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Carsten schrieb:
Wie verhält es sich in Bezug auf Datenschutz bei postalischem Versand von Rezepten an die Krankenkasse zur Genehmigung. (Rezept würde verloren gehen usw.)
Also angenommen, Patientendaten gehen auf dem Postweg verloren und tauchen im Internet wieder auf.. haftet datenschutzrechtlich der Absender. Passiert das bei einem Einschreiben, haftet datenschutzrechtlich die Post. Immer davon ausgehend, dass wer (Patient, Aufsichtsbehörde) Klage erhebt.
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Carsten schrieb:
Das würde jetzt heißen, per Einschreiben versenden? Wer trägt die Kosten, oder muss der Patient das Rezept versenden?
Das würde jetzt heißen, per Einschreiben versenden? Wer trägt die Kosten, oder muss der Patient das Rezept versenden?
Die Aufgabe liegt beim Patienten.
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denise2003 schrieb:
Carsten schrieb am 24.4.18 10:11:
Das würde jetzt heißen, per Einschreiben versenden? Wer trägt die Kosten, oder muss der Patient das Rezept versenden?
Die Aufgabe liegt beim Patienten.
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ali schrieb:
wo ist hier der Ironiesmilie :hushed:
Und wenn schon die Praxis diesen "Service" übernimmt, ist eine Kostenübernahme des Einschreibens durch den Patienten ja wohl das mindeste!
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eschnellmann schrieb:
Der Versicherte stellt bei seiner Kasse den Antrag, wer denn sonst??
Und wenn schon die Praxis diesen "Service" übernimmt, ist eine Kostenübernahme des Einschreibens durch den Patienten ja wohl das mindeste!
Sandra
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Schormann Scheiermann schrieb:
Also, wenn wir den Service übernehmen, schicken wir ein Fax mit der Kopie des Rezeptes an die Krankenkasse zur Genehmigung. Das war bisher immer problemlos. So kann auch nichts in der Post verloren gehen..
Sandra
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eschnellmann schrieb:
Verschwindet ein Päckchen oder eine Briefsendung, haftet die Deutsche Post nicht dafür. Grund: „Die Sendung kann nicht verfolgt, die Auslieferung nicht nachgewiesen werden“, heißt es bei der Deutschen Post. Und darum ist die Haftung ausgeschlossen. Bei Paketen, Expressbriefen oder Einschreiben haften die Deutsche Post beziehungsweise DHL dagegen durchaus.
Also angenommen, Patientendaten gehen auf dem Postweg verloren und tauchen im Internet wieder auf.. haftet datenschutzrechtlich der Absender. Passiert das bei einem Einschreiben, haftet datenschutzrechtlich die Post. Immer davon ausgehend, dass wer (Patient, Aufsichtsbehörde) Klage erhebt.
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