden dortfür regelrecht kämpfen wie die Löwen um dieses Nahziel zu erzwingen. Perspektivisch realitätsnah düften andere Wege, den Berufsstand vollständig der Lächerlichkeit zuzuführen nicht einmal theoretisch denkbar sein. [bearbeitet am 19.03.13 22:42]
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webpt schrieb:

...Aber statt dessen darf man sich als Physio von frustrierten Masseuren anmachen lassen....

Wobei das aber eher kein Streit zw. Berufsgruppenzugehörigkeiten sein dürfte ? Eher vielleicht der jeweiligen Personen wegen unterschiedlicher Ansichten ?

Neben dem VPT sind alle anderen einschlägigen Verbände ohnehin für energisch deutlich geringeres Berufseinstiegsniveau. Wir werden die Zeit erleben, dass " der schulische Blindgänger " nach ein bis zwei Agenturorientierungslehrgängen für die Ausbildung zum M.+ med. BM sämtliche Voraussetzungen erfüllt.
Und diese Zeit liegt nicht etwa in der Ferne. Und geradezu alle Verbandsmitglieder werden dortfür regelrecht kämpfen wie die Löwen um dieses Nahziel zu erzwingen. Perspektivisch realitätsnah düften andere Wege, den Berufsstand vollständig der Lächerlichkeit zuzuführen nicht einmal theoretisch denkbar sein.



[bearbeitet am 19.03.13 22:42]

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kriegerhexe
20.03.2013 08:28
@webpt: ja das befürchte ich auch, diese verweichlichung in vielen Bereichen und mir graut vor dem , was da aus den..wie nennen die se Schule sich jetzt - Oberschulen? - entlassen wird.

In meinem Fall hab ich leider doch den Zwist zwischen den Berufen erlebt. Wo z.b. Fortbildungen der PT´s als "minderwertig und schlecht" dargestellt werden und das die Dozenten ja überhaupt keine Ahnung haben. Das nervt.

In meinen Augen gibts da einfach Personen, die ein mächtiges Selbstwert-Defizit haben, aus unteschiedlichsten Gründen.

Mittlerweile antworte ich bei so Attacken immer, sie mögen doch dann ihre Ausbildung zum Physio nachmachen, wenn sie so gut sind - das dürfte dann ja kein Problem sein. NIcht nett, aber dann ist zumindest Ruhe.
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@webpt: ja das befürchte ich auch, diese verweichlichung in vielen Bereichen und mir graut vor dem , was da aus den..wie nennen die se Schule sich jetzt - Oberschulen? - entlassen wird. In meinem Fall hab ich leider doch den Zwist zwischen den Berufen erlebt. Wo z.b. Fortbildungen der PT´s als "minderwertig und schlecht" dargestellt werden und das die Dozenten ja überhaupt keine Ahnung haben. Das nervt. In meinen Augen gibts da einfach Personen, die ein mächtiges Selbstwert-Defizit haben, aus unteschiedlichsten Gründen. Mittlerweile antworte ich bei so Attacken immer, sie mögen doch dann ihre Ausbildung zum Physio nachmachen, wenn sie so gut sind - das dürfte dann ja kein Problem sein. NIcht nett, aber dann ist zumindest Ruhe.
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kriegerhexe schrieb:

@webpt: ja das befürchte ich auch, diese verweichlichung in vielen Bereichen und mir graut vor dem , was da aus den..wie nennen die se Schule sich jetzt - Oberschulen? - entlassen wird.

In meinem Fall hab ich leider doch den Zwist zwischen den Berufen erlebt. Wo z.b. Fortbildungen der PT´s als "minderwertig und schlecht" dargestellt werden und das die Dozenten ja überhaupt keine Ahnung haben. Das nervt.

In meinen Augen gibts da einfach Personen, die ein mächtiges Selbstwert-Defizit haben, aus unteschiedlichsten Gründen.

