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  1. Neue Beiträge Alle Foren Datenschutz Versendung von Rezepten zur Genehmigung an Krankenkassen.

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Versendung von Rezepten zur Genehmigung an Krankenkassen.
Es gibt 7 Beiträge
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Carsten
23.04.2018 09:34
Wie verhält es sich in Bezug auf Datenschutz bei postalischem Versand von Rezepten an die Krankenkasse zur Genehmigung. (Rezept würde verloren gehen usw.)
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Wie verhält es sich in Bezug auf Datenschutz bei postalischem Versand von Rezepten an die Krankenkasse zur Genehmigung. (Rezept würde verloren gehen usw.)
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Carsten schrieb:

Wie verhält es sich in Bezug auf Datenschutz bei postalischem Versand von Rezepten an die Krankenkasse zur Genehmigung. (Rezept würde verloren gehen usw.)

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eschnellmann
23.04.2018 11:24
Verschwindet ein Päckchen oder eine Briefsendung, haftet die Deutsche Post nicht dafür. Grund: „Die Sendung kann nicht verfolgt, die Auslieferung nicht nachgewiesen werden“, heißt es bei der Deutschen Post. Und darum ist die Haftung ausgeschlossen. Bei Paketen, Expressbriefen oder Einschreiben haften die Deutsche Post beziehungsweise DHL dagegen durchaus.

Also angenommen, Patientendaten gehen auf dem Postweg verloren und tauchen im Internet wieder auf.. haftet datenschutzrechtlich der Absender. Passiert das bei einem Einschreiben, haftet datenschutzrechtlich die Post. Immer davon ausgehend, dass wer (Patient, Aufsichtsbehörde) Klage erhebt.
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Verschwindet ein Päckchen oder eine Briefsendung, haftet die Deutsche Post nicht dafür. Grund: „Die Sendung kann nicht verfolgt, die Auslieferung nicht nachgewiesen werden“, heißt es bei der Deutschen Post. Und darum ist die Haftung ausgeschlossen. Bei Paketen, Expressbriefen oder Einschreiben haften die Deutsche Post beziehungsweise DHL dagegen durchaus. Also angenommen, Patientendaten gehen auf dem Postweg verloren und tauchen im Internet wieder auf.. haftet datenschutzrechtlich der Absender. Passiert das bei einem Einschreiben, haftet datenschutzrechtlich die Post. Immer davon ausgehend, dass wer (Patient, Aufsichtsbehörde) Klage erhebt.
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Carsten
24.04.2018 10:11
Das würde jetzt heißen, per Einschreiben versenden? Wer trägt die Kosten, oder muss der Patient das Rezept versenden?
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Das würde jetzt heißen, per Einschreiben versenden? Wer trägt die Kosten, oder muss der Patient das Rezept versenden?
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Carsten schrieb:

Das würde jetzt heißen, per Einschreiben versenden? Wer trägt die Kosten, oder muss der Patient das Rezept versenden?

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denise2003
24.04.2018 13:56
Carsten schrieb am 24.4.18 10:11:
Das würde jetzt heißen, per Einschreiben versenden? Wer trägt die Kosten, oder muss der Patient das Rezept versenden?


Die Aufgabe liegt beim Patienten.
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• die neue
• Papa Alpaka
[zitat]Carsten schrieb am 24.4.18 10:11: Das würde jetzt heißen, per Einschreiben versenden? Wer trägt die Kosten, oder muss der Patient das Rezept versenden? [/zitat] Die Aufgabe liegt beim Patienten.
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denise2003 schrieb:

Carsten schrieb am 24.4.18 10:11:
Das würde jetzt heißen, per Einschreiben versenden? Wer trägt die Kosten, oder muss der Patient das Rezept versenden?


Die Aufgabe liegt beim Patienten.

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ali
25.04.2018 07:34
wo ist hier der Ironiesmilie :hushed:
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ali schrieb:

wo ist hier der Ironiesmilie :hushed:

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eschnellmann
25.04.2018 19:50
Der Versicherte stellt bei seiner Kasse den Antrag, wer denn sonst??
Und wenn schon die Praxis diesen "Service" übernimmt, ist eine Kostenübernahme des Einschreibens durch den Patienten ja wohl das mindeste!
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Der Versicherte stellt bei seiner Kasse den Antrag, wer denn sonst?? Und wenn schon die Praxis diesen "Service" übernimmt, ist eine Kostenübernahme des Einschreibens durch den Patienten ja wohl das mindeste!
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eschnellmann schrieb:

Der Versicherte stellt bei seiner Kasse den Antrag, wer denn sonst??
Und wenn schon die Praxis diesen "Service" übernimmt, ist eine Kostenübernahme des Einschreibens durch den Patienten ja wohl das mindeste!

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Schormann Scheiermann
07.05.2018 12:17
Also, wenn wir den Service übernehmen, schicken wir ein Fax mit der Kopie des Rezeptes an die Krankenkasse zur Genehmigung. Das war bisher immer problemlos. So kann auch nichts in der Post verloren gehen..
Sandra
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Also, wenn wir den Service übernehmen, schicken wir ein Fax mit der Kopie des Rezeptes an die Krankenkasse zur Genehmigung. Das war bisher immer problemlos. So kann auch nichts in der Post verloren gehen.. Sandra
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Schormann Scheiermann schrieb:

Also, wenn wir den Service übernehmen, schicken wir ein Fax mit der Kopie des Rezeptes an die Krankenkasse zur Genehmigung. Das war bisher immer problemlos. So kann auch nichts in der Post verloren gehen..
Sandra

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eschnellmann schrieb:

Verschwindet ein Päckchen oder eine Briefsendung, haftet die Deutsche Post nicht dafür. Grund: „Die Sendung kann nicht verfolgt, die Auslieferung nicht nachgewiesen werden“, heißt es bei der Deutschen Post. Und darum ist die Haftung ausgeschlossen. Bei Paketen, Expressbriefen oder Einschreiben haften die Deutsche Post beziehungsweise DHL dagegen durchaus.

Also angenommen, Patientendaten gehen auf dem Postweg verloren und tauchen im Internet wieder auf.. haftet datenschutzrechtlich der Absender. Passiert das bei einem Einschreiben, haftet datenschutzrechtlich die Post. Immer davon ausgehend, dass wer (Patient, Aufsichtsbehörde) Klage erhebt.



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