für unsere 3-köpfiges Team in
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
ich habe Anfang Oktober von meiner Mitarbeiterin eine Rechnung zur Erstattung von Fahrkosten bekommen.
Nicht nur dass sie fehlerhaft war, sondern sie war auf Januar und Februar bezogen.
Auch wenn es im Vertrag steht, frage ich mich, ob ich das jetzt noch zahlen muss.
Liebe Grüße an alle!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Forenfreunde,
ich habe Anfang Oktober von meiner Mitarbeiterin eine Rechnung zur Erstattung von Fahrkosten bekommen.
Nicht nur dass sie fehlerhaft war, sondern sie war auf Januar und Februar bezogen.
Auch wenn es im Vertrag steht, frage ich mich, ob ich das jetzt noch zahlen muss.
Liebe Grüße an alle!
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C. DBO schrieb:
Solltest Du. Korrigieren, zahlen und künftig monatliche Abrechnungen zur Pflicht machen. Sowas kann im Zweifel ganz schön hochgehen, wenn dass mehrere MA so handhaben Und die Fahrtkosten von März bis Oktober kommen ja dann wohl auch noch ;-(
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Wonderwoman schrieb:
Natürlich musst Du zahlen. Die Verjährungsfrist beträgt aus meiner Sicht 3 Jahre.
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Kukdiehe schrieb:
Ja musst du zahlen. Ich würde ja so ne Regelung machen, dass die Angestellten Tagesweise oder Wochen oder Monatsweise die Fahrkosten einzureichen sind. Am Datum muss spätestens die Fahrkostenerstattungsrechnung bei dir vorliegen, dann klappt das auch.
die nicht älter als 6 Monate sind.
Für die Monate Januar und Februar wäre eine Zahlung jetzt also nicht mehr verpflichtend für Dich,
sondern reine Kulanz!
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Wonderwoman schrieb:
Wo bitte steht das?
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chipchap schrieb:
Rückwirkend dürfen in einem Arbeitsverhältnis Leistungen (auf beiden Seiten) eingefordert werden,
die nicht älter als 6 Monate sind.
Für die Monate Januar und Februar wäre eine Zahlung jetzt also nicht mehr verpflichtend für Dich,
sondern reine Kulanz!
MfG ergonosis
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ergonosis schrieb:
Du hast es ihr vertraglich angeboten, warum willst du es ihr jetzt streichen? Wenn sie ein Fahrtenbuch führt (notwendig als Nachweiß fürs Finanzamt) kann sie die Unterlagen leicht korrigiert nachreichen und dannach kannst du den Betrag überweisen. Als Betriebsausgaben hattest du die Kosten doch sowieso mit eingerechnet. Wenn du sie los werden willst, geh´ ruhig auf Konfrontation.
MfG ergonosis
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