Mittlerweile antworte ich bei so Attacken immer, sie mögen doch dann ihre Ausbildung zum Physio nachmachen, wenn sie so gut sind - das dürfte dann ja kein Problem sein. NIcht nett, aber dann ist zumindest Ruhe.

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Muskelfreak
20.03.2013 10:49
@wept,
ganz lautes Lachen.
Ein guter Masseur ist allemals besser als ein schlechter Physiotherapeut.
Außerdem geht von dem KEINE Gefahr (höchstrichterlich entschieden) aus.
Schreibe ich mal als Masseur.
Weiteres dazu gerne per mail, so gewünscht. Im Besonderen. Vergleiche von Motivation der Schüler,der Unterrichtsinhalte usw. Auch Erfahrungen aus meiner Tätigkeit als Lehrkraft.
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@wept, ganz lautes Lachen. Ein guter Masseur ist allemals besser als ein schlechter Physiotherapeut. Außerdem geht von dem KEINE Gefahr (höchstrichterlich entschieden) aus. Schreibe ich mal als Masseur. Weiteres dazu gerne per mail, so gewünscht. Im Besonderen. Vergleiche von Motivation der Schüler,der Unterrichtsinhalte usw. Auch Erfahrungen aus meiner Tätigkeit als Lehrkraft.
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Muskelfreak schrieb:

@wept,
ganz lautes Lachen.
Ein guter Masseur ist allemals besser als ein schlechter Physiotherapeut.
Außerdem geht von dem KEINE Gefahr (höchstrichterlich entschieden) aus.
Schreibe ich mal als Masseur.
Weiteres dazu gerne per mail, so gewünscht. Im Besonderen. Vergleiche von Motivation der Schüler,der Unterrichtsinhalte usw. Auch Erfahrungen aus meiner Tätigkeit als Lehrkraft.

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kriegerhexe
25.03.2013 22:30
"Ein guter Masseur ist allemals besser als ein schlechter Physiotherapeut.
Außerdem geht von dem KEINE Gefahr (höchstrichterlich entschieden) aus."

Ahhh ja - und wer entscheidet wo ein guter Masseur anfängt?
Wo ein schlechter PT anfängt oder endet?

Ich bin mal so frei und behaupte, dass es auch Menschen gibt die nicht ohne Grund eine bestimmte Schulform besucht haben, jetzt Masseur sind und möglicherweise kognitiv nicht in der Lage sind, bestimmte Dinge umzusetzten und zu verstehen...oder sie auf Beschwerdekomplexe/Symptome anzuwenden und dann ebend doch zur Gefahr für einen Patienten werden können.
Das fängt z.b. da an, wo nur stur auswendig gelernt wird , Dogmen nachgearbeitete werden, aber nicht verstanden wird was man dort lernt und wie Verknüpfungen erstellt werden.

Ich erlebe das selber häufiger. Und es ist frustierend.
Weil so letztlich der auf der Strecke bleibt, denn es betrifft und das ist in der Regel der Patient.

Ich will keinen angreifen, aber ich mag pauschalisiereungen nicht.
Und ich bin dafür den Beruf des Masseurs /Med Bademeisters abzuschaffen oder ihn gleich auf 3 Jahren anzulegen mit dem Stoff den auch Physios lernen und einen vollwertigen PT draus machen.

