Aufgaben:
- Selbstständige Planung und
Durchführung von
physiotherapeutischen
Untersuchungen, Behandlungen,
Beratungen
bei stationären Patientinnen und
Patienten
- Eigenverantwortliche Planung der
Behandlungsdauer
- Bei Bedarf Hilfsmittelberatung
/-versorgung und Anleitung der
Patientinnen und Patienten im
Umgang mit den
Hilfsmitteln
- Informationsaustausch bei Visiten
/ Stationsbesprechungen z.B. mit
Ärztinnen / Ärzten,
Pflegekräften und
Fallmanage...
- Selbstständige Planung und
Durchführung von
physiotherapeutischen
Untersuchungen, Behandlungen,
Beratungen
bei stationären Patientinnen und
Patienten
- Eigenverantwortliche Planung der
Behandlungsdauer
- Bei Bedarf Hilfsmittelberatung
/-versorgung und Anleitung der
Patientinnen und Patienten im
Umgang mit den
Hilfsmitteln
- Informationsaustausch bei Visiten
/ Stationsbesprechungen z.B. mit
Ärztinnen / Ärzten,
Pflegekräften und
Fallmanage...
Gibt es auch Auflagen, wenn ich ,zumindest anfangs, nur Privatpatienten behandele?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Viele Grüße
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wenn Du nur Patienten der PKV behandelst, gibts es keine Auflagen in Sachen Öffnungszeiten der Praxis. Die Meldung an das zuständige Gesundheitsamt über die Praxiseröffnung ist obligatorisch, zumindest in Thüringen.
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Ligamentum schrieb:
Moin,
wenn Du nur Patienten der PKV behandelst, gibts es keine Auflagen in Sachen Öffnungszeiten der Praxis. Die Meldung an das zuständige Gesundheitsamt über die Praxiseröffnung ist obligatorisch, zumindest in Thüringen.
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sarah368 schrieb:
Vielen Dank, für deine Rückmeldung.
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Problem beschreiben
sarah368 schrieb:
Hallo alle zusammen, ich möchte mich in ein paar Monaten selbstständig machen. Da ich noch zwei kleine Kinder haben, möchte ich mit zwei Tagen starten.
Gibt es auch Auflagen, wenn ich ,zumindest anfangs, nur Privatpatienten behandele?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Viele Grüße
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