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suchen wir eine*n
Physiotherapeuten*in für 5h - 20
h. Auch Berufsanfänger*innen sind
willkommen.
Wir bieten:
- selbständiges Arbeiten in einer
gut etablierten Praxis mit
wertschätzendem ruhigem
Arbeitsklima
- eine überdurchschnittliche
Vergütung( 22-24 €/h )
- komfortabel ausgestattete große
und helle Behandlungsräume
- Behandlungstakt von 30 und 60min.
- Fortbildungsunterstützung (
finanziell und zusätzliche freie
Tage)
Ein fröhliches T...
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endet am 31.12.2015 der zweite, vierjährige Betrachtungszeitraum?
Am 01.01.2016 werden die Karten dann neu gemischt? Das heißt für Verordnungen nach dem 01.01.2016 können keine Kürzungen vorerst drohen, wenn davor die Punkte nicht erreicht wurden.Oder sehe ich das falsch?
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Problem beschreiben
tom1350 schrieb:
Hallo,
endet am 31.12.2015 der zweite, vierjährige Betrachtungszeitraum?
Am 01.01.2016 werden die Karten dann neu gemischt? Das heißt für Verordnungen nach dem 01.01.2016 können keine Kürzungen vorerst drohen, wenn davor die Punkte nicht erreicht wurden.Oder sehe ich das falsch?
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tom1350 schrieb:
Ok. Wie sieht das praktisch aus? Wer im zweiten Betrachtungszeitraum geschludert hat. Bekommt die nächsten vier Jahre Kürzungen. Außer es wird dann noch schnell nachgeholt. Also ein Run auf die Fobis Anfang nächstes Jahr?
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mocca schrieb:
Kürzungen entfallen, wenn für den GKV-Bereich ab 1.1. 16 ein Berufsanfänger als FL gemeldet wird.
Ok. Wie sieht das praktisch aus? Wer im zweiten Betrachtungszeitraum geschludert hat. Bekommt die nächsten vier Jahre Kürzungen. Außer es wird dann noch schnell nachgeholt. Also ein Run auf die Fobis Anfang nächstes Jahr?
Du brauchst nur den Rahmenvertrag und die passende Anlage lesen, da steht das Procedere drin. Ein run auf Fobis sehe ich, weil der VdEK angedroht hat die Punkte flächendeckend einzufordern. Die Stichproben aus dem 1. Betrachtungszeitraum sollen unterirdisch gewesen sein.
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morpheus-06 schrieb:
tom1350 schrieb am 21.9.15 12:40:
Ok. Wie sieht das praktisch aus? Wer im zweiten Betrachtungszeitraum geschludert hat. Bekommt die nächsten vier Jahre Kürzungen. Außer es wird dann noch schnell nachgeholt. Also ein Run auf die Fobis Anfang nächstes Jahr?
Du brauchst nur den Rahmenvertrag und die passende Anlage lesen, da steht das Procedere drin. Ein run auf Fobis sehe ich, weil der VdEK angedroht hat die Punkte flächendeckend einzufordern. Die Stichproben aus dem 1. Betrachtungszeitraum sollen unterirdisch gewesen sein.
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nafets schrieb:
Hä?
Hä?
Relevant sind meist nur die Fobipunkte der FL, wird ein Berufsanfänger zum FL bestellt beginnt dessen Betrachtungszeitraum ohne "Altlasten" und die nächsten vier Jahre ist Ruhe ;)
(Was Autokonzerne können, können wir schon lange. Dabei ist das noch nichtmal Betrug da alles ggü. der Aufsichtsstelle transparent, also eher vergleichbar mit der Postenklüngelei im Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk...)
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Papa Alpaka schrieb:
nafets schrieb am 21.9.15 14:05:
Hä?
Relevant sind meist nur die Fobipunkte der FL, wird ein Berufsanfänger zum FL bestellt beginnt dessen Betrachtungszeitraum ohne "Altlasten" und die nächsten vier Jahre ist Ruhe ;)
(Was Autokonzerne können, können wir schon lange. Dabei ist das noch nichtmal Betrug da alles ggü. der Aufsichtsstelle transparent, also eher vergleichbar mit der Postenklüngelei im Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk...)
Somit mag es weiterhin PT geben, die sich gar nicht fortbilden und auf dem Wissensniveau von vor 10-15 oder gar 20 Jahren stehen bleiben.
Zum Glück regelt das dann der Markt, ohne dass auch nur ein "Berufsverband" irgendetwas machen muss.... was man denen gerne nachsagt.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Bei all den Gedanken die da so manche haben ist es hilfreich zu verstehen, dass es einigen nicht um Qualifikation und Können geht, sondern um ganz was anderes......
Somit mag es weiterhin PT geben, die sich gar nicht fortbilden und auf dem Wissensniveau von vor 10-15 oder gar 20 Jahren stehen bleiben.
Zum Glück regelt das dann der Markt, ohne dass auch nur ein "Berufsverband" irgendetwas machen muss.... was man denen gerne nachsagt.
stefan 302
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tom1350 schrieb:
Natürlich hätte der ZVK als größter Anbieter von Fortbildungen gerne eine Verpflichtung für alle Therapeuten. Nur lassen sich Angestellte dahingehend schlecht sanktionieren.
Irgendwie passt das nicht zusammen.
Wenn ich nur Massage und KG bei mir anbieten würde, worin soll ich mich dann weiter bilden? Achja die Fango hätte ich auch noch aber auch hier wird sich in den letzten 10-15 Jahren beim Legen nichts geändert haben!?
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Jessica Herwig schrieb:
Es gibt aber auch Therapeuten die etliche Fortbildungen machen, nebenbei voll HP werden und dann kaum Punkte zusammen bekommen haben.
Irgendwie passt das nicht zusammen.
Wenn ich nur Massage und KG bei mir anbieten würde, worin soll ich mich dann weiter bilden? Achja die Fango hätte ich auch noch aber auch hier wird sich in den letzten 10-15 Jahren beim Legen nichts geändert haben!?
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Janna22 schrieb:
Verstehe ich das richtig, dass man die Möglichkeit hat einen (in dem Fall relativ frisch von der Schule gekommenen Absolvent) als fachlichen Leiter einzustellen und der Betrachtungszeitraum wird auf ihn übetragen?? Muss derjenige denn dann Fobi-punkte gesammelt haben oder nicht?Ob das im Einzelfall Sinn macht ist eine ganz andere Sache, um es vornewegzunehmen.
Diese Vorgaben basieren doch auf der Idee das wir Physios von der Schule kommen und dann bis zu unserer Rente nie wieder was lernen wollen und deswegen wird mit diesem Punktesystem kontrolliert wer Geld ausgegeben hat und wer nicht.
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Jessica Herwig schrieb:
Wenn du frisch von der Schule bist mußt du keine Punkte nachweisen da du die letzten Jahre in der Ausbildung warst.
Diese Vorgaben basieren doch auf der Idee das wir Physios von der Schule kommen und dann bis zu unserer Rente nie wieder was lernen wollen und deswegen wird mit diesem Punktesystem kontrolliert wer Geld ausgegeben hat und wer nicht.
Danke, liebe Verbandsverhandler, das für mich 60 Punkte in 4 Jahren ausreichen, auch wenn andere Berufsgruppen dreistellige Zahlen nachweisen müssen und obwohl eure Brötchengeber massiv am Fobikuchen mitnaschen.
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Papa Alpaka schrieb:
Danke, liebe GKVen das ihr ein bisschen Weiterbildung einfordert, auch wenn ihr damit schlicht eine gesetzliche Vorgabe umsetzt. Wären wir in der Automobilbranche, wir würden nach einer OP noch immer mit 2 Wochen Bettruhe beginnen.
Danke, liebe Verbandsverhandler, das für mich 60 Punkte in 4 Jahren ausreichen, auch wenn andere Berufsgruppen dreistellige Zahlen nachweisen müssen und obwohl eure Brötchengeber massiv am Fobikuchen mitnaschen.
Wer wurde schon kontrolliert?
Was ist dabei herausgekommen?
...oder alles nur heisse Luft hier?
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Moromädchen schrieb:
Butter bei die Fische!
Wer wurde schon kontrolliert?
Was ist dabei herausgekommen?
...oder alles nur heisse Luft hier?
Antwort: 157 (Nachweise beigefügt)
Fertig. Vier Jahre Ruhe...
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Papa Alpaka schrieb:
Frage: Wieviele FP können Sie nachweisen?
Antwort: 157 (Nachweise beigefügt)
Fertig. Vier Jahre Ruhe...
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mocca schrieb:
nach welchen Glücksspielregeln werden diese Punkte dann von welcher Kompetenz anerkannt?
Vor einigen Tagen/Wochen hatte ich das schon einmal hier gepostet.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
ich bin wieder enttäuscht, dass das Wissen vom SGB V nicht überall bekannt ist, vor allem bei dir nicht.
Vor einigen Tagen/Wochen hatte ich das schon einmal hier gepostet.
stefan 302
hoffentlich nimmt dir deine Entäuschung nicht deinen Elan, wenn du schreibst, dass
..."das Wissen vom SGB V nicht überall bekannt ist"...
denn damit hast wahrscheinlich sogar recht.
Gibt es denn schon eine bepunktete Fobi über das SGB V (mehr als 300 §§), wenn Kenntnisse darüber zwingend sind?
Wenn ich aber das qualitätsferne Punktesystem richtig verstanden habe, finden nicht alle ausgewiesenen Punkte später zwingende Anerkennung.
Wo ist die Logik versteckt, wenn ein Zugelassener, der seit Jahren Quali-Positionen leistet und abrechnet, nun aus lauter Zwang/Verzweiflung irgend welche Kurse besuchen soll?
Wenn durch das Massieren mit Schokolade oder durch das Ankleben von bunten Streifen, durch die Kursanbieter zur Physiotherapie erhoben und nicht einmal im Leistungskatalog des GKV-Systems enthalten, die Abrechnungsberechtigung für z.B. MTerst in voller Höhe erhalten werden kann.
Dann ist es doch besser, wenn die Zulassung auf der Qualität eines aktuell ausgebildeten Berufsanfängers, der dann bestimmt auch das aktuelle SGB V im Wissensstand hat, erteilt wird.
Das Ganze hat dann auch den Charme, dass die Abgabe der Zertifikatsleistungen der dazu berechtigen MA, ohne Kürzungen erbracht und abgerechnet werden können. Diese MA müssten dann auch keine Gehaltseinbußen, durch Abrechnungskürzung der Kassen bedingt, hinnehmen.
Es kann doch nur "Kassenplausibilität" sein, wenn Vergütungsreduzierungen zwingend werden, obwohl die MA ausreichend fortgebildet werden und der Zugelassene leider nur Fobis besuchte, die seine Befähigungen zur Erbringung der Nebenpflichten, im Zusammenhang mit der Zulassung, stärken.
Traurig ist hier, dass unsere Berufsvertretungen, durch ihre Eigeninteressen am Fobi-Markt, leider zu keiner einheitlichen Position im Interesse der Zugelassenen und teilweise langzeitig berufserfahrenen Kollegen, mit hoher Erfahrungsdichte am Patient, finden.
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mocca schrieb:
Stefan 302,
hoffentlich nimmt dir deine Entäuschung nicht deinen Elan, wenn du schreibst, dass
..."das Wissen vom SGB V nicht überall bekannt ist"...
denn damit hast wahrscheinlich sogar recht.
Gibt es denn schon eine bepunktete Fobi über das SGB V (mehr als 300 §§), wenn Kenntnisse darüber zwingend sind?
Wenn ich aber das qualitätsferne Punktesystem richtig verstanden habe, finden nicht alle ausgewiesenen Punkte später zwingende Anerkennung.
Wo ist die Logik versteckt, wenn ein Zugelassener, der seit Jahren Quali-Positionen leistet und abrechnet, nun aus lauter Zwang/Verzweiflung irgend welche Kurse besuchen soll?
Wenn durch das Massieren mit Schokolade oder durch das Ankleben von bunten Streifen, durch die Kursanbieter zur Physiotherapie erhoben und nicht einmal im Leistungskatalog des GKV-Systems enthalten, die Abrechnungsberechtigung für z.B. MTerst in voller Höhe erhalten werden kann.
Dann ist es doch besser, wenn die Zulassung auf der Qualität eines aktuell ausgebildeten Berufsanfängers, der dann bestimmt auch das aktuelle SGB V im Wissensstand hat, erteilt wird.
Das Ganze hat dann auch den Charme, dass die Abgabe der Zertifikatsleistungen der dazu berechtigen MA, ohne Kürzungen erbracht und abgerechnet werden können. Diese MA müssten dann auch keine Gehaltseinbußen, durch Abrechnungskürzung der Kassen bedingt, hinnehmen.
Es kann doch nur "Kassenplausibilität" sein, wenn Vergütungsreduzierungen zwingend werden, obwohl die MA ausreichend fortgebildet werden und der Zugelassene leider nur Fobis besuchte, die seine Befähigungen zur Erbringung der Nebenpflichten, im Zusammenhang mit der Zulassung, stärken.
Traurig ist hier, dass unsere Berufsvertretungen, durch ihre Eigeninteressen am Fobi-Markt, leider zu keiner einheitlichen Position im Interesse der Zugelassenen und teilweise langzeitig berufserfahrenen Kollegen, mit hoher Erfahrungsdichte am Patient, finden.
Anlage 4 vom 25. September 2006 zu den Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs 1 SGB V
Fortbildung im Bereich Heilmittel
1.
3.
5. hierzu zählen eben nicht Schokomassagen und Ohrkerzenbehandlungen. Grob gesagt zählt das was ein PT bei der GKV durch den HMK abrechnen kann, also auch Teilaspekte. Eigentlich klar verständlich.
Wer bunte Pflaster klebt, Cranio macht, Schüttelplattenfobis besucht, Nordic walking basis programm absolviert, sich Medikamentenmissbrauch erklären lässt, eine vibrierende Blechschüssel auf den Bauch legt oder und ähnliches bei Fobizentren bucht,
bekommt keine Punkte anerkannt.
Wenn doch Punkte vom Veranstalter verteilt werden, ist der Veranstalter (nicht der Dozent) dafür verantwortlich. Da hilft auch kein Zusatz wie "vorbehaltlich der Genehmigung der Krankenkasse", wenn von vorn herein klar ist, dass "Blechschüssel auf dem Bauch mit Klöppel anschlagen" nicht in der Grundausbildung abgehandelt wird oder im HMK steht....
Dies aber wird unter Punkt 6. ausführlich beschrieben
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Steht alles im Inhalt gem. Rahmenempfehlungen nach § 125 SGB V
Anlage 4 vom 25. September 2006 zu den Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs 1 SGB V
Fortbildung im Bereich Heilmittel
1.
3.
5. hierzu zählen eben nicht Schokomassagen und Ohrkerzenbehandlungen. Grob gesagt zählt das was ein PT bei der GKV durch den HMK abrechnen kann, also auch Teilaspekte. Eigentlich klar verständlich.
Wer bunte Pflaster klebt, Cranio macht, Schüttelplattenfobis besucht, Nordic walking basis programm absolviert, sich Medikamentenmissbrauch erklären lässt, eine vibrierende Blechschüssel auf den Bauch legt oder und ähnliches bei Fobizentren bucht,
bekommt keine Punkte anerkannt.
Wenn doch Punkte vom Veranstalter verteilt werden, ist der Veranstalter (nicht der Dozent) dafür verantwortlich. Da hilft auch kein Zusatz wie "vorbehaltlich der Genehmigung der Krankenkasse", wenn von vorn herein klar ist, dass "Blechschüssel auf dem Bauch mit Klöppel anschlagen" nicht in der Grundausbildung abgehandelt wird oder im HMK steht....
Dies aber wird unter Punkt 6. ausführlich beschrieben
stefan 302
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Problem beschreiben
morpheus-06 schrieb:
es wird rückwirkend geprüft, bei Beanstantungen werden dann die Abrechnungen ab 2016 gekürzt.
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