Damit dieser Knatsch um Minderwertigkeitskomplexe gepaart mit Hetze gegen Physiotherapeuten und neidhammelei endlich mal beendet ist...
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"Ein guter Masseur ist allemals besser als ein schlechter Physiotherapeut. Außerdem geht von dem KEINE Gefahr (höchstrichterlich entschieden) aus." Ahhh ja - und wer entscheidet wo ein guter Masseur anfängt? Wo ein schlechter PT anfängt oder endet? Ich bin mal so frei und behaupte, dass es auch Menschen gibt die nicht ohne Grund eine bestimmte Schulform besucht haben, jetzt Masseur sind und möglicherweise kognitiv nicht in der Lage sind, bestimmte Dinge umzusetzten und zu verstehen...oder sie auf Beschwerdekomplexe/Symptome anzuwenden und dann ebend doch zur Gefahr für einen Patienten werden können. Das fängt z.b. da an, wo nur stur auswendig gelernt wird , Dogmen nachgearbeitete werden, aber nicht verstanden wird was man dort lernt und wie Verknüpfungen erstellt werden. Ich erlebe das selber häufiger. Und es ist frustierend. Weil so letztlich der auf der Strecke bleibt, denn es betrifft und das ist in der Regel der Patient. Ich will keinen angreifen, aber ich mag pauschalisiereungen nicht. Und ich bin dafür den Beruf des Masseurs /Med Bademeisters abzuschaffen oder ihn gleich auf 3 Jahren anzulegen mit dem Stoff den auch Physios lernen und einen vollwertigen PT draus machen. Damit dieser Knatsch um Minderwertigkeitskomplexe gepaart mit Hetze gegen Physiotherapeuten und neidhammelei endlich mal beendet ist...
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kriegerhexe schrieb:

"Ein guter Masseur ist allemals besser als ein schlechter Physiotherapeut.
Außerdem geht von dem KEINE Gefahr (höchstrichterlich entschieden) aus."

Ahhh ja - und wer entscheidet wo ein guter Masseur anfängt?
Wo ein schlechter PT anfängt oder endet?

Ich bin mal so frei und behaupte, dass es auch Menschen gibt die nicht ohne Grund eine bestimmte Schulform besucht haben, jetzt Masseur sind und möglicherweise kognitiv nicht in der Lage sind, bestimmte Dinge umzusetzten und zu verstehen...oder sie auf Beschwerdekomplexe/Symptome anzuwenden und dann ebend doch zur Gefahr für einen Patienten werden können.
Das fängt z.b. da an, wo nur stur auswendig gelernt wird , Dogmen nachgearbeitete werden, aber nicht verstanden wird was man dort lernt und wie Verknüpfungen erstellt werden.

Ich erlebe das selber häufiger. Und es ist frustierend.
Weil so letztlich der auf der Strecke bleibt, denn es betrifft und das ist in der Regel der Patient.

Ich will keinen angreifen, aber ich mag pauschalisiereungen nicht.
Und ich bin dafür den Beruf des Masseurs /Med Bademeisters abzuschaffen oder ihn gleich auf 3 Jahren anzulegen mit dem Stoff den auch Physios lernen und einen vollwertigen PT draus machen.

Damit dieser Knatsch um Minderwertigkeitskomplexe gepaart mit Hetze gegen Physiotherapeuten und neidhammelei endlich mal beendet ist...

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MikeS
26.03.2013 12:50
Deine Ausführungen sind 1:1 auf jede Person, egal welcher Schulbildung und egal welcher Ausbildungsrichtung umzumünzen. ÜBERALL wird auswendig gelernt, in jedem Beruf in dem standardisiertes Wissen erforderlich ist, ebenso beim Physiotherapeuten.

Du schreibst:
"oder gleich eine anständige Ausbildung und Prüfung erfolgt und sie als richtige Physio´s laufen."

--> Beim Masseur/med. Bademeister handelt es sich um eine staatlich anerkannte und mit Staatsexamen geprüfte Ausbildung, die es bereits lange vor dem Krankengymnasten oder Physiotherapeuten gab. Und es handelt sich nach wie vor auch um eine "anständige" Ausbildung und auch eine "anständige" Prüfung. Diese Feststellung hat nichts mit den beruflichen Möglichkeiten zu tun sondern dient alleine der Betrachtung des Berufs selbst.

