Wir suchen zur Verstärkung unseres
Teams eine:n Physiotherapeuten:in
oder Masseur:in mit
Zusatzqualifikation in Manueller
Lymphdrainage.
Wöchentliche Arbeitszeit 15- 20 h.
Sie arbeiten in einem modernen
Ambiente im Kreise eines
sympathischen 12- köpfigen Teams.
Es finden monatliche
Praxisbesprechungen mit
Fortbildungen statt.
Großzügige finanzielle
Unterstützung für Fortbildungen
wird garantiert.
Es werden zwei mal jährlich Praxis
Events organisiert, um die
Teamgemeinschaft zu för...
Teams eine:n Physiotherapeuten:in
oder Masseur:in mit
Zusatzqualifikation in Manueller
Lymphdrainage.
Wöchentliche Arbeitszeit 15- 20 h.
Sie arbeiten in einem modernen
Ambiente im Kreise eines
sympathischen 12- köpfigen Teams.
Es finden monatliche
Praxisbesprechungen mit
Fortbildungen statt.
Großzügige finanzielle
Unterstützung für Fortbildungen
wird garantiert.
Es werden zwei mal jährlich Praxis
Events organisiert, um die
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Eduard Physio schrieb:
Hallo. Wir beabsichtigen in unseren Gesundheitszentrum eine Ergopraxis auzubauen. Die Räume sind vorhanden. Es soll eine Ergotherapeutin als Angestellte arbeiten(Fachlicheleitung) und über Sie soll die Zulassung erfolgen.Geht das?
Ist euer Gesundheitszentrum bereits eine Praxis mit Kassenzulassung (Physio, Massage, Podologe) ? Dann : ja, wenn die räumlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Werden in eurem Gesundheitszentrum gewerblich Dienstleistungen angeboten? Dann: nein. Denn: Die Praxis muss in sich abgeschlossen und von anderen Praxen sowie privaten Wohn- und gewerblichen Bereichen räumlich getrennt sein.
Nachzulesen unter
Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes
gemäß § 124 Abs. 4 SGB V
zur einheitlichen Anwendung der
Zulassungsbedingungen nach § 124 Abs. 2 SGB V
für Leistungserbringer von Heilmitteln,
die als Dienstleistung an
Versicherte abgegeben werden
(Zulassungsempfehlungen)
in der Fassung vom 01.03.2012
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Eduard Physio schrieb:
Danke für die INFO. Lg
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heropas schrieb:
Das kommt drauf an.
Ist euer Gesundheitszentrum bereits eine Praxis mit Kassenzulassung (Physio, Massage, Podologe) ? Dann : ja, wenn die räumlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Werden in eurem Gesundheitszentrum gewerblich Dienstleistungen angeboten? Dann: nein. Denn: Die Praxis muss in sich abgeschlossen und von anderen Praxen sowie privaten Wohn- und gewerblichen Bereichen räumlich getrennt sein.
Nachzulesen unter
Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes
gemäß § 124 Abs. 4 SGB V
zur einheitlichen Anwendung der
Zulassungsbedingungen nach § 124 Abs. 2 SGB V
für Leistungserbringer von Heilmitteln,
die als Dienstleistung an
Versicherte abgegeben werden
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in der Fassung vom 01.03.2012
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