Die Reha-Zentren HESS stehen für
eine langjährige Reha-Expertise
und qualitative hochwertige
Therapie am Patienten in den
Fachbereichen Orthopädie und
Neurologie. Schwerpunkte neben der
klassischen Rehabilitation sind die
medizinisch-beruflich orientierte
Rehabilitation inklusive ABMR der
Berufsgenossenschaften und
EFL-Testungen sowie die
Jugendrehabilitation.
Für den Fachbereich Orthopädie
suchen wir an unserem Standort in
Pforzheim/ Birkenfeld einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
in Vol...
eine langjährige Reha-Expertise
und qualitative hochwertige
Therapie am Patienten in den
Fachbereichen Orthopädie und
Neurologie. Schwerpunkte neben der
klassischen Rehabilitation sind die
medizinisch-beruflich orientierte
Rehabilitation inklusive ABMR der
Berufsgenossenschaften und
EFL-Testungen sowie die
Jugendrehabilitation.
Für den Fachbereich Orthopädie
suchen wir an unserem Standort in
Pforzheim/ Birkenfeld einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
in Vol...
1) Wie sieht das denn bei Kunden aus, die (ohne Verordnung) Training an Geräten bzw. Kurse gebucht haben? - Ich gehe davon aus, dass ich jeweils statt "Patient" auch "Kunde" schreiben könnte. Stimmt das?
2) Ich hätte gedacht, dass die Rechtsgrundlage im DSGVO Art. 30 zu finden ist. Liege ich da falsch?
Ich freue mich über aussagekräftige Antworten :blush:
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birgbirg schrieb:
Bei der Erstellung des VVV muss ich die Rechtsgrundlage angeben: Laut Rechtsgrundlage aus dem Musterbeispiel VVV, das hier zum Download zur Verfügung steht, ist das SGB V für gesetzlich Versicherte und §630f BGB für Patienten mit Behandlungsvertrag. Nun habe ich zwei Fragen / Anmerkungen:
1) Wie sieht das denn bei Kunden aus, die (ohne Verordnung) Training an Geräten bzw. Kurse gebucht haben? - Ich gehe davon aus, dass ich jeweils statt "Patient" auch "Kunde" schreiben könnte. Stimmt das?
2) Ich hätte gedacht, dass die Rechtsgrundlage im DSGVO Art. 30 zu finden ist. Liege ich da falsch?
Ich freue mich über aussagekräftige Antworten :blush:
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birgbirg schrieb:
Vielen Dank Carsten!
Bei Selbstzahler ist die Grundlage der Verarbeitung das BGB und HGB und man kann Kunde schreiben. Bei Reha-Sport, Funktionsgymnastik, Primäre-, sekundär und tertiäre Pävention ist die Grundlage SGB IX. Ich hoffe ich konnte weiterhelfen. Alle Infos aber ohne Gewähr, habe die Info von einem Kurs des VPT´s am Wochenende
Wie sieht das bei sHP Patienten aus?
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Tempelritter schrieb:
Carsten schrieb am 14.5.18 14:25:
Bei Selbstzahler ist die Grundlage der Verarbeitung das BGB und HGB und man kann Kunde schreiben. Bei Reha-Sport, Funktionsgymnastik, Primäre-, sekundär und tertiäre Pävention ist die Grundlage SGB IX. Ich hoffe ich konnte weiterhelfen. Alle Infos aber ohne Gewähr, habe die Info von einem Kurs des VPT´s am Wochenende
Wie sieht das bei sHP Patienten aus?
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alobar schrieb:
BGB/ HGB :wink:
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therapiefuchs schrieb:
und bei Beihilfeberechtigen?
und bei Beihilfeberechtigen?
Kat. Beihilfe, Grundlage: BBVO, BGB, HGB, Rechnung an Patient, Risiko: niedrig/Mittel
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Tempelritter schrieb:
therapiefuchs schrieb am 17.5.18 00:25:
und bei Beihilfeberechtigen?
Kat. Beihilfe, Grundlage: BBVO, BGB, HGB, Rechnung an Patient, Risiko: niedrig/Mittel
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therapiefuchs schrieb:
Danke!
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Carsten schrieb:
Bei Selbstzahler ist die Grundlage der Verarbeitung das BGB und HGB und man kann Kunde schreiben. Bei Reha-Sport, Funktionsgymnastik, Primäre-, sekundär und tertiäre Pävention ist die Grundlage SGB IX. Ich hoffe ich konnte weiterhelfen. Alle Infos aber ohne Gewähr, habe die Info von einem Kurs des VPT´s am Wochenende
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