Also solltest Du dich mit solchen Abwertungen etwas zurückhalten. Deine Angriffe hier sind -obwohl Du das Gegenteil behauptest- in höchstem Maße pauschalierend und diskriminierend. Insofern sind die Ausführungen von "Muskelfreak" absolut legitim, denn er hat recht: Ein guter Masseur ist IN JEDEM FALLE besser als ein schlechter Physiotherapeut - und er hat auch noch dazu den First Contact .-) Dass dies bei vereinzelten fehlgeleiteten Physios Minderwertigkeitskomplexe hervorruft, ist eine Randerscheinung und bedarf keiner näheren Wertung :blush:

Oder möchtest Du dass sich ein Akademiker, sei er nun Arzt oder habe er einen anderen Studiengang in jeglicher Richtung belegt, sich vor Dich hinstellt, müde lächelt und sagt: "Durchlauf doch erstmal eine anständige Ausbildung und Prüfung" ?

MikeS



[bearbeitet am 26.03.13 12:52]
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Deine Ausführungen sind 1:1 auf jede Person, egal welcher Schulbildung und egal welcher Ausbildungsrichtung umzumünzen. ÜBERALL wird auswendig gelernt, in jedem Beruf in dem standardisiertes Wissen erforderlich ist, ebenso beim Physiotherapeuten. Du schreibst: "oder gleich eine anständige Ausbildung und Prüfung erfolgt und sie als richtige Physio´s laufen." --> Beim Masseur/med. Bademeister handelt es sich um eine staatlich anerkannte und mit Staatsexamen geprüfte Ausbildung, die es bereits lange vor dem Krankengymnasten oder Physiotherapeuten gab. Und es handelt sich nach wie vor auch um eine "anständige" Ausbildung und auch eine "anständige" Prüfung. Diese Feststellung hat nichts mit den beruflichen Möglichkeiten zu tun sondern dient alleine der Betrachtung des Berufs selbst. Also solltest Du dich mit solchen Abwertungen etwas zurückhalten. Deine Angriffe hier sind -obwohl Du das Gegenteil behauptest- in höchstem Maße pauschalierend und diskriminierend. Insofern sind die Ausführungen von "Muskelfreak" absolut legitim, denn er hat recht: Ein guter Masseur ist IN JEDEM FALLE besser als ein schlechter Physiotherapeut - und er hat auch noch dazu den First Contact .-) Dass dies bei vereinzelten fehlgeleiteten Physios Minderwertigkeitskomplexe hervorruft, ist eine Randerscheinung und bedarf keiner näheren Wertung :blush: Oder möchtest Du dass sich ein Akademiker, sei er nun Arzt oder habe er einen anderen Studiengang in jeglicher Richtung belegt, sich vor Dich hinstellt, müde lächelt und sagt: "Durchlauf doch erstmal eine anständige Ausbildung und Prüfung" ? MikeS [bearbeitet am 26.03.13 12:52]
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MikeS schrieb:

Deine Ausführungen sind 1:1 auf jede Person, egal welcher Schulbildung und egal welcher Ausbildungsrichtung umzumünzen. ÜBERALL wird auswendig gelernt, in jedem Beruf in dem standardisiertes Wissen erforderlich ist, ebenso beim Physiotherapeuten.

Du schreibst:
"oder gleich eine anständige Ausbildung und Prüfung erfolgt und sie als richtige Physio´s laufen."

--> Beim Masseur/med. Bademeister handelt es sich um eine staatlich anerkannte und mit Staatsexamen geprüfte Ausbildung, die es bereits lange vor dem Krankengymnasten oder Physiotherapeuten gab. Und es handelt sich nach wie vor auch um eine "anständige" Ausbildung und auch eine "anständige" Prüfung. Diese Feststellung hat nichts mit den beruflichen Möglichkeiten zu tun sondern dient alleine der Betrachtung des Berufs selbst.

Also solltest Du dich mit solchen Abwertungen etwas zurückhalten. Deine Angriffe hier sind -obwohl Du das Gegenteil behauptest- in höchstem Maße pauschalierend und diskriminierend. Insofern sind die Ausführungen von "Muskelfreak" absolut legitim, denn er hat recht: Ein guter Masseur ist IN JEDEM FALLE besser als ein schlechter Physiotherapeut - und er hat auch noch dazu den First Contact .-) Dass dies bei vereinzelten fehlgeleiteten Physios Minderwertigkeitskomplexe hervorruft, ist eine Randerscheinung und bedarf keiner näheren Wertung :blush:

Oder möchtest Du dass sich ein Akademiker, sei er nun Arzt oder habe er einen anderen Studiengang in jeglicher Richtung belegt, sich vor Dich hinstellt, müde lächelt und sagt: "Durchlauf doch erstmal eine anständige Ausbildung und Prüfung" ?

MikeS



[bearbeitet am 26.03.13 12:52]

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Iana
26.03.2013 19:09
Liebe Frau Klein,
ich habe als Masseurin mit MT von der AOK Niedersachsen für RVO-Kassen eine Kassenzulassung bekommen. Vdek und Knappschaft haben abgelehnt.
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• sandra klein 1
Liebe Frau Klein, ich habe als Masseurin mit MT von der AOK Niedersachsen für RVO-Kassen eine Kassenzulassung bekommen. Vdek und Knappschaft haben abgelehnt.
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Iana schrieb:

Liebe Frau Klein,
ich habe als Masseurin mit MT von der AOK Niedersachsen für RVO-Kassen eine Kassenzulassung bekommen. Vdek und Knappschaft haben abgelehnt.

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kos
29.03.2013 15:33
Peinlich!!!
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Peinlich!!!
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kos schrieb:

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rudibam
30.03.2013 15:46
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sandra klein 1
31.03.2013 20:22
@ Kriegerhexe: Was ist eigentlich dein Problem??? Sprichst du hier als Chef oder Angestellte???

Ich werde die Masseurin in Ausbildung zur MT-Kraft mit Vorliebe einstellen... Ganz ehrlich - egal ob sie die Kassenzulassung erhält oder nicht!! Sie ist eine Bereicherung für meine Praxis.

Solche elendigen Kommentare kann man sich doch sparen... Meine Mutter sagte mal zu mir: Du kannst alles Denken aber nicht alles Sagen!!!
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@ Kriegerhexe: Was ist eigentlich dein Problem??? Sprichst du hier als Chef oder Angestellte??? Ich werde die Masseurin in Ausbildung zur MT-Kraft mit Vorliebe einstellen... Ganz ehrlich - egal ob sie die Kassenzulassung erhält oder nicht!! Sie ist eine Bereicherung für meine Praxis. Solche elendigen Kommentare kann man sich doch sparen... Meine Mutter sagte mal zu mir: Du kannst alles Denken aber nicht alles Sagen!!!
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sandra klein 1 schrieb:

@ Kriegerhexe: Was ist eigentlich dein Problem??? Sprichst du hier als Chef oder Angestellte???

Ich werde die Masseurin in Ausbildung zur MT-Kraft mit Vorliebe einstellen... Ganz ehrlich - egal ob sie die Kassenzulassung erhält oder nicht!! Sie ist eine Bereicherung für meine Praxis.

Solche elendigen Kommentare kann man sich doch sparen... Meine Mutter sagte mal zu mir: Du kannst alles Denken aber nicht alles Sagen!!!

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lexa schumanski
04.04.2013 10:19
sorry war falsche zeile :hushed:
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lexa schumanski schrieb:

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gabriele639 schrieb:

So viel ich weiß, darf MT bei den gesetzlichen KK`s nur von PT`s mit MT-Zertifikat zur Abrechnung eingereicht werden. Die Regelung, dass Masseure mit MT-Zertifikat bei der Abrechnung auch "anerkannt" sind, endete ....???(vielleicht weiß hier jemand das "Stichdatum"). :blush:



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