Der Unterschied zu Ihrem bisherigen
Arbeiten ist bei uns die direkte
und vertrauensvolle Zusammenarbeit
mit dem Ärzteteam in unserer
neurochirurgischen Praxis.
Nach einem ausführlichen
Erstgespräch behandeln Sie
selbständig unsere Patienten und
entwickeln daraus
ein individuelles Therapiekonzept,
welches in wöchentlichen
gemeinsamen Patientenbesprechungen
diskutiert und gegebenenfalls
angepasst wird.
Zusätzlich zu Ihrer beruflichen
Qualifikation (Berufserfahrung mit
entsprechenden Wei...
Arbeiten ist bei uns die direkte
und vertrauensvolle Zusammenarbeit
mit dem Ärzteteam in unserer
neurochirurgischen Praxis.
Nach einem ausführlichen
Erstgespräch behandeln Sie
selbständig unsere Patienten und
entwickeln daraus
ein individuelles Therapiekonzept,
welches in wöchentlichen
gemeinsamen Patientenbesprechungen
diskutiert und gegebenenfalls
angepasst wird.
Zusätzlich zu Ihrer beruflichen
Qualifikation (Berufserfahrung mit
entsprechenden Wei...
ich habe leider eine abrechnungstechnische Frage.
Kann ich ein Rezept mit dem Indikationsschlüssel En2a
bedenkenlos abrechnen obwohl der Indikationsschlüssel nur EN2
lauten sollte?
Gruß
Kathi
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Kathi Grinse schrieb:
Hallo ihr Lieben,
ich habe leider eine abrechnungstechnische Frage.
Kann ich ein Rezept mit dem Indikationsschlüssel En2a
bedenkenlos abrechnen obwohl der Indikationsschlüssel nur EN2
lauten sollte?
Gruß
Kathi
Wir sollen einfach das "a"streichen und dann können wir das Rezept regulär abrechnen.
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nachher heißt es, ihr habt am Diagnoseschlüssel rummanipuliert..
(offenbar wurde mal wieder ergo mit physio verwechselt. das formblatt ist richtig??- ich hatte oft genug ergoVO`s auf physioformblättern)
zum arzt, neu ausstellen lassen ist die sichere variante..
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saloia schrieb:
würde ich- grade bei der AOK- ohne schriftl. bestätigung NIE so machen.
nachher heißt es, ihr habt am Diagnoseschlüssel rummanipuliert..
(offenbar wurde mal wieder ergo mit physio verwechselt. das formblatt ist richtig??- ich hatte oft genug ergoVO`s auf physioformblättern)
zum arzt, neu ausstellen lassen ist die sichere variante..
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Kathi Grinse schrieb:
Ich habe mit der Abrechnungsstelle der AOK telefoniert.
Wir sollen einfach das "a"streichen und dann können wir das Rezept regulär abrechnen.
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