Im Herzen der Hansestadt, auf der
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
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ich habe viele Jahre als freier Mitarbeiter gearbeitet, und mich nun mit Räumlichkeiten selbständig gemacht. Vor zwei Jahren habe ich eine "Bobath" - Fobi absolviert - gelten diese Fortbildungspunkte (zwei Jahre später) auch noch?
Vielen Dank im Voraus!
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daniel911 schrieb:
Liebe Kollegen,
ich habe viele Jahre als freier Mitarbeiter gearbeitet, und mich nun mit Räumlichkeiten selbständig gemacht. Vor zwei Jahren habe ich eine "Bobath" - Fobi absolviert - gelten diese Fortbildungspunkte (zwei Jahre später) auch noch?
Vielen Dank im Voraus!
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warst du denn als freier Mitarbeiter nicht selbstständig?
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mocca schrieb:
hallo daniel911,
warst du denn als freier Mitarbeiter nicht selbstständig?
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alobar schrieb:
selbstständig vielleicht,aber auf alle Fälle hatte er keinen Rahmenvertrag mit der Kasse abgeschlossen, soviel zum Thema Selbstständigkeit..
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daniel911 schrieb:
danke für die Antworten. Auch als FM war ich selbständig, und hatte vor allem die gleiche Verantwortung meinen Patienten gegenüber - daher finde ich die Unterscheidung bzgl. den Fortbildungspunkten sehr seltsam, wie so vieles in unserem Bereich
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alobar schrieb:
nochmal, hattest Du einen Vertrag mit den KK???? Wen du den hattest, dann hattest Du sogar die Pflicht die Punkte zusammeln! Dann ist deine Frage auch schon wieder überflüssig. Hattest Du keinen Vertrag, brauchst Du keine Punkte und wie Tempelritter schon gesagt hat, es zählt erst die Zeit AB Vertrag!
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daniel911 schrieb:
seit wann hat man als FM einen schriftlichen Vertrag mit der KK, ist mir jedenfalls nicht bekannt!
Der Betrachtungszeitraum beginnt ab Vertrag. Das haben dir alle so geantwortet.
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RoFo schrieb:
Eben. Hattest du nicht.
Der Betrachtungszeitraum beginnt ab Vertrag. Das haben dir alle so geantwortet.
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Tempelritter schrieb:
Mit der Zulassung beginnt der 4-jährige Betrachtungszeitraum. Die Punkte ab dem Tag der erteilten Zulassung haben Gültigkeit.
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