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  1. Neue Beiträge Alle Foren Datenschutz Verpflichtungserklärung der Mitarbeiter

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Neues Thema
Verpflichtungserklärung der Mitarbeiter
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heike31
04.05.2018 13:28
Wenn aufgrund der Praxisgröße KEIN Datenschutzbeauftragter benannt muß, ist dann der Praxisinhaber derjenige, der bei "Unterschrift des Verantwortlichen" unterschreibt?
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Wenn aufgrund der Praxisgröße KEIN Datenschutzbeauftragter benannt muß, ist dann der Praxisinhaber derjenige, der bei "Unterschrift des Verantwortlichen" unterschreibt?
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heike31 schrieb:

Wenn aufgrund der Praxisgröße KEIN Datenschutzbeauftragter benannt muß, ist dann der Praxisinhaber derjenige, der bei "Unterschrift des Verantwortlichen" unterschreibt?

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ali
04.05.2018 13:38
Yep, wer sonst....
1

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• heike31
Yep, wer sonst....
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ali schrieb:

Yep, wer sonst....

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PM1401
22.05.2018 10:24
Was ist die Folge wenn der Mitarbeiter die Verpflichtung nicht unterschreiben will?
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Was ist die Folge wenn der Mitarbeiter die Verpflichtung nicht unterschreiben will?
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Papa Alpaka
22.05.2018 11:15
...dann kommt die Verpflichtungserklärung mit Vermerk "Unterschrift verweigert" in die Akte und er bekommt einen Hinweis auf seine gesetzlichen Verpflichtungen ausgehändigt (Kopie davon ebenfalls in die Akte, "ausgehändigt am...");
dazu ist der Mitarbeiter für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses angezählt: Ein MA der seine gesetzlichen Verpflichtungen nicht anerkennt ist, egal was er therapeutisch auf dem Kasten haben mag, eine tickende Zeitbombe.
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...dann kommt die Verpflichtungserklärung mit Vermerk "Unterschrift verweigert" in die Akte und er bekommt einen Hinweis auf seine gesetzlichen Verpflichtungen ausgehändigt (Kopie davon ebenfalls in die Akte, "ausgehändigt am..."); dazu ist der Mitarbeiter für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses angezählt: Ein MA der seine gesetzlichen Verpflichtungen nicht anerkennt ist, egal was er therapeutisch auf dem Kasten haben mag, eine tickende Zeitbombe.
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Papa Alpaka schrieb:

...dann kommt die Verpflichtungserklärung mit Vermerk "Unterschrift verweigert" in die Akte und er bekommt einen Hinweis auf seine gesetzlichen Verpflichtungen ausgehändigt (Kopie davon ebenfalls in die Akte, "ausgehändigt am...");
dazu ist der Mitarbeiter für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses angezählt: Ein MA der seine gesetzlichen Verpflichtungen nicht anerkennt ist, egal was er therapeutisch auf dem Kasten haben mag, eine tickende Zeitbombe.

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PM1401 schrieb:

Was ist die Folge wenn der Mitarbeiter die Verpflichtung nicht unterschreiben will?



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