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Würzburg

Physiotherapeut:in – Würzburg
Altstadt | Gründungsteam,
Eröffnung November 2026

ViaPhysio "· Vollzeit oder Teilzeit
(20–40 h) "· Start: ab
Oktober/November 2026

Wir kommen nach Würzburg. Und
nicht mit leeren Händen.

Vier Jahre lang haben wir in Berlin
gebaut, was wir uns selbst als
Physios gewünscht hätten: vier
Praxen, große Trainingsflächen,
40-Minuten-Ersttermine, kein
Papierkram. Jetzt gehen wir zum
ersten Mal aus Berlin raus — im
November eröffnen wir in der
Theater...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Fortbildung Arbeitsverpflichtung bei Fobi zuschuß

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Neues Thema
Arbeitsverpflichtung bei Fobi zuschuß
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c-physio
14.03.2013 14:27
Habe eine Mitarbeiterin der von einem Verein die ausbildung für Reha sport bezalt wurde und sie hat ein vertrag unterschieben das sie 4 Jahre für den verein dann arbeitet.
nun ist es so das sie bei mir auch abends arbeitet und std reduzieren möchte ich aber gesagt habe in einer praxis ist das schwirig wenn man nur ein abend da ist da viele patienten zweimal / woche kommen sollen, sie könnte ja auch beim verein aufhören dann wäre sie auch ein abend mehr zh für ihr Kind.
ich meine mich zu erinnern das man bei bezahlen von Fortbildungen nur 6 monate verpflcihtet werdne kann gibt es da irgendwo urteile gesetze wo das drin steht sie hat angst das der verein das geld zurück haben will, aber das könnte er wenn überhaupt auch nur anteilig oder?
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Habe eine Mitarbeiterin der von einem Verein die ausbildung für Reha sport bezalt wurde und sie hat ein vertrag unterschieben das sie 4 Jahre für den verein dann arbeitet. nun ist es so das sie bei mir auch abends arbeitet und std reduzieren möchte ich aber gesagt habe in einer praxis ist das schwirig wenn man nur ein abend da ist da viele patienten zweimal / woche kommen sollen, sie könnte ja auch beim verein aufhören dann wäre sie auch ein abend mehr zh für ihr Kind. ich meine mich zu erinnern das man bei bezahlen von Fortbildungen nur 6 monate verpflcihtet werdne kann gibt es da irgendwo urteile gesetze wo das drin steht sie hat angst das der verein das geld zurück haben will, aber das könnte er wenn überhaupt auch nur anteilig oder?
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c-physio schrieb:

Habe eine Mitarbeiterin der von einem Verein die ausbildung für Reha sport bezalt wurde und sie hat ein vertrag unterschieben das sie 4 Jahre für den verein dann arbeitet.
nun ist es so das sie bei mir auch abends arbeitet und std reduzieren möchte ich aber gesagt habe in einer praxis ist das schwirig wenn man nur ein abend da ist da viele patienten zweimal / woche kommen sollen, sie könnte ja auch beim verein aufhören dann wäre sie auch ein abend mehr zh für ihr Kind.
ich meine mich zu erinnern das man bei bezahlen von Fortbildungen nur 6 monate verpflcihtet werdne kann gibt es da irgendwo urteile gesetze wo das drin steht sie hat angst das der verein das geld zurück haben will, aber das könnte er wenn überhaupt auch nur anteilig oder?

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Göthner
15.03.2013 10:09
sie ist überhaupt nicht verpflichtet für den Verein zu arbeiten, sollte eine solche vereinbarung existieren ist sie nichtig!!!!
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sie ist überhaupt nicht verpflichtet für den Verein zu arbeiten, sollte eine solche vereinbarung existieren ist sie nichtig!!!!
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kai bütow
16.03.2013 04:24
oder es wurde eine anteilsangemessene rückzahlungsvereibarung gemacht.
bei uns bei teueren fobis 3 jahre zu jeweils 33,33%

grüße, kai
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oder es wurde eine anteilsangemessene rückzahlungsvereibarung gemacht. bei uns bei teueren fobis 3 jahre zu jeweils 33,33% grüße, kai
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kai bütow schrieb:

oder es wurde eine anteilsangemessene rückzahlungsvereibarung gemacht.
bei uns bei teueren fobis 3 jahre zu jeweils 33,33%

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Göthner schrieb:

sie ist überhaupt nicht verpflichtet für den Verein zu arbeiten, sollte eine solche vereinbarung existieren ist sie nichtig!!!!

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Shakespeare
16.03.2013 17:48
Die Vereinbarung einer Betriebsbindung bei Fortbildungsfinanzierung ist durchaus gängig und rechtens. Ebenso wäre es möglich einen Kontrakt über mehrere Jahre abzuschließen ohne eine Kündigung als Option zu vereinbaren.
Im Falle einer Betriebsbindung gilt, dass diese von der Dauer einer Fortbildung abhängt. Bei Fobis bis zu 4 Wochen gilt, dass eine Bindung von 6 Monaten angemessen ist. Dauert die Fobi länger, kann auch eine höhere Bindungsfrist angemessen sein. Ebenso gelten diese Richtlinien dann nicht (also längere Bindung möglich), wenn die Fobi besonders teuer war oder diese dem Mitarbeiter auf dem Arbeitsmarkt extrem gute Chancen auf einen extrem guten Verdienst bei der Konkurenz ermöglichen. Beides ist allerdings im Physio-Bereich eher selten. Bei nur sehr geringer Dauer, Kosten oder anteiliger Unterstützung, kann im umgekehrten Fall auch eine Betriebsbindung komplett als unangemessen und damit nichtig angesehen werden. Die Dauer einer Betriebsbindung findet man via Suchmaschinen, sie wurde von der Rechtssprechung sehr klar und eindeutig definiert so dass man sie als gesichert betrachten kann. Gruß S.

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Die Vereinbarung einer Betriebsbindung bei Fortbildungsfinanzierung ist durchaus gängig und rechtens. Ebenso wäre es möglich einen Kontrakt über mehrere Jahre abzuschließen ohne eine Kündigung als Option zu vereinbaren. Im Falle einer Betriebsbindung gilt, dass diese von der Dauer einer Fortbildung abhängt. Bei Fobis bis zu 4 Wochen gilt, dass eine Bindung von 6 Monaten angemessen ist. Dauert die Fobi länger, kann auch eine höhere Bindungsfrist angemessen sein. Ebenso gelten diese Richtlinien dann nicht (also längere Bindung möglich), wenn die Fobi besonders teuer war oder diese dem Mitarbeiter auf dem Arbeitsmarkt extrem gute Chancen auf einen extrem guten Verdienst bei der Konkurenz ermöglichen. Beides ist allerdings im Physio-Bereich eher selten. Bei nur sehr geringer Dauer, Kosten oder anteiliger Unterstützung, kann im umgekehrten Fall auch eine Betriebsbindung komplett als unangemessen und damit nichtig angesehen werden. Die Dauer einer Betriebsbindung findet man via Suchmaschinen, sie wurde von der Rechtssprechung sehr klar und eindeutig definiert so dass man sie als gesichert betrachten kann. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:

Die Vereinbarung einer Betriebsbindung bei Fortbildungsfinanzierung ist durchaus gängig und rechtens. Ebenso wäre es möglich einen Kontrakt über mehrere Jahre abzuschließen ohne eine Kündigung als Option zu vereinbaren.
Im Falle einer Betriebsbindung gilt, dass diese von der Dauer einer Fortbildung abhängt. Bei Fobis bis zu 4 Wochen gilt, dass eine Bindung von 6 Monaten angemessen ist. Dauert die Fobi länger, kann auch eine höhere Bindungsfrist angemessen sein. Ebenso gelten diese Richtlinien dann nicht (also längere Bindung möglich), wenn die Fobi besonders teuer war oder diese dem Mitarbeiter auf dem Arbeitsmarkt extrem gute Chancen auf einen extrem guten Verdienst bei der Konkurenz ermöglichen. Beides ist allerdings im Physio-Bereich eher selten. Bei nur sehr geringer Dauer, Kosten oder anteiliger Unterstützung, kann im umgekehrten Fall auch eine Betriebsbindung komplett als unangemessen und damit nichtig angesehen werden. Die Dauer einer Betriebsbindung findet man via Suchmaschinen, sie wurde von der Rechtssprechung sehr klar und eindeutig definiert so dass man sie als gesichert betrachten kann. Gruß S.

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kriegerhexe
20.03.2013 08:30
Die Frage ist doch - war die Mitarbeiterin vorher bei dir angestellt?
Dann hätte sie sich vorher auch mit Dir über diese Dinge unterhalten müssen und das es da um einen Vertragsabschluß geht.
Zumindest meine ich das es gesetztlich so ist, das ein AG dem MA erlauben muß, diese Tätigkeiten auszuüben und eine vertragliche Bindung in einem Verein geht ja in diesem Fall offenbar gegen die Arbeitszeiten der Praxis.

Ich mag mich irren, aber so würd ich das sehen.
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Die Frage ist doch - war die Mitarbeiterin vorher bei dir angestellt? Dann hätte sie sich vorher auch mit Dir über diese Dinge unterhalten müssen und das es da um einen Vertragsabschluß geht. Zumindest meine ich das es gesetztlich so ist, das ein AG dem MA erlauben muß, diese Tätigkeiten auszuüben und eine vertragliche Bindung in einem Verein geht ja in diesem Fall offenbar gegen die Arbeitszeiten der Praxis. Ich mag mich irren, aber so würd ich das sehen.
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kriegerhexe schrieb:

Die Frage ist doch - war die Mitarbeiterin vorher bei dir angestellt?
Dann hätte sie sich vorher auch mit Dir über diese Dinge unterhalten müssen und das es da um einen Vertragsabschluß geht.
Zumindest meine ich das es gesetztlich so ist, das ein AG dem MA erlauben muß, diese Tätigkeiten auszuüben und eine vertragliche Bindung in einem Verein geht ja in diesem Fall offenbar gegen die Arbeitszeiten der Praxis.

Ich mag mich irren, aber so würd ich das sehen.



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