Wir bieten
•. Ein motiviertes und
kooperatives Team
•. Abwechslungsreiche und
verantwortungsvolle
therapeutische Aufgaben
•. Unterstützung durch
eine halbtags besetzte
Anmeldung
•. Regelmäßige interne
sowie Förderung
externer Fortbildungen
•. Faire Vergütung und
Urlaubsregelungen
•. Flexible Arbeitszeiten
Wir wünschen uns
•. Empathie und Offenheit
für all unsere
...
•. Ein motiviertes und
kooperatives Team
•. Abwechslungsreiche und
verantwortungsvolle
therapeutische Aufgaben
•. Unterstützung durch
eine halbtags besetzte
Anmeldung
•. Regelmäßige interne
sowie Förderung
externer Fortbildungen
•. Faire Vergütung und
Urlaubsregelungen
•. Flexible Arbeitszeiten
Wir wünschen uns
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Eduard Physio schrieb:
Hallo. Wir beabsichtigen in unseren Gesundheitszentrum eine Ergopraxis auzubauen. Die Räume sind vorhanden. Es soll eine Ergotherapeutin als Angestellte arbeiten(Fachlicheleitung) und über Sie soll die Zulassung erfolgen.Geht das?
Ist euer Gesundheitszentrum bereits eine Praxis mit Kassenzulassung (Physio, Massage, Podologe) ? Dann : ja, wenn die räumlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Werden in eurem Gesundheitszentrum gewerblich Dienstleistungen angeboten? Dann: nein. Denn: Die Praxis muss in sich abgeschlossen und von anderen Praxen sowie privaten Wohn- und gewerblichen Bereichen räumlich getrennt sein.
Nachzulesen unter
Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes
gemäß § 124 Abs. 4 SGB V
zur einheitlichen Anwendung der
Zulassungsbedingungen nach § 124 Abs. 2 SGB V
für Leistungserbringer von Heilmitteln,
die als Dienstleistung an
Versicherte abgegeben werden
(Zulassungsempfehlungen)
in der Fassung vom 01.03.2012
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Eduard Physio schrieb:
Danke für die INFO. Lg
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heropas schrieb:
Das kommt drauf an.
Ist euer Gesundheitszentrum bereits eine Praxis mit Kassenzulassung (Physio, Massage, Podologe) ? Dann : ja, wenn die räumlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Werden in eurem Gesundheitszentrum gewerblich Dienstleistungen angeboten? Dann: nein. Denn: Die Praxis muss in sich abgeschlossen und von anderen Praxen sowie privaten Wohn- und gewerblichen Bereichen räumlich getrennt sein.
Nachzulesen unter
Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes
gemäß § 124 Abs. 4 SGB V
zur einheitlichen Anwendung der
Zulassungsbedingungen nach § 124 Abs. 2 SGB V
für Leistungserbringer von Heilmitteln,
die als Dienstleistung an
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in der Fassung vom 01.03.2012
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