Wir suchen DICH als
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
Wir bieten Dir:
Umfangreiche Therapieangebote mit
besonderen Schwerpunkten und die
Möglichkeit zum Mitwirk...
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
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1) Wie sieht das denn bei Kunden aus, die (ohne Verordnung) Training an Geräten bzw. Kurse gebucht haben? - Ich gehe davon aus, dass ich jeweils statt "Patient" auch "Kunde" schreiben könnte. Stimmt das?
2) Ich hätte gedacht, dass die Rechtsgrundlage im DSGVO Art. 30 zu finden ist. Liege ich da falsch?
Ich freue mich über aussagekräftige Antworten :blush:
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birgbirg schrieb:
Bei der Erstellung des VVV muss ich die Rechtsgrundlage angeben: Laut Rechtsgrundlage aus dem Musterbeispiel VVV, das hier zum Download zur Verfügung steht, ist das SGB V für gesetzlich Versicherte und §630f BGB für Patienten mit Behandlungsvertrag. Nun habe ich zwei Fragen / Anmerkungen:
1) Wie sieht das denn bei Kunden aus, die (ohne Verordnung) Training an Geräten bzw. Kurse gebucht haben? - Ich gehe davon aus, dass ich jeweils statt "Patient" auch "Kunde" schreiben könnte. Stimmt das?
2) Ich hätte gedacht, dass die Rechtsgrundlage im DSGVO Art. 30 zu finden ist. Liege ich da falsch?
Ich freue mich über aussagekräftige Antworten :blush:
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birgbirg schrieb:
Vielen Dank Carsten!
Bei Selbstzahler ist die Grundlage der Verarbeitung das BGB und HGB und man kann Kunde schreiben. Bei Reha-Sport, Funktionsgymnastik, Primäre-, sekundär und tertiäre Pävention ist die Grundlage SGB IX. Ich hoffe ich konnte weiterhelfen. Alle Infos aber ohne Gewähr, habe die Info von einem Kurs des VPT´s am Wochenende
Wie sieht das bei sHP Patienten aus?
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Tempelritter schrieb:
Carsten schrieb am 14.5.18 14:25:
Bei Selbstzahler ist die Grundlage der Verarbeitung das BGB und HGB und man kann Kunde schreiben. Bei Reha-Sport, Funktionsgymnastik, Primäre-, sekundär und tertiäre Pävention ist die Grundlage SGB IX. Ich hoffe ich konnte weiterhelfen. Alle Infos aber ohne Gewähr, habe die Info von einem Kurs des VPT´s am Wochenende
Wie sieht das bei sHP Patienten aus?
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alobar schrieb:
BGB/ HGB :wink:
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therapiefuchs schrieb:
und bei Beihilfeberechtigen?
und bei Beihilfeberechtigen?
Kat. Beihilfe, Grundlage: BBVO, BGB, HGB, Rechnung an Patient, Risiko: niedrig/Mittel
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Tempelritter schrieb:
therapiefuchs schrieb am 17.5.18 00:25:
und bei Beihilfeberechtigen?
Kat. Beihilfe, Grundlage: BBVO, BGB, HGB, Rechnung an Patient, Risiko: niedrig/Mittel
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therapiefuchs schrieb:
Danke!
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Carsten schrieb:
Bei Selbstzahler ist die Grundlage der Verarbeitung das BGB und HGB und man kann Kunde schreiben. Bei Reha-Sport, Funktionsgymnastik, Primäre-, sekundär und tertiäre Pävention ist die Grundlage SGB IX. Ich hoffe ich konnte weiterhelfen. Alle Infos aber ohne Gewähr, habe die Info von einem Kurs des VPT´s am Wochenende
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