Physiotherapeut (m/w/d) –
Neuro-Kopf-Zentrum
Voll- oder Teilzeit | befristet (12
Monate) | Neuro-Kopf-Zentrum
Ihre Aufgaben:
- Selbstständige Durchführung von
Einzel- und Gruppentherapien
- Physiotherapeutische Betreuung
intensivpflichtiger und
postintensivpflichtiger
Patient*innen sowie neurologischer,
neurochirurgischer und
gefäßchirurgischer Patient*innen
- Interdisziplinäre Absp...
Neuro-Kopf-Zentrum
Voll- oder Teilzeit | befristet (12
Monate) | Neuro-Kopf-Zentrum
Ihre Aufgaben:
- Selbstständige Durchführung von
Einzel- und Gruppentherapien
- Physiotherapeutische Betreuung
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Patient*innen sowie neurologischer,
neurochirurgischer und
gefäßchirurgischer Patient*innen
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unsere letzte Rechnung an die KK wurde bis jetzt nicht bezahlt. DAher dachte ich mir, ich schreibe jetzt mal meine erste pauschale Mahngebührrechnung.
Nun, die Zinsberechnung erfolgt ja bis zum Zahlungsdatum. Da die Re. noch nicht gezahlt worden ist kann ich es ja nicht berechnen.
Aber weil ja sowieso nicht viel an den Zinsen rauskommt, dachte ich, nehme heutigen Tag ab dem Verzugsdatum +40€.
Macht ihr das auch so?
Ich weiß, die Suchfunktion hier habe ich schon verwendet aber nicht wirklich eine zufriedenstellende Antwort gefunden. Daher seit bitte nicht genervt.
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nixphysio schrieb:
Hallo alle zusammen,
unsere letzte Rechnung an die KK wurde bis jetzt nicht bezahlt. DAher dachte ich mir, ich schreibe jetzt mal meine erste pauschale Mahngebührrechnung.
Nun, die Zinsberechnung erfolgt ja bis zum Zahlungsdatum. Da die Re. noch nicht gezahlt worden ist kann ich es ja nicht berechnen.
Aber weil ja sowieso nicht viel an den Zinsen rauskommt, dachte ich, nehme heutigen Tag ab dem Verzugsdatum +40€.
Macht ihr das auch so?
Ich weiß, die Suchfunktion hier habe ich schon verwendet aber nicht wirklich eine zufriedenstellende Antwort gefunden. Daher seit bitte nicht genervt.
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nixphysio schrieb:
Also Mahndatum ist der Enddatum und nicht der entgültige Zahldatum?
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Tempelritter schrieb:
ja anders kann ich es nicht berechnen, mit der Mahnung gebe ich noch 7 Tage Frist bis zur Bezahlung. Die könnte man noch mit einrechnen, Fälligkeit XX.XX.XX bis zum letzten Tag der Zahlungsfirst = XY Tage für die Zinsberechnung.
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Tempelritter schrieb:
so mache ich das auch, Tage ab der Fälligkeit bis zur Mahnung plus Pauschale 40€